Protokoll über die 14. Sitzung der

Untersuchungskommission des Wiener Gemeinderats

zur Praxis der Wiener Flächenwidmungen

am 4. Dezember 2002

 

 

 

Vorsitzender: Senatspräsident Dr. Dietrich Derbolav

 

Schriftführung: Mag. Eva Papouschek, Daniela Szakall

 

Ort: 1082 Wien, Rathaus, Arkadenhof, EG, Top 24

 

 

 

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Anwesenden sowie die Beschlussfähigkeit der Kommission fest.

 

Aufgrund des Beweisantrages von GR Dr. Madejski wird die Ladung des ehemaligen Stadtrats Dr. Swoboda als Zeuge von der Kommission einstimmig beschlossen.

 

 

Zeugeneinvernahme von Frau Dipl.-Ing. Gerlinde Stich:

 

Ich bin von der Amtsverschwiegenheit entbunden.

Ich bin seit ca. 1993 in der MA 21 B tätig (seit Jänner 2002 in der MA 21 A) und zwar als Sachbearbeiterin für den 12. Bezirk. Das Plandokument 7248 „Meidlinger Zentrum“ war ein Routineverfahren im Rahmen unseres 10-Jahresprogrammes. Ich kann nicht sagen, ob OSR DI Vokaun damals gerade vom Urlaub zurückkam, jedenfalls hat er mich gefragt, wo dieser Akt derzeit sei. Ich habe ihm geantwortet, dass er auf dem Videndenweg sei und habe mich dann in der Kanzlei erkundigt und dort erfahren, dass er bereits im Stadtratbüro eingelangt sei. Ich habe dies OSR DI Vokaun mitgeteilt. Er erklärte, dass noch Änderungen vorzunehmen seien und ich habe ihn gefragt, ob es in der Zwischenzeit weitere Ereignisse gegeben habe. Er antwortete, es habe Gespräche mit dem Bezirksvorsteher und der Kammer gegeben. Ich kann nicht ausschließen, dass er auch Gespräche mit Prof. Dr. Christian erwähnt hat.

Er sagte, folgende Änderungen wären vorzunehmen: Die Trakttiefe sei von 15 m auf 16 m zu vergrößern und eine größere Hofbebauung sei vorzunehmen (innerhalb des Baublocks wäre die Baufläche zu vergrößern).

 

Dieses Gespräch fand, wie sich aus meinen persönlichen Aufzeichnungen ergibt, am 5.4.2000 statt. Ich habe meine Bedenken geäußert, er gab mir den Auftrag, den Akt aus dem Stadtratbüro zu beschaffen. Ich äußerte meinen Bedenken, ob diese Vorgangsweise korrekt sei, daraufhin hat er aber die bereits geschilderten Gespräche angeführt und gemeint, dass die Vorgangsweise in Ordnung sei.

 

Ich habe daraufhin persönlich im Gebietsreferat die Rückholung des Aktes in Auftrag gegeben, was dann üblicherweise durch die Amtsgehilfen durchgeführt wird. Der Akt wurde dann ins Gebietsreferat gebracht. Die inhaltlichen Änderungen (Vergrößerung von 15 m auf 16 m und die Vergrößerung der Hofbebauung) habe ich dann im Zeichenreferat durchführen lassen. Wer das Eingangsdatum überlackt hat, weiß ich nicht und habe dazu auch keine Vermutung.

Nachdem die Änderung im Zeichenreferat durchgeführt wurde, habe ich den Originalplanentwurf OSR DI Vokaun gezeigt und gefragt, ob es so in Ordnung sei, was er bejahte. Daraufhin habe ich im Gebietsreferat die formale Durchführung in Auftrag gegeben.

Nachdem der Akt mit allen Beilagen wieder ins Stadtratbüro zurückgebracht wurde, habe ich dann nichts mehr damit zu tun gehabt.

 

Über Befragung durch GR Kenesei:

Meine Aufzeichnungen habe ich in einem „Diensttagebuch“ gemacht, das ich persönlich aus alter Gewohnheit geführt habe. Sie sind mein persönlicher Besitz und stammen auch nicht aus dem Handakt.

 

Zum Gespräch vom 4.4.2000 kann ich nicht sagen, ob es telefonisch oder persönlich geführt wurde, wohl aber kann ich mit Sicherheit sagen, dass das Gespräch, in dem OSR DI Vokaun die Änderung von 15 m auf 16 m anordnete, am 5.4.2000, und zwar persönlich, stattfand.

 

In diesem Fall ist es, wie auch in allen anderen Fällen, so geschehen, dass ich den Plan, den Vorlagebericht und den Antragstext dem Abteilungsleiter, also OSR DI Vokaun, gezeigt habe, der ihn abzeichnete, und erst dann ging der Akt auf den Videndenweg.

 

Die Planänderung von 12 m auf 15 m war meiner Erinnerung nach auf einen Einspruch der Firma Wojnar in der öffentlichen Auflegung zurückzuführen. Die Entscheidung, die Planänderung vorzunehmen, wurde letztlich von OSR DI Vokaun getroffen, zuvor aber in der Arbeitsgruppe diskutiert.

 

Ich kann mich nicht daran erinnern, dass die Wohnzufriedenheitsstudie in diesem Verfahren zu diesem Zeitpunkt eine Rolle gespielt hätte, ich kann es aber nicht ausschließen. Beim Gespräch am 5.4. hat OSR DI Vokaun als Argument architektonische Spielräume für eine ansprechende Architektur genannt. An eine Erwähnung der Wohnzufriedenheitsstudie in diesem Zusammenhang kann ich mich nicht erinnern.

 

Meine Bedenken gegen die vorgeschlagene Vorgangsweise bestanden darin, dass bisher noch nie in meinem Bezirk Änderungen während des Videndenwegs vorgenommen wurden. OSR DI Vokaun wies dagegen darauf hin, dass die Änderung zur Erzielung einer qualitativ hochwertigen Architektur notwendig seien und er diesbezüglich mit dem Bezirksvorsteher, der Kammer und möglicherweise noch mit jemand anderem gesprochen habe.

 

Ich kann nicht sagen, warum die Kotierung mit 16 m im Plan nicht aufscheint, ich weise aber darauf hin, dass im gleichen Plan auch bei benachbarten Baublöcken manche Kotierungen nicht vorgenommen sind. Die Kotierungen werden grundsätzlich von den Technikern im Zeichenreferat gesetzt, nach Anweisungen, auch verbalen Anweisungen, von den Sachbearbeitern. Warum gerade die 16 m nicht kotiert sind, könnte ich nicht sagen.

 

Über Befragung durch GR Pfeiffer:

Die Anweisungen an das Zeichenreferat erfolgen entweder mit einer Handskizze oder auch verbal, in diesem Fall habe ich die Anweisung der Ausweitung auf 16 m erteilt, meiner Erinnerung nach in Form der Übergabe einer Planskizze des Herrn Obersenatsrat. Ob ich ausdrücklich gesagt habe, dass eine Kotierung zu setzen ist, wüsste ich nicht mehr.

 

Über Befragung durch GR Kenesei:

Es ist richtig, dass die Entwurfsnummer nicht geändert wurde, ebenso wenig der Antragstext oder der Text des Vorlageberichtes. Allerdings waren diese so allgemein gehalten, dass eine Änderung nicht vorgenommen werden musste. Ich kann mich nicht an eine Anweisung erinnern, Entwurfsnummer, Antragstext und Vorlageberichttext nicht zu ändern.

 

Über Befragung durch GR Pfeiffer:

Die Entscheidung, eine Entwurfsnummer zu ändern, obliegt dem Abteilungsleiter. Eine solche Entscheidung oder Anweisung erfolgte in diesem Fall nicht.

 

Über Befragung durch GR Kenesei:

Ich weiß, dass die Wohnzufriedenheitsstudie von OSR DI Vokaun irgendwann bekannt gemacht wurde, datieren könnte ich das nicht. Ich kann mich auch nicht mehr erinnern, ob sie in Umlauf gesetzt wurde. Sie war jedenfalls im Dezernat vorhanden und war bekannt.

 

Die Wohnzufriedenheitsstudie war im Gespräch, ich könnte aber nicht sagen, wie konkret sie zu berücksichtigen gewesen wäre.

 

Soweit ich mich erinnern kann, war bei den späteren von mir zu bearbeiteten Planungsgebieten die Wohnzufriedenheitsstudie nicht relevant.

 

Über Befragung durch GRin Mag. Wehsely:

Anfang Oktober habe ich einen Anruf von GR Dr. Madejski bekommen, in dem er mich um ein Vieraugengespräch bat, um Informationen zum Antrag Aßmayergasse zu bekommen. Ich habe auf meine Amtsverschwiegenheit hingewiesen und gesagt, dass ich meinen Vorgesetzen, SR DI Vatter, über den Anruf informieren und ihn dann zurückrufen werde. Ich habe auch tatsächlich SR DI Vatter und darüber hinaus Kontrollamtsdirektor Mag. Dr. List über den Anruf informiert. Beide haben ebenso wie ich die Ansicht vertreten, dass dies der Amtsverschwiegenheit unterliege und ich habe GR Dr. Madejski am folgenden Tag darüber telefonisch in Kenntnis gesetzt und ihm gesagt, dass ich außerhalb der Untersuchungskommission keine Aussagen zu dieser Sache machen werden.

 

Dieses Gespräch hat relativ lange gedauert, vielleicht 15 Minuten. GR Dr. Madejski versuchte, auf verschiedene Weise doch Informationen von mir zu bekommen und hat mir als Alternative angekündigt, dass ich vor der Untersuchungskommission darüber aussagen werde müssen.

 

Über Befragung durch GR Kenesei:

Es ist richtig, dass ich nach Befragung durch das Kontrollamt am 2.2.2001 und 13.2.2001 meinem Vorgesetzten, OSR DI Vokaun, und meinem unmittelbaren Vorgesetzten, Dezernatleiter OStBR DI Buchner, über diese Befragung berichtet habe. Das war an sich keine übliche Vorgangsweise. Ich war in dieser Sache aber schon so sensibilisiert, dass ich es hier so durchführte.

 

Über Befragung durch GR Pfeiffer:

Die beiden Aktennotizen über die Befragung am 2.2. und am 13.2.2001 habe ich am 8.3.2001 dem Kontrollamt persönlich übergeben.

 

Über Befragung durch GR Kenesei:

Die Handschrift auf der Aktennotiz „1/3-2/3“ kenne auch ich nicht.

 

 

Zeugeneinvernahme von Herrn Kontrollamtsdirektor Mag. Dr. Alois List:

 

Ich bin von der Amtsverschwiegenheit entbunden.

Die fünf Kontrollamtsberichte wurden von zwei Referenten, SR DI Kaineder und SR DI Rabenhorst, durchgeführt. Ich selbst habe keine Erhebungen vorgenommen, jedoch mit einigen Damen und Herren persönlich gesprochen. Über die Prüfberichte habe ich insbesondere mit SR DI Steiner und DI Stich gesprochen. Ich habe die Prüfberichte aber überprüft und im Original unterfertigt.

 

Über Befragung durch GR Ekkamp:

Der Anlass für die Durchführung der Kontrollamtsprüfung war im Falle Atzgersdorfer Friedhof die Pressekonferenz von GR Kenesei von 30.8.2002, die weiteren Überprüfungen erfolgten unmittelbar nach den folgenden Pressekonferenzen.

 

Bei der Anordnung der Untersuchung hatten wir noch keine Unterlagen, die hat in der Folge GR Kenesei uns zur Verfügung gestellt. Unmittelbar nach der Pressekonferenz hatte der zuständige Referent ein Telefongespräch mit OSR DI Vokaun mit einer Prüfungsankündigung des Kontrollamtes.

 

Über Befragung durch GR Pfeiffer:

Der Zeitaufwand für die Überprüfung der Flächenwidmungen war ein beträchtlicher, weil das nicht zu den Routineaufgaben des Kontrollamts gehört, ich würde sagen, pro Fall mehrere Wochen.

Ich kann GR Pfeiffer zustimmen, dass es einem durchschnittlichen Abgeordneten nicht möglich ist, in der Einschaufrist von einer Woche so einen Fall zu durchschauen.

 

Außer an die beiden oben genannten Personen kann ich mich nicht konkret an andere erinnern, mit denen ich im Zuge der Prüfung Gespräche geführt hätte.

 

Ich habe den Bürgermeister von der Durchführung der Kontrollen benachrichtigt. Als die Akten dann in den Kontrollausschuss kamen, habe ich mit ihm auch über den Inhalt der Prüfungen gesprochen, wobei es sich nicht um eine ausführliche Besprechung des Inhalts gehandelt hat.

 

Über Vorhalt des Kontrollamtsberichtes KA V – 21 B-3/01, Seite 62, zweiter Absatz:

Ich habe hier gar keine Überlegungen, ob hier ein strafrechtlich relevanter Strafbestand vorliegt, vorgenommen, weil unmittelbar nach Aussendung des Kontrollamtsberichtes der Grüne Klub eine Strafanzeige erstattet hat. Es gehört aber schon zu meinen Aufgaben, Strafanzeigen zu erstatten, wenn wir strafrechtliche Tatbestände aufzeigen.

 

Über Befragung durch GR Dr. Serles:

Die Kontrollamtsberichte liegen der Staatsanwaltschaft vor, einerseits durch den Grünen Klub, andererseits auf Grund einer Vorlage der Stadt Wien.

 

Ob eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft erstattet wird, hängt davon ab, ob konkrete strafbare Handlungen vermutet werden und womöglich auch Beweise vorliegen, andererseits aber von den Ergebnissen der Beratungen im Kontrollausschussbericht.

 

Die Frage, ob er einen strafbaren Tatbestand gesehen hätte, wenn man sich die Anzeige des Grünen Klubs wegdenkt:

Dieser Frage kann ich nicht beantworten. Die Antwort erübrigt sich auch, denn die MA 2 hat die Akten angefordert zur Prüfung einer strafrechtlichen Relevanz und hat sie dann an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

 

Meine Erinnerung nach handelte es sich hier um die ersten Prüfungen von Flächenwidmungen. In meiner Amtszeit handelt es sich überhaupt um die ersten Prüfungen der MA 21.

 

Auf Ersuchen des Freiheitlichen Klubs gibt es zurzeit vier Flächenwidmungsverfahren, die vom Kontrollamt geprüft werden. Andere Flächenwidmungsverfahren werden vom Kontrollamt derzeit nicht geprüft.

 

Vier der Kontrollamtsprüfungen haben sich auf die Amtsführung unter OSR DI Vokaun bezogen (ob alle Zeiträume betrafen, wo OSR DI Vokaun bereits Abteilungsleiter war, kann ich allerdings nicht sagen), andere Personen sind in diesem Zusammenhang nicht auffällig geworden.

 

Da OSR DI Vokaun Abteilungsleiter war, trägt er wohl die Verantwortung für die Akte, die seine Unterschrift tragen.

 

Ich möchte aber noch ergänzen, dass die Prüfung auch gewisse strukturelle Mängel ergeben hat und dass diesbezüglich ein Rechtsgutachten von Prof. Korinek eingeholt wurde.

 

Im Fall des Friedhofs Atzgersdorf war die gesteigerte Einflussnahme des Abteilungsleiter besonders auffällig. Ich habe keine Erklärung für diese gesteigerte Einflussnahme.

 

Über Befragung durch GR Kenesei:

Ich habe keine Disziplinarverfahren beantragt, diese werden von der MA 2 durchgeführt, auf die wir keinen Einfluss haben.

 

Nach der Geschäftsordnung fertigt das Kontrollamt zunächst einen so genannten „Berichtsentwurf“ an, der den geprüften Dienststellen zur Stellungnahme übermittelt wird und dem zuständigen Stadtrat zur Kenntnisnahme. Nach der Stellungnahme der geprüften Dienststellen wird ein so genannter „Endbericht“ erstellt, der dem zuständigen Stadtrat übermittelt wird, zur Kenntnisnahme bekommen ihn die geprüften Stellen. Im Fall Küniglberg waren die beiden Daten 11.7.2001 und 23.1.2002, im Fall Maurer Hauptplatz 3.10.2001 und 5.2.2002, im Fall Atzgersdorfer Friedhof 4.10.2001 und 28.1.2002, im Fall Aßmayergasse 16.10.2001 und 28.1.2002 und im Fall Perfektastraße 10.12.2001 und 5.2.2002.

 

Über Befragung durch GR Ekkamp:

Es hat mit mir persönlich Gespräche mit Herrn GR Kenesei gegeben, allerdings nicht über die Prüfungsergebnisse.

Bezüglich des Zeugen „M.M.“ hat mir GR Kenesei mitgeteilt, dass er über eine eidesstattliche Erklärung und einen Aktenvermerk bezüglich zweier Zeugen verfüge, den Aktenvermerk hat er mir zur Verfügung gestellt und ich habe ihn der Kommission weitergeleitet. Bezüglich der eidesstattlichen Erklärung: Die hat mir GR Kenesei nicht übergeben, ich vermute aber, dass ich mit diesem Zeugen persönlich selbst gesprochen habe, und zwar auf Verlangen dieses Zeugen.

 

Ob es sich dabei um den Zeugen M.M. gehandelt hat, weiß ich nicht.

 

Über Befragung durch GRin Mag. Wehsely:

Es gibt eine neue Dienstanweisung an die Flächenwidmungsabteilungen. In diese Dienstanweisung sind die Anregungen des Kontrollamts zu 100% eingegangen.

 

Über Befragung durch GR Dr. Serles:

Ich habe von Korruptionsvorwürfen im Zusammenhang mit OSR DI Vokaun erstmals auf Grund der Pressekonferenz von GR Kenesei gehört.

 

 

Sitzungspause: 16.25 Uhr bis 16.47 Uhr

 

 

Zeugeneinvernahme von Herrn Senatsrat Dipl.-Ing. (FH) Karl Kaineder:

 

Ich bin von der Amtsverschwiegenheit entbunden.

 

Ich habe drei Kontrollamtsberichte bearbeitet, Küniglberggasse, Maurer Hauptplatz und Aßmayergasse.

 

Über Befragung durch GR Kenesei:

Das Plandokument Aßmayergasse wurde nach der öffentlichen Auflegung zweimal geändert. Das erste Mal nach einem Gespräch mit dem Bezirksvorsteher, das zweite Mal, als es sich bereits auf dem Videndenweg befand.

 

Die Mitglieder des Gemeinderats konnten aus dem Antragsakt wohl die Änderung von 12 m auf 15 m, nicht aber die zweite Änderung (von 15 m auf 16 m) erkennen.

 

Die Gedächtnisnotiz vom 2.3.2000 (vorgelegt von OSR DI Vokaun am 20.11.2002) haben wir nicht in den geprüften Akten gefunden, sie wurde uns erst zusammen mit den Stellungnahmen der MA 21 B zum Berichtsentwurf übermittelt.

 

Über Befragung durch GR Dr. Serles:

Die Änderung „nach Gespräch mit dem Bezirksvorsteher“ haben wir im Handakt gefunden, die Gedächtnisnotiz wurde uns erst mit der Stellungnahme übermittelt.

 

Ich weiß nicht, ob diese Gedächtnisnotiz von OSR DI Vokaun erst im Nachhinein hergestellt wurde, ich kann das demgemäß auch nicht ausschließen.

 

Über Befragung durch GR Kenesei:

Das Original des Plandokuments 7248 mit einem gelben Klebezettel mit den Änderungen in diesem Entwurf fanden wir erst im Handakt der Frau DI Stich. Wir haben eine Ablichtung der ersten Seite dieses Plandokument mit dem Klebezettels aber auch von SR DI Steiner bekommen.

Der Text des Klebezettels lautet: „Änderungen im Bereich Albrechtsbergergasse und Aßmayergasse (16 m statt 15 m Trakttiefe, Mehrhofbebauung) laut Gespräch mit Vok. 5.4.2000

6.4. zum drucken Stich.“

Diese Information war den Gemeinderatsmitgliedern nicht zugänglich.

Wer das Datum ausgelackt hatte, konnten wir nicht eruieren.

 

Über Befragung durch GR Pfeiffer:

Ich habe mit SR DI Steiner „vielleicht fünf Worte gewechselt“. Alle seine Informationen erfolgten entweder in schriftlicher Form oder in Gesprächen mit dem Kontrollamtsdirektor. Ich kann nicht erklären, woher SR DI Steiner diese detaillierte Kenntnis über dieses Verfahren hatte.

 

Über Befragung durch GR Dr. Serles:

Die Vorwürfe auf Seite 51 über die wissentliche Fehlinformation richten sich zunächst einmal ganz allgemein gegen die Abteilung 21 B. Aus den Gesprächen mit DI Stich habe ich aber den Eindruck gewonnen, dass diese Vorgangsweise im Wesentlichen auf Weisung von OSR DI Vokaun erfolgt sind.

Eine Erklärung für dieser Vorgangsweise von OSR DI Vokaun habe ich nicht.

Ich kann es nicht ausschließen, dass diese Fehlinformation im Zusammenhang mit einer geplanten Bevorzugung des Grundeigentümers steht und halte es natürlich auch für möglich.

Aus dem Akt ist ersichtlich, dass der Grundeigentümer durch mehrere Schreiben versucht hat, auf das Verfahren Einfluss zu nehmen. Zunächst einmal hat er ersucht, die Widmung „Betriebsbaugebiet“ beizubehalten, zwei Monate später hat er durch einen Makler ersucht, die Widmung auf „gemischtes Baugebiet“ zu ändern, da er die Absicht habe, seinen Betrieb abzusiedeln und das Grundstück zu verwerten.

Schließlich gibt es eine Stellungnahme des Grundeigentümers in der öffentlichen Auflage, wo er angesucht hat, die Verwertbarkeit des Grundstücks deutlich zu erhöhen, da er damit sein neues Betriebsgelände finanzieren wolle.

 

Vor der öffentlichen Auflegung habe ich nicht den Eindruck, dass die MA 21 den Wünschen des Grundeigentümers entgegen gekommen ist, im Gegenteil, es wurde die Verbaubarkeit durch Vorschreibung einer Begrünung des Innenhofes eher reduziert. Nach der öffentlichen Auflegung ist die MA 21 den Wünschen des Grundeigentümers aber sehr wohl entgegen gekommen.

 

Über Befragung durch GR Pfeiffer:

Das Ziel, den Innenhof zu entkernen, ist mir zum ersten Mal im Motivenbericht zum Gründruck begegnet, wo die Entkernung der Innenhoffläche zur Verbesserung der Wohnqualität angeführt war. Das hat sich aber auf das gesamte Plangebiet bezogen und nicht nur auf den einen Innenhof.

Wenn ich mich recht erinnere, stehen diese Ziele auch in der Bauordnung. Betriebe können im Innenhof im Ausmaß der Bebauungsbestimmungen auch dort errichtet werden.

Ich habe durchaus nicht den Eindruck gewonnen, dass Innenhofentkernung eine Praxis der Wiener Flächenwidmungen ist.

 

Über Befragung durch GR Dr. Serles:

Die erste Änderung nach der öffentlichen Auflage war eine Erhöhung der Trakttiefe von 12 m auf 15 m sowohl entlang der Aßmayergasse als auch der Albrechtsbergergasse. Die Grünflächen sind allerdings gleich geblieben, abzüglich der drei Meter Trakttiefe auf beiden Seiten.

Die zweite Änderung umfasste eine Vergrößerung der Trakttiefen von 15 m auf 16 m und gleichzeitig eine Verlängerung des Vorsprunges in der Albrechtsbergergasse um 10 m und überdies war im Innenhof ein Baublock vorgesehen worden, Bauklasse I, wodurch die Innenhofbegrünung entsprechend verkleinert wurde.

 

Dr. Serles beantragt, die vom Zeugen vorgeführten Skizzen den Kommissionsmitgliedern zur Verfügung zu stellen.

 

Die erste Änderung erfolgte auf Grund der Stellungnahme der Firma Wojnar nach der öffentlichen Auflage. Die Motive für die zweite Änderung konnten wir nicht eruieren.

 

Ob Wojnar, abgesehen von der Stellungnahme, Kontakt mit OSR DI Vokaun oder der MA 21 B hatte, weiß ich nicht.

 

Über Befragung durch GR Kenesei:

Die erste Änderung (12 m auf 15 m) hat die MA 21 nach der Aktenlage mit der Stellungnahme der Firma Wojnar begründet. Einen Hinweis auf die Wohnzufriedenheitsstudie haben wir in diesem Zusammenhang nicht vorfinden können.

 

Über Befragung durch GR Dr. Serles:

Die zweite Änderung, die sehr wohl eine Bevorzugung des Grundeigentümers darstellt, war für uns deshalb nicht begründet, weil wir bei einem Gespräch mit dem Bezirksvorsteher nicht bestätigt erhielten, dass er diese empfohlen oder gewünscht hätte.

 

Zum Maurer Hauptplatz:

Eine Bevorzugung eines Grundeigentümers haben wir dort einmal festgestellt, weil im Zusammenhang mit dem Plandokument aus 1996 trotz eines laufenden Expertenverfahrens ein Projekt vorgesehen war, das aller Voraussicht nach zu einer wesentlichen Vergrößerung des Bauvolumens führen würde. Dies hat sich auch nach der öffentlichen Auflage bestätigt, denn das Bauvolumen wurde von 5 800 m³ auf 8 300 m³ erhöht.

In diesem Zusammenhang ist uns auch aufgefallen, dass durch dieses Plandokument 6843 die Schutzzone aufgelassen wurde, was auf zwei Grundstücke wichtige Auswirkungen hatte. Das Grundstück Maurer Hauptplatz 7: Hier konnte die Bausubstanz nunmehr völlig verändert werden. Beim Grundstück Nummer 7, wo die Bauhöhe von 9 m auf 7,5 m reduziert worden war, wurde wieder die Bauhöhe 9 m zulässig. In diesem Zusammenhang war für uns die Vermutung nahe liegend, dass dies den Zweck hatte, um auch dem Grundstück Nummer 7 eine Bauhöhe von 9 m zu ermöglichen.

Eine weitere Bevorzugung fand dann mit dem Plandokument 7121 statt, bei dem das Bauvolumen neuerlich erhöhte wurde und zwar von 8 300 m³ auf 9 600 m³ (dies entspricht der Tabelle auf Seite 29 des Kontrollamtsberichtes 21 B – 2/01).

 

An den Expertenverfahren nahm das Team Mag. Rudolf und Klara Hautmann, weiters DI Schwager und schließlich Hermann Schmidt teil.

 

Ich kann nicht sagen, wer die Experten ausgewählt und finanziert hat. Irgendwelche Vorschriften der Stadt Wien über eine „Expertenverfahren“ gibt es nicht, wohl aber eine Wettbewerbsordnung der Architektenkammer, die in der Stadt Wien Anwendung findet.

 

Ich weiß nicht, welche „Architektentafel“ am Maurer Hauptplatz stand.

 

Über Befragung durch GR Pfeiffer:

Die Flächenverhältnisse der Grundstücke am Maurer Hauptplatz haben wir nicht geprüft.

Wir sind nämlich der Meinung, dass die Kubatur entscheidend ist.

 

Zur Bevorzugung des Maurer Hauptplatzes 5: Hier haben wir eine Stellungnahme der Sachverständigen der MA 19 eingeholt, die die Bebauung mit einem Kubaturfaktor von 3,5 als eine Bausünde angesehen haben, daher meine Stellungnahme, dass hier eine Bevorzugung vorlag.

 

Über Befragung durch GR Dr. Serles:

Unserer Meinung nach waren die „wichtigen Rücksichten“, die für eine Änderung einer Flächenwidmung wichtig sind, beim Maurer Hauptplatz 7 nicht gegeben.

 

Über Befragung durch GR Pfeiffer:

Die wichtigen Rücksichten, die bei einer Flächenwidmungsänderung erforderlich sind, müssen im Motivenbericht stehen. Im Fall Maurer Hauptplatz standen sie dort aber nicht.

 

 

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