2. Hitzetipps

2.7 Gefahr durch Luftschadstoffe

Luftschadstoffe

Gesunde Atemluft hat als Lebensmittel, neben der festen und flüssigen Nahrung, die wir täglich zu uns nehmen, einen hohen Stellenwert. Im Laufe eines Tages atmet der Mensch zwischen 10 und 15 Kilogramm Luft ein und führt so dem Körper den zum Leben wichtigen Sauerstoff zu. Neben Sauerstoff besteht Luft aus Stickstoff, kleinen Mengen an Edelgasen und verschiedenen Spurengasen wie z.B. Kohlendioxid. Tief in der Lunge gelangt der lebenswichtige Sauerstoff über die Alveolen in den Blutkreislauf. Allerdings können auch Luftschadstoffe wie z.B. Feinstaub, Stickstoffoxide auf diesem Weg in den Körper gelangen und eine Reihe von Krankheiten hervor- rufen. Besondere Bedeutung hat eine möglichst unbelastete Luft für Kinder und Menschen, deren Immunsystem bereits geschwächt ist. Für sie gilt eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurden daher Grenzwerte für verschiedene Luftschadstoffe gesetzlich verankert.

Feinstaub

Feinstaub entsteht durch den Abrieb in Haushalten, im Verkehr und in Industrieprozessen und besteht aus sehr kleinen, nicht sichtbaren Partikeln (Teilchen). Feinstaub, der kleiner als 2,5 Mikrometer ist (PM2,5), kann bis tief in die Lunge gelangen und dabei Herz-Kreislauf-Erkrankungen auslösen. Bei hoher Feinstaubbelastung sollten Sie morgens und abends duschen sowie öfter die Bettwäsche wechseln.

Ozon

Ozon entsteht durch photochemische Prozesse aus sogenannten Ozonvorläufern (Stickoxide, Photooxidantien, etc.). Durch Energiezufuhr in Form der Sonneneinstrahlung entsteht aus diesen Stoffen das bodennahe Ozon.

Im Ozongesetz sind zum vorsorglichen Schutz der menschlichen Gesundheit Grenzwerte definiert (Informationsschwelle = 180 µg/m³; Alarmschwelle = 240 µg/m³). Bei Überschreitung dieser Grenzwerte informiert an irgendeiner Messstelle informiert die zuständige Behörde die Bevölkerung möglichst rasch.

Erhöhte Ozonkonzentrationen können zu Reizungen der Schleimhäute und zu Atembeschwerden führen. Vorsorglich sollten gefährdete Personen wie bspw. Kinder mit überempfindlichen Bronchien, Personen mit schweren Erkrankungen der Atemwege und/oder des Herzens sowie Asthmakranke, ungewohnte und starke Anstrengungen im Freien, insbesondere in den Mittags- und Nachmittagsstunden, vermeiden. Der normale Aufenthalt im Freien wie z.B. ein Spaziergang, Baden oder ein Picknick, ist auch für gefährdete Personen unbedenklich.