Checkliste - Wohnung mieten oder kaufen
Beratung
Lassen Sie sich am besten von Mieter*innen-Organisationen, der Wohnberatung Wien oder dem Verein für Konsumenteninformation beraten, bevor Sie dem Miet- oder Kaufvertrag unterschreiben.
Achten Sie darauf, welches Rechtsverhältnis vorliegt:
- Miet-, Genossenschafts- oder Eigentumswohnung; Gemeindewohnung
- Zeitlich befristet oder unbefristet
- Hauptmiete oder Untermiete
Geförderte Mietwohnungen dürfen nicht an Untermieter*innen weitervermietet werden, sind also für die Untermiete ausgeschlossen.
Einmalzahlungen - Kosten bei Mietbeginn oder Kauf
Folgende Zahlungen können einmalig anfallen:
- Mietzinsvorauszahlung, falls der Betrag einem bestimmten Zeitraum zuordenbar ist
- Baukostenzuschuss an eine gemeinnützige Bauvereinigung
- Provision bei erfolgreicher Wohnungsvermittlung: Der Makler-Provisionsrechner zeigt Ihnen, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
- Ablösen für Ausstattung oder nützliche Verbesserungen, die der*die Vormieter*in getätigt hat
- Ablösen ohne echte Gegenleistung sind erlaubt bei:
- Kauf oder Anmietung von Wohnungen, die nach dem 30. Mai 1953 ohne Förderungsmittel gebaut wurden
- Anmietung von Eigentumswohnungen, die nach dem 8. Mai 1945 gebaut wurden
- Anmietung von Ein- und Zweifamilienhäusern, Zweit- und Dienstwohnungen
Ungesetzliche Ablösen können Sie innerhalb von 3 beziehungsweise 10 Jahren über die Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten zurückfordern.
Dauerhafte Wohnkosten und Beihilfen
Die monatlichen Wohnkosten setzen sich zusammen aus:
- Miete oder eventuell Kreditrückzahlung
- Betriebskosten
- Heizung und Strom
Die Miete darf nicht höher sein als beim vorhergehenden Mietvertrag. Bei der Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten können Sie innerhalb von 3 Jahren nach Mietvertragsabschluss die Herabsetzung einer überhöhten Miete beantragen.
Bei Bedarf können Sie finanzielle Beihilfen und Unterstützungen im Wohnbereich beantragen.
Recht auf Verkauf, Vermietung, Weitergabe
Über die Grundbuchseinsicht erfahren Sie, wer berechtigt ist, ein Objekt zu verkaufen oder zu vermieten. Außerdem gibt der Kauf- oder Mietvertrag Aufschluss darüber. Bei der Weitergabe einer Mietwohnung an nahe Verwandte oder Lebensgefährt*in gibt es unterschiedliche Voraussetzungen.
Weiterführende Informationen
Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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