Untersuchungskommission des Wiener Gemeinderates zum Thema "Missstände bei der Wahrnehmung der Eigentümerrechte und der Ausübung der Anteilsverwaltung des Bürgermeisters und des Finanzstadtrates bei der Wien Energie GmbH bzw. der Wiener Stadtwerke GmbH, der Behebung von Liquiditätsengpässen des Unternehmens durch die einer politischen Verantwortlichkeit unterliegenden Organe sowie damit im Zusammenhang stehende Verfügungen im Rahmen der Notkompetenz durch den Wiener Bürgermeister" 1. Sitzung vom 2. Dezember 2022 Wörtliches Protokoll Inhaltsverzeichnis 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit S. 3 2. Verlesung des Antrages auf Einsetzung einer Untersuchungskommission des Wiener Gemeinderates "Missstände bei der Wahrnehmung der Eigentümerrechte und der Ausübung der Anteilsverwaltung des Bürgermeisters und des Finanzstadtrates bei der Wien Energie GmbH bzw. der Wiener Stadtwerke GmbH, der Behebung von Liquiditätsengpässen des Unternehmens durch die einer politischen Verantwortlichkeit unterliegenden Organe sowie damit im Zusammenhang stehende Verfügungen im Rahmen der Notkompetenz durch den Wiener Bürgermeister" S. 7 3. Beweisanträge S. 12 4. Weitere Vorgangsweise S. 30 (Beginn um 10 Uhr) Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Guten Morgen, von meiner Seite, es freut mich sehr, diese konstituierende Sitzung der Untersuchungskommission zu eröffnen! Die Vorbereitungen für diese Sitzung sind jetzt über mehrere Wochen gelaufen, waren sehr ereignisreich, für mich durchaus sehr anstrengend, insofern wunderbar, dass wir heute endlich hier sitzen und zu arbeiten beginnen können, ich freue mich sehr darauf. Ich stelle fest, dass alle 16 Mitglieder erschienen sind. Wir sind auf jeden Fall beschlussfähig, wir haben uns damit auch erfolgreich konstituiert, das war keine große Herausforderung, und wir können jetzt beginnen. Ich möchte am Anfang, da manche von Ihnen mich nicht kennen und ich Sie nicht kenne, die Mitglieder namentlich begrüßen und aufrufen. Und verzeihen Sie mir auch gleich, ich möchte in der Untersuchungskommission auf akademische Grade verzichten, aus Gründen der Einfachheit und da ich sonst nur einen Fauxpas nach dem anderen begehe, wenn ich das falsche verwende. Wir haben von den antragstellenden Fraktionen die vier Mitglieder Markus Wölbitsch, Manfred Juraczka, Caroline Hungerländer und Hannes Taborsky von der ÖVP, sowie Maximilian Krauss von der FPÖ. Die größte Fraktion in dieser Untersuchungskommission, die SPÖ - hat alleine keine Mehrheit, aber knapp dran, 8 von 16 - wird angeführt von Herrn Thomas Reindl. Weiters sind anwesend Kurt Stürzenbecher und dann - ich sehe leider die Namensschilder nicht im Detail und kann die Gesichter noch nicht ganz zuordnen, verzeihen Sie mir bitte - Frau Ilse Fitzbauer, Herr Stephan Auer-Stüger, Stefanie Vasold, Herr Markus Schober, Frau Pia Wieninger und hinten Herr Petr Baxant. Auf der gegenüberliegenden Seite sind die GRÜNEN mit zwei Mitgliedern vertreten, Herr David Ellensohn und Herr Johann Arsenovic, und schließlich vorne hier bei uns für die NEOS, mit einer Person vertreten, Herr Stefan Gara. Herzlich Willkommen und danke Ihnen allen, dass Sie sich für diese wertvolle Tätigkeit in dieser Untersuchungskommission zur Verfügung stellen. Was ich mir zum Ablauf der heutigen Sitzung vorgenommen habe: Ich möchte mich als Nächstes kurz bei Ihnen vorstellen und eine Präsentation der für mich maßgeblichen organisationsrechtlichen und verfahrensrechtlichen Bestimmungen geben, damit wir auf einem Stand sind. Sie müssen sich nicht fürchten, es wird kein elendslanges Referat, wo ich Ihnen jeden Absatz der Stadtverfassung referiere, sondern mir geht es um die für mich wesentlichen Bestimmungen, damit wir das noch einmal festgehalten haben. Dort und da lasse ich meine eigene Meinung einfließen, damit Sie auch verstehen, wie ich diese Bestimmungen verstehe und damit Sie sich darauf einstellen können. In weiterer Folge würde ich auch gerne meinem ersten Stellvertreter, meiner zweiten Stellvertreterin die Möglichkeit geben sich vorzustellen und noch ein paar Worte zu sagen, wenn sie das wollen. Ich werde dann in weiterer Folge den Untersuchungsgegenstand gestrafft verlesen, damit wir eine Zusammenfassung dessen haben, was uns in den nächsten zwölf bis 15 Monaten erwartet, und Sie haben dann die Möglichkeit, pro Fraktion ein kurzes Eingangsstatement abzugeben. Der größte Punkt auf unserer heutigen Tagesordnung werden die Beweisanträge sein. Es sind schon zahlreiche Beweisanträge eingelangt, schauen wir, wie weit wir heute kommen. Es wird sicher spannende Diskussionen in diesem Zusammenhang geben, davon gehe ich aus. Zu meiner Person: Mein Name ist Martin Pühringer. Ich bin Richter am Verwaltungsgericht Wien, seit etwas mehr als sieben Jahren. Diese Ehre hier hat mich nicht durch persönliches Engagement getroffen, sondern durch Losziehung. Ich freue mich natürlich, dass das Los auf mich gefallen ist, es war trotzdem im ersten Moment ein gewisser Schreck. Ich hoffe, dass ich es in den nächsten Monaten nicht bereuen werde, dieses Los angenommen zu haben. Aber ich bin zuversichtlich, wir werden das gemeinsam gut schaffen und eine erfolgreiche Arbeit hier verrichten. Frühere berufliche Stationen von mir waren Verwaltungsgerichtshof und Verfassungsgerichtshof, also insofern ist auch diese Materie, die wir hier haben, ein Verwaltungsverfahren zu führen und politische Organe zu überprüfen, quasi so der Kern dessen, was mich persönlich als Jurist interessiert und mit dem ich auch durchaus dort und da Erfahrung habe. Als Verwaltungsrichter überprüfen wir ja die Rechtmäßigkeit der Verwaltung vor allem hier in Wien, das ist etwas, wo ich denke, mich auch ein wenig auszukennen, und hoffe, das einfließen lassen zu können. Eine Untersuchungskommission des Gemeinderats wird nach der Wiener Stadtverfassung grundsätzlich zur Überprüfung der Verwaltungsführung der einer politischen Verantwortlichkeit unterliegenden Organe der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich eingesetzt. Das ist eine sperrige Formulierung, was heißt das im Detail? Das heißt, wir prüfen, überprüfen das Verwaltungshandeln von Organen, die dem Gemeinderat gegenüber politisch verantwortlich sind. Das kann etwa der Bürgermeister sein, das kann der Finanzstadtrat sein. Der eigene Wirkungsbereich der Gemeinde, der hier hervorgehoben ist, ist zunächst vom übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde abzugrenzen. Das wird hier aber, glaube ich, keine komplizierten praktischen Fragen aufwerfen. Er ist aber auch vom Wirkungsbereich des Landes abzugrenzen, das ist schon wichtig. Die Stadt Wien hat ja eine Doppelgestalt als Gemeinde und als Land, auch wenn die handelnden Personen dieselben sind. Die haben halt ein unterschiedliches Hütchen auf, je nach dem, was sie tun, und dort, wo sie das Hütchen als Bundesland aufhaben, können wir das als Untersuchungskommission des Gemeinderates nicht untersuchen, da die Stadtverfassung hier einen Untersuchungsausschuss des Landtages vorsieht. Was wir aber schon untersuchen können, ist nicht nur die Hoheitsverwaltung der Stadt Wien, sondern auch die Privatwirtschaftsverwaltung, was hier im Zuge mit dem Untersuchungsgegenstand ja ganz wesentlich sein wird. Privatwirtschaftsverwaltung heißt aber auch, dass wir nicht unmittelbar ausgegliederte Rechtsträger und deren Verhalten untersuchen können, wir können das nur mittelbar tun, nämlich, inwieweit die Stadt Wien ihre Eigentümerrechte an diesen ausgegliederten Rechtsträgern wahrgenommen hat. Das ist zugegebenermaßen eine gewisse demokratietechnische Lücke in der Stadtverfassung, weil die ausgegliederten Rechtsträger eben hier nicht Gegenstand der Untersuchung selbst sein können, aber wir haben die Stadtverfassung so hinzunehmen, wie sie ist, und müssen uns auch daran halten. Im Zentrum dieser Untersuchung stehen ja die Wiener Stadtwerke und die Wiener Linien. Die Wiener Stadtwerke stehen zu 100 Prozent im Eigentum der Stadt Wien. - Entschuldigung, ich meine die Wien Energie. Es hat keine rechtsgestaltende Wirkung, wenn ich mich hier verspreche, aber es tut mir leid. - Die Wien Energie steht zu 100 Prozent im Eigentum der Wiener Stadtwerke und wir können die Wahrnehmung der Eigentümerrechte durch die Stadt Wien an den Wiener Stadtwerken und noch eine Stufe darunter, ihrer Tochtergesellschaft, hier untersuchen. Grundsätzlich ist es Aufgabe der Untersuchungskommission, in einem behördlichen Ermittlungsverfahren einen Sachverhalt zu ermitteln und am Ende dem Gemeinderat darüber einen schriftlichen Bericht zu erstatten. Es ist aber nicht Aufgabe der Untersuchungskommission, diesen Sachverhalt rechtlich oder politisch zu bewerten. Also auch die politische Bewertung findet dann im Gemeinderat statt und nicht hier. Wichtig ist auch hervorzuheben, eine Untersuchungskommission ist kein Gericht, es ist auch kein Tribunal, es soll hier niemand verurteilt werden und es wird hier auch niemand angeklagt. Es geht nicht darum, irgendjemandem Vorwürfe zu machen, sondern wir haben hier nur stur unseren wesentlichen Sachverhalt zu ermitteln. Wie passiert diese Sachverhaltsermittlung? Sie passiert auf Grundlage der Bestimmungen in der Wiener Stadtverfassung, die uns hier zur Verfügung gestellt werden. Die Wiener Stadtverfassung trifft in ausgewählten Bereichen hierzu Vorkehrungen. Darüber hinaus haben wir subsidiär das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz, das AVG, anzuwenden. Das AVG, für die, die es nicht kennen, ist die Verfahrensordnung, die auch so gut wie jede Verwaltungsbehörde in Österreich anwendet, um ein Ermittlungsverfahren zu führen, und das seit vielen Jahrzehnten. Es ist also ein sehr gut ausgetestetes und bewährtes Instrument für Sachverhaltsermittlungen, mit dem ich auch in meinem beruflichen Alltag jeden Tag zu tun habe. Die Untersuchungskommission ist in diesem Sinne auch eine Verwaltungsbehörde, die mit entsprechenden hoheitlichen Befugnissen ausgestattet ist. Hoheitliche Befugnisse können etwa sein, dass wir Zwangsmittel einsetzen, um einen unwilligen Zeugen hierherzubringen, mittels Zwangsstrafen oder zwangsweiser Vorführung. Es kann auch sein, dass ich Ordnungsstrafen verhänge, wenn jemand die Sitzung stören sollte - ich gehe nicht davon aus, dass das notwendig sein wird. Das meine ich mit hoheitlich. Solche hoheitlichen Befugnisse bringen aber nicht nur Rechte mit sich - es ist nicht nur schön, dass wir ein besonderes Können haben -, sondern auch ein hohes Maß an Verantwortung. Eine Verwaltungsbehörde kann nur auf Grundlage der Gesetze tätig werden und hat nach dem AVG unter Rücksicht auf möglichste Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis zu handeln. Insbesondere, und es ist mir wichtig das hervorzuheben, bietet ein Ermittlungsverfahren einer Verwaltungsbehörde nach dem AVG keinerlei Raum für taktische oder politisch motivierte Manöver. Ich bitte Sie, das in weiterer Folge zu beherzigen. Grundsätzlich kommt nach dem AVG in unserem Ermittlungsverfahren als Beweismittel alles in Betracht, was zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes geeignet und nach Lage des einzelnen Falles zweckdienlich ist. Das wird im Regelfall, auch wenn man sich frühere Untersuchungskommissionen anschaut, die Einholung von Akten und Unterlagen von einzelnen Dienststellen des Magistrats sein. Das wird auch die Einvernahme von Zeuginnen und Zeugen und Auskunftspersonen sein, die Einholung von Amtssachverständigen-Gutachten sein. Darüber hinaus gibt es aber keine Beschränkung auf diese Beweismittel, es können auch anders geartete Beweiserhebungen möglich sein. Es ist aber besonders wichtig auch hier hervorzuheben, insbesondere wenn dabei in Rechte Dritte eingegriffen wird, braucht es eine gesetzliche Grundlage für eine solche Beweiserhebung. - Wir können uns also nicht alles Erdenkliche ausdenken und sagen, wir machen das jetzt einfach, das wird rechtlich nicht möglich sein. Für den Modus der Beweiserhebungen trifft die Stadtverfassung besondere Vorkehrungen. Grundsätzlich sind alle Erledigungen - und eine Erledigung ist etwa eine Zeugenladung oder ein Gutachtensauftrag, ein Amtshilfeersuchen - von der Untersuchungskommission mehrheitlich zu beschließen. Wir drei Vorsitzende haben dabei kein Stimmrecht, es liegt also auch nicht in unserer Verantwortung, was wir beschließen, sondern alleine in Ihrer, Sie sind die Mitglieder dieser Untersuchungskommission. Zu einem gültigen Beschluss ist die unbedingte Stimmenmehrheit der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder erforderlich. Ich glaube, das war in der Vergangenheit nie ein Problem. Ich gehe davon aus, dass es auch bei dieser Untersuchungskommission kein Problem sein wird, dass genug Personen auftauchen, damit wir auch etwas beschließen können. Seit der letzten Untersuchungskommission wurde die Stadtverfassung hier in einem relevanten Bereich novelliert. Es kann nämlich nunmehr eine Minderheit von einem Viertel der Mitglieder, das sind in unserem Fall - 16 durch 4 - vier Personen, ergänzende Beweisaufnahmen verlangen, auch wenn die Mehrheit dieses Ansinnen nicht teilt. In diesem Fall kann die Mehrheit der Untersuchungskommission jedoch beschließen, das Schiedsgremium, das bin ich und meine beiden Stellvertretenden, anzurufen. Und in diesem Zusammenhang ist mir auch wichtig, auf den Verfassungswortlaut hinzuweisen, da in den Medien mitunter die letzten Tage zu lesen war, wir sind dann die letzte Instanz für jegliche Beweisfragen und wir entscheiden über die Zulässigkeit: Ich weise nur darauf hin, in der Verfassung steht, dass wir als Schiedsgremium entscheiden, ob die beantragte Beweisaufnahme geeignet ist, einen Beitrag zur Ermittlung des für den Untersuchungsgegenstand maßgeblichen Sachverhaltes zu leisten. Das ist der einzige Prüfmaßstab, der uns hier vorgegeben wird. Was das im Einzelnen bedeutet, wirft für mich persönlich sehr viele spannende Fragen auf. Ich freue mich darauf, das mit meiner Kollegin und meinem Kollegen im Schiedsgremium zu diskutieren. Ich freue mich auch, dass wir diese bislang unbefleckte Verfassungsbestimmung hier mit Leben erfüllen können. Es ist immer eine spannende Aufgabe für einen Juristen, wenn er das allererste Mal etwas anwenden darf, in das auch sonst in diesem Fall gar niemand hineinpfuschen kann. Gegen unsere Entscheidungen als Schiedsgremium gibt es keinen weiteren Rechtszug. Das ist zu einem schön, weil niemand klüger sein kann als wir, zum anderen ist es bedauerlich, denn wir können heikle Fragen nicht an ein Höchstgericht oder an den Verfassungsgerichtshof delegieren, wie das etwa bei anderen Untersuchungsgremien passiert. Bei manchen Dingen wäre mir das sicher sehr recht, wenn das möglich wäre, aber es ist so, wie es ist. In der Praxis nun dazu - da das für Sie ja sehr wichtig sein wird -, wie ich Beweisanträge abhandeln möchte: Grundsätzlich wird jeder Beweisantrag, der von Ihnen gestellt wird, von mir zur Abstimmung gebracht werden. Ich werde schauen, ob sich eine Mehrheit für diesen Beweisantrag findet. Wenn die Mehrheit da ist, dann wird diese Beweiserhebung erfolgen, wenn die Mehrheit nicht gegeben ist, werde ich überprüfen, ob dieser Antrag von mindestens einem Viertel der Mitglieder unterstützt wurde. Wenn das der Fall ist, wird neuerlich abgestimmt, nämlich mit der Frage, ob das Schiedsgremium angerufen werden soll. Wenn hier eine Mehrheit besteht, was anzunehmen ist, denn das ist die gleiche Mehrheit, die den Beweisantrag grundsätzlich verhindern wollte, dann wird das Schiedsgremium angerufen und darüber zu entscheiden haben. Wenn hier keine Mehrheit sein sollte, dann hat die Beweiserhebung stattzufinden, weil sie von einem Viertel verlangt wurde. Für Sie ist es insofern eine wichtige Aufgabe, dass Sie bei Abstimmungen aufmerksam sind, denn Sie müssen quasi einmal in die eine und einmal in die andere Richtung bei einem Thema abstimmen, und idealerweise am richtigen Ort in der richtigen Art und Weise, sonst sind Sie mitunter nachher über das Ergebnis enttäuscht. Aber ich bin mir sicher, wir werden das gut hinkriegen, wenn sich das System einmal eingespielt hat. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass ich mir bei Beweisanträgen, hinsichtlich derer ich etwa mit den anderen beiden Vorsitzenden noch einen Diskussionsbedarf sehe, oder einen Recherchebedarf für mich selbst, da ich noch rechtliche Fragen für mich klären muss, vorbehalte, diese auf eine spätere Sitzung zu verschieben. Ich kann Ihnen also nicht garantieren, dass jeder Beweisantrag sofort, wenn er eingebracht wurde, zur Abstimmung kommt. Wir haben aber glücklicherweise keinen Stress, zumindest aus jetziger Perspektive, ich glaube, wir haben genug Zeit, um uns diesen Dingen zu widmen, und ich werde mich bemühen, alles so rasch und zügig abzuhandeln, wie es mir möglich ist. Ganz persönlich wünsche ich mir in dieser Untersuchungskommission, dass ein kollegialer und produktiver Geist herrschen wird, zwischen Ihnen untereinander und auch zwischen uns Vorsitzenden und Ihnen. Ich wünsche mir auch, dass Sie sich gegenseitig ein gewisses Erkenntnisinteresse zugestehen, auch wenn Sie irgendwo mit bestimmten Themensetzungen nicht glücklich sind. Ich wünsche mir weiters, dass Sie diese Ermittlungsmöglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen, nicht bis auf das Alleräußerste ausreizen oder gar versuchen zu überreizen und immer im Kopf haben, dass wir auf Grundlage des Gesetzes handeln müssen und das Gesetz uns eben nicht nur ein Können gibt, sondern auch gewisse Schranken vorgibt. Sehr wichtig scheint mir auch noch zu sein - es werden ja viele Personen in diese Untersuchungskommission geladen werden -, dass ein respektvoller Umgang mit diesen geladenen Personen herrscht. Die Personen, die hier geladen werden, können sich nicht dagegen wehren. Viele von denen werden gewohnt sein, dass der Umgangston ein etwas rauer ist, dennoch muss sich hier niemand Unhöflichkeiten oder Untergriffigkeiten gefallen lassen, und ich möchte das unterbinden, wenn es dazu kommt. Die Stadtverfassung sieht in diesem Zusammenhang vor, dass von den Vorsitzenden Fragen für unzulässig erklärt werden können, die über den in der jeweiligen Ladung angegebenen Gegenstand der Amtshandlung hinausgehen, die unbestimmt oder mehrdeutig sind oder die Zweifel an der gebotenen Unbefangenheit - Sie haben also unbefangen zu sein - hervorrufen, insbesondere wegen ihrer verfänglichen, beleidigenden oder unterstellenden Formulierung. Die Tätigkeit der Untersuchungskommission endet automatisch zwölf Monate nach dem heutigen Tag, kann von einer Minderheit aber einmal um drei Monate verlängert werden. Wichtig ist mir auch festzuhalten, das ist eine Kann- Bestimmung, nicht eine Muss-Bestimmung. Ich habe die letzten Tage auch in den Medien gelesen, die Untersuchungskommission wird für mindestens zwölf Monate eingesetzt. - Dem ist nicht so, wir könnten auch im Sommer fertig sein, wenn Sie das wünschen und wenn wir das hinkriegen. Das ist nur eine Maximal-Bestimmung. Es wäre sehr erfreulich, wenn wir so zügig und fokussiert arbeiten können, dass dieser Zeitrahmen nicht ausgenutzt werden muss. Wenn es nötig ist, dann werden wir das aber natürlich tun. Grundsätzlich haben wir Vorsitzenden uns mit den Fraktionen darauf verständigt, dass wir in einem Zwei-Wochen- Rhythmus tagen wollen. Wir haben ja schon einige Termine bis Ende Februar ausgemacht. Ich glaube, wir werden uns im Frühjahr des nächsten Jahres dann noch einmal zusammensetzen und in Anbetracht der vorliegenden Beweisanträge evaluieren, ob sich das mit dem Zwei-Wochen-Rhythmus bewährt, ob sich das ausgeht, und dann gegebenenfalls diesen Modus noch anpassen. Die Sitzungen der Untersuchungskommission sind grundsätzlich öffentlich, ich freue mich auch, wenn ein öffentliches Interesse besteht. Es kann von der Untersuchungskommission die Vertraulichkeit beschlossen werden, meinem Wissen nach ist es in der Vergangenheit nicht regelmäßig passiert. Film- und Lichtbildaufzeichnungen sind während der Sitzungen laut Wiener Stadtverfassung nicht zulässig. Tonbandaufzeichnungen nur zur Abfassung des Protokolls. In diesem Zusammenhang wurde ich darauf hingewiesen, dass es für die Schreibstelle sehr wichtig ist, immer den Namen der jeweiligen Person zu nennen, bevor eine Wortmeldung kommt. Das heißt, ich werde Sie immer namentlich auffordern, auch in einem Zwiegespräch, eine Äußerung zu erstatten. Wundern Sie sich nicht, wenn ich dauernd mit Namen jongliere, das dient nur dazu, dass das Protokoll dann auch so funktioniert, wie es funktionieren soll. Ich werde mich bemühen, das jeweilige Programm für die einzelnen Sitzungen mit Ihnen im Einvernehmen vor den Sitzungen zu erstellen. Ich möchte generell allzu ausufernde Sitzungen vermeiden, ich möchte nicht bis Mitternacht hier sitzen, und Sie müssen es mir als Vorsitzender zugestehen, dass ich mir eine gewisse Strukturierung des Sitzungsablaufs vorbehalte, so wie ich es für erforderlich halte. Dankenswerterweise sitze ich nicht alleine hier, sondern habe einen Stellvertreter, eine Stellvertreterin, mit diesen beiden hat im Vorfeld der fachliche und persönliche Austausch wunderbar funktioniert. Ich bin ganz zuversichtlich, dass wir das als Team sehr gut schaffen, diese Vorsitzendentätigkeit auszuüben. Wir können uns grundsätzlich jederzeit vertreten lassen. Wir haben jetzt vor, dass wir alle drei bei möglichst allen Sitzungen da sein werden, aber es wird immer jemand ausfallen, einmal krank sein oder anderweitig terminlich verpflichtet. Das waren meine einleitenden Worte. Dann übergebe ich das Wort an den ersten stellvertretenden Vorsitzenden. - Bitte schön, Herr Dr. Sladecek. Erster Vors.-Stv. HR Dr. Einar Sladecek: Vielen Dank, ich darf Sie auch in meinem Namen herzlich begrüßen. Ich bin der erste Stellvertreter des Vorsitzenden durch das Los und werde gemeinsam mit dem Herrn Vorsitzenden und Kollegin Jesionek diese Aufgabe erfüllen. Ich war bereits einmal in einer Untersuchungskommission - das war die zu den Fördergeldern -, und von dort kenne ich auch einige Mitglieder, die ich ganz besonders herzlich begrüßen möchte. Zu meiner Berufslaufbahn: Ich bin mittlerweile im Ruhestand, war Präsident des Arbeits- und Sozialgerichts Wien, bin seit 1973 Richter - also schon eine lange Zeit - und Verfahrensführungen auch gewöhnt. Wir haben sehr viel vor in der Kommission. Es ist ja zu Wien Energie etwas passiert. Was genau, das wissen wir nicht, aber deswegen sitzen wir da. Ich möchte nur eines ausführen: Ich habe schon bei der Konstituierung der letzten Untersuchungskommission betont, wir sind weder der mittelalterliche Pranger, noch sind wir ein Tribunal. Wir werden uns natürlich an die Gesetze zu halten haben, insbesondere die Wiener Stadtverfassung, und die Kompetenzen, die uns als Untersuchungskommission eingeräumt sind, verwenden. Ich freue mich, dass eine Menge Anregungen, die wir in der letzten Untersuchungskommission gemacht haben, auch in der Wiener Stadtverfassung umgesetzt wurden. Neu ist ja das Minderheitenrecht, geringere Anzahl der Antragsteller von 30 auf 25, und auch die Sache mit der Schiedskommission. Ich darf auch darauf hinweisen, dass, es, wie das bereits der Herr Vorsitzende gesagt hat, nicht Aufgabe der Untersuchungskommission ist, zivilrechtliche, disziplinäre oder strafrechtliche Verantwortungen zu prüfen. Es geht auch nicht darum, aus einzelnen Missständen abzuleiten, dass insgesamt die Verwaltungsorgane schlechte Arbeit leisten. Das tun sie nicht, ganz im Gegenteil, denn die meisten geben das Beste. Es ist aber Aufgabe der Untersuchungskommission, durch die Aufnahme von Beweisen die im Antrag auf Einsetzung dieser Untersuchungskommission behaupteten Missstände zu verifizieren oder falsifizieren, ob eben Kontrollorgane versagt haben, ob Strukturmängel diese Missstände, wenn sie vorhanden sind, ermöglicht haben, und ob es für das alles auch eine politische Verantwortung gibt. Das ist jetzt die Aufgabe unserer Untersuchungskommission, wobei es der Kommission selbst versagt bleibt, die Geschäftsführung und Gestion der Wien Energie zu untersuchen. Die Möglichkeit hat nur der Stadtrechnungshof oder der Rechnungshof. Das heißt, wie der Herr Vorsitzende bereits betont hat, wir können das nur mittelbar, wie weit die Aufsicht gegangen ist. Im konkreten Fall heißt das, dass wir herausfinden wollen - und hoffentlich auch werden -, was war die Ursache der Probleme der Wien Energie, ob und in welcher Intensität hat die Wiener Stadtverwaltung die Aufsicht ausgeübt und ob gegebenenfalls wie die letztlich entstandene Situation durch intensivere Aufsicht hätte vermieden werden können. Im Weiteren werden wir untersuchen, was zur Ausübung der Notkompetenz geführt hat, insbesondere, wer wann welchen Wissensstand hatte und welche Entscheidungsgrundlagen der Ausübung der Notkompetenz zugrunde liegen. Eine Bitte habe ich an alle Kommissionsmitglieder: Wir wollen untersuchen und ein Ergebnis haben, aber keine Show. Es geht darum, dass wir Aufklärung wollen, und nicht um eine bessere Schlagzeile in den Medien oder einen zumindest für mich unerträglichen jahrelangen Dauerwahlkampf. Diese Woche wurde veröffentlicht, wie sehr das Vertrauen in die Politik gegeben ist, und das waren keine guten Umfragen. Wir haben im letzten Untersuchungsausschuss sehr konstruktiv und produktiv gearbeitet. Zeigen wir auch hier der Öffentlichkeit, wie ein ernsthaftes Problem sachlich untersucht werden kann, und wenn sich tatsächlich Missstände herausstellen, sollten wir alle die Lehren daraus ziehen und darüber nachdenken, wie solche in Zukunft vermieden werden können. - Danke. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Herzlichen Dank für diese deutlichen Worte. - Regine Jesionek, bitte schön. Zweite Vors.-Stv.in Dr. Regine Jesionek: Ich werde es ganz kurz machen. Ich heiße Regine Jesionek. Ich bin Richterin am Oberlandesgericht Wien, dort Vorsitzende eines Senates, der überwiegend mit unternehmensrechtlichen Angelegenheiten befasst ist. Ich wurde durch Los in dieses Schiedsgremium bestellt und meine Aufgabe im Rahmen dieses Schiedsgremiums ist einerseits, an den Entscheidungen, zu denen dieses Gremium berufen ist, mitzuwirken, also über die Zulässigkeit der einzelnen Beweisanträge, oder - wie wir es eben schon in unserem Gutachten getan haben - über die Zulässigkeit des Antrages auf Einsetzung dieser Untersuchungskommission. Ja, wir haben ein sehr großes Programm. Am Mittwoch sind zu Mittag - wenn ich richtig gerechnet habe - 138 Beweisanträge bei uns gelandet. Wir wollen uns bemühen, einen Großteil davon heute einer Abstimmung zuzuführen. Nachdem der Herr Vorsitzende und der erste Stellvertreter eigentlich alles Wesentliche schon gesagt haben, würde ich im Hinblick auf unser dichtes Programm auf weitere einleitende Worte verzichten. - Danke schön. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Vielen Dank. Ich komme zum Untersuchungsgegenstand. Ich hatte ursprünglich vor, das nicht zu verlesen, sondern frei zu referieren, habe mir dann aber in der Vorbereitung zu schwer getan, das in entsprechende Worte zu fassen, die kurzweilig klingen, aber alles wiedergeben, was drinnen stehen soll. Ich habe jetzt eine Mischlösung gemacht und werde grundsätzlich den Antrag verlesen. Ich habe mir aber erlaubt, einige juristische Floskeln, die sich ständig wiederholen und die für das Verständnis nicht wichtig sind, wegzustreichen. Generell verlese ich den Antrag auf Einsetzung der Untersuchungskommission in jener Version, wie ihn der Vorsitzende des Gemeinderats in der Sitzung am 24.11.2022 zugelassen hat, da das für uns die maßgebliche Version ist. Der Antrag wurde gestellt von Abgeordneten der Fraktionen ÖVP und FPÖ. Der Antrag trägt den vollen Titel betreffend "Missstände bei der Wahrnehmung der Eigentümerrechte und der Ausübung der Anteilsverwaltung des Bürgermeisters und des Finanzstadtrates bei der Wien Energie GmbH bzw. der Wiener Stadtwerke GmbH, der Behebung von Liquiditätsengpässen des Unternehmens durch die einer politischen Verantwortlichkeit unterliegenden Organe sowie damit im Zusammenhang stehende Verfügungen im Rahmen der Notkompetenz durch den Wiener Bürgermeister ('SPÖ-Finanzskandal-Untersuchungskommission')". Der Antrag gliedert sich im Wesentlichen in zwei Bereiche hinsichtlich des zulässigen Teils. Bereich 1 ist die Wahrnehmung der Eigentümerrechte und Ausübung der Anteilsverwaltung des Bürgermeisters und des Finanzstadtrates gegenüber der Wien Energie GmbH beziehungsweise der Wiener Stadtwerke GmbH. Der Bereich 2 betrifft die Ausübung der Notkompetenz betreffend die zur Verfügungstellung von Krediten an die Wiener Stadtwerke GmbH zur Weiterleitung an die Wien Energie GmbH durch den Wiener Bürgermeister. - Das sind die beiden Themenblöcke, die uns in der nächsten Zeit beschäftigen werden. Zum ersten Themenblock - Wahrnehmung der Eigentümerrechte - wird verlangt, die Aufklärung und Untersuchung, ob und inwieweit der Herr amtsführende Stadtrat für Finanzen als Eigentümervertreter der Gemeinde sowie auch der Herr Bürgermeister innerhalb der letzten zehn Jahre vor Einbringung des vorliegenden Antrages ihren Pflichten im Rahmen der Wahrnehmung der Eigentümerrechte der Gemeinde Wien gegenüber der Wiener Stadtwerke GmbH beziehungsweise der Wien Energie GmbH sowie der Ausübung der Anteilsverwaltung in ausreichendem Maß nachgekommen sind, unter anderem auch im Rahmen der Möglichkeiten nach dem GmbH-Gesetz. Weiters wird verlangt, Aufklärung und Untersuchung, ob und inwieweit der Herr amtsführende Stadtrat für Finanzen als Eigentümervertreter der Gemeinde sowie auch der Herr Bürgermeister ihren Pflichten im Rahmen der Wahrnehmung der Eigentümerrechte der Gemeinde Wien gegenüber der Wiener Stadtwerke GmbH beziehungsweise der Wien Energie GmbH insofern nachgekommen sind, als sie im Rahmen dessen auf die problematische Entwicklung, riskante Handelsgeschäfte auf den Strommärkten, Preissteigerungen auf den Energiemärkten et cetera und die entsprechenden Auswirkungen auf die Liquiditätserfordernisse und die finanzielle Situation generell der Wiener Stadtwerke GmbH und der Wien Energie GmbH rechtzeitig und angemessen reagiert haben beziehungsweise entsprechende Informationen eingeholt haben, unter anderem auch im Rahmen der Möglichkeiten nach dem GmbH- Gesetz. Der weitere Punkt betrifft Aufklärung und Untersuchung, ob und inwieweit der Herr amtsführende Stadtrat für Finanzen als Eigentümervertreter der Gemeinde sowie auch der Herr Bürgermeister den zuständigen Finanzausschuss beziehungsweise die Mitglieder des Stadtsenates, der Wiener Landesregierung und den Wiener Gemeinderat in ausreichendem Maß über die generelle laufende Geschäftsgebarung des Stadtwerkekonzerns insgesamt, inklusive Entwicklung des Cash Pools der Wiener Stadtwerke GmbH beziehungsweise der Wien Energie GmbH ausreichend informiert haben. Und zuletzt: Im Zusammenhang mit diesem Überpunkt wird begehrt, Aufklärung und Untersuchung, ob und inwieweit der Herr amtsführende Stadtrat für Finanzen als Eigentümervertreter der Gemeinde sowie auch der Herr Bürgermeister den zuständigen Finanzausschuss beziehungsweise die Mitglieder des Stadtsenates der Wiener Landesregierung und den Wiener Gemeinderat in ausreichendem Maß über Besonderheiten beziehungsweise relevante außerordentliche Entwicklungen der finanziellen Geschäftsgebarung des Stadtwerkekonzerns inklusive Entwicklung des Cash Pools der Wiener Stadtwerke GmbH beziehungsweise der Wien Energie GmbH ausreichend informiert haben. Dann zum zweiten Themenkomplex betreffend die Notverordnung: Hier ziehe ich drei Punkte zusammen, weil diese wortwörtlich gleich sind, sie unterscheiden sich nur jeweils durch das Datum mit der dreimaligen Ausübung der Notkompetenz. Ich werde jeweils diese drei Daten nennen: Es wird begehrt, generelle Aufklärung und Untersuchung der Abläufe der Hintergründe und der Rechtmäßigkeit der Ausübung der Notkompetenz mit Verfügung/Beschluss vom 15.7.2022, 29.8.2022 und 31.8.2022, durch den Wiener Bürgermeister gemäß § 92 Wiener Stadtverfassung, insbesondere Aufklärung und Untersuchung, ob und inwieweit der Herr Bürgermeister das Notkompetenzrecht am 15.7.2022, am 29.8.2022 und 31.8.2022 selbst und im Folgezeitraum im Zuge der Verpflichtung zur unverzüglichen, nachträglichen Beschlussfassung durch die zuständigen Organe insgesamt rechtskonform und gemäß der Wiener Stadtverfassung angewendet beziehungsweise ausgeübt hat; weiters Aufklärung und Untersuchung, ob und wann genau und inwieweit beziehungsweise in welchem Umfang der Herr Bürgermeister die Mitglieder des Stadtsenates, insbesondere den Herrn Vizebürgermeister und die Mitglieder des Gemeinderatsausschusses der Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke und den Gemeinderat im Zuge der Ausübung des Notkompetenzrechtes am 15.7.2022, am 29.8.2022 und am 31.8.2022 informiert hat; Aufklärung und Untersuchung, welchen Informationsstand über den allgemeinen finanziellen Zustand der Wien Energie GmbH, aber auch der Wiener Stadtwerke GmbH als Holding und Muttergesellschaft inklusive Zahlungsflüsse innerhalb des Cash Pools des Stadtwerkekonzerns der Herr Bürgermeister zum Zeitpunkt der Ausübung des Notkompetenzrechtes am 15.7.2022, am 29.8.2022 und am 31.8.2022 aber auch in den Monaten und Jahren davor hatte; weiters Aufklärung und Untersuchung, welchen Informationsstand über die Geschäftsgebarung der Wien Energie GmbH bei Handelsgeschäften, Termingeschäften auf Energiemärkten, Energiebörsen der Wien Energie GmbH, aber auch der Wiener Stadtwerke GmbH als Holding und Muttergesellschaft der Herr Bürgermeister zum Zeitpunkt der Ausübung des Notkompetenzrechtes am 15.7.2022, am 29.8.2022 und am 31.8.2022, aber auch in den Monaten und Jahren davor hatte; weiters Aufklärung und Untersuchung, ob und inwieweit sich der Herr Bürgermeister im Zuge der Ausübung der Notkompetenz über den in den vorher verlesenen Punkten erwähnten finanziellen Zustand beziehungsweise die erwähnte Geschäftsgebarung der Wien Energie GmbH beziehungsweise der Wiener Stadtwerke GmbH ein Bild gemacht hat, welche Unterlagen und Dokumente, inklusive Gutachten, Berichte, Analysen, Befunde und Testate auch von Dritten ihm zur Verfügung standen, welche Unterlagen und Dokumente inklusive Gutachten, Berichte, Analysen, Befunde und Testate auch von Dritten er angefordert hat und welche Informationen ihm der Herr amtsführende Stadtrat für Finanzen, Mitarbeiter des Magistrats sowie Personen, unter anderem Aufsichtsratsmitglieder, Mitarbeiter der Wiener Stadtwerke GmbH beziehungsweise der Wien Energie GmbH mündlich oder schriftlich gegeben haben. Und einen Punkt gibt es noch zu dieser Überschrift Notkompetenzrecht: Aufklärung und Untersuchung, ob, inwieweit und zu welchen Zeitpunkten der Herr amtsführende Stadtrat für Finanzen als Eigentümervertreter der Gemeinde sowie der Herr Bürgermeister über eine vermeintliche oder tatsächliche Bedrohung der Energieversorgung der Bundeshauptstadt beziehungsweise der Wien Energie-Kunden informiert waren und diese Informationen auch den zuständigen Finanzausschussmitgliedern beziehungsweise den Mitgliedern des Stadtsenates, der Wiener Landesregierung und dem Wiener Gemeinderat im ausreichendem Maß weitergegeben haben. Die übrigen Punkte des Antrages auf Einsetzung der Untersuchungskommission wurden für nicht zulässig erklärt. Jetzt sind wir an dem Punkt, an dem ich gerne die Fraktionen um ein Eingangsstatement ersuchen würde. Im Vorfeld habe ich gebeten, dass das nicht länger als 5 Minuten dauern soll, im Hinblick darauf, dass wir uns heute vorrangig den Beweisanträgen widmen sollten, damit hier genügend Zeit bleibt. Ich würde gerne den antragsstellenden Fraktionen zuerst die Möglichkeit einräumen und ersuche deshalb Herrn Markus Wölbitsch um seine Worte. - Bitte. GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM (ÖVP): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Wir haben gemeinsam mit den Freiheitlichen eine Untersuchungskommission zum Titel "Untersuchungskommission SPÖ-Finanzskandal" eingesetzt, weil sich die Menschen und die Bevölkerung zwei Fragen stellen. Nämlich auf der einen Seite, wie kann es sein, dass ein Unternehmen im Besitz der Stadt von heute auf morgen auf einmal mehrere Milliarden Euro braucht, um nicht in Insolvenz zu schlittern, und die zweite Frage, wie kann ein Bürgermeister einen Großteil dieser Summe schlicht und einfach mit einer einzigen Unterschrift vergeben, ohne die entsprechenden Gremien befassen zu müssen. Der Herr Bürgermeister und auch der Herr Finanzstadtrat waren bereit, mit Steuergeld ein sehr hohes Risiko einzugehen, und die Menschen wollen natürlich jetzt auch Antworten haben, ob das in dieser Art und Weise auch gerechtfertigt war. Der Wissensstand, den wir seitens der Antragsteller oder der Opposition im Moment haben, basiert vorerst natürlich rein auf Berichten, die wir diversen Medien auch entnommen haben, die natürlich gewisse Hypothesen erlauben oder zumindest uns als Opposition gewisse Hypothesen erlauben, dass es auf der einen Seite unterschiedliche Berichte gegeben hat, dass die Notkompetenz in der Form vielleicht doch nicht das richtige Mittel war und auch zu Unrecht in Anspruch genommen wurde, dass bei der Wien Energie doch vielleicht auch Dinge passiert sind, die sehr viel mit dem Unternehmen, der Geschichte und vor allem auch mit dem Handeln der Eigentümer zu tun haben. Und all das gilt es jetzt in den nächsten Wochen und Monaten auch aufzuklären. Was uns wichtig ist - und Sie haben es angesprochen, Herr Vorsitzender, und ich teile das -, vor allem auch im Gegensatz zu dem, was im Parlament alles vorgefallen ist, ist, dass wir hier eine sachliche und auch eine achtende Diskussion führen, auch hier gut miteinander umgehen und vor allem auch mit den Auskunftspersonen gut umgehen, aber - und das sage ich natürlich auch aus Sicht der ÖVP und der größten Oppositionspartei in dieser Stadt - kompromisslos in der Aufklärung. Warum? Da es zwei sehr sensible Dinge sind, um die es hier geht. Die Notkompetenz ist ein Mittel, das nur dafür gedacht war, in wirklich außergewöhnlichen Situationen gezogen zu werden, da es andere demokratische Mittel zumindest kurzfristig aushebelt. Daher ist es, glaube ich, wichtig zu klären, ob das hier gerechtfertigt war oder nicht, und um auch klarzustellen, wie in Zukunft mit der Notkompetenz umgegangen werden soll. Das Zweite ist, die Wien Energie ist ein für diese Stadt extrem wichtiges Unternehmen, es ist der wichtigste Energieversorger. Gerade in Zeiten wie diesen, ist Versorgungssicherheit etwas, das viele Menschen sehr beschäftigt und auch sehr bewegt, und daher glaube ich, ist es auch wert, hier die nächsten Wochen und Monate zu investieren, um am Ende, das haben Sie ja auch gesagt, Lehren zu ziehen, was man anders und was man besser machen kann in dieser Stadt. Das sollte, glaube ich, das Ziel von uns allen sein. Daher hoffe ich auf ein gutes Zusammenwirken, einerseits mit den Fraktionen, die hier anwesend sind, aber natürlich auch mit dem Vorsitz. Vielen Dank auch noch einmal an dieser Stelle, dass Sie diese Aufgabe übernommen haben, zusätzlich zu den hauptberuflichen Tätigkeiten, die Sie großteils ja noch ausüben. Es ist eine Aufgabe mit viel Ehr für die Demokratie, aber natürlich auch mit viel Zeit, und daher vielen Dank an Sie. Aber vielen Dank auch an alle Medienvertreterinnen und Medienvertreter, die wahrscheinlich auch in den nächsten Wochen und Monaten etwas mehr zu tun haben werden, um auch die Schnittstelle zur Öffentlichkeit zu gewährleisten. Daher freue ich mich auf ein gutes Zusammenwirken und hoffentlich auf eine sehr produktive Untersuchungskommission. - Vielen Dank. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Herzlichen Dank. Ich ersuche Sie nur immer, dass Sie das Mikrofon auch deswegen verwenden, weil das Protokoll ja aufgrund der Tonbandaufzeichnungen angefertigt wird, und es wird sehr wichtig sein, dass wir das Protokoll auch immer vollständig haben. - Und danke auch für die Zeitdisziplin. Als Nächsten bitte ich Herr Maximilian Krauss um Ihre Worte. GR Maximilian Krauss, MA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Vorgänge rund um die Wien Energie, die im Sommer publik geworden sind, sind Vorgänge, die wir in der Form in der Stadt nicht kannten und wo viele Praktiken ans Tageslicht gekommen sind, die mehr als aufklärungsbedürftig sind. Ob es das leidige Thema der aus unserer Sicht nicht vorhandenen Notkompetenz war, das wir ja auch bei der Justiz strafrechtlich angezeigt haben, was dort auf der einen Seite geklärt werden wird, das wir hier aber natürlich auch einer politischen Analyse und einer politischen Aufarbeitung unterziehen wollen. Oder auch natürlich das Thema der Versorgungssicherheit, wo es die unterschiedlichsten Informationsstände im Sommer gegeben hat und unklar ist, wie ein Unternehmen wie die Wien Energie, das doch jahrelang große Gewinne geschrieben hat, das jahrelang auch nicht Teil der medialen Debatte war, plötzlich in so eine Schieflage geraten konnte, oder ob diese Schieflage vielleicht doch nicht plötzlich gekommen ist, sondern schon Ergebnis einer jahrelangen Misswirtschaft und schon jahrelang nicht positiv vorhandener Kontrollinstanzen war. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir freuen uns, dass jetzt nach einigen Monaten diese Untersuchungskommission ihre Arbeit auch tatsächlich aufnehmen kann. Es geht uns darum, hier für echte Transparenz zu sorgen, es geht uns darum, hier die Dinge sachlich und seriös aufzuarbeiten, und dafür gibt es auch einige Dinge, die notwendig sind. Das ist auf der einen Seite volle Transparenz, das sind voll umfängliche Aktenlieferungen. Wir haben leider auch bei vorangegangenen Untersuchungskommissionen die Erfahrung machen müssen, dass Akten teilweise sehr geschwärzt, teilweise geschwärzt übergeben wurden. Wir hoffen, dass das hier nicht der Fall ist. Wir hoffen, dass es zwischen den unterschiedlichen Fraktionen eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe geben wird, aber selbstverständlich auch mit dem Vorsitzteam, und wir hoffen, dass diese transparente Arbeit auch zügig vonstattengehen kann. Wir wünschen uns auch, dass es bei Aktenlieferungen eine Implementierung digitaler Suchhilfen geben wird, damit diese auch auf digitaler Ebene stattfinden können. Wir hoffen, dass es keine Verzögerungen bei Aktenlieferungen geben wird. Und ich möchte an der Stelle auch noch einmal betonen, dass wir uns vom Magistrat wünschen und auch erwarten würden, dass man hier so, wie es auch im Parlament der Fall wäre, eine Art Pressecorner einrichten könnte. Es geht nicht um die mediale Show, da gebe ich dem zweiten Vorsitzenden natürlich recht, aber hier eine mediale Möglichkeit zu haben, sich auch gleichmäßig darstellen zu können, auch gleichmäßig Dinge informieren zu können, ist wichtig, da es ja doch ein großes mediales Interesse an dieser Untersuchungskommission und an diesem Untersuchungsgegenstand gibt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hoffe, dass wir am Ende positive Lehren aus dieser Untersuchungskommission ziehen können, dass wir am Ende vielleicht mit echter Transparenz auch besser umgehen können, und dass wir hier zur Aufklärung finden. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Vielen Dank. Die weiteren Fraktionen würde ich gerne ihrer Größe nach aufrufen, das heißt, die SPÖ ist am Wort. - Bitte schön. GR Mag. Thomas Reindl (SPÖ): Thomas Reindl, mein Name fürs Protokoll. Warum sind wir hier, meine Damen und Herren? Wir sind hier, weil wir seit vorigem Jahr auf den Märkten bei sehr vielen verschiedenen Produkten starke Verwerfungen erleben, als Folge von Corona und der Coronakrise, und Lieferprobleme, Engpässe bei verschiedenen Produkten erleben. Mit dem Überfallskrieg gegen die Ukraine hat es eine unglaubliche Verschärfung dieser Situation gegeben und auch die Energiemärkte wurden letztendlich von diesen Verwerfungen ganz massiv getroffen. Jetzt sind die Energiemärkte voll liberalisiert, ohne Aufsicht, ohne Korrekturmöglichkeit, hier kann jeder agieren wie er möchte. Diese Durchwirbelung der Energiemärkte, die wir erlebt haben, ist unvorstellbar gewesen, sie war auch unvorhersehbar, sind wie gesagt unreguliert, und es ist ein noch nie dagewesenes Szenario aufgetreten. Die Folge war, dass es in vielen Ländern Europas - auch der ganzen Welt, aber ich beschränke mich auf Europa - in der Energiebranche massive Verwerfungen und Probleme gegeben hat. In vielen Ländern hat der Staat Verantwortung übernommen, hat der Staat eingegriffen und hat der Staat Hilfen gegeben. Anders in Österreich, hier musste unser umsichtiger Bürgermeister verantwortungsvoll und entschlossen das Schlimmste verhindern, nämlich, dass 2 Millionen Wienerinnen und Wiener ohne Gas, ohne Strom und ohne Fernwärme sind. Wichtig ist, dass mittlerweile diese Hilfe fast zur Gänze wieder zurückgezahlt wurde und diese Sicherheitsleistungen fast wieder gegen Null zurückgefahren sind. Aber das ist jetzt kein Grund, dass wir uns ausrasten können, meine Damen und Herren, die Energiemärkte sind nach wie vor in Unruhe und es kann uns niemand garantieren, dass wir nicht nächste oder übernächste Woche eine ähnliche Entwicklung auf diesem Gebiet haben. Worum geht es uns, meine Damen und Herren? Es geht uns um die Frage, hat die Stadt Wien richtig in dieser Situation gehandelt, ist die Stadt Wien allen ihren Verantwortungen jederzeit nachgekommen, war jederzeit die Daseinsvorsorge für die Kundinnen und Kunden und für die Wienerinnen und Wiener gewährleistet. Es geht um die Frage, wurden die Entscheidungen, die gefällt wurden, getreu nach dem Buchstaben des Gesetzes und den Vorschriften der Stadt abgewickelt. Und schließlich geht es uns auch darum, die volle Reputation der Wiener Stadtwerke und von Wien Energie wiederherzustellen, und auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die hier fantastische Dienste leisten, wieder das Gefühl zu geben, dass sie nicht in einem angeschossenen Unternehmen, sondern in einem - so wie wir es auch sehen - sehr guten und sehr vorbildlichen Unternehmen arbeiten. Das alles werden wir in den nächsten Monaten gemeinsam herausarbeiten. Wir setzen dabei auf die volle Zusammenarbeit aller Fraktionen. Unsere Hand ist an alle Fraktionen ausgestreckt. Wir respektieren selbstverständlich die Kontrollfunktionen der Opposition und werden auch unseren Beitrag leisten. Über die Ausweitung der Minderheitenrechte haben wir heute ja schon von den Vorsitzenden gehört, das werde ich jetzt nicht mehr erwähnen. Was ist unser Ziel? Wir wollen zur vollen Aufklärung beitragen und wir wollen uns auch ansehen, wo es möglicherweise Verbesserungsbedarf gibt. Das Szenario, das im Sommer aufgetreten ist, war in dieser Form bis her einzigartig, daher waren auch einzigartige Schritte notwendig. Wir sind aber offen, die Lehren daraus zu ziehen, um auch künftig die Sicherheit der Energieversorgung von Wien und der gesamten Ostregion sicherzustellen. - Vielen Dank. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Danke schön. Dann ersuche ich um die Wortmeldung der GRÜNEN, ich nehme an, Herr Ellensohn macht das für Sie. - Bitte. GR David Ellensohn (GRÜNE): Die Opposition (sich erhebend) steht heute offensichtlich auf. Um noch einmal darauf zurückzukommen, worum geht es überhaupt? Und jetzt bedanke ich mich einmal beim Kollegen Reindl, der schon etwas Politik hineingebracht hat, also habe ich wahrscheinlich auch ein bisschen einen Spielraum: Nichts ist passiert, alles ist in Ordnung, wir werden es wieder so machen. Ich möchte nur ein Beispiel bringen: Wenn Sie in der Nacht mit 150 km/h betrunken über den Gürtel brettern und es passiert kein Unfall, und Sie sagen am nächsten Tag, das mache ich noch einmal, denn gestern ist nichts passiert, dann garantiere ich Ihnen, wenn Sie das oft machen, wird das einmal nicht gut gehen und das ist einmal zu viel, denn das ist dann: Ende Gelände. Wenn man aus dem nichts anderes lernt, als zu sagen, wir haben alles umsichtig und richtig gemacht, der umsichtige Herr Bürgermeister, dann war das eine politische Bewertung und dann mache ich eine: der überhaupt nicht umsichtige Herr Bürgermeister, sondern der Zocker. Die SPÖ oder die Stadtregierung hat die Entwicklung am Energiemarkt - jetzt ist beschrieben worden, wie lange es gedauert hat - verschlafen und eine Notkompetenz gebraucht. Denn entweder war es schon lange bekannt und in ganz Europa hat es Schutzschirme gegeben, oder nicht, aber beides geht sich nicht aus. Alle haben alles gewusst, alle haben sich darum gekümmert, in Österreich nicht, deswegen brauchen wir eine Notkompetenz. Das passt in der Logik nicht zusammen, das werden wir unter anderem untersuchen. Ist da etwas verschlafen worden? Hat die Wien Energie eine völlig andere Strategie gewählt und hat der Eigentümervertreter - denn die Wien Energie werden wir nicht überprüfen dürfen - gesagt, es ist mir egal, was die Wien Energie für eine Strategie macht, sollen sie tun, denn es hat ja in der Vergangenheit auch geklappt - was angesichts der stürmischen Zeiten tatsächlich unverantwortlich wäre, also gehe ich davon aus, dass man es gewusst hat. Die Wien Energie ist dabei eine völlig andere Strategie gefahren als alle anderen Energieversorger in Österreich. Es ist fast wie ein Geisterfahrer, sie sind völlig anders gefahren und wundern sich am Ende, dass sie schlechter dastehen. Ja, der Geisterfahrer, der zur Polizei geht und sagt, die anderen fahren falsch, gewinnt auch nicht. Dann vertuscht: Wenn man eine Notkompetenz zieht, steht in der Stadtverfassung: es ist unverzüglich zu informieren. Unverzüglich heißt in Wien mit der Postkutsche von Floridsdorf ins Rathaus sechs Wochen? Das ist heute unverzüglich: Sechs Wochen braucht man zum Informieren und zieht doppelt die Notkompetenz! Zuerst hat man nichts gewusst, Notkompetenz, und dann sechs Wochen später, wieder völlig überraschend, wieder Notkompetenz. Das ist wieder unlogisch, das passt nicht zusammen. All das wird untersucht werden, nicht nur, wenn der Herr Bürgermeister da ist, sondern wenn andere auch hier sind. Und fast verzockt - da muss man sagen: fast verzockt, Masel tov, oder vielleicht schon gezockt. Denn was hat man am Schluss gemacht? Die Banken waren nicht mehr bereit, das zu finanzieren, das muss man sich einmal vorstellen. Auch das werden wir hier überprüfen - es werden auch Leute geladen, die das aussagen können -, warum stellt keine Bank das Geld und den Kredit zur Verfügung? Wie steht die Stadt da, wie steht die Wien Energie da, dass sie das Geld nicht mehr bekommen, sondern zum Bund gehen müssen? In einer Hauruckaktion, in 24 Stunden musste das alles geregelt werden, und der Herr Bürgermeister hatte keine Zeit und der Herr Stadtrat hatte auch keine, der Bundeskanzler schon, die MinisterInnen schon, und Klubobmänner von den dort regierenden Bundesparteien schon, die Regierenden in Wien waren alle nicht dabei. All das werden wir hier untersuchen, auch ohne den politischen Beigeschmack, aber den hat der Herr Kollege Reindl dankenswerterweise hineingebracht. Ich freue mich auf ein entspannendes Jahr, vielleicht werden es nicht 15°Monate, und ich hoffe, dass am Ende vor allem ein paar Sachen geklärt sind: Wie geht das in Zukunft mit Notkompetenz und wer bestimmt eigentlich den Kurs der Wien Energie, wie sie zu investieren haben und was sie machen, denn da geht es dann um die Sicherheit nicht nur von uns in diesem Raum, sondern von 2°Millionen°Wienern und Wienerinnen. - Danke. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Vielen Dank. Herr Gara von den NEOS. - Bitte schön. GR Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Stellvertreterin! Herr Stellvertreter! Sehr geehrte Damen und Herren! Als Fraktionsführer der NEOS bin ich sehr froh, dass diese Untersuchungskommission zur Wien Energie mit der heutigen Sitzung startet, denn sie gibt uns die Möglichkeit, alle Sachverhalte und auch Ursachen transparent aufzuklären, und genau dafür stehen wir. Ende August ist es zu einem Liquiditätsengpass gekommen, der doch in einem Problem gipfelte, und das wollen wir feststellen, warum es dazu gekommen ist. Ich möchte mich auch schon im Vorfeld beim Schiedsgericht bedanken, denn es ist eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe, die Sie hier wahrnehmen, und ich glaube, dass Sie auch sachlich ausgewogen und auch im Sinne transparenter Aufklärung vorgehen werden. Vielleicht eines noch vorab, Sie haben es ganz kurz auch noch erwähnt: Die Untersuchungskommission trägt schon die Früchte auch unserer Regierungsarbeit, denn wir haben - das möchte ich betonen - auch gemeinsam mit den GRÜNEN hier eine Reform durchgeführt, die die Minderheitsrechte massiv stärkt. Und das ist ein wesentlicher Unterschied und auch eine wirklich gute Chance für eine solche transparente Aufklärung, für die wir stehen. Und das ist auch für mich ein wichtiger Schritt für die Demokratie. Unsere Rolle in der Untersuchungskommission ist klar. Wir haben von Anfang an sehr deutlich gemacht, dass wir mit dem Krisenmanagement und der Vorgangsweise nicht zufrieden sind und das auch nicht gutheißen. Daher wollen wir uns kritisch mit diesen Ursachen befassen, wie es dazu gekommen ist, wir wollen hier auch unterschiedliche Fragestellungen für die Ursachen aufwerfen, denn eines ist wichtig und dafür stehen wir, wir wollen das auch sachlich und professionell klären und beleuchten. Es müssen alle Hintergründe beleuchtet werden, wie es zu dieser finanziellen Notsituation gekommen ist, auch vor dem Kontext der Versorgungssicherheit, die jetzt bereits mehrfach angesprochen wurde, aber natürlich auch ebenso jene Prozesse im Vorfeld, was die Aufsicht betrifft, und natürlich auch die Wahrnehmung der Notkompetenz. Eines möchte ich jedoch hier klar hervorstreichen, Herr Vorsitzender, Sie haben es auch schon erwähnt: Ich glaube, dass Vorverurteilungen definitiv fehl am Platz sind, wir werden uns als NEOS an diesen parteipolitischen Spielchen auch nicht beteiligen. Alle sind hier wirklich eingeladen - und ich halte es für ganz wichtig -, transparent für eine Aufklärung zu sorgen, nämlich auch immer in dem Bewusstsein, dass die Untersuchungskommission keine politische Showbühne ist. Ich sage immer, Recht muss vor Politik gehen und nicht umgekehrt Politik vor Recht. Es muss allen klar sein, Herr Stellvertreter Sedlacek hat es zuerst schon erwähnt, dass gerade jetzt auch das Vertrauen der Menschen in die Politik wirklich im Sinkflug begriffen ist, und diese Untersuchungskommission ist eine Chance, auch ein Stück weg dieses Vertrauen wieder zu gewinnen. Das sollte wirklich im Interesse von allen Parteien sein. Zu erwähnen ist noch, dass die Untersuchungskommission nicht das einzige Instrument zur Prüfung und Überprüfung der Sachverhalt ist. Ich halte das deswegen auch für wichtig, weil wir eines nicht vergessen dürfen, es ist genau diese Abgrenzung: Wo geht es um Geschäftsgeheimnisse und wo ist es tatsächlich ein Thema der Aufsicht und damit auch stärker in der politischen Verantwortung? Deswegen ist es auch wichtig, auch diese anderen Prüforgane mit zu berücksichtigen. Da geht es um den Stadtrechnungshof, da geht es um den Bundesrechnungshof, auch all die werden eine Prüfung durchführen, und da geht es auch um die Geschäftstätigkeit im Energiehandel, da geht es auch um die Wahrnehmung der Eigentümerrechte. Insofern kann man sicher sagen, dass am Ende dieser Untersuchungskommission und all den Prüfberichten die Wien Energie ein sehr umfassend geprüftes Unternehmen dieser Republik ist, das dürfen wir nicht vergessen. Es ist wirklich wichtig, dass wir in diesen multiplen Krisen dafür sorgen, dass wir transparente Aufklärung haben, denn es gilt dazu auch das Vertrauen der Menschen in die Politik zu stärken. Auch dazu für mich noch ein Wort: Wir stehen sowohl in der Opposition als auch in Regierungsverantwortung. Wir sind hier kritisch und konstruktiv, und das geht letztendlich in beiden Rollen, und ich wünsche uns gemeinsam hier auch ein gutes Gelingen, ganz auch im Sinne der BürgerInnen. - Dankes schön. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Danke schön. Eine kurze Korrektur fürs Protokoll, der Name meines ersten Stellvertreters ist Sladecek, nicht Sedlacek. Wir kommen in weiterer Folge zum Fleisch dieser Untersuchungskommission und zum für Sie vermutlich auch spannenderen Teil, nämlich den Beweisanträgen, die Sie vorgelegt haben. Dazu möchte ich vorweg noch ein paar Dinge zur Information geben. Erstens, es gibt kein Plus im Mitarbeitsheft für die Fraktion, die die meisten Beweisanträge vorlegt, das will ich nur fürs nächste Mal sagen. Es ist auch keine Zwangsbestimmung, dass sie nicht vor Mittwoch zu Mittag vorgelegt werden dürfen, sie dürfen auch früher kommen, will ich auch nur noch dazusagen. Generell habe ich vor, dass ich die Beweisanträge in der Reihenfolge ihres Einlangens behandle. Sie haben ja auch die fortlaufenden Ordnungsnummern, nehme ich an, auf Ihren Ausdrucken. Das heißt, ich werde die jeweilige Ordnungsnummer aufrufen und Sie müssen sich das dann halt heraussuchen. Ich werde den jeweiligen Beweisgegenstand nur kurz erwähnen und nicht alles vorlesen, was da drinnen steht, damit wir hier zeitsparend arbeiten können. Von dem Prinzip, das ich jetzt schon genannt habe, mit Reihenfolge des Einlangens, möchte ich in ein paar Fällen auch gleich wieder abgehen, denn ich habe mir hier jetzt ganz oben das Programm aufgelegt, das wir für die nächste Sitzung vorhaben, da mir wichtig ist, dass wir das auf jeden Fall heute beschließen. Das sind vier Beweisanträge, die sich auf drei Personen betreffend die Sitzung in zwei Wochen, nämlich die Energieexperten beziehen, das wird mein erster Block sein. Dann habe ich mir als zweiten Block alle Beweisanträge zurechtgelegt - und dort dann nach der Reihenfolge des Einlangens -, die sich auf irgendeine Form von Akten- und Unterlagenvorlagen beziehen, weil es mir auch wichtig ist, dass diese Dinge vorrangig behandelt werden, da Sie diese Unterlagen ja brauchen werden, damit Sie sich weiter vorbereiten. Als dritten Block habe ich mir dann die Zeugenladungen vorgenommen, weil es aus meiner Sicht nicht tragisch wäre, wenn wir das auch erst in zwei Wochen im Detail besprechen, weil wir beim nächsten Mal außer die Energieexperten ohnehin niemanden dabeihaben. Ich würde gerne schauen, wie weit wir heute kommen. Bei einigen Beweisanträgen von Ihnen habe ich noch Rückfragen an Sie beziehungsweise brauche ich von Ihnen noch Informationen, weil ich nicht genau weiß, wie ich damit umgehen soll. Und bei einigen, müssen Sie mir auch zugestehen, werde ich mir vorbehalten, diese möglicherweise auch auf einen nächsten Termin zu verschieben für eine Abstimmung, weil ich noch nicht die Gelegenheit hatte, mir selbst eine ausreichende rechtliche Meinung zu bilden, wie damit umzugehen ist. Das werde ich bei den jeweiligen Beweisanträgen dann dazusagen. Ich habe mich auch bemüht, weil sich viele der Beweisanträge ja auf dieselben Personen oder auf dieselbe Sache beziehen, dass ich die in meiner Liste jeweils zusammengeordnet habe, dass wir das gemeinsam besprechen können. Ich möchte dennoch jeden von diesen Beweisanträgen, etwa betreffend den Bürgermeister, abstimmen, weil immer unterschiedliche Untersuchungsgegenstände darin genannt sind. Natürlich wird das dann alles einmal in eine Ladung verpackt werden, aber damit wir trotzdem über jeden dieser Beweisanträge eine Entscheidung haben. Sie müssen sich auch klarerweise nicht fürchten, dass alles, was wir heute abstimmen, dann Programm der nächsten Sitzung sein wird, sondern hier geht es darum, auch auf Vorrat quasi ein Programm zu haben. Im Einzelnen werden wir uns dann gemeinsam ausmachen, was wir wann drannehmen. Eine allerletzte Einschränkung habe ich auch noch: Je nachdem, wie kontrovers die Debatte jetzt wird, wenn das Schiedsgremium sehr häufig angerufen werden sollte, dann muss ich an irgendeinem Punkt die Reißleine ziehen, da wir binnen 14 Tagen zu entscheiden haben und seriöserweise können wir das nicht in 100 Fällen oder auch in 50 Fällen machen. Also wenn das Schiedsgremium sehr häufig angerufen werden sollte, dann muss ich irgendwo so im Bereich von 20 Entscheidungen sagen, wir reden beim nächsten Mal weiter, weil ich nicht garantieren kann, dass wir da vernünftige Entscheidungen in der kurzen Zeit treffen. Das sei vorausgeschickt. Ich bin gespannt, wie weit wir heute kommen. Ganz oben habe ich mir, wie gesagt, diese vier Beweisanträge betreffend die nächste Sitzung hingelegt. Als allererstes ist hier Dr. Michael Böheim, das ist die Nummer 181 (Anm. 2088928-2022/181), ein Beweisantrag. - Jetzt geht es los, jetzt geht es wirklich los, ja. Nummer 181 (Anm. 2088928-2022/181), das ist der letzte Beweisantrag, den die ÖVP vorgelegt hat, betreffend Ladung und Einvernahme des Herrn Dr. Michael Böheim. Hier hätte ich eine Bitte an die ÖVP: Darf ich das ausbessern, dass er als Auskunftsperson geladen werden sollte, denn Sachverständiger passt nicht ganz gut? Dann halte ich für das Protokoll fest: Er darf als Auskunftsperson geladen werden. Gibt es in diesem Zusammenhang Diskussionsbedarf? Gut, dann ersuche ich um Abstimmung. Wer ist dafür, diesem Beweisantrag zu folgen? - Danke schön, das ist einstimmig. Als Nächstes habe ich die Nummer 145 (Anm. 2088928-2022/145), das ist ein Beweisantrag der FPÖ betreffend Herrn Mag. Johannes Benigni, ebenfalls ein Experte in diesem Bereich. Auch hier meine Frage an die FPÖ, ob ich diesen als Auskunftsperson und nicht als Sachverständigen laden darf. (GR Maximilian Krauss, MA: Ja, gerne!) Gut, ich halte auch hier fest: kein Einwand. Abstimmung dazu, wer ist für diese Ladung? - Danke schön, Beweisantrag 184 (Anm. 2088928-2022/184) ist einstimmig. Beweisantrag 184, ebenfalls Mag. Johannes Benigni, wurde dieser seitens der SPÖ gestellt. Gibt es hier die Zustimmung? - Danke schön. Dann Beweisantrag 194, ebenfalls von der SPÖ, Dipl.-Ing. Wolfgang Anzengruber, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Verbund AG: Gibt es hier Diskussionsbedarf oder Zustimmung? - Die Zustimmung ist einstimmig, danke schön. Dann kommen wir, wie gesagt, ich habe mir jetzt alle die vorgenommen, die nicht auf Zeugenladungen gerichtet sind, sondern auf Vorlage von Unterlagen. Der erste ist Beweisantrag 116 (Anm. 2088928-2022/116) der ÖVP. Dieser Beweisantrag ist gerichtet auf die Vorlage aller Akten, Dokumente und Unterlagen, inklusive analoger und elektronischer E-Mail-Postfächer des Herrn Bürgermeisters sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seines Büros und der Präsidialsektion in der Magistratsdirektion, die er generell im Rahmen der Ausübung des Notkompetenzrechts von anderen Personen erhalten hat. Das ist dann auf mehrere Daten bezogen, verschiedene Beweisanträge, jetzt sind wir bei Beweisantrag 116 (Anm. 2088928-2022/116). Da ist meine erste Rückfrage an die antragstellende Fraktion, ich versuche es nur von einer praktischen Seite zu sehen: Angenommen, der würde so beschlossen, entweder durch die Mehrheit oder durch das Schiedsgremium, ist mir nicht ganz klar: Soll das dann ein Amtshilfeersuchen an den Magistrat sein oder was wäre dann genau von uns in weiterer Folge zu veranlassen, um dem nachzukommen? Können Sie das noch erläutern, Herr Wölbitsch? - Bitte. GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM (ÖVP): Vielen Dank. Also vielleicht auch nur kurz noch zum Hintergrund: Wir haben ja vorher auch schon betont, warum uns das Thema ein sehr großes Anliegen ist und auch das Thema Notkompetenz ein sehr großes Anliegen ist: Weil es ein sehr sensibles Instrument ist und daher für uns natürlich auch wichtig ist, nachzuvollziehen, ist es zu Recht als Instrument gezogen worden oder nicht, und wir sind natürlich auf unterschiedlichste Informationen oder auch Kanäle angewiesen, um das nachvollziehen zu können. Wenn wir beispielsweise sehen würden, dass der Herr Bürgermeister bereits zwei Wochen vor dem ersten Ziehen der Notkompetenz oder vielleicht sogar wesentlich früher schon über den Zustand der Wien Energie informiert wurde und auch über die Bedürfnisse der Wien Energie informiert wurde, würde es natürlich ein ganz anderes Licht auf das Ziehen dieser Notkompetenz werfen. Nachdem Kommunikation auch im Bereich des Verwaltungshandelns auf unterschiedlichen Kanälen erfolgen kann, wie wir in den letzten Wochen und Monaten auch im Parlament gesehen haben, zielen verschiedene Beweisanträge, die wir haben, natürlich darauf ab, nachvollziehen zu können, ob der Herr Bürgermeister wirklich erst innerhalb weniger Stunden oder in einer sehr kurzen Zeit informiert wurde und entscheiden musste oder ob er nicht doch vielleicht auch andere parlamentarische Mittel hätte in Anspruch nehmen können. Das wird natürlich einerseits auch Auskunftspersonen betreffen, aber natürlich auch entsprechende Unterlagen und Kommunikationsverläufe, um nachzuvollziehen, wann der Herr Bürgermeister wirklich über den Zustand informiert wurde. So, das ist grosso modo die Begründung für die Beweisanträge. Wie das jetzt umgesetzt wird, sehr geehrter Herr Vorsitzender, das können wir gerne, glaube ich, auch da in der Untersuchungskommission entsprechend diskutieren. Das wurde ja auch auf Bundesebene entsprechend diskutiert und auch dann Mittel und Wege gefunden, damit umzugehen. Klar für uns ist natürlich, es sollte eingeschränkt sein auf das, was wir untersuchen wollen und auch entsprechend so abgezielt sein, dass natürlich nur die Dinge darin enthalten sind, die man auch untersuchen kann. Das war ja auch im Parlament ein sehr großes Thema und ich glaube, am Ende hat man es großteils zumindest auch geschafft. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Dazu möchte ich noch eine Sache sagen, weil Sie den Vergleich mit dem Parlament gezogen haben: Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind ein wenig andere in dem Zusammenhang. Für Untersuchungsausschüsse des Nationalrates etwa gibt es Art. 53 Abs. 3 B-VG, der eine sehr weitgehende Verpflichtung aller Organe des Bundes, der Länder und Gemeinden normiert, dass sie Informationen zur Verfügung zu stellen haben, und bei Meinungsverschiedenheiten kann der Verfassungsgerichtshof darüber entscheiden. Eine solche weitgehende Kompetenz haben wir durch die Landesverfassung oder andere Bestimmungen nicht eingeräumt, sondern wir können nur das nutzen, was jeder anderen Verwaltungsbehörde auch zur Verfügung steht. Das wäre in so einem Zusammenhang mitunter die Amtshilfe in Anspruch zu nehmen, wobei die ersuchte Behörde immer die ist, die dann auch zu prüfen hat, ob dieses Ansinnen zurecht erfolgt und ob sie dem auch folgen kann. Darum ist meine Frage, ob ich das dann in weiterer Folge als Amtshilfeersuchen an den Magistrat schicken sollte oder ob Sie irgendetwas anderes im Kopf haben, was damit passieren sollte. Mir geht es nur um diesen praktischen Aspekt. - Bitte, Herr Wölbitsch. GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM (ÖVP): Vielleicht nur eine Klärung und dann eine kurze Gegenfrage: Also das, was Sie natürlich erwähnt haben; ich glaube, in der Vorlage für Beweisanträge, die Sie uns geschickt haben, ist ja auch erwähnt sozusagen, bei Beweismittelvorlage aller Verwaltungsakte der Dienststelle, die eben das betreffende Thema betreffen. Und ich glaube, es gibt ja auch zwei Arten von Beweisanträgen, die wir einbringen können, nämlich Urkunden, Akten, et cetera, aber dann natürlich auch freie Beweisanträge; also beispielsweise hat es beim Krankenhaus Nord ja auch einen Augenschein gegeben damals, wenn ich es richtig in Erinnerung habe. Es gibt also sehr viele unterschiedliche Mittel, und meine Gegenfrage wäre: Wie würde das dann funktionieren, wenn wir Akten anfordern, wie die dann an uns herangetragen werden oder wie die dann ausgewählt und gesammelt werden. Ob jetzt Kommunikationen festgehalten werden oder Akten, also es erschließt sich mir der Unterschied jetzt in der Aufbereitung und in dem Uns-zur-Verfügung-Stellen nicht, aber vielleicht bin da auch zu wenig Jurist. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Dazu ein paar Worte noch: Also ich möchte auch nicht übermäßig formalistisch sein bei diesen Angelegenheiten. Überall dort, wo Sie etwa näher genannte Akten einer Verwaltungsbehörde haben wollen, auch wenn da jetzt nicht Amtshilfeersuchen draufsteht, ist es für mich logisch, dass ich das so weiter dann in Worte fassen und an die entsprechende Behörde übermitteln würde. Hier frage ich nur deswegen nach, weil so etwas wie die Vorlage sämtlicher E-Mail-Postfächer ein so weitgehender Umstand ist, der aus meiner Sicht in das System der Amtshilfe nicht ganz hineinpasst. Ich will Ihnen aber auch nichts in den Mund legen, wie Sie es jetzt zu verstehen haben. Darum frage ich jetzt nur nach und ersuche, dass Sie, das muss auch nicht ad hoc sein - - Ich möchte diese Beweisanträge betreffend diese E- Mail-Postfächer auch insofern zurückstellen, weil ich mir selber noch nicht klar bin - damit ist ein sehr massiver Grundrechtseingriff verbunden -, wie ich das selber jetzt rechtlich zu bewerten habe. Meine Bitte wäre, das bis zum nächsten Mal - im Vorfeld können wir das auch diskutieren -, in der nächsten Sitzung, dass das vielleicht noch etwas klarer gestellt wird, nur was in der Folge mit diesem Ansinnen kanzleimäßig passieren sollte. - Herr Wölbitsch. GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM (ÖVP): Danke, Herr Vorsitzender. Also aus unserer Sicht können wir uns das gerne noch anschauen, aber ich glaube, es gibt ja auch sehr viel Judikatur mittlerweile dazu, weil ja auch die SPÖ und die NEOS ja teilweise auch beim Verfassungsgerichtshof unterschiedliche Dinge angestrengt haben, damit klargestellt wird, wie sozusagen Rechte Dritter hier geschützt werden können und wie das auszuwählen ist. Das ist ja auch eine sehr große Diskussion immer wieder gewesen, die, glaube ich, auch ausjudiziert ist. Also das wäre aus meiner Sicht dann natürlich eine Leitschnur dafür. Wir können es uns gerne auch noch einmal anschauen, weil ehrlicherweise natürlich auch wir uns gerne mit Ihnen gemeinsam überlegen, wie man zu diesen Dingen kommt. Für mich ist natürlich dann eben nur die Frage, was Urkunden oder Akten und andere Beweismittel jetzt von, wenn man so will, elektronischen Akten unterscheidet, wenn ich das so sagen darf. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Diese Frage ist grundsätzlich berechtigt, so etwas groß Anderes ist es nicht. Hier ist es für mich der Grundrechtseingriff vor allem, und darum ist nur auch meine Bitte, dass ich das bis zum nächsten Mal noch näher prüfen darf. Noch einmal im Hinblick auch auf Bundesebene, wo das passiert: Da gibt es eben eine eigene Rechtsgrundlage, die sagt, alle müssen diese Informationen zur Verfügung stellen, und das haben wir hier nicht. - Herr Stürzenbecher wollten Sie? Gut. Also es läuft darauf hinaus, die Beweisanträge 116, 117 und 118 (Anm. 2088928-2022/116, 2088928- 2022/117 und 2088928-2022/118) stelle ich jetzt einmal bis auf Weiteres zurück. Zu Beweisantrag 119 sage ich noch etwas dazu, das ist ein wenig eine andere Kategorie. Dann komme ich zum Beweisantrag 119 (Anm. 2088928-2022/119). Grundsätzlich gilt hier auch Ähnliches, nur auch hier meine Frage: Wollen Sie, dass ich den Magistrat auffordere, diese Telefonatslisten vorzulegen oder soll der Herr Bürgermeister persönlich aufgefordert werden oder soll das eine Ermittlungsanordnung an die Staatsanwaltschaft, Kriminalpolizei sein? Also diese Fragen wären für mich noch zu klären, was genau damit bezweckt ist, nur damit ich dann nicht in der Situation stehe, auch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagskanzlei, am Ende wird es vielleicht beschlossen und wir wissen dann nicht, was wir tun sollen. Das wäre mir sehr wichtig in diesem Zusammenhang. Das heißt, Beweisantrag 119 (Anm. 2088928-2022/119) stelle ich dann auch zurück. Beweisantrag 120 (Anm. 2088928- 2022/120) betrifft auch dieses Thema, Beweisantrag 121 (Anm. 2088928-2022/121) betrifft - - Bitte, Herr Ellensohn. GR David Ellensohn (GRÜNE): Noch zur Serie 118, 119, 120: Zurückstellen bedeutet, bei der nächsten Sitzung kommt es zur Abstimmung und Sie haben zu dritt bereits - - Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Nein, nein, das heißt, wir haben als Schiedsgremium noch nichts entschieden, und deswegen sage ich auch zurückstellen, weil sobald wir eine Abstimmung darüber treffen, tickt quasi für uns die Uhr und wir müssen auch die Zeit haben, dass wir uns jetzt am Anfang gewisse grundsätzliche Dinge ausmachen. Ich möchte bei so heiklen Dingen wie diesen hier, lieber eine vernünftige Entscheidung am Ende treffen, als eine schnelle Entscheidung. Es zurückstellen heißt nur, dass es in der nächsten oder einer der nächsten Sitzungen, hoffentlich in der nächsten, noch einmal diskutiert wird. Das heißt nur, dass die Pause-Taste gedrückt wird. Dann Beweisantrag 121 (Anm. 2088928-2022/121), auch der Volkpartei. Also mit dem kann ich etwa ganz gezielt etwas anfangen, da weiß ich, die Staatsanwaltschaft und die WKSTA sollen ersucht werden, diese Informationen bekanntzugeben. Ob sie das dann tun, obliegt nicht mir zu beurteilen. Also den möchte ich zur Abstimmung bringen. Gibt es dazu Diskussionsbedarf? Dann bitte ich um eine Abstimmung, wer ist für diesen Beweisantrag? - Das ist einstimmig. Danke schön. Beweisantrag 122 (Anm. 2088928-2022/122) wird aus den genannten Gründen zurückgestellt; 123, 124, 125, 126, 127, 128 - - Beweisantrag 129 (Anm. 2088928-2022/129) kommt zur Diskussion, ist, glaube ich, selbsterklärend. Wer ist für diesen Beweisantrag? - Das ist einstimmig. Danke schön. Beweisantrag 130 (Anm. 2088928-2022/130): Wer ist für diesen Beweisantrag? Betrifft ebenfalls den Akt für das Notkompetenzrecht, Beweisantrag 131 (Anm. 2088928-2022/131), ebenfalls Aktenvorlage Notkompetenzrecht. - Das ist einstimmig. Danke schön. Beweisantrag 132 (Anm. 2088928-2022/132) möchte ich im gleichen Sinne zurückstellen. Hier geht es um den elektronischen beziehungsweise analogen Kalender und auch hier habe ich gewisse Bauchwehfragen, die ich für mich noch klären muss, und wo wir beim nächsten Mal vielleicht doch noch spezifizieren können, was wir genau damit tun sollen. Dann Beweisantrag 134 (Anm. 2088928-2022/134), die Vorlage von Gutachten: Ich nehme an, dass ich hier den Magistrat auffordern soll, diese Gutachten vorzulegen? (Zwischenruf.) Bitte schauen Sie es sich gerne in Ruhe noch durch, 134, ja. Gut. Also hier soll der Magistrat aufgefordert werden, diese Gutachten vorzulegen. Wer ist für diesen Antrag? - Das ist einstimmig. Danke schön. Ebenfalls bei Beweisantrag 135 (Anm. 2088928-2022/135) nur meine Frage: Soll ich diese Gesellschaftsverträge und Satzungen betreffend Stadtwerke auch vom Magistrat anfordern? Gut. Wer ist für diesen Beweisantrag? - Danke schön, Nummer 135 war einstimmig. Jetzt kommen wir zu Beweisantrag 136 (Anm. 2088928-2022/136), auch hier geht es um Gesellschaftsverträge und Satzungen. Wer ist für diesen Beweisantrag? - Das ist einstimmig. Danke schön. Beweisantrag 137 (Anm. 2088928-2022/137), ich muss es auch nur immer kurz überfliegen, dass ich mich wieder daran erinnere, was es ist. Ein paar Stichworte: Die Vorlage eines Gutachtens, auch offenbar beim Magistrat aufliegend, Fortbestehensprognose der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG. Wer ist für diesen Beweisantrag? - Das ist einstimmig. Danke schön. Beweisantrag 138 (Anm. 2088928-2022/138) stelle ich auch zurück, auch hier geht es um die Auswertung eines Diensthandys; ebenso Beweisantrag 139 (Anm. 2088928-2022/139). Beweisantrag 140 (Anm. 2088928-2022/140): Hier geht es um einen Darlehensvertrag zwischen der Republik Österreich und der österreichischen Bundesfinanzierungsagentur. Das wurde, glaube ich, auch von mehreren Fraktionen, ich habe es hier nicht gemeinsam sortiert, aber das wird dann noch einmal kommen, glaube ich. Wer ist für diesen Antrag? - Danke schön, das ist einstimmig. Beweisantrag 141 (Anm. 2088928-2022/141), sämtliche allfällig vorliegenden Berichte der Internen Revision der Magistratsdirektion: Auch hier ist es eindeutig, wen ich zu fragen habe, im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Eigentümerrechte. Wer ist für diesen Antrag? Gut, hier gibt es Diskussionsbedarf. - Herr Gara, bitte schön. GR Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Vielen Dank. Wir haben zuvor gerade auch über das Thema Geschäftsgeheimnisse, Betriebsgeheimnisse gesprochen. Bei der Internen Revision muss der Kontext hergestellt werden, worum es hier konkret geht. Denn die Interne Revision prüft alles, jeden Gegenstand, und es muss klar sein und präzisiert werden, dass es zum Beispiel Prozesse des Risikomanagements betrifft, aber natürlich nicht alles. Das halte ich für rechtlich sehr problematisch. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Für mein Verständnis: Was meinen Sie mit "Kontext"? Es müsste der Antrag ausführlicher begründet sein oder eingeschränkt auf einen bestimmten - - GR Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Es muss präzisiert werden, auch im Kontext des konkret vorliegenden Falles und des Themas Notkompetenz, Geschäftstätigkeiten der Wien Energie in diesem Rahmen. Allgemein Berichte der Internen Revision über alle Geschäftstätigkeiten zu machen, wäre überschießend. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Gut. Herr Reindl hat sich zu Wort gemeldet. - Bitte schön. GR Mag. Thomas Reindl (SPÖ): Ich schließe mich natürlich vollinhaltlich Kollegen Gara an. Also uns kommt das hier wie ein Erkundungsbeweis vor. Nachdem es keine konkreten Anmerkungen gibt, worum es denn eigentlich geht, sehen wir hier einen Erkundungsbeweis und ersuchen um Prüfung durch die Vorsitzenden. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Gut. Vorher müssten wir aber darüber abstimmen (GR Mag. Thomas Reindl: Natürlich, ja! - Heiterkeit), aber vielleicht lassen sich manche Entscheidungen vorher dann doch vermeiden. - Herr Juraczka, bitte sehr. GR Mag. Manfred Juraczka (ÖVP): Herzlichen Dank. Ich glaube, es geht aus der Formulierung schon klar hervor, dass es hier nicht darum geht, Personalangelegenheiten oder irgendwelche Themen zu eruieren, die mit dem Untersuchungsgegenstand absolut nichts zu tun haben. Natürlich nicht, aber genauso ist ja auch die Formulierung, dass es nur die Lieferung von Unterlagen betrifft, die in engem Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand stehen und hier zusätzliche Aspekte liefern. Wenn man das so weitergibt, erhoffe und erwarte ich, dass auch eine diesbezügliche Sortierung möglich sein sollte. GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM (ÖVP): Also nur um das noch einmal zu verstärken. Entschuldigung! Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Herr Wölbitsch, bitte. GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM (ÖVP): Wir haben es beim Gegenstand ja auch genau aufgeführt, es steht im Zusammenhang mit Hinsicht des Gegenstandes, zugrundeliegend auf die Punkte 1 bis 4, 2, 6 bis 9 des Einsetzungsantrages verwiesen. So, damit ist ja klar abgegrenzt, was uns interessiert, wenn es um die Interne Revision geht. Also ich glaube, noch klarer kann man es nicht abgrenzen. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Gut, ich überlasse es Ihnen als Antragsteller. Sie haben jetzt gehört, es gab den Wunsch das abzugrenzen, einzugrenzen. Wenn Sie sagen, für Sie ist alles so weit wie möglich eingegrenzt, kann ich ihn jetzt zur Abstimmung bringen. Wenn Sie wollen, können Sie ihn bis zum nächsten Mal auch noch ausführlicher gestalten. Wie Sie das möchten. Gut. Dann bringe ich ihn zur Abstimmung. Beweisantrag 141 (Anm. 2088928-2022/141), wer ist für diesen Beweisantrag? - Das sind alle Mitglieder der ÖVP, der FPÖ und der GRÜNEN. Das ist keine Mehrheit, aber ein Viertel der Mitglieder. Das heißt, in weiterer Folge ersuche ich um Abstimmung, wer dafür ist, das Schiedsgremium in dieser Angelegenheit anzurufen. Gegenfrage nur, Herr Ellensohn, war das auch ein Ja? Es war so ein in der Mitte. Ja, also gut, es war die Fraktion SPÖ, und Herr Ellensohn von den GRÜNEN hat auch die Hand gehoben. Und auch Herr Arsenovic hat die Hand gehoben. (Zwischenruf.) NEOS - Entschuldigung, Entschuldigung, ich wollte Sie nicht übersehen! -, auch die NEOS haben dafür gestimmt. Das heißt, es wird das Schiedsgremium in dieser Angelegenheit angerufen. Beweisantrag 142 (Anm. 2088928-2022/142), Vorlage des Berichtes Wiens, welcher gemäß Punkt 3.3 des Darlehensvertrages des Bundes mit dem Land Wien übermittelt werden sollte. Nur für mein eigenes Verständnis, vielleicht können Sie mir kurz erklären, ich bin in der Materie noch nicht so eingelesen, was das genau für ein Dokument ist. Nur in ganz kurzen Worten, damit ich besser weiß, worum es geht. - Herr Wölbitsch, bitte schön. Es muss natürlich nicht Herr Wölbitsch sein, wer auch immer sich bemüßigt fühlt. - Herr Taborsky. GR Hannes Taborsky (ÖVP): Darf ich kurz einspringen? Dieser Bericht beschreibt die tatsächlich getätigten Energiemarktgeschäfte, welche zu dieser Liquiditätskrise geführt haben. Somit ist er für die Aufklärung insbesondere der Ausübung der Notkompetenz wesentlich, allerdings auch für die Wahrnehmung der Eigentümerrechte. Das heißt, es geht darum: Was haben der Herr Finanzstadtrat oder der Herr Bürgermeister davon gewusst und welche Informationen haben sie dazu eingeholt? Darum ging es. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Gibt es weitere Wortmeldungen zu diesem Punkt? Nein, dann ersuche ich um Abstimmung. Wer ist für die Vorlage dieses Berichtes? - Das ist einstimmig, danke schön. Nächster Beweisantrag, Nummer 143 (Anm. 2088928-2022/143), bezieht sich auf Vorlage sämtlicher Protokolle der Aufsichtsratssitzungen der Wiener Stadtwerke GmbH und vormals Wiener Stadtwerke AG. Auch hier habe ich das so verstanden, dass der Magistrat aufgefordert werden soll. Ich sehe ein Nicken vonseiten der ÖVP, also der Magistrat soll aufgefordert werden. Also ich muss noch stringenter darauf achten, Ihre Namen zu nennen. Wenn ich es vergesse, dann sagen Sie es bitte selbst. (Zwischenruf.) Nein, das war mein Fehler in dem Fall. Danke für den Hinweis. Gut, also hier geht es um die Aufsichtsratsprotokolle und der Magistrat soll aufgefordert werden. Gibt es hier Diskussionsbedarf zu dem Punkt? - Ja, Herr Baxant, bitte. GR Petr Baxant, BA (SPÖ): Danke, Herr Vorsitzender, Baxant, SPÖ. Wie Sie schon gesagt haben, geht es um sämtliche Aufsichtsratsprotokolle der Stadtwerke. Ich empfinde diesen Antrag auch ein bisschen als zu weit gefasst. Ich bin kein Jurist, aber ich bin ein Naturbursche. Ich würde sagen, das ist ein bisschen Fischen im Trüben. Ich glaube auch, dass diese Protokolle sehr streng vertraulich sind und es wirkt so, wie auch die anderen vorher besprochenen, nach einem Erkundungsbeweis. Deswegen erhebe ich Einspruch und bitte auch das Schiedsgericht, zu entscheiden. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Seitens der antragstellenden Fraktion, wäre für Sie hier eine Möglichkeit denkbar, das in irgendeiner Art und Weise einzuschränken, auf einen bestimmten Zeitraum oder ein bestimmtes Thema? Das ist meine Frage noch im Hinblick darauf, vielleicht kann man sich auf irgendetwas einigen. - Herr Wölbitsch, bitte. Auch hier das Angebot, wenn Sie möchten, dass wir das erst in der nächsten Sitzung dann noch einmal besprechen und Sie sich das bis dahin überlegen, ist es mir auch nur recht. Also alles was wir im einvernehmlichen Wege klären können, wäre mir viel lieber als eine Abstimmung darüber. GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM (ÖVP) (erheitert): Okay, was soll ich jetzt darauf sagen? Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Herr Wölbitsch, bitte. Sie können sagen, was Sie wollen. Ihre Aufgabe ist es nicht, mich glücklich zu machen (Heiterkeit), aber es soll Ihnen nicht verwehrt sein, mich glücklich zu machen. (GR Mag. Manfred Juraczka: Das ist ein angenehmer Nebeneffekt!) GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM (ÖVP): Ich finde, es ist gerade in der Begründung extrem ausführlich formuliert, warum wir es gerne hätten oder was wir gerne hätten oder worauf wir es einschränken. Aber gut, ich schaue es mir noch gerne an. Ich wüsste jetzt ad hoc nicht, was man da noch konkretisieren kann, aber bis zur nächsten Sitzung schauen wir es uns gerne noch an. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Gut, dann danke ich für Ihre Kooperation. (Zwischenruf.) Dann stelle ich diesen Beweisantrag zurück. Vielleicht können Sie auch untereinander noch reden und zu einem Ergebnis kommen. Ich nehme an, für Beweisantrag 144 (Anm. 2088928-2022/144) darf ich das dann auch gelten lassen, hier geht es auch um Protokolle von Aufsichtsratssitzungen. Gut, also Herr Wölbitsch willigt ein, wenn auch zähneknirschend, das akzeptiere ich, das ist kein Problem. (Heiterkeit.) Gut, danke schön. Dann habe ich als nächstes, also mein Ersuchen geht speziell auch an Herrn Baxant und Herrn Wölbitsch, dass sie sich vielleicht zusammensetzen und hier ein konstruktives Gespräch führen. (Zwischenrufe.) Als Nächstes in der Liste habe ich Beweisantrag 146 (Anm. 2088928-2022/146) von den Freiheitlichen. (Zwischenruf: Bitte, Entschuldigung, welche Nummer?) Bitte, 146, Nummer 146. Es geht um eine Vereinbarung zwischen den am Cash Pooling teilnehmenden Konzerngesellschaften, einschließlich der Wiener Stadtwerke Finanzierungsservices GmbH und der kontoführenden Bank. Hier ist meine Frage an die Freiheitlichen, Herr Krauss, von wem sollen diese Unterlagen angefordert werden, also wo sind die vorrätig und wen sollen wir mit diesem Beweisantrag befassen? - Bitte, Herr Krauss. GR Maximilian Krauss, MA (FPÖ): Meiner Meinung nach müssen die bei den Wiener Stadtwerken vorhanden sein. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Bei den Wiener Stadtwerken. Und wie sollen wir die Wiener Stadtwerke, die sind ja keine Behörde, in Anspruch nehmen, auf welcher Grundlage? - Herr Krauss. GR Maximilian Krauss, MA (FPÖ): Also ich gehe davon aus, dass es doch einen Kooperationswillen bei den Wiener Stadtwerken geben wird. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Also es geht Ihnen darum, dass wir eine, ich sage einmal, freundliche Anfrage an die Wiener Stadtwerke stellen, dass sie uns diese Unterlagen vorlegen? Ich frage nur nach, damit ich weiß, was dann zu tun ist. GR Maximilian Krauss, MA (FPÖ): Ja, und die Stadt hat auch einen Eigentümervertreter bei den Wiener Stadtwerken. Das heißt, zumindest er oder sie müsste liefern können. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Gut, also ich halte fürs Protokoll fest: Begehrt wird hier, dass eine Anfrage an die Wiener Stadtwerke erfolgt, diese Unterlagen vorzulegen. Gibt es Diskussionsbedarf zu diesem Beweisantrag? Dann bitte ich um Abstimmung. Wer ist für diesen Beweisantrag? - Das ist einstimmig, danke schön. Beweisantrag 147 (Anm. 2088928-2022/147): Darf ich annehmen, auch die Wiener Stadtwerke sollen wir hier auffordern, Herr Krauss? GR Maximilian Krauss, MA (FPÖ): Ganz genau. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Danke schön. Abstimmung, wer ist für diesen Beweisantrag? - Danke schön, das ist einstimmig angenommen. Beweisantrag 148 (Anm. 2088928-2022/148): Auch hier nehme ich an, die Wiener Stadtwerke? Sie nicken, ja. Wer ist für diesen Beweisantrag? - Das ist einstimmig, danke sehr. Gut, dann haben wir Beweisantrag 149 (Anm. 2088928-2022/149), ein Gutachten der Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer aus 2022. Hier wieder meine Frage an Sie: Sollen wir die Anwaltskanzlei ersuchen, dieses Gutachten vorzulegen oder an wen soll eine Aufforderung ergehen, das vorzulegen? - Bitte, Herr Krauss. GR Maximilian Krauss, MA (FPÖ): Ich würde an die Wien Energie herantreten. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: An die Wien Energie GmbH? (GR Maximilian Krauss, MA: Ja!) Gut, ich halte dann fest, an die Wien Energie. Ich versuche eben immer im Hinterkopf mitzudenken, dass es dann eine Kanzlei gibt, die mit dem konfrontiert ist, und die wissen muss, was sie tut. Deshalb frage ich da bei allem nach. (GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Entschuldigung, darf ich nur die FPÖ noch einmal fragen?) Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Herr Wölbitsch, bitte. GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM (ÖVP): Entschuldigung, Wölbitsch. Darf ich nur die Freiheitlichen fragen: Der Magistrat wird ja diese Unterlagen auch haben, weil ja in Vorbereitung der Gespräche die Unterlagen sicher auch dem Magistrat zur Verfügung gestellt wurden, und auch in Aufbereitung für die Entscheidungsträger. Also nur eine Empfehlung, dass man vielleicht auch den Magistrat bittet, denn die Anwaltskanzlei selber wird es natürlich nicht machen, weil es ein Kunde ist, sie wird keine Kundendaten herausgeben. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Mein Vorschlag wäre sonst dahingehend: Also wir können es ja so versuchen, wie es jetzt beantragt ist, und es läuft uns ja auch nichts davon. Also wenn das nicht funktionieren sollte, dann kann man ja jederzeit einen neuen Beweisantrag mit einer anderen Stelle einbringen. - Herr Krauss, Sie wollen noch etwas dazu ergänzen? GR Maximilian Krauss, MA (FPÖ): Meiner Meinung nach sind die Gutachten ja auch alle von den Wiener Stadtwerken selbst beauftragt worden, also müssten sie ja bei den Stadtwerken auch selbst lieferbar sein. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Gut, in dem Fall, die Wien Energie haben Sie gesagt, ist hier genannt, das heißt, ich werde das Schreiben an die Wien Energie richten und dann schauen wir, was herauskommt, und dann kann man das ja neu überdenken. Gibt es sonstigen Diskussionsbedarf zu diesem Punkt? Dann ersuche ich um Abstimmung. - Zustimmung, das ist einstimmig angenommen. Beweisantrag 150 (Anm. 2088928-2022/150): Ich nehme an, auch hier werde ich die Wien Energie fragen sollen. Herr Krauss nickt. Bitte um Zustimmung, wenn sie gegeben wird. - Das ist einstimmig angenommen. Beweisantrag 151 (Anm. 2088928-2022/151): Auch hier soll die Wien Energie gefragt werden, davon gehe ich aus. Herr Krauss nickt wieder. Wer ist für diesen Antrag? - Danke schön, das ist einstimmig. Beweisantrag 152 (Anm. 2088928-2022/152), ein vertiefender Bericht der Wien Energie GmbH und Wiener Stadtwerke Holding an die Finanzprokuratur Bundesfinanzierungsagentur aus 2022 zur Klärung der Frage, wie das Risikomanagement der Wien Energie GmbH zu beurteilen ist. Auch hier noch meine Rückfrage: Gibt es einen bestimmten vertiefenden Bericht, von dem Sie wissen, dass er existiert oder ist das ein vertiefender Bericht, der erst erstattet werden soll? Können Sie da vielleicht noch Hintergründe erläutern? - Herr Krauss, bitte schön. GR Maximilian Krauss, MA (FPÖ): Wir wissen es nicht gesichert, haben allerdings gehört, dass einer existieren soll und wollen, so er existiert, ihn vorgelegt bekommen. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Genannt sind hier die Wien Energie und die Wiener Stadtwerke. Soll ich diese beiden Gesellschaften anfragen, soll ich eine dieser beiden Gesellschaften? - Herr Krauss, bitte. GR Maximilian Krauss, MA (FPÖ): Ich würde ersuchen, beide zu fragen. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Beide zu fragen, gut, also dieses Ersuchen soll an die Wien Energie GmbH und die Wiener Stadtwerke gehen. Wer stimmt diesem Beweisantrag zu? - Danke schön, das ist einstimmig. Beweisantrag 153 (Anm. 2088928-2022/153), Prüfunterlagen der Experten der Wiener Stadtwerke Holding GmbH, der MA 5 und der Wien Energie GmbH: "Prüfunterlagen" scheint mir jetzt wieder ein recht weitgehender Begriff zu sein, kann man natürlich so reinschreiben und schauen, was zurückkommt. Bezieht sich das auf ein von Ihnen konkret im Auge befindliches Dokument oder eine Dokumentensammlung? - Herr Krauss, bitte. GR Maximilian Krauss, MA (FPÖ): Nein, das ist nicht konkret, sondern bewusst weit gefasst. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Soll ich auch hier die Wiener Stadtwerke, die Wien Energie und zusätzlich ein Amtshilfeersuchen an die MA 5 richten? GR Maximilian Krauss, MA (FPÖ): Ganz genau, in dem Fall bitte an die MA 5 auch. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Gut, also hier zusätzlich an die MA 5 als Amtshilfeersuchen. Wer stimmt für diesen Beweisantrag? Gut, es gibt Wortmeldungen. - Herr Reindl, bitte schön. GR Mag. Thomas Reindl (SPÖ): Also wir werden dem natürlich zustimmen, aber, Herr Vorsitzender, Sie haben es eh schon auch über die Qualität mancher Anträge gesagt. Ich sage auch, möglicherweise gibt es auch bei der SPÖ das eine oder andere zu hinterfragen, da stehe ich ja gar nicht an, aber ich glaube, wenn man konkret Dinge geklärt haben möchte, dann sollte man auch konkret die Dinge benennen. "Prüfunterlagen von Experten" sind alles und nichts, wenn ich das jetzt so sagen darf. Wir werden dem Antrag zustimmen, aber ich würde schon bitten, dass wir uns als Fraktionen darauf verständigen, dass wir schon auch möglichst konkret definieren, was denn hier wer vor allem auch liefern soll. Ich verstehe den Herrn Vorsitzenden, dass er da ein bisschen im Trüben fischt, wenn er nicht weiß, wen er was überhaupt fragen soll. Danke schön. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Zunächst will ich dazu nur festhalten, die Qualität der Beweisanträge beurteile ich natürlich nicht. Also das ich mache schon, aber nur für mich selbst in meinem Hinterkopf. (Heiterkeit.) Mir geht es, wie gesagt, nur immer um diese praktische Komponente: Wen soll ich fragen und was soll veranlasst werden? So eine Anfrage wie diese scheint mir jetzt nicht, sagen wir, unsinnvoll, aber man muss halt dann damit leben, dass möglicherweise auch ein quasi Wischiwaschi zurückkommt, wenn man ganz allgemein fragt. Also es ist halt die Tür sehr weit offen, dass nichts oder kaum etwas zurückkommt, aber versuchen können wir das auf jeden Fall. Gibt es weitere Wortmeldungen? - Bitte, Herr Gara. GR Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Stefan Gara. Wir sind auch ganz klar für eine transparente Aufklärung und die Zurverfügungstellung all dieser Prüfberichte. Wie man jetzt auch schon gesehen hat, stimmen wir dem natürlich allem zu, aber auch ich bitte, wirklich sehr präzise zu sein, denn es kommt mir schon eher vor, dass man halt irgendwas hinausschickt und halt irgendetwas zurückkommen soll. Das kann doch nicht Sinn und Zweck einer Untersuchungskommission sein. Das heißt wenn es um Prüfunterlagen geht, bitte die wirklich sehr konkret zu spezifizieren, damit es auch für alle klar ist, was damit gemeint ist. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Gut, weitere Wortmeldungen zu diesem Punkt? Dann komme ich zur Abstimmung. Wer stimmt für diesen Beweisantrag in seiner jetzigen Form? - Danke, das ist einstimmig. Beweisantrag 154 (Anm. 2088928-2022/154), wir bleiben bei den Freiheitlichen. Hier geht es um die Vorlage mehrerer Unterlagen, nämlich Gutachten der Anwaltskanzlei Freshfields, Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Price Waterhouse Coopers, der Investmentgesellschaft Ithuba Capital und einen vertiefenden Bericht der Wien Energie GmbH und Wiener Stadtwerke Holding. Das ist ein ganzes Bündel an Dingen, die hier vorgelegt werden sollen. Sie werden sich schon denken können, meine Frage wieder an Sie: Wen genau soll ich hier in dem Zusammenhang fragen? - Herr Krauss. GR Maximilian Krauss, MA (FPÖ): Es sind mehrere Gutachten, die allerdings alle bei der Wien Energie ja vorhältig sein müssen, deswegen am besten direkt bei der Wien Energie. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Gut, das heißt, ich richte ein solches Auskunftsersuchen an die Wien Energie und wir schauen wieder, was uns dann übermittelt wird. Gibt es Wortmeldungen zu diesem Punkt? Wer stimmt diesem Beweisantrag zu? - Danke schön, das ist einstimmig. Beweisantrag 155 (Anm. 2088928-2022/155) von den Freiheitlichen, vorgelegt werden soll eine rechtliche Stellungnahme der Magistratsdirektion Recht zur Klärung der Frage, warum die erste Notkompetenz in Höhe von 700 Millionen EUR für zulässig erachtet wurde. Hier meine Rückfrage an Sie: Ist das eine Stellungnahme, von der Sie wissen, dass es sie gibt, oder ist es eine Stellungnahme, die erst im Hinblick auf unser Ersuchen erstattet werden soll? - Bitte, Herr Krauss. GR Maximilian Krauss, MA (FPÖ): Es wurde mehrfach medial auf juristische Stellungnahmen des Rechtsdienstes der Stadt Wien verwiesen, also muss sie existieren. Es ist allerdings leider bei der Stadt Wien oder im Gemeinderat oft so, dass wir als Opposition Gutachten nicht vorgelegt bekommen, und wenn wir hier die Möglichkeit hätten, es anzufordern, dann würden wir davon sehr gerne Gebrauch machen. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Eine Geschäftszahl oder Ähnliches aber liegt Ihnen zu diesem Gutachten nicht vor, Herr Krauss? GR Maximilian Krauss, MA (FPÖ): Ich wünschte, uns würden die jeweiligen Gutachten oder auch nur die Geschäftszahlen vorliegen, allerdings ist es dem leider sehr selten so. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Gut, verstehe ich. Ich frage nur der Sicherheit halber und der Form halber nach. Gibt es Wortmeldungen zu diesem Punkt? Wer stimmt diesem Beweisantrag zu? - Das ist einstimmig, danke schön. Beweisantrag 156 (Anm. 2088928-2022/156), sämtliche Geschäftsberichte der Wien Energie GmbH und der Wiener Stadtwerke Holding GmbH. Ich nehme an, Sie ersuchen, dass wir das an die Wien Energie GmbH und die Wiener Stadtwerke Holding GmbH richten, ist das richtig? Herr Krauss nickt. Gibt es zu diesem Punkt Wortmeldungen? Es gibt keine. Wer stimmt diesem Beweisantrag zu? - Danke schön, das ist einstimmig. Ich muss mir das nur notieren, an wem das zu schicken ist, aber Frau Ferscha wird das alles sicher in weiterer Folge dann minutiös im Auge haben. Beweisantrag 157 (Anm. 2088928-2022/157), der Gesellschaftsvertrag beziehungsweise die Satzung der Wien Energie. Soll hier die Wien Energie gefragt werden? (GR Maximilian Krauss, MA: Ja, bitte!) Die Wien Energie soll gefragt werden, sagt Herr Krauss. Wer stimmt diesem Antrag zu? - Das ist einstimmig. Beweisantrag 158 (Anm. 2088928-2022/158), hier soll die Wiener Stadtwerke Holding GmbH gefragt werden, ist meine Annahme. Wer stimmt diesem Beweisantrag zu? - Das ist einstimmig, danke schön. Beweisantrag 173 (Anm. 2088928-2022/173), Prüfunterlagen der Experten der Wiener Stadtwerke Holding GmbH, der MA 5 und der Wien Energie GmbH zur Klärung der Frage, warum die erste Notkompetenz in Höhe von 700 Millionen EUR für zulässig erachtet wurde. Das sind wieder recht allgemeine Prüfunterlagen. Es wäre zu richten, nehme ich jetzt an, nach dem Vorgesagten, sowohl an die Wiener Stadtwerke, als auch an die Wien Energie GmbH und die MA 5. - Ist das richtig, Herr Krauss? GR Maximilian Krauss, MA (FPÖ): Ganz genau, der Grund, warum manches allgemein gehalten ist, ist einfach, weil uns ja in vielen Fällen keine konkreten Geschäftszahlen oder Ähnliches vorliegen. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Gut, gibt es Wortmeldungen zu diesem Punkt? Dann ersuche ich um Zustimmung zu diesem Beweisantrag. - Das ist einstimmig angenommen. Beweisantrag 174 (Anm. 2088928-2022/174) wird aus meiner Sicht zurückzustellen sein, nach dem vorhin schon Gesagten hinsichtlich der Beweisanträge der ÖVP, weil für mich ja noch Fragen zu klären sind, betreffend E-Mail- Verkehr und Telefonverkehr. Das betrifft auch Beweisantrag 175 (Anm. 2088928-2022/175), den ich zurückstelle, den Beweisantrag 176 (Anm. 2088928-2022/176), der zurückgestellt wird, Beweisantrag 177 (Anm. 2088928-2022/177), Beweisantrag Nummer 178 (Anm. 2088928-2022/178): Auch hier ist mein Ersuchen oder mein Wunsch an die antragstellende Fraktion, an Sie, Herr Krauss, dass Sie vielleicht bis zum nächsten Mal das noch etwas genauer ausführen könnten, wer genau ersucht werden soll, auf welcher Grundlage hier was vorzulegen. Wir werden uns dann weiter darüber unterhalten. Beweisantrag 179 (Anm. 2088928-2022/179) betrifft auch dasselbe Thema, auch dieser wird zurückgestellt. Wir sind bei Beweisantrag 180 (Anm. 2088928-2022/180), das ist betreffend Protokolle der Gesellschafterversammlungen der Wien Energie GmbH seit Jänner 2017 zur Klärung der Frage, welche Entscheidungen in diesem Gremium seit damals gefällt wurden. Da wäre auch die Wien Energie GmbH zu fragen, nehme ich an. (GR Maximilian Krauss, MA: Ja!) Herr Krauss sagt Ja. Wir haben ja vorher diese ähnliche Frage gehabt, mit sehr weitreichenden, ich glaube, da waren es Aufsichtsratsprotokolle. Gibt es hier Wortmeldungen? - Herr Baxant, bitte. GR Petr Baxant, BA (SPÖ): Danke, Herr Vorsitzender. Auch bei der Postnummer 180 möchte ich Einspruch erheben und möchte das Schiedsgericht anrufen, um eine Entscheidung zu fällen. Es geht nämlich meines Erachtens bei sämtlichen Protokollen der Gesellschafterversammlungen der Wien Energie GmbH um Betriebsgeheimnisse, und es müsste geklärt werden, ob und in welcher Art und Weise die an uns weiterübermittelt werden dürften. Meines Erachtens ist es nicht Teil des Untersuchungsgegenstandes. Der Antrag ist zu weit und vor allem wieder zu unbestimmt gefasst. Deswegen bitte ich um Prüfung des Schiedsgerichtes. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Herr Krauss, meine Frage an Sie: Nachdem Herr Wölbitsch schon so freundlich mir gegenüber war und zugesagt hat, dass er bis zum nächsten Mal noch diskutieren wird und überlegen wird, ob man das auf einen bestimmten Gegenstand einschränken kann, frage ich Sie, ob Sie in diesem Zusammenhang ebenso freundlich sind, und mir gestatten, dass wir das bis zum nächsten Mal noch offenlassen. - Herr Krauss, bitte schön. GR Maximilian Krauss, MA (FPÖ): Ich mag mich irren, aber ich glaube nicht, dass Protokolle von Gesellschafterversammlungen Betriebsgeheimnisse enthalten, aber wenn Sie das zurückstellen wollen, dann machen wir es in diesem Fall. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Ich kann Ihnen das nicht beantworten. GR Maximilian Krauss, MA (FPÖ): Ich halte aber eher die Annahme, dass das unter das Betriebsgeheimnis fallen soll, für sehr weit geholt. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Herr Wölbitsch wollte noch etwas dazu sagen. - Bitte. GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM (ÖVP):Vielen Dank. Ich glaube, wir müssen uns schon auch prinzipiell einig werden, wie wir mit Beweisanträgen umgehen, wo Dinge abgefragt werden, die natürlich auch sensibel sein können, und die eventuell Geschäftsgeheimnisse beinhalten. Wir werden es aber nie ganz vermeiden können, die Fragen so abzuzirkeln, dass wir natürlich nur das fragen, was dann auch so in einem Dokument drinsteht, dass sozusagen keine Geschäftsgeheimnisse drinstehen. Bitte nicht falsch verstehen, das ist jetzt keine Einladung an die Regierungsparteien, aber es gibt ja unterschiedliche Möglichkeiten, mit Dingen umzugehen, von denen man eben nicht möchte, dass sie hier zugänglich sind. Ich traue es mich gar nicht in den Mund zu nehmen, weil ich die Befürchtung habe, dass das eh sehr weitgehend der Fall ist (Heiterkeit beim Redner - Ruf: Sie wissen es schon!), aber man kann natürlich gewisse Dinge, die wirklich Geschäftsgeheimnisse betreffen, ich betone es noch einmal, schwärzen. Wir können die Dinge als vertraulich und geheim behandeln. Also das ist mir schon auch wichtig zu klären, Herr Vorsitzender: Wir werden es nie schaffen, die Anträge so zu formulieren, dass nicht vielleicht eine Information in dem Dokument drinnen ist, die Geschäftsgeheimnisse beinhaltet, die vielleicht auch Rechte Dritter in irgendeiner Form betrifft, aber da gibt es ja Mittel und Wege, dass wir hier damit umgehen können. Ich glaube, man muss nur differenzieren, was ist jetzt wirklich wichtig, konkreter zu formulieren, und was sind Dinge, die irgendwie unvermeidlich sind. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Ich verstehe Ihre Bedenken und Vorbehalte, und es gibt auch Mittel und Wege, dass das hier entschieden werden kann, wenn keine Einigung erzielt wird. Sie gestatten mir hoffentlich einfach nur, dass ich versuche, quasi Vergleichsgespräche zu führen. Wenn ich irgendwo einen Anhaltspunkt sehe, dass man sich vielleicht auf manches einigen kann, dann möchte ich es einfach nur versuchen, um uns drei zu schonen und um die Geschäfte möglichst zügig ablaufen zu lassen, und es läuft uns ja noch nichts davon. Also ich bedanke mich bei Herrn Krauss, dass ich den auch zurückstellen darf bis zum nächsten Mal, und wenn bis dahin keine Einigung erzielt werden kann, dann kommt es ohnehin hart auf hart. So habe ich das jetzt mitgenommen. Ich habe jetzt hier den Beweisantrag 182 (Anm. 2088928-2022/182). Das ist ein Beweisantrag der SPÖ betreffend Geschäftsstück zu Postnummer 7 der Tagesordnung der Sitzung des Wiener Gemeinderates. Gibt es hier Vorbehalte von irgendjemand, ansonsten bitte ich um Zustimmung. - Das ist einstimmig angenommen, danke. Der Beweisantrag 183 (Anm. 2088928-2022/183) betrifft weitere Geschäftsstücke zu Postnummern 11, 12 und 13. Gibt es hier die Zustimmung für diese Beweisaufnahme? - Danke schön, das ist einstimmig. Beweisantrag 185 (Anm. 2088928-2022/185), der Darlehensvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Land Wien: Das hatten wir vorhin, glaube ich, ja schon. Ich ersuche dennoch um Zustimmung auch in diesem Fall, damit das abgehandelt ist. - Danke, das ist einstimmig. Beweisantrag 187 (Anm. 2088928-2022/187), ein Rechtsgutachten der beiden Universitätsprofessoren Dr. Eberhard und Dr. Winner zu den in Aussicht genommenen Änderungen der Wiener Stadtverfassung aus verfassungsrechtlicher und unternehmensrechtlicher Sicht. Gibt es Wortmeldungen dazu? - Herr Wölbitsch, bitte. GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM (ÖVP): Bitte nur kurz um Erläuterung, es gibt zwar eine Begründung, aber vielleicht noch ein Tick detaillierter, was der Hintergrund für dieses Gutachten ist, oder inwieweit das sozusagen hier zur Aufklärung beiträgt. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Bitte wer vonseiten der antragstellenden Fraktionen - - - Herr Reindl, bitte schön. GR Mag. Thomas Reindl (SPÖ): Also dieses Gutachten wurde im Rahmen von zwei Initiativanträgen der Opposition erstellt, wo eine Änderung der Stadtverfassung begehrt wurde, dass die Untersuchungskommission die gleichen Rechte wie der Rechnungshof bekommen soll. Der Landtagspräsident hat dann daraufhin dieses Gutachten beauftragt. In diesem Gutachten wird sehr gut aufgezeigt, einerseits die unterschiedlichen Kompetenzen der Untersuchungskommission und auch des Rechnungshofes auf der einen Seite, und auf der anderen Seite auch eine klare Linie gezogen, was Eigentümerrechte und auch Eigentümerverantwortung der MA 5, sprich von der MA 5, die die Eigentümerverwaltung hat, gegenüber den Töchtern, und was hier Prüfkompetenz für die Untersuchungskommission ist und was auch nicht Prüfkompetenz der Untersuchungskommission ist. Einen Teil, Herr Vorsitzender, haben Sie ja schon in Ihrem Eingangsreferat sehr gut abgegrenzt. Wir wollen das nicht noch mehr abgrenzen, sondern wir wollen hier einfach Klarheit und Transparenz schaffen, und dafür wollen wir das haben. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Herr Juraczka, bitte. GR Mag. Manfred Juraczka (ÖVP): Also ich freue mich, dass wir da ganz offensichtlich einen Elmayer für das Verhalten in der Untersuchungskommission bekommen sollen, aber was genau das nur am Rande mit dem eigentlichen Untersuchungsgegenstand zu tun hat, das ist mir wirklich schleierhaft. Welchen Erkenntnisgewinn bezüglich Wien Energie oder bezüglich Notkompetenz erwarten wir durch diese Gutachten? Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Vielleicht darf ich nur auch allgemein anmerken, ich habe mich bei vielen, vielen Dingen, die von allen Seiten gekommen sind, teilweise gefragt, was uns das jetzt wirklich zur Erörterung des Untersuchungsgegenstandes bringt. Ich denke dennoch, wenn es nicht weh tut, dass dieses Gutachten dann halt irgendwo liegt, und wenn es übermittelt wird, kann man sich auch gegenseitig das grundsätzlich zugestehen bei manchen Dingen, insbesondere bei der Erhebung von Unterlagen, weil uns das ja auch nicht Zeit kostet in weiterer Folge. Das wäre nur meine Bitte, aber ich verstehe schon ihr Argument. - Herr Wölbitsch, bitte. GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM (ÖVP): Nur zwei Dinge dazu: Natürlich werden wir dem zustimmen und natürlich ist es okay, wenn es da ist. Es gibt nur zwei Dinge: Ich finde jetzt nur spannend, dass man da jetzt irgendwie versucht - ich glaube, das ist ja nicht das einzige Gutachten, das die SPÖ da mithineinbringen will -, jetzt Gutachten hineinzubringen, um dann vielleicht noch einmal nachträglich den Untersuchungsgegenstand irgendwie zurechtzurücken. Dagegen werden wir uns natürlich auch entsprechend wehren, aber ich nehme das zur Kenntnis und bitte dann auch, sollten wir ähnliche Anträge einbringen - es gibt ja durchaus Gutachten, die uns nicht zur Verfügung stehen, also es gab anscheinend ein Gutachten der MD Recht zu unserem Einsetzungsantrag, das wir bis heute nicht kennen -, und ich nehme an, dass die NEOS dann, wenn wir zum Beispiel so einen Antrag stellen würden, natürlich dann auch dafür stimmen, dass wir dieses Gutachten bekommen. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Gut. Ihre Position ist verständlich, ich kann Ihnen nur so weit zusichern, eine Einschränkung oder Abänderung des Untersuchungsgegenstandes wird es nicht geben, also da werde ich schon entsprechend darauf schauen. Gut, ist die Diskussion damit getan? Herr Ellensohn noch. - Bitte schön. GR David Ellensohn (GRÜNE): Nur zur Erklärung des Abstimmungsverhaltens: Wir stimmen dem auch zu, wiewohl ich den Argumenten von Kollegen Wölbitsch folgen kann. Ich sehe zwar auch nicht, was es in der aktuellen UK bringen soll, aber es wird mir helfen zu wissen, was die Regierung glaubt, in Zukunft irgendwo einschränken zu können, und dagegen werden wir uns wehren. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Gut. Dann komme ich zur Abstimmung. Wer stimmt für diesen Beweisantrag? - Das ist einstimmig, danke schön. Und für das Protokoll möchte ich noch ergänzen: Ich habe vorher vergessen, die Beweisanträge der SPÖ wurden auch von den NEOS gestellt, tut mir leid, das habe ich vorhin nicht erwähnt. Beweisantrag 188 (Anm. 2088928-2022/188), freut mich sehr, dass da auch mein Name und der Name meiner beiden Stellvertretenden vorkommen: Dieses Dokument liegt uns in dem entsprechenden Datenraum, der zur Verfügung gestellt wurde, auch schon vor. Ich glaube aber, es wird niemandem weh tun, wenn wir den Herrn Vorsitzenden des Gemeinderates trotzdem noch bitten, uns dieses Gutachten zu übermitteln. Wer stimmt diesem Beweisantrag zu? - Das ist einstimmig, danke schön. Dann Beweisantrag 192 (Anm. 2088928-2022/192), sämtliche Prüfberichte von folgenden Wirtschaftsprüfungsinstituten zu Börsengeschäften und dem Geschäftsmodell der Wien Energie GmbH. Ich glaube, sehr vieles von dem haben wir vorher schon erwähnt gehabt, auch von Ihrer Seite. Soll das von der Wien Energie GmbH oder vom Magistrat, okay, also dann ist es insofern etwas anderes. Das heißt, die Chance ist wahrscheinlich auch sehr hoch, dass wir das kriegen würden, würde ich jetzt einfach annehmen. Also ich halte fest, Beweisantrag°192 (Anm. 2088928-2022/192) soll vom Magistrat angefordert werden. Wer stimmt diesem Beweisantrag zu? - Danke, das ist einstimmig. Beweisantrag°193 (Anm. 2088928-2022/193) fällt in eine ähnliche Kerbe wie schon vorige. Auch dieses Gutachten liegt schon auf der Cloud, die uns zur Verfügung steht. Wer stimmt diesem Antrag zu? - Das ist einstimmig, danke schön. Dann habe ich jetzt als Nächstes Beweisantrag 206 (Anm. 2088928-2022/206) von den GRÜNEN, Vorlage der Geschäftsordnung der Geschäftsführung sowie des Aufsichtsrates der Wien Energie GmbH. Erwartungsgemäß meine Frage auch hier an Sie, soll ich hier die Wien Energie fragen, uns das vorzulegen, oder jemanden anderen? - Bitte schön, Herr Ellensohn oder Herr Arsenovic, wer von Ihnen beiden? Herr Arsenovic. GR Johann Arsenovic (GRÜNE): Übrigens Hans Arsenovic, mit Johann habe ich so eine Pawlowsche negative Kindheitserinnerung, danke. Ja, die Wien Energie. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Die Wien Energie soll gefragt werden. Gibt es weitere Wortmeldungen zu diesem Beweisantrag? (GR Johann Arsenovic: Entschuldigung, und der Magistrat!) Wien Energie und der Magistrat. Gibt es weitere Wortmeldungen zu diesem Beweisantrag? Wer stimmt diesem Beweisantrag zu? -Das ist einstimmig, danke schön. Dann sind wir bei Beweisantrag 207 (Anm. 2088928-2022/207), Vorlage der Geschäftsordnung der Geschäftsführung sowie des Aufsichtsrates der Wiener Stadtwerke GmbH. Ich nehme nach dem Vorgesagten an, die Wiener Stadtwerke und der Magistrat sollen aufgefordert werden. Wer stimmt diesem Beweisantrag zu? - Danke schön, das ist einstimmig. Wir sind bei Beweisantrag 208 (Anm. 2088928-2022/208), Vorlage aller Geschäftsberichte, Jahres-, Quartals- und Sonderberichte der Wiener GmbH ab 24.11.2012, die der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der Wien Energie GmbH beziehungsweise der Konzernmutter Wiener Stadtwerke GmbH zur Kenntnis gebracht wurden. Wer soll hier gefragt werden? - Bitte schön, Herr Arsenovic. GR Johann Arsenovic (GRÜNE): Alle drei. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Alle drei, also die Wien Energie GmbH, die Wiener Stadtwerke und der Magistrat. Gibt es weitere Wortmeldungen zu diesem Beweisantrag? - Herr Reindl, bitte schön. GR Mag. Thomas Reindl (SPÖ): Also die Geschäfts- und Jahresberichte werden uns ja jedes Jahr zugestellt, jede Gemeinderätin, jeder Gemeinderat bekommt das. Wir tun uns ein bisschen schwer mit den Quartalsberichten, sofern sie nicht veröffentlicht sind, weil das interne Unterlagen sind. Für uns ist auch sehr undefiniert: Was sind Sonderberichte, also um welche Art von Berichten soll es sich hier handeln? Das hätten wir halt gerne geklärt beziehungsweise bei dem Antrag°156 (Anm. 2088928-2022/156) hat ja die FPÖ schon die Geschäfts- und Jahresberichte gefordert, dem wir natürlich auch zugestimmt haben. Der dritte Punkt ist: Ist jetzt die Stadtwerke AG auch Prüfgegenstand der Untersuchungskommission, denn im Antrag steht ja nur die Stadtwerke GesmbH. Also nicht, dass wir uns wehren wollen dagegen, aber das ist schon sehr weit zurückliegend, weil mit 1.1.2018 die Stadtwerke ja in eine GesmbH umgewandelt wurden. Also da wären aus unserer Sicht einige Fragen zu klären. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Herr Arsenovic, wollen sie darauf etwas antworten? GR Johann Arsenovic (GRÜNE): Wir klären das bis zum nächsten Mal und präzisieren das. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Dann danke ich Ihnen auch in diesem Zusammenhang für die Zurückstellung und mögliche Klärung noch bis zum nächsten Mal. Beweisantrag°209 (Anm. 2088928-2022/209), Vorlage aller Protokolle des Aufsichtsrates der Wien Energie GmbH ab 24.11.2012. Darf ich annehmen, dass Sie das auch bis zum nächsten Mal klären? Das ist dasselbe Thema, das wir bei anderen Fraktionen hatten. Es wird zurückgestellt, danke schön. Beweisantrag°210 (Anm. 2088928-2022/210), Vorlage der rechtlichen Stellungnahme der Magistratsdirektion Recht bezüglich der Zulassung beziehungsweise des Zulässigkeitsumfanges des Einsetzungsantrages der Untersuchungskommission, in Auftrag gegeben von Gemeinderatsvorsitzenden Mag. Thomas Reindl: Ich nehme an, dass hier noch Gesprächsbedarf besteht. Nicht? Dann bitte ich um Zustimmung. Wer stimmt dem zu? - Das ist einstimmig, danke schön. Damit haben wir aus meiner Sicht alle Unterlagenvorlagen durchgebracht und ich bin Ihnen sehr dankbar für die Disziplin bisher, auch für die zeitliche. Ich würde jetzt schon gerne mit Beweisanträgen betreffend die Zeuginnen und Zeugen beginnen, weil wir die Zeit noch haben. Es wird um eine Pause ersucht. Ist es für Sie in Ordnung, dass es eine kurze Pause ist? Ich bin eher der Fan von kurzen Pausen und früher Aufhören. Ich schaue auf die Uhr, es ist 11.58°Uhr, das heißt um 12.10°Uhr werde ich pünktlich wieder beginnen. Bitte um 12.10°Uhr. (Unterbrechung um 11.59 Uhr) (Wiederaufnahme um 12.10 Uhr) Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Es ist 12.10 Uhr. Ich darf Sie bitten, wieder hereinzukommen und Platz zu nehmen. Vielleicht kann auch irgendjemand noch allfälligen draußen stehenden Mitgliedern oder Vorsitzenden das Ersuchen ausrichten, dass sie hereinkommen mögen. Einer fehlt noch. Gut, ich sehe, wir sind wieder vollzählig. Vielen, vielen Dank für die Zeitdisziplin. Ich danke auch dafür, wie wir die bisherigen Beweisanträge abgehandelt haben. Ich bin sehr zufrieden, weil wir sehr viel weitergebracht haben und manches auch noch auf nächstes Mal vertagen konnten, wobei ich hoffe, dass dann vielleicht in bilateralen Gesprächen noch etwas Vernünftiges herauskommt. Ich werde jetzt zu den Beweisanträgen betreffend Zeugen weitergehen. Noch einmal vorweggesagt: Wenn wir jetzt einen Zeugenbeweis beschließen, heißt das nicht, wann diese Person kommt, sondern das werden wir uns noch ausmachen. Wir können also auch schon sehr viele hier beschließen und uns dann gemeinsam einen Fahrplan für die nächsten Wochen und Monate machen. Es gibt ja einige Personen, die übereinstimmend gewünscht sind. Ich werde trotzdem die Anträge bei allen abstimmen lassen, und wir werden in einer allfälligen Ladung das dann gemeinsam verpacken. Ich habe auch versucht, sie alle so zu ordnen, dass die jeweiligen Personen dann hintereinanderkommen. Ich werde Ihnen wieder die Nummern sagen und manchmal, glaube ich, vergesse ich es einfach, dass manche Beweisanträge zusammengehören. Das ersuche ich mir nachzusehen. Wenig überraschend wird in der Ordnungsnummer 72 (Anm. 2088928-2022/72) seitens der ÖVP zunächst die Einvernahme des Bürgermeisters ersucht. Da hier Einigung zwischen allen Fraktionen, glaube ich, auf diese Ladung besteht, erwarte ich mir keine große Debatte, will sie aber auch nicht verhindern, wenn die Notwendigkeit da ist. Ich ersuche sonst um Zustimmung zur Nummer 72. - Ist einstimmig. Danke schön. Dann haben wir Nummer 94 (Anm. 2088928-2022/94). Das betrifft ebenfalls Herrn Dr. Michael Ludwig mit einem anderen Beweisthema. Wer stimmt diesem Beweisantrag zu? - Ist einstimmig. Danke schön. Dann habe ich die Nummer 161 (Anm. 2088928-2022/161), ebenfalls betreffend den Herrn Bürgermeister. Ich gebe Ihnen kurz Zeit, das ist eine gewisse Blätteraufgabe. Betrifft die FPÖ, Ladung des Herrn Bürgermeistern. Wer stimmt diesem Beweisantrag zu? - Ist einstimmig. Nummer 190 (Anm. 2088928-2022/190) ist ein Antrag der SPÖ und der NEOS betreffend Ladung des Herrn Bürgermeisters. Wer stimmt diesem Beweisantrag zu? - Ist einstimmig. Danke schön. Dann haben wir auch von den GRÜNEN unter der Nummer 195 (Anm. 2088928-2022/195) einen Beweisantrag betreffend den Herrn Bürgermeister. Wer stimmt diesem Beweisantrag zu? - Danke schön. Wir kommen zu Herrn Kommerzialrat Peter Hanke, das ist die Nummer 73 (Anm. 2088928-2022/73). Auch dieser wird von mehreren Fraktionen gewünscht. Wer stimmt der Nummer 73 zu? - Ist einstimmig. Wer stimmt der Nummer 95 (Anm. 2088928-2022/95), betrifft ebenfalls den Herrn Finanzstadtrat, zu? - Danke. Nummer 162 (Anm. 2088928-2022/162), Beweisantrag der FPÖ. Da hätte ich nur gerne für das Protokoll die Ergänzung, weil der Name des Zeugen hier nicht angeführt wird. Ich weiß, ich glaube zu wissen, wen Sie meinen. Können Sie es trotzdem kurz für das Protokoll sagen, Herr Krauss, bitte schön. GR Maximilian Krauss, MA (FPÖ): Finanzstadtrat Hanke. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Gut, danke, also Finanzstadtrat Hanke. Wer stimmt diesem Beweisantrag zu? - Danke, ist einstimmig. Dann Beweisantrag 189 (Anm. 2088928-2022/189) der SPÖ und NEOS, ebenfalls betreffend den Herrn Finanzstadtrat. Wer stimmt diesem Beweisantrag zu? - Ist einstimmig. Und schließlich 196 (Anm. 2088928-2022/196) der GRÜNEN betreffend den Herrn Finanzstadtrat. Wer stimmt diesem Beweisantrag zu? - Ist auch einstimmig. Dann habe ich Beweisantrag 74 (Anm. 2088928-2022/74), Herr Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr. Wer stimmt diesem Beweisantrag zu? - Ist einstimmig. Dann 171 (Anm. 2088928-2022/171) der FPÖ. Auch hier ersuche ich nur für das Protokoll um eine kurze Nennung des Namens des Zeugen, Herr Krauss. GR Maximilian Krauss, MA (FPÖ): Vizebürgermeister Wiederkehr. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Danke schön, Herr Krauss. Wer stimmt diesem Beweisantrag zu? - Danke sehr. Dann habe ich eine Reihe ab Nummer 75. So wie ich das gesehen habe, sollen sehr viele Mitglieder des Gemeinderatsausschusses für Finanzen geladen werden, von denen manche dieser Untersuchungskommission nicht unbekannt sind. Gibt es hier Diskussionsbedarf betreffend diese Zeugenladungen? Dann ersuche ich bei Nummer 75 (Anm. 2088928-2022/75) um eine Abstimmung. Wer stimmt diesem Beweisantrag zu? - Danke, einstimmig. Nummer 76 (Anm. 2088928-2022/76). Wer stimmt diesem Beweisantrag zu? - Ist einstimmig. Nummer 77 (Anm. 2088928-2022/77) ist einstimmig angenommen. Nummer 78 (Anm. 2088928-2022/78) ist einstimmig angenommen. Nummer 79 (Anm. 2088928-2022/79) ist einstimmig angenommen. Nummer 80 (Anm. 2088928-2022/80) ist einstimmig angenommen. Nummer 81 (Anm. 2088928-2022/81) ist einstimmig angenommen. Nummer 82 (Anm. 2088928-2022/82) ist einstimmig. Nummer 83 (Anm. 2088928-2022/83) ist ebenfalls einstimmig. Dann sind wir mit dem Ausschuss durch. Jetzt geht es um Herrn Mag. Christoph Maschek, Finanzdirektor und Leiter der MA 5, das ist Nummer 84 (Anm. 2088928-2022/84). Gibt es hier Diskussionsbedarf? - Nein. Wer stimmt diesem Beweisantrag zu? - Danke schön. Dann habe ich Nummer 85 (Anm. 2088928-2022/85), das ist Herr Magistratsdirektor Griebler. Gibt es hier Einstimmigkeit? - Ja, ist einstimmig. Ich habe nachgereiht Nummer 186 (Anm. 2088928-2022/186), weil das ebenfalls Herrn Mag. Griebler betrifft. Beweisantrag der SPÖ und der NEOS. Ich bitte um Zustimmung. - Ist einstimmig. 197 (Anm. 2088928-2022/197) habe ich als Nächstes angereiht, weil es ebenfalls den Herrn Magistratsdirektor betrifft; vonseiten der GRÜNEN kommt der Beweisantrag. - Ist auch einstimmig. Dann habe ich jetzt Nummer 86 (Anm. 2088928-2022/86), Herr Dr. Peter Pollak, der Leiter der Präsidialabteilung ist. Ich bitte um ein Zeichen der Zustimmung. - Ist einstimmig. Nummer 87 (Anm. 2088928-2022/87), Mag. Karl Pauer, Bereichsdirektor Magistratsdirektion Recht. Ich bitte um Zustimmung. - Ist einstimmig. Der kommt, glaube ich, noch einmal, aber ich habe ihn vorher nicht gefunden. Wir werden ihn dann also noch einmal hören. Nummer 88 (Anm. 2088928-2022/88), Herr Obersenatsrat Gerhard Mörtl, Dezernatsleiter Vermögens- und Beteiligungsmanagement MA 5. Bitte, eine Wortmeldung von Herrn Reindl. GR Mag. Thomas Reindl (SPÖ): Bis jetzt war es in Untersuchungskommissionen üblich, dass Abteilungsleiter oder halt verantwortliche Politiker geladen wurden. Uns erscheint es in der jetzigen Phase eigentlich zu früh, dass man auf Mitarbeiterebene runtergeht. Daher würden wir die Vorsitzenden bitten, hier eine Bewertung durchzuführen. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Möchte die antragstellende Fraktion etwas darauf erwidern? - Bitte, Frau Hungerländer. GRin Mag. Caroline Hungerländer (ÖVP): Jawohl. Wir würden Herrn Mörtl deswegen gerne laden, weil er der Vorgesetzte von Herrn Zach ist. Herr Zach ist diejenige Person im Magistrat, die den Antrag an den Bürgermeister um den Kreditrahmenvertrag vom 15. Juli aufgesetzt hat. Wir gehen davon aus, dass das in enger Absprache mit seinem Vorgesetzten passiert ist und würden deswegen gerne beide Personen laden. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Herr Zach ist dann die nächste, die Nummer 89. - Herr Wölbitsch. GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM (ÖVP): Nur eine Ergänzung: Wenn sich die Kollegen von der SPÖ erinnern, dann haben wir, als es um die Untersuchungskommission zu den Vereinen gegangen ist, auch auf Dezernatsleiterebene Personen befragt und eingeladen. Deshalb verstehe ich ehrlicherweise jetzt nicht, was das Problem ist. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Eine Rückfrage von mir an Herrn Reindl: Könnten Sie sich vorstellen, dass diese Ladung zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoll und erforderlich ist? Das heißt, es ist ihnen jetzt quasi zu früh und zu unbestimmt, aber zu einem späteren Zeitpunkt, wenn es die Ergebnisse zeigen, wäre es aus Ihrer Sicht möglich? - Herr Reindl, bitte. GR Mag. Thomas Reindl (SPÖ): Aus unserer Sicht wäre es einmal richtig, mit dem Chef der MA 5, mit dem Finanzdirektor, zu beginnen. Wenn es dann noch offene Fragen gibt, wo man sich vertiefen muss und möchte, dann werden wir uns natürlich nicht dagegen verwehren, aber zum jetzigen Zeitpunkt ist uns das einfach zu früh. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Meine Frage an die ÖVP: Wäre es ein gangbarer Weg, dass wir mit diesem Beweisantrag vorläufig noch warten, oder wollen Sie, dass er jetzt abgestimmt wird, Herr Wölbitsch? GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM (ÖVP): Nein, weil ich das Argument nicht nachvollziehen kann. Die SPÖ lädt auf anderer Ebene unterschiedlichste Mitarbeiter aller Ebenen zu unterschiedlichsten Zeitpunkten, und da ist es auf einmal ein Problem. Ich kann es aus Sicht der SPÖ irgendwie nachvollziehen, man will vielleicht, dass sich die Leute auch gut vorbereiten können, damit sie ja nichts Falsches sagen. Nur ist das ja nicht meine Aufgabe, das hier irgendwie zu berücksichtigen, sondern wir wollen die Personen laden. Ich glaube, wir haben auch ein Anrecht darauf, sie dann zu laden, wann wir es für richtig erachten. Bei allem Verständnis für die Wünsche der SPÖ ist das unser gutes Recht, und daher werden wir natürlich darauf bestehen, dass dieser Antrag abgestimmt wird. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Herr Reindl noch einmal, bitte. GR Mag. Thomas Reindl (SPÖ): Der Antrag wird ja abgestimmt. Ich habe ja nur kundgetan, wir werden nicht zustimmen. Es steht natürlich der Minderheit frei, mit mindestens vier Stimmen einen Antrag dann auch zu beschließen. Darum geht es uns nicht. Wir können ja auch nicht verhindern, dass eine Ladung ausgesprochen wird. Wir sind nur auch aufgrund der Fülle der Zeugen der Meinung, dass wir keine Notwendigkeit sehen, dass wir jetzt schon auf Mitarbeiterebene gehen. Wir verschließen uns ja nicht, aber zuerst sollte man mit den Verantwortlichen sprechen und wenn es notwendig ist dann später in die tieferen Ebenen reingehen. Das hat überhaupt nichts damit zu tun, dass wir hier irgendetwas vertuschen wollen. Und damit sich die Mitarbeiter vorbereiten können? Also ich kenne jetzt nicht den Zeitplan des Herrn Vorsitzenden, wie er wann welchen Zeugen laden würde. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Ich kenne ihn auch nicht. (Heiterkeit.) GR Mag. Thomas Reindl (SPÖ): Ich weiß eh, Herr Vorsitzender, aber ich nehme nicht an, dass in der ersten Jännersitzung Herr Zach oder Herr Mörtl die betroffenen Personen sein werden, die kommen. Wenn es doch so wäre, dann läge ich jetzt unrichtig, aber ich würde halt ersuchen, das so zu berücksichtigen. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Herr Vorsitzender Sladecek, bitte. Erster Vors.-Stv. HR Dr. Einar Sladecek: Vorschlag zur Güte: Wir können die ja ganz einfach beschließen lassen. Wir sollten ja eigentlich nach dem Fahrplan zuerst einmal prüfen, was überhaupt bei Wien Energie passiert ist. Das heißt, ich sehe Mörtl und Zach dann höchstens im September oder Oktober nächsten Jahres. Zuerst einmal müssen wir ja prüfen: Was ist überhaupt passiert? Das wissen wir ja nicht, deswegen sitzen wir ja hier. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Herr Juraczka war noch zu Wort gemeldet. GR Mag. Manfred Juraczka (ÖVP): Ich bin ganz einfach deshalb ein bisschen irritiert, denn Sie, Herr Vorsitzender, haben ja bevor wir zur Abstimmung der Zeugenladungen kamen, gemeint, dass diese Zeugenladungen noch nicht zeitlich gereiht sind, sondern dass diese Reihung dann nach Abarbeitung der Untersuchungsgegenstände in der Fraktionsführerbesprechung, mit Ihnen mutmaße ich, vorgenommen wird. Wir haben nur - und das hat Kollegin Hungerländer gesagt - ganz klar deponiert, warum wir diese beiden Herren für relevant und die Zeugenladungen für sinnvoll erachten. Wir sind durchaus offen, wann diese Zeugenladungen erfolgen sollen, da bin ich auch bei Ihnen, Herr Dr. Sladecek, wenn es passt und wenn wir bei diesem Bereich angekommen sind. Nur bitte ich, uns unser Recht zu lassen, dass wir glauben, dass sie im Sinne des Untersuchungsgegenstandes wirklich etwas beitragen können. Daher würden wir um eine Abstimmung ersuchen. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Herr Arsenovic hat sich noch zu Wort gemeldet. GR Johann Arsenovic (GRÜNE): Ich schließe mich Kollegen Juraczka an. Wie gesagt, es geht ja jetzt nur einmal darum, dass wir Zeugen benennen, noch gar nicht um eine Reihenfolge. Es könnte ja auch sein, dass Zeugen dann doch nicht befragt werden. Abschließend möchte ich schon sagen: Jemand der den - wie heißt das? - Amtstitel eines Obersenatsrats trägt, ist kein kleiner Mitarbeiter, um das jetzt auch noch einmal festzuhalten. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Herr Gara, bitte. GR Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): In jeder Sitzung oder vor jeder Sitzung können Beweisanträge gestellt werden. Da haben wir tatsächlich auch ein Jahr Zeit. Ich halte eine fokussierte Vorgangsweise, wo man tatsächlich einmal mit den Ursachen, mit den wesentlichen handelnden Personen beginnt, für wirklich wichtig. Wir sollten uns hier wirklich fokussieren. Es ist auch im Sinne der Aufklärung und der Transparenz, das entsprechend zu tun. Insofern schließe ich mich hier auch dem stellvertretenden Vorsitzenden Herrn Sladecek an, der das auch ähnlich begründet, denn wir haben so viele andere Fragestellungen, die noch kommen werden. Da kann auch eine Reihe von anderen Zeugen entsprechend geladen werden. Das ist auch der Grund, warum wir nicht in der ersten Sitzung alle ZeugInnen laden müssen. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Also mir persönlich wäre es jetzt auch sinnvoll erschienen, dass wir einmal über alles beschließen, und wenn die Bereitschaft ist, sie irgendwann zu hören, dass wir das heute beschließen und uns dann halt ausmachen, wann wir sie hören. Ich habe da aber kein Stimmrecht, also ich kann nur die Diskussion leiten und fände es natürlich gut, wenn wir uns darauf einigen. Wenn nicht, dann wird dieser Beweisantrag von mir halt zur Abstimmung gebracht. Herr Wölbitsch. GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM (ÖVP): Ich glaube, deshalb ist es werttragend, das auch ein bisschen zu diskutieren und zu verweilen, denn die große Frage ist: Woran orientieren wir uns jetzt, wenn wir Zeugen laden? Das müssen wir uns dann eh irgendwann einmal ausmachen. Ursprünglich dachte ich - es steht auch in der Fraktionsvereinbarung -, dass es, so wie das mein Kollege schon angesprochen hat, nach Themen geht. Bei aller Liebe: Wenn wir dann das Thema haben und wir es auch seitens der Opposition als sinnvoll erachten, diese Personen zu laden, dann ist das auch unser gutes Recht, das so zu befinden, dass jetzt der Zeitpunkt wäre. Was ich nur vermeiden will, ist, jetzt zu sagen, man wartet mit dem Laden so lange, bis es halt der Regierung irgendwie genehm ist. Deshalb finde ich den Vorschlag sinnvoll, zu sagen, wir laden sie einmal, wir beschließen einmal den Beweisantrag. Dann müssen wir uns ohnehin die Aufteilung der Zeugen ausmachen, und wenn das Thema später drankommt, dann wird auch der Zeuge später geladen. Die Leitschnur ist aber das Thema und nicht sozusagen die Wünsche der Regierungsfraktion. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Gibt es weitere Wortmeldungen zu diesem Thema? - Dann bringe ich ihn zur Abstimmung. Wer stimmt für diesen Beweisantrag? - Das ist jetzt eine Einstimmigkeit. Ich danke Ihnen ganz herzlich, dass Sie hier einen sehr vernünftigen Weg gefunden haben. Danke schön. Nummer 89 (Anm. 2088928-2022/89) betrifft Herrn Mag. Erich Zach, Referatsleiter Vermögensmanagement MA 5. Gibt es hier Wortmeldungen? - Ja. Bitte schön, Herr Stürzenbecher. GR Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ): Wir haben der Zeugenladung 88 auf Basis der Debatte zugestimmt und werden auch 89 zustimmen, gehen allerdings davon aus, dass man tatsächlich bei der Reihung der Zeugen dann so vorgeht, dass zuerst die hierarchisch höheren geladen werden und dass die sozusagen hierarchisch niedrigeren, wenn überhaupt, dann später geladen werden. Sollte bei einer Ladung der Abteilungsleiter herauskommen, dass man den nicht mehr braucht, kann ja theoretisch die Untersuchungskommission dann auch noch darauf verzichten. Wir stimmen dem zu, aber, wie gesagt, wir sollten schon dabei bleiben, dass wir eine gewisse strukturierte Vorgangsweise haben. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Ich halte für das Protokoll nur fest, ich sehe das auch so und habe jetzt auch allgemeines Nicken wahrgenommen, dass wir eher auf der höheren Ebene anfangen und uns nach unten vorarbeiten. Wir haben dann aber quasi schon alles am Programm in Reserve. Natürlich, wenn wir es nicht brauchen, also wenn Sie dann alle gemeinschaftlich sagen, es braucht es nicht mehr, dann sind wir ja nicht verpflichtet, einen Beweis aufzunehmen, den wir gar nicht wollen. Wir kommen zu Nummer 89 (Anm. 2088928-2022/89), Mag. Erich Zach. Ich bitte um Zustimmung. - Ist einstimmig. Möglicherweise habe ich das falsch sortiert, dann bitte ich, mir das zu entschuldigen. Ich habe jetzt hier die Nummer 159 (Anm. 2088928-2022/159) liegen, das ist Herr Mag. Karl Pauer, den wir schon hatten, den ich gerne zum anderen Mag. Karl Pauer gelegt hätte, den ich vorhin nicht gefunden habe. Der ist mir da jetzt reingerutscht. Ich würde ihn gerne als Nächsten nehmen. 159. Gibt es da die Zustimmung? - Ist einstimmig, danke. Als nächsten habe ich Nummer 90 (Anm. 2088928-2022/90), ein Beweisantrag der ÖVP, Dipl.-Ing. Mag. Michael Strebl, Vorsitzender der Geschäftsführung Wien Energie GmbH. Es ist durchaus naheliegend, diese Person zu hören. Gibt es dazu Wortmeldungen? Dann ersuche ich um Zustimmung betreffend 90. - Danke schön, ist einstimmig. Dann Nummer 96 (Anm. 2088928-2022/96), betrifft noch einmal dieselbe Person mit einem anderen Beweisthema. Wird auch hier zugestimmt. - Danke schön, ist einstimmig. Nummer 167 (Anm. 2088928-2022/167) von der FPÖ betrifft ebenfalls Herrn Dipl.-Ing. Mag. Strebl. Wird hier zugestimmt? - Danke sehr. Und schließlich 203 (Anm. 2088928-2022/203), Beweisantrag der GRÜNEN betreffend dieselbe Person. Wird auch hier zugestimmt? - Ist auch einstimmig, danke schön. Nummer 91 (Anm. 2088928-2022/91), Herr Dipl.-Ing. Peter Weinelt, Generaldirektor-Stellvertreter der Wiener Stadtwerke GmbH. Wird zugestimmt? - Ich sehe Einstimmigkeit. Nummer 97 (Anm. 2088928-2022/97), dieselbe Person, anderes Thema. Wird auch hier zugestimmt? - Ist einstimmig, danke schön. Nummer 92 (Anm. 2088928-2022/92), Ladung Dipl.-Ing. Karl Gruber, Geschäftsführer Wien Energie GmbH. Wird hier zugestimmt? - Ich sehe einstimmiges Stimmverhalten. Nummer 93 (Anm. 2088928-2022/93), Frau Dr. Carola Millgram, Leiterin der Abteilung Gas in der Energie-Control Austria. Gibt es hier Diskussionsbedarf? - Herr Gara, bitte. GR Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Wir haben da nichts dagegen, nur bedarf es einer Präzisierung. Sie ist in diesem Kontext keine Zeugin, sondern sie ist eine Expertin, ähnlich wie wir es auch bei den anderen Experten sehen. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Meine Frage: Ist es für Sie ein Problem, wenn diese Person als Auskunftsperson und nicht als Zeugin geladen wird? Ich nehme auch an, dass sie jetzt nicht eigene Wahrnehmungen zum Untersuchungsgegenstand hat. Ich sehe ein Nicken und halte im Protokoll fest, dass dieser Beweisantrag auf Auskunftsperson und nicht auf Zeugin lautet. Weitere Wortmeldungen dazu? Dann ersuche ich um Abstimmung. Wer stimmt für den Beweisantrag? - Ist einstimmig. Nummer 98 (Anm. 2088928-2022/98) betrifft Herrn Dipl.-Ing. Michael Sponring, Leiter Power und Utilities von PwC Österreich GmbH. Gibt es Wortmeldungen dazu? Dann stimme ich das ab. Wer ist dafür? - Ist einstimmig. Nummer 99 (Anm. 2088928-2022/99), Mag. Wilhelm Hemetsberger, Managing Partner bei Ithuba Capital AG. Gibt es hier Wortmeldungen? - Gibt keine. Wer stimmt für diesen Antrag? - Ist einstimmig. Nummer 100 (Anm. 2088928-2022/100), eine wieder sehr bekannte Persönlichkeit, Herr Dr. Michael Häupl, ehemals Bürgermeister der Stadt Wien. Gibt es hier Wortmeldungen dazu? - Bitte, Herr Stürzenbecher. GR Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ): Wir werden dem zustimmen, ebenso auch 101 und 102. Ich mache nur darauf aufmerksam, dass auch frühere Untersuchungskommissionen Erfahrungen gemacht haben, wenn man Personen primär aufgrund der Prominenz einlädt und nicht so sehr, weil sie zum Untersuchungsgegenstand etwas zu sagen haben, weil man hier berücksichtigen muss, dass es bis 2018 AG war und dann erst die Personengesellschaft. Das heißt, dass man vermutlich hier zum Untersuchungsgegenstand aufgrund der vorliegenden Tatsachen nicht sehr viel hören wird. Wir stimmen dem aber zu, können uns aber vorstellen, dass die Befragungen, wenn sie sachlich auf Basis des Untersuchungsgegenstandes sind, sehr kurz sein werden. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Gegen kurze Befragungen werde ich nie Einwände erheben. Herr Wölbitsch, Sie wollten auch noch etwas darauf erwidern. GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM (ÖVP): Ja, ganz kurz nur zur Klarstellung, weil ja auch immer wieder hier AG und GesmbH in den Raum gestellt wird: Wir haben im Einsetzungsantrag einen Untersuchungszeitraum von 10 Jahren definiert, der unwidersprochen ist. Daher ist es natürlich durchaus auch legitim, den ehemaligen Herrn Bürgermeister zu laden. Das hat natürlich schon den Hintergrund, dass wir aufzeigen wollen, dass das, was bei der Wien Energie passiert ist, auch eine Geschichte hat und sozusagen auch gewisse Vorentscheidungen dazu geführt haben, dass das dort so eskaliert ist, sodass wir natürlich ehemalige Verantwortungsträger, die auch Entscheidungen diesbezüglich getroffen haben, in diese Untersuchungskommission laden. Die Prominenz ist uns also herzlich egal, es geht uns darum, dass diese Personen Entscheidungen getroffen haben, die heute auf die Wien Energie Auswirkungen haben. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Herr Reindl. GR Mag. Thomas Reindl (SPÖ): Ich halte fest: Die ÖVP glaubt, dass die Frau ehemalige Stadträtin Brauner, die seit 2015 nicht mehr für die Stadtwerke zuständig war, die Notkompetenz vom Herrn Bürgermeister 2022 vorbereitet hat? Also wenn Sie das so sehen, dann sehen Sie das so. Wir sehen das nicht so, aber wir werden uns selbstverständlich nicht gegen eine Einladung verwehren. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Herr Wölbitsch noch einmal, und dann würde ich ersuchen, dass bei Fragen, wo sich im Ergebnis ohnehin alle einig sind, vielleicht manche Dinge nachher noch besprochen werden können. Aber ich verstehe schon, man will etwas darauf sagen. Bitte, Herr Wölbitsch. GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM (ÖVP): Das kann ich nur nicht unwidersprochen lassen, denn es geht natürlich schon darum, wir überprüfen in der Untersuchungskommission die Ausübung der Eigentümerrechte. Und dadurch ist natürlich auch Frau Stadträtin Brauner hier eine Person, die uns wahrscheinlich den einen oder anderen Aufschluss geben kann, wie die Stadt Wien ihre Eigentümerrechte wahrnimmt, wie sie das auch wahrgenommen hat und ob das einen Zusammenhang mit dem hat, was bei der Wien Energie dann passiert ist. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Sie haben vorhin gehört, es wird keinen Widerspruch dagegen geben, also müssen Sie es quasi nicht retten oder im Abstimmungsverhalten bei der Abstimmung argumentieren. Herr Ellensohn hat sich auch noch zu Wort gemeldet. GR David Ellensohn (GRÜNE): Ich versuche auch niemanden zu überzeugen, denn ich lasse mich immer vom Gegenteil überzeugen. Es ist natürlich schon interessant, zu sehen, wie Frau Brauner ihre Arbeit ausgelegt hat, ihre Eigentümervertreterrechte gegenüber der Wien Energie, und wie das Herr Hanke macht, ob das gleich ist, ob Herr Häupl gleich agiert wie der jetzige Bürgermeister, ob sich irgendetwas geändert hat. Alleine das macht einen Vergleich und das macht einen Sinn. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Gut, dann lasse ich diesen Antrag abstimmen. Beweisantrag Nummer 100 (Anm. 2088928-2022/100), Dr. Michael Häupl. - Wie angekündigt, einstimmig. Nummer 101 (Anm. 2088928-2022/101), Frau Mag. Renate Brauner. Ich nehme an, auch einstimmig. - Ja. 102 (Anm. 2088928-2022/102), Frau Mag. Ulli Sima. - Auch dieser Beweisantrag wird einstimmig erledigt. Nummer 103 (Anm. 2088928-2022/103) habe ich als Nächsten, ehemaliger Magistratsdirektor Dr. Erich Hechtner. Wer stimmt diesem Beweisantrag zu? - Ist einstimmig. Nummer 104 (Anm. 2088928-2022/104), Frau Dipl.-Ing. Daniela Lidl, Geschäftsführerin WienIT GmbH. Da gibt es eine Wortmeldung. Bitte, Herr Auer-Stüger. GR Mag. Stephan Auer-Stüger (SPÖ): Herr Vorsitzender, nachdem Sie am Beginn der heutigen Sitzung ja ausgeführt haben, dass die Untersuchungskommission nicht unmittelbar die ausgegliederten Unternehmen zu prüfen hat oder auch nicht prüfen kann und daher auch nicht die ausgegliederten Unternehmen Gegenstand der Untersuchung sind, ist uns bei der Ladung der genannten Person unklar, was sie zum Untersuchungsgegenstand beitragen kann. Daher ersuchen wir nach einer allfälligen Abstimmung um Prüfung durch die Schiedskommission. Danke schön. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Eine Erwiderung darauf vonseiten des Antragstellers, oder? Wer will von Ihnen? Herr Juraczka, bitte. GR Mag. Manfred Juraczka (ÖVP): Wie auch in der Begründung dargelegt, geht es ja hier auch um den Aspekt des Cash Poolings innerhalb des Stadtwerkekonzerns. Das ist natürlich ein wesentliches Element dieser Schräglage, die sich im Sommer 2022 gezeigt hat. Hier ist die Stadt Wien als Eigentümervertreter natürlich auch gefordert, Klarheit zu schaffen, wie hier in ihren Unternehmungen agiert wird. Ich denke, dass hier durchaus Erkenntnisgewinne im Sinne des Untersuchungsgegenstandes zu erwarten sind. Andernfalls wären wir der Möglichkeit einer Ladung auch nicht nähergetreten. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Vorsitzender Sladecek, bitte. Erster Vors.-Stv. HR Dr. Einar Sladecek: Darf ich nur fragen, was sie uns sagen soll? Ich meine, wir brauchen das dann ja für das Schiedsgremium, wenn wir wirklich entscheiden sollen. Da hätte ich das ganz gerne präzise, was sie uns sagen soll. Oder können Sie uns das auch nicht sagen? Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Herr Juraczka, bitte. GR Mag. Manfred Juraczka (ÖVP): Herr Doktor, entschuldigen Sie jetzt ein bisschen meine Keckheit: Wüsste ich bei jedem Zeugen schon, was er uns zu sagen hat, dann wäre die Untersuchungskommission eine Farce. Ich erhoffe mir Informationsgewinn, darum ersuche ich ja um die Ladung von Zeugen. Wie ich gemeint habe, geht es um die Struktur des Cash Poolings innerhalb des Stadtwerkekonzerns. Das ist vermögensrechtlich für alle Unternehmungen der Stadt und für die Stadt selbst als Eigentümervertreter von höchstem Interesse, was Versorgungssicherheit, was aber natürlich auch die finanzielle - wie soll ich es sagen - Situation der Unternehmungen betrifft. Ich denke, dass Geschäftsführer der Unternehmen, die in dieser Situation verwoben sind, durchaus aufschlussreich sein können, ja mit Sicherheit sogar aufschlussreich sein werden. Und Sie können sich sicher sein, Herr Doktor, dass wir auch bei der Frau Diplomingenieur eine Vielzahl von Fragen haben, die den Untersuchungsgegenstand betreffen werden. Die Antworten, wie gesagt, kann ich Ihnen nicht vorweg sagen. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Herr Sladecek. Erster Vors.-Stv. HR Dr. Einar Sladecek: Ich darf nur sagen: Die Antworten können Sie nicht wissen, das ist schon klar, aber nur das Beweisthema, zu dem sie vernehmen, ist vor allem, bitte, ein substantiiertes Vorbringen, wo man dann darauf schließen kann, worauf Sie eigentlich hinauswollen. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Herr Wölbitsch. Entschuldigung, Herr Gara war vorher. Bitte, Herr Gara. GR Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Der gesamte Themenbereich Cash Pooling wird und ist selbstverständlich auch Teil der Untersuchungskommission. Wir haben dazu auch schon entsprechende Beweisanträge festgehalten. Selbstverständlich geht das natürlich vom Vorstand der Wiener Stadtwerke aus. Dort werden auch die entsprechenden strategischen Entscheidungen getroffen, das ist ganz klar. Das heißt, wir wollen auch, dass das Cash Pooling hier Gegenstand wird und dazu befragt wird. Ich finde es trotzdem ein bisschen eigenartig, wie quasi Ebenen darunter letztendlich auf Basis dieser strategischen Ausgangspunkte der Stadtwerke hier zusätzliche Informationen oder auch andersliegende Detailkenntnisse haben können. Noch einmal: Ich halte das für wichtig, wir sollen uns wirklich das gesamte Thema Cash Pooling mit allen dahinterliegenden Prozessen anschauen, aber das natürlich ausgehend von der entsprechenden Vorstandsebene der Wiener Stadtwerke. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Herr Wölbitsch. GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM (ÖVP): Ich muss die Antwort noch kurz verarbeiten. Eines der wichtigsten Themen - es ist mehrmals angesprochen worden - ist das Cash Pooling, das heißt: Wurde sozusagen in den Unternehmungen der Stadtwerke Geld hin- und hergeschoben, oder wie viel Geld wurde schon in die Wien Energie eingeschossen, bevor sie überhaupt andere Finanzmittel in Anspruch genommen hat? Das ist eine ganz, ganz wesentliche Frage. Daher werden wir natürlich schon auch Personen laden, wo wir glauben, dass sie in diesem Netzwerk der Stadtwerke, der Wien Energie Wahrnehmungen haben, und wir gehen davon aus, dass es diese Wahrnehmungen gibt, ob und in welchem Ausmaß es hier zu Querfinanzierungen - was es in dieser Form beim Cash Pooling nicht ist, aber ich nenne das einfach einmal salopp so - gegeben hat. Und jede Person, die da einen Beitrag leisten kann, weil sie eine Wahrnehmung hat, ist für uns relevant, weil wir sehr wenig zu diesem Thema wissen und auch sehr wenig zu diesem Thema kommuniziert wurde. Insofern kann ich jetzt auch die Argumentation von Kollegen Gara nicht nachvollziehen. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Weitere Wortmeldungen dazu? - Das ist nicht der Fall. Dann komme ich zur Abstimmung. Wer stimmt dem Beweisantrag Nummer 104 (Anm. 2088928-2022/104) auf Dipl.- Ing. Daniela Lidl zu? - Das sind die Abgeordneten der ÖVP, der FPÖ und der GRÜNEN. Das ist keine Mehrheit, aber es waren vier beziehungsweise mehr als vier. Wer stimmt für eine Anrufung des Schiedsgremiums zu dieser Frage? - Das sind SPÖ, NEOS und GRÜNE, das heißt, das Schiedsgremium wird in dieser Angelegenheit angerufen. Nummer 105 (Anm. 2088928-2022/105) ist der Nächste, Herr Dipl.-Ing. Thomas Maderbacher, Geschäftsführer Wiener Netze GmbH. Dazu gibt es wieder eine Wortmeldung von Herrn Auer-Stüger. Bitte. GR Mag. Stephan Auer-Stüger (SPÖ): Meine Ausführungen gelten auch für die Beweisanträge Nummer 105, 106, 107, sprich Wiener Netze, Bestattung und Wiener Linien. Da ist unsere Argumentation dieselbe, und wir ersuchen auch in diesen drei Fällen um Prüfung. Danke schön. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Weitere Wortmeldungen? - Herr Wölbitsch. GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM (ÖVP): Ich kann wieder nur sagen, ich habe das vorhin, glaube ich, sehr klargemacht. Wenn wir über das Cash Pooling sprechen, also sprich, von welcher Gesellschaft wurde sozusagen Geld abgezogen, um es der Wien Energie zur Verfügung zu stellen, wenn wir das hier erörtern wollen, dann wird es logischerweise notwendig sein, Vertreterinnen und Vertreter eben genau dieser betroffenen Unternehmen zu befragen. Ansonsten würden wir bei dem Unternehmen bleiben, das eben das Cash Pooling bezogen hat, und interessant ist natürlich schon auch, ob es Wahrnehmungen von anderen gibt, denen das Geld für die Wien Energie entzogen wurde. Daher ist es aus meiner Sicht ganz offensichtlich, warum wir das wollen, aber ich nehme es so zur Kenntnis. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Herr Taborsky hat sich zu Wort gemeldet. GR Hannes Taborsky (ÖVP): Vielleicht auch noch zu diesem Thema: Es geht ja auch um die zeitliche Abfolge, die wir hier überprüfen wollen, und ich gehe nicht davon aus, dass die strategische Entscheidung der Stadtwerke der erste Punkt war, wo dieses Thema bei den einzelnen Betrieben aufgeschlagen hat. Oder soll ich mir das so vorstellen, dass praktisch ein Bestellzettel rausgeht und dann alle anderen entsprechend das zu tun haben? Ich gehe davon aus, es hat vorher eine entsprechende Kommunikation gegeben. Das wäre natürlich für uns interessant, zu wissen, und darüber könnten uns diese Geschäftsführer zweifelsohne Auskunft geben. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Herr Reindl, bitte. GR Mag. Thomas Reindl (SPÖ): Ich bin ein bisschen von einer Wirtschaftspartei, sogenannten Wirtschaftspartei enttäuscht. Cash Pooling ist in vielen Konzernen, also auch bei Magna zum Beispiel, üblich, wo einfach Liquiditätsüberschüsse oder auch Liquiditätsbedürfnisse über die Konzernzentrale oder eine ähnliche Struktur gelenkt werden, um zu verhindern, dass man auf der einen Seite Darlehen aufnehmen muss, wenn man einen Liquiditätsbedarf hat, oder auf der anderen Seite ein Sparguthaben hat, was unterm Strich für den Konzern einfach die günstigere Variante ist, wenn das Geld untereinander gepoolt und auch verrechnet wird. Um nichts anderes geht es, und wir wehren uns auch nicht, das anzuschauen, aber von oben nach unten und nicht von unten nach oben. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Herr Arsenovic war der Nächste. GR Johann Arsenovic (GRÜNE): Nur eine kleine Ergänzung: Einige dieser genannten Personen sind ja nicht nur Geschäftsführer einer Gesellschaft, sondern sie haben ja zum Beispiel auch Aufsichtsratsfunktionen in den Stadtwerken. (GR Mag. Thomas Reindl: Nein!) - Keine dieser Personen? Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Ganz kurz wiederum Herr Reindl! GR Mag. Thomas Reindl (SPÖ): Wir teilen ganz genau unter, wer nicht Aufsichtsratsfunktion hat, und Lidl, Maderbacher, Pinter und Reinagl haben keine Aufsichtsratsfunktion, weder bei den Stadtwerken, noch bei der Wien Energie. Die Weiteren, die dann kommen, Niklas, Gantner und Jungbauer, haben Aufsichtsratsfunktion, da werden wir uns auch anders verhalten. GR Johann Arsenovic (GRÜNE): Das war, genau meine ... Ich habe gesagt, einige dieser Personen, also ist da kein Widerspruch. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Herr Juraczka, bitte schön. GR Mag. Manfred Juraczka (ÖVP): Ich darf mich ganz herzlich bedanken. Mir ist das Prinzip des Cash Poolings durchaus ein Begriff, und es ist auch nichts Unanständiges. Es geht nur in dem Fall darum, zu klären, welche Budgetmittel oder welche Ressourcen finanzieller Natur Wien für Energie schon vor den beiden relevanten Terminen am 15. Juli und am 28. August als Finanzhilfe der Stadt und dann in weiterer Folge auch des Bundes vonnöten waren, welche Finanzmittel hier schon vorweg eben im Zuge eines Cash Poolings eingebracht wurden. Das sind Daten, das sind Volumina, die wir bis heute als Oppositionspartei, als Mitglieder des Finanzausschusses nicht kennen. Jetzt kann man sagen, sie gehen uns nichts an, dann soll man sich aber bitte nicht hierhersetzen und so tun, als wäre man an Aufklärung interessiert. Wenn man sich die finanzielle Situation der Wien Energie im Sommer 2022 seriös anschauen möchte, dann ist Cash Pooling und das Cash Pooling im Stadtwerkekonzern von höchstem Interesse und dann können nur die Partnerunternehmen des Cash Poolings, die hier mitinvolviert sind, dementsprechende Aufklärung geben. Alles andere entzieht sich meiner Logik. Danke. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Weitere Wortmeldungen zu diesem Beweisantrag? Dann komme ich zur Abstimmung. Beweisantrag 105 (Anm. 2088928-2022/105), Dipl.-Ing. Thomas Maderbacher. Wer stimmt für diesen Beweisantrag? - Das sind die Abgeordneten der ÖVP, der FPÖ und der GRÜNEN, das heißt, ich stelle als nächstes die Frage: Wer ist dafür, in dieser Angelegenheit das Schiedsgremium anzurufen? - Das sind die Abgeordneten von NEOS, SPÖ, GRÜNEN. Beweisantrag 106 (Anm. 2088928-2022/106). Ich vermute, dass das jetzt ähnlich verlaufen wird. Gibt es noch zusätzliche Wortmeldungen dazu, oder kann ich es gleich zur Abstimmung bringen. Dann lasse ich darüber abstimmen. Wer stimmt für diesen Beweisantrag? - Die Abgeordneten der ÖVP, der FPÖ und der GRÜNEN. Wer stimmt für die Anrufung des Schiedsgremiums? - Das sind SPÖ, NEOS und GRÜNE. Nummer 107 (Anm. 2088928-2022/107), Mag. Alexandra Reinagl, glaube ich, fällt auch in diese Kategorie, wenn ich es richtig verstanden habe. Wer stimmt für diesen Antrag? - Es sind die Abgeordneten der ÖVP, der FPÖ und GRÜNEN. Wer stimmt für die Anrufung des Schiedsgremiums? - Das sind SPÖ, NEOS, GRÜNE. Dann Nummer 108 (Anm. 2088928-2022/108). Wer stimmt für diesen Beweisantrag, Mag. Renate Niklas? - Das ist einstimmig. Nummer 109 (Anm. 2088928-2022/109), Ing. Christian Gantner. - Auch das ist einstimmig. Nummer 110 (Anm. 2088928-2022/110), Mag. Johannes Jungbauer. Wer stimmt für diesen Antrag? - Das ist einstimmig. Frau Dr. Susanne Kalss. Wer stimmt für diesen Antrag? (Anm. 2088928-2022/111) Bitte, eine Wortmeldung, Herr Gara. GR Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Auch hier bitte ich wieder um Präzisierung. Bei Frau Prof. Kalss handelt es sich nicht um eine Zeugin, sondern um eine Auskunftsperson. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Soll sie als Auskunftsperson und nicht als Zeugin geladen werden? Herr Wölbitsch nickt und sagt Ja. Das heißt, ich halte fest, sie soll als Auskunftsperson geladen werden. Wer stimmt für diese Ladung als Auskunftsperson. - Das ist einstimmig. Nummer 112 (Anm. 2088928-2022/112), Frau Mag. Doris Pulker-Rohrhofer, Geschäftsführerin Wiener Hafen GmbH. Gibt es hier Diskussionsbedarf? Dann lasse ich abstimmen. Wer stimmt für diesen Beweisantrag. - Das ist einstimmig. Nummer°113 (Anm. 2088928-2022/113), Herr Joachim Ruhmstadt, Mitglied des Aufsichtsrats Wien Energie GmbH. Wer stimmt für diesen Beweisantrag? - Das ist einstimmig. Herr Mag. Bernd Vogl, Leiter MA°20 Energieplanung. (Anm. 2088928-2022/114) Gibt es dazu Wortmeldungen? - Gibt es keine. Wer stimmt für diesen Antrag? - Das ist einstimmig. Frau Mag.a Doris Wendler, Vorstandsdirektorin Wiener Städtische Allgemeine Versicherung AG. (Anm. 2088928- 2022/115) Gibt es hier Wortmeldungen? - Gibt es keine. Wer stimmt für diesen Antrag? - Das ist einstimmig. Sie müssen mir jetzt nur eine Minute geben, um mich neu zu sortieren, denn ich habe es natürlich jetzt falsch herum gemacht. Können Sie mir zur Erinnerung sagen: Wer war der letzte Zeuge oder die letzte Zeugin, wo das Schiedsgremium angerufen wurde? - 107. Gut, das heißt, ab 108 war es wieder einstimmig. Gut, danke schön. Ich hab nur gerne die Stöße richtig, damit ich den Überblick behalte. Ich habe jetzt Nummer°160 (Anm. 2088928-2022/160), Beweisantrag der FPÖ, weil er sich auch auf Frau Doris Wendler bezieht. Gibt es zu diesem ein Redebedürfnis? Wer stimmt diesem Antrag zu? - Das ist einstimmig. Als nächsten habe ich den Beweisantrag°163 (Anm. 2088928-2022/163) betreffend Generaldirektor Mag. Dr. Marin Krejcsir. Wortmeldung Reindl, bitte. GR Mag. Thomas Reindl (SPÖ): Wir werden natürlich Krejcsir und Weinelt zustimmen, wir wollen nur hinweisen, dass der Antrag sehr umfassend verfasst ist. Wir vertrauen aber auf den Herrn Vorsitzenden, dass natürlich der Zeuge zu Thema, Inhalt und Umfang des Einsetzungsantrages geladen wird. Das wäre nur meine Anmerkung. Danke schön. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Danke für Ihr Vertrauen. Ich werde mich natürlich darum bemühen beziehungsweise vertraue ich auch Ihnen allen, dass Sie nicht das Thema überschreiten werden und keinerlei Bedürfnis haben, das zu versuchen. Gibt es weitere Wortmeldungen zu diesem Beweisantrag? Wer stimmt dem Beweisantrag°163 (Anm. 2088928- 2022/163) zu? - Das ist einstimmig. Auf dieselbe Person gerichtet ist Beweisantrag°201 (Anm. 2088928-2022/201) der GRÜNEN. Wer stimmt diesem Beweisantrag zu? - Das ist einstimmig. Als nächsten habe ich Beweisantrag°164 (Anm. 2088928-2022/164) der FPÖ, wieder betreffend Vorsitzender des Aufsichtsrates der Wien Energie Dipl.-Ing. Peter Weinelt. Gibt es hier Wortmeldungen? - Herr Reindl, bitte. GR Mag. Thomas Reindl (SPÖ): Ich verweise nur auf 163, was ich da gesagt habe. Danke schön. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Das ist einstimmig. Nummer°165 (Anm. 2088928-2022/165), Dipl.-Ing. Karl Gruber, Vorsitzender der Geschäftsführung der Wien Energie GmbH. Wer stimmt dem zu? - Danke schön, ist einstimmig. Nummer°166 (Anm. 2088928-2022/166), Einvernahme des Zeugen Mag. Bernd Hofmann, einer der Geschäftsführer von PwC Österreich. Gibt es hierzu Wortmeldungen? Wer stimmt der Zeugenladung zu? - Das ist einstimmig. Nummer°168 (Anm. 2088928-2022/168), Einvernahme des Zeugen Vorstandsvorsitzenden Mag. Willi Hemetsberger von der Ithuba Capital AG. Gibt es hierzu Wortmeldungen? - Gibt es nicht. Wer stimmt dieser Zeugenladung zu? - Ist einstimmig. Dann ist noch 169 (Anm. 2088928-2022/169) bei mir liegengeblieben. Da hätte ich nur gerne wieder seitens der antragstellenden FPÖ die Ergänzung um einen Namen im Protokoll, wer gemeint ist, auch wenn wir es alle wissen. Bitte, Herr Krauss, Nummer°169. GR Maximilian Krauss, MA (FPÖ): Es geht natürlich um Stadträtin Sima. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Danke schön. Wer stimmt dieser Ladung zu? - Ist einstimmig. Nummer°170 (Anm. 2088928-2022/170), da habe ich die Rückfrage an die FPÖ, an Sie, Herr Krauss. Hier steht Einvernahme eines Zeugen. Ich kann keine Zeugenladung schicken, die nicht bestimmt ist, wer es ist. Man kann grundsätzlich eine Auskunftsperson eines Unternehmens zu bestimmten Fragen fragen, aber ein Zeuge oder eine Zeugin kann immer nur über seine oder ihre eigenen Wahrnehmungen Zeugnis ablegen, und das kann nicht unbestimmt sein. Daher meine Frage: Können Sie das konkretisieren? GR Maximilian Krauss, MA (FPÖ): Die Schwierigkeit bei der Präzision des Namens war, dass wir ja nicht wissen, wer aller bei der betreffenden Kanzlei mitgearbeitet hat oder sich endverantwortlich zeigt, sondern nur Namen der Kanzlei kennen. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Wären Sie dennoch vielleicht bereit, diesen Beweisantrag in irgendeiner anderen Art und Weise ... Man könnte ja auch diese Kanzlei etwa auffordern, dazu schriftlich Stellung zu nehmen, wer jetzt mitgearbeitet hat und wer etwas sagen kann. Das erschiene mir sinnvoller. GR Maximilian Krauss, MA (FPÖ): Das wäre ein sehr gangbarer Weg. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Herr Krauss sagt, das passt. Das heißt, ich stelle den vorläufig zurück, und Sie überlegen sich das noch und ziehen dann vielleicht diesen Beweisantrag zurück und bringen einen neuen ein, damit wir das vorher in Erfahrung bringen. Gut, 172 (Anm. 2088928-2022/172). Wir sind fast durch. Ein Beweisantrag der FPÖ, Einvernahme des Vorstandsvorsitzenden der Unicredit Bank Austria, Robert Zadrazil. Gibt es dazu Wortmeldungen? - Es gibt kein Schulterzucken. Dann lasse ich ihn abstimmen. Wer stimmt diesem Antrag zu? - Das ist einstimmig. Einen ähnlichen Antrag gibt es seitens der GRÜNEN, Nummer°205 (Anm. 2088928-2022/205), ist auf dieselbe Person bezogen. Ich ersuche auch hier um Zustimmung. - Ich sehe auch hier, dass das einstimmig ist. 191 (Anm. 2088928-2022/191) betrifft den Finanzdirektor der Stadt Wien und Leiter der Magistratsabteilung°5, Mag. Christoph Maschek. Seitens SPÖ und NEOS war dieser Beweisantrag. Wer stimmt diesem Beweisantrag zu? - Das ist einstimmig. Dann habe ich 198 (Anm. 2088928-2022/198), dieselbe Person von den GRÜNEN. Wer stimmt diesem Beweisantrag zu? - Ist ebenfalls einstimmig. Schließlich habe ich 199 (Anm. 2088928-2022/199), Zeugin Mag. Doris Rechberg-Missbichler, Büroleiterin des Büros der Geschäftsgruppe für Finanzen, Wirtschaft et cetera. Gibt es hierzu Wortmeldungen? - Herr Reindl. GR Mag. Thomas Reindl (SPÖ): Also für uns ist nicht ganz ersichtlich, zu welchem Thema Frau Rechberg- Missbichler eingeladen werden soll. Sie ist Büroleiterin, sie hat keine Leitungsfunktion, sie ist Assistentin vom Herrn Stadtrat. Irgendwie fehlt mir hier der Zusammenhang, wenn ich ehrlich bin, was das mit der Notkompetenz und mit den Vorgängen der Wien Energie zu tun hat. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Möchte die antragstellende Fraktion etwas dazu sagen? Herr Ellensohn, bitte. GR David Ellensohn (GRÜNE): Ich verstehe die Gegenrede nicht. Beweismittel steht da, Gegenstand steht da, Begründung steht da. Genau darum wollen wir es machen. Wir würden sie gerne fragen, was hier steht, und was sie antwortet, weiß ich nicht. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Weitere Wortmeldungen zu diesem Beweisantrag? Dann lasse ich ihn abstimmen. Wer stimmt für diesen Beweisantrag? - Das sind die Stimmen der ÖVP, der FPÖ und der GRÜNEN, das sind mehr als vier. Wer stimmt für die Anrufung des Schiedsgremiums in dieser Angelegenheit. - Das sind NEOS und SPÖ, diesmal nicht die GRÜNEN. Nummer°200 (Anm. 2088928-2022/200), der Zeuge Mag. Marko Miloradovic. Gibt es dazu Wortmeldungen? Wer stimmt für diesen Beweisantrag? - Das ist einstimmig. Nummer°202 (Anm. 2088928-2022/202), Dipl.-Ing. Peter Weinelt. Ich glaube, den hatten wir schon. Kann das sein? Dann ist er mir nur entgangen. Dann ersuche ich auch hier um Abstimmung. Wer stimmt dieser Zeugeneinvernahme zu? - Ist einstimmig. Und als Allerletzten habe ich dann hier 204 (Anm. 2088928-2022/204), Dipl.-Ing. Karl Gruber, den hatten wir auch schon, ist mit vorher auch entgangen. Gibt es auch hier Einstimmigkeit? Ich bitte noch um ein allerletztes Handzeichen. - Danke schön. Dann bin ich sehr dankbar. Wir sind jetzt mit allen durch. Wir haben nicht alle abgestimmt und alle erledigt, aber wir haben über alle gesprochen und sind damit mit dem heutigen Programm fertig. Ich verweise nur noch auf die nächste Sitzung, die am 16. Dezember - korrigieren Sie mich, wenn es nicht stimmt - stattfindet. Diese heute drei benannten Energieexperten sollen geladen werden. Weiteres Programm haben wir voraussichtlich nicht, außer Beweisanträge, die noch gestellt werden und offen gebliebene Beweisanträge. Dann schließe ich die Sitzung, danke vielmals für die Disziplin und dass wir viel weitergebracht haben. Die Fraktionssprecher ersuche ich, noch kurz hier zu bleiben für den Fall, dass wir noch irgendeine Frage zu diskutieren haben. Mir fällt jetzt ad hoc nichts ein, aber vielleicht fällt es mir in 30 Sekunden ein. Alle anderen sind entlassen, diese fünf bitte ich, noch kurz hierzubleiben. Danke schön. (Schluss um 13.00 Uhr)