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Gemeinderat, 18. Sitzung vom 29.01.1998, Sitzungsbericht  -  Seite 5 von 8

 

(PrZ 7-M07, P 42) Dem Kunstverein Wien und der Musikalischen Jugend Österreichs werden für das geplante Kindermusikfestival "Kinderklang" 1998 eine Subvention in der Gesamtsumme von 1 450 000 S gewährt (wovon 1 250 000 S auf den Kunstverein und 200 000 S auf die Musikalische Jugend entfallen), die auf Haushaltsstelle 1/3813/757 zu bedecken ist.

 

(PrZ 8-M07, P 43) Dem Kunstverein Wien wird für die Musikprojekte ein Betrag von 950 000 S ("Elektronischer Frühling" 120 000 S, für "Bilanz 98" 75 000 S, für "France Musique" 50 000 S, für "Wien Modern 98" 85 000 S, für "Raum-Klang-Bild" 60 000 S für die "Sonntagsmatineen für Kinder" 95 000 S, für die "Kindermusikwoche" 90 000 S, für die "Tanzwerkstatt" 45 000 S, für "Musiktheater nach 1945" 60 000 S, für "Österreicher im Exil" 240 000 S und für "Frauen" 30 000 S) gewährt, der auf Haushaltsstelle 1/3220/757 zu bedecken ist.

 

(PrZ 9-M07, P 44) Dem Kunstverein Wien wird zur Durchführung der Orgelkonzerte eine Subvention in der Höhe von 400 000 S gewährt, die auf Haushaltsstelle 1/3813/757 zu bedecken ist.

 

(PrZ 435/97-GPZ, P 47) Plan Nr 6992: Festsetzung des Flächenwidmungs- und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Alberner Hafenzufahrtsstraße, Bezirksgrenze (Do-naukanal, Donau), Stadtgrenze und Linienzug 1-5 im 11. Bezirk, KatG Albern (Beilage Nr 101/98).

 

(PrZ 442/97-GPZ, P 48) Plan Nr 7086: Festsetzung des Flächenwidmungs- und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Heiligenstädter Straße, Linienzüge a-b, b-c (Bezirksgrenze zum 21. Bezirk), c-d-e (Bezirksgrenze zum 20. Bezirk) und e-f im 19. Bezirk, KatG Nußdorf, Schwarze Lackenau und Kahlenbergerdorf (Beilage Nr 102/98).

 

(PrZ 446/97-GPZ, P 49) Plan Nr 7033: Festsetzung des Flächenwidmungs- und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Heiligenstädter Straße, Linienzüge a-c, c-h (Wie-ner Stadtgrenze), h-i (Bezirksgrenze zum 21. Bezirk) und i-j im 19. Bezirk, KatG Kahlenbergerdorf und Schwarze Lackenau (Beilage Nr 103/98).

 

(PrZ 447/97-GPZ, P 50) Plan Nr 7060: Festsetzung des Flächenwidmungs- und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Ruthnergasse, Linienzug 1-2 und Straße Code Nr 6144 im 21. Bezirk, KatG Großjedlersdorf I und Leopoldau (Beilage Nr 104/98).

 

(PrZ 4-GPZ, P 51) Plan Nr 7038: Festsetzung des Flächenwidmungs- und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Ödenburger Straße, Linienzug 1-2, Linienzug 2-3 (Feldweg, Brücke über Marchfeldkanal), Strebersdorfer Straße, Linienzug 4-8, Orasteig, Jedlersdorfer Straße und Strebersdorfer Straße im 21. Bezirk, KatG Großjedlersdorf I, Stammersdorf und Strebersdorf (Beilage Nr 105/98).

 

(PrZ 1-GUV, P 53) Die Magistratsabteilung 48 wird ermächtigt, die Firma Hofstätter Transport Ges.m.b.H., 23, Franz-Schuhmeier-Gasse 13 aufgrund ihres Schreibens vom 27. November 1997 in das Kontrahentenverzeichnis über die Abschleppung von Fahrzeugen entsprechend dem GRB vom 28. Juni 1995, PrZ 234/95-GUV für den Zeitraum bis 30. Juni 1998 aufzunehmen. Der aufgrund des genannten Beschlusses mit der Firma Gustav Hofstätter, 23, Erlaaer Straße 55-63, abgeschlossene Vertrag ist aufzulösen.

 

(PrZ 591/97-GWS, P 54) Der Verkauf des im Teilungsplan des Ing Kons f Verm Wesen Dipl-Ing Herbert Gailinger vom 16. Dezember 1996, GZ 7708E/96, ausgewiesenen Bauplatzes (A), bestehend aus dem prov Grundstück (318/3), abgeteilt aus der EZ 192, KatG Stadlau, im Ausmaß von 1 571 m2, an die Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft "Siedlungs-Union", reg Gen.m.b.H., wird zu den im Bericht der Magistratsabteilung 69 vom 30. Dezember 1997, Zl MA 69-3-T-22/150/97, genannten Bedingungen genehmigt. (§ 25 WStV)

 

(PrZ 590/97-GWS, P 56) In Vollziehung des Wohnungseigentumsvertrags bzw des Kaufvertrags wird der Abschluß des vorgelegten Verwaltungsvertrags zwischen der Bank Austria Leasing Bauträger Ges.m.b.H. und der Stadt Wien, vertreten durch die Magistratsabteilung 23 für das Objekt 19, Muthgasse 56-64 samt Zusatzvereinbarung für einen Zeitraum von fünf Jahren ab 1. September 1997, sohin bis 31. August 2002, unter den im vorgelegten Akt ersichtlichen Bedingungen genehmigt.

 

(PrZ 1-GFW, P 60) Die Stadt Wien stellt für die im Rahmen der "Gemeinsamen Kreditaktion" im Jahr 1998 zu gewährenden Betriebsmittel- und Investitionskredite einen Betrag von insgesamt 15 000 000 S zur Verfügung. Die Bereitstellung der Förderungsmittel erfolgt im ersten Teil der Aktion (Aktion I) unter der Voraussetzung, daß auch das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und die Wiener Wirtschaftskammer gleich hohe Beiträge leisten. Die darüber hinaus verbleibenden Quoten der Wiener Wirtschaftskammer und der Stadt Wien werden für eine "Er-gänzungsaktion" (Aktion II) zu den gleichen Bedingungen zur Verfügung gestellt. Der Magistrat wird ermächtigt, die für die Abwicklung notwendigen Regelungen mit den beiden anderen Trägern der Aktion zu treffen.

 

(PrZ 2-GFW, P 61) Die Stadt Wien leistet als Gesellschafterin der Wiener Kreditbürgschaftsges.m.b.H. rücksichtlich ihres Anteils am Stammkapital an die Gesellschaft einen Gesellschafterzuschuß in der Höhe von 2 400 000 S.

 

(PrZ 442/97-GJS, P 62) Für die Zuführung der nicht beanspruchten Investitionsmittel für allgemeinbildende Pflichtschulen im Jahre 1997 wird im Voranschlag 1997 auf Haushaltsstelle 2101 eine außerplanmäßige Ausgabe in der Höhe von 113 666 000 S genehmigt, die mit 471 54 00 S in Mehreinnahmen auf Haushaltsstelle 2101 und mit 357 388 000 S in Minderausgaben auf den Haushaltsstellen 2101, 2201, 2290, 2400, 2620, 4170 und 4691 zu decken ist.

 

(PrZ 431/97-GJS, P 64) Die Magistratsabteilung 53 wird ermächtigt, die Fernsehfilmproduktion Dr Heinz Scheiderbauer GesmbH., 17, Dornbacherstraße 88, mit der Produktion und Ausstrahlung von jeweils 280 wien-spezifischen Programminuten in den Jahren 1998 und 1999 laut vorgelegtem Angebot zu beauftragen. Die Bedeckung der Ausgaben in der Höhe von 7 000 000 S ist im Voranschlag 1998 auf Haushaltsstelle 1/0150 gegeben. In den Folgejahren ist für die Bedeckung der Ausgaben entsprechende Vorsorge zu treffen.

 


 

 

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