Gemeinderat, 53. Sitzung vom 22.11.2000, Sitzungsbericht - Seite 9 von 10
(PrZ 707-MDBLTG, P 64) Folgende auf Grund des § 98 WStV getroffene Verfügung wird nachträglich genehmigt:
Die MA 12 wird ermächtigt, den Fahrtendienstunternehmen die im Motivenbericht angeführten Entgeltbeträge für den Regelfahrtendienst ab 1. Oktober 2000 anzuerkennen sowie die Nachzahlungen auf Grund von Nachkalkulationen (laut vorgelegtem Übereinkommen) in der Höhe von 26 644 910 ATS (entspricht 1 936 361,13 EURO) abzugelten. Der auf das Verwaltungsjahr 2000 in der Höhe von 31 915 000 ATS (entspricht 2 319 353,50 EURO) fallende Betrag ist auf Haushaltsstelle 1/4130/620 bedeckt. Für die Bedeckung in den Folgejahren ist Vorsorge zu treffen.
Folgende 3 Anträge des Stadtsenats werden ohne Verhandlung angenommen:
Berichterstatter: GR Kurt Wagner
(PrZ 99-GGS, P 72) 1) Der Wiener Krankenanstaltenverbund wird ermächtigt, mit der Firma COM DATA - Systemhaus, Ing Peter Bosich, 22, Esslinger Hauptstraße 81-87, den vorgelegten Rahmenkaufvertrag für EDV-Standardprodukte mit Gesamtkosten von 202 379 664 ATS für eine maximale Laufzeit von 36 Monaten abzuschließen. Der für die Abrufe des Verwaltungsjahres 2000 erforderliche Betrag ist auf den Haushaltsstellen 1/4210, 5500, 5510, 5530, 5002, 5004 und 8840 jeweils auf Post 043 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen. 2) Der Wiener Krankenanstaltenverbund wird ermächtigt, mit der Firma OMEGA Handelsgesellschaft m.b.H., 23, Slamastraße 23, Objekt 2, den vorgelegten Rahmenkaufvertrag für EDV-Standardprodukte mit Gesamtkosten von 41 227 200 ATS für eine maximale Laufzeit von 36 Monaten abzuschließen. Der für die Abrufe des Verwaltungsjahres 2000 erforderliche Betrag ist auf den Haushaltsstellen 1/4210, 5500, 5510, 5530, 5002, 5004 und 8840 jeweils auf Post 043 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.
Berichterstatter: GR Kurt Wagner
(PrZ 100-GGS, P 73) 1) Der Wiener Krankenanstaltenverbund wird ermächtigt, mit der Firma Datacontact Handelsgesellschaft m.b.H., 12, Schönbrunner Straße 280, den vorgelegten Rahmenkaufvertrag für Highend Notebooks mit Gesamtkosten von 4 402 800 ATS für eine maximale Laufzeit bis 31. März 2001 abzuschließen. Der für die Abrufe des Verwaltungsjahres 2000 erforderliche Betrag ist auf den Haushaltsstellen 1/ 4210, 5500, 5510, 5530, 5002, 5004 und 8840 jeweils auf Post 043 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen. 2) Der Wiener Krankenanstaltenverbund wird ermächtigt, mit der Firma ARCHTEC Computer GmbH, 4040 Linz, Freistädterstrasse 401, den vorgelegten Rahmenkaufvertrag für Midrange Notebooks mit Gesamtkosten von 3 646 800 ATS für eine maximale Laufzeit bis 31. März 2001 abzuschließen. Der für die Abrufe des Verwaltungsjahres 2000 erforderliche Betrag ist auf den Haushaltsstellen 1/ 4210, 5500, 5510, 5530, 5002, 5004 und 8840 jeweils auf Post 043 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.
Berichterstatter: GR Erich VALENTIN
(PrZ 217-GUV, P 80) Das Vorhaben Wasserhaushaltsuntersuchung Neue Donau 2000 - 2002 mit Gesamtkosten in der Höhe von 16 000 000 ATS wird genehmigt. Der auf das Jahr 2000 entfallende Betrag in Höhe von 6 000 000 ATS ist auf Haushaltsstelle 1/6330/728 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.
Berichterstatter: GR Heinz Hufnagl
(PrZ 258-GUV, P 81) Das Vorhaben 23., Neubau Entleerungsleitung Behälter Rosenhügel mit Gesamtkosten in der Höhe von 35 985 000 ATS wird genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2000 entfallende Betrag in der Höhe von 5 000 000 ATS ist auf Haushaltsstelle 1/8500/004 vorgesehen und bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.
Folgender Antrag des Stadtsenats wird ohne Verhandlung angenommen:
Berichterstatter: GR Dkfm Dr Ernst Maurer
(PrZ 605-GWS, P 44) 1) § 5 Abs 6 des Mietermitbestimmungsstatuts lautet: "(6) Beschlussfähig ist eine Mieterversammlung, wenn wenigstens die Hälfte der stimmberechtigten Mieter anwesend ist. Ist eine Mieterversammlung zur festgesetzten Stunde nicht beschlussfähig, kann 15 Minuten später eine neue Mieterversammlung mit derselben Tagesordnung stattfinden, die unabhängig von der Zahl der anwesenden Mieter beschlussfähig ist." 2) Die Änderung des Mietermitbestimmungsstatuts tritt mit 1. Dezember 2000 in Kraft.
Berichterstatter: GR Christian Oxonitsch
(PrZ 349-GWS, P 45) Die Einräumung einer Kaufoption sowie die Genehmigung des Kaufvertrags für die Liegenschaft EZ 86, KatG Groß Jedlersdorf II an bzw mit A) Hartlauer Handelsges.m.b.H., Steyr, B) Hartlauer Handelsges.m.b.H., D-Freilassing, C) Hartlauer Akademie AG & CoKEG oder D) eine Leasing-Gesellschaft, die im Auftrag von Hartlauer das Gebäude errichtet, wird zu den im Bericht der MA 69 vom 25. Mai 2000, Zl MA 69-1-T-21/127/00, angeführten Bedingungen genehmigt.
Berichterstatter: GR Christian Oxonitsch
(PrZ 590-GWS, P 48) Der Abschluss eines Vertrags betreffend die Erweiterung des zugunsten des "Kuratoriums FORTUNA zur Errichtung von Senioren-Wohnanlagen" (vormals Komitee zur Errichtung von Pensionisten-Wohnheimen) ob der Liegenschaft EZ 5289, KatG Leopoldau einverleibten Baurechts, BREZ 5375, KatG Leopoldau, wird zu den im Bericht der MA 69 vom 12. Oktober 2000, Zl MA 69-3-T-21/86/99, genannten Bedingungen genehmigt.
Folgender Antrag des Stadtsenats wird ohne Verhandlung angenommen:
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