«  1  »

 

Gemeinderat, 3. Sitzung vom 25.6.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 48 von 127

 

In formeller Hinsicht beantragen wir die Zuweisung dieses Antrags an den GRA für Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal.

 

Dies deshalb, weil es theoretisch durch eine kleine Änderung im Bezügegesetz möglich wäre, eine provisorische Reparatur vorzunehmen, bis dieses Gesetz auf Bundesebene tatsächlich repariert wird. Es sind verschiedene Möglichkeiten vorstellbar, daher der Antrag auf Zuweisung. Eine davon wäre zum Beispiel, vorzeitigen Alterspensionisten die Möglichkeit einzuräumen, auf jenen Bestandteil der Bezirksratsentschädigung, welcher über die Geringfügigkeitsgrenze hinausgeht, ein Verzichtsrecht einzuräumen. Generell ist im Wiener Bezügegesetz geregelt, dass auf Bezüge nicht verzichtet werden kann.

 

Der zweite Antrag richtet sich an den Herrn Bundesminister für soziale Sicherheit:

 

"Der Gemeinderat ersucht den Herrn Bürgermeister, sich beim Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen für eine Gesetzesänderung einzusetzen, die die bestehende Rechtslage dahingehend abändert, dass in Hinkunft auch Menschen in vorzeitiger Alterspension zum Wohle der Stadt eine Tätigkeit als Bezirksrat/Bezirksrätin ausüben können, ohne dafür unverhältnismäßig große Opfer bringen zu müssen: Kein Verlust der vorzeitigen Alterspension bei gleichzeitiger Ausübung der Tätigkeit als Bezirksrat/Bezirksrätin."

 

In formeller Hinsicht beantragen wir die sofortige Abstimmung des Antrags.

 

Es ist davon auszugehen, dass diese Gesetzesänderung so oder so kommen wird. Wir haben eine Bezirksrätin der GRÜNEN überzeugen können, trotz vorzeitiger Alterspension ihr Bezirksrätinnenmandat anzunehmen, sodass es uns möglich ist, diesbezüglich zunächst zu klagen und dann vor dem Verwaltungsgerichtshof zu klagen. Wir sind deshalb so zuversichtlich, weil der Verwaltungsgerichtshof auch in einer anderen, ähnlich gelagerten Frage entschieden hat, dass die Tätigkeit als Bezirksrätin und die Ausübung der Funktion einer Bezirksrätin keine Erwerbstätigkeit ist. Es ging in diesem Fall darum, ob der Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung und die Tätigkeit als Bezirksrätin miteinander vereinbar sind. Der Verwaltungsgerichtshof hat hier eindeutig mit Ja entschieden.

 

Ganz zum Schluss: Ich hoffe, dass sich an dieser Debatte für keine Fraktion eine Privilegiendebatte entspinnt, denn Bezirksräte und Bezirksrätinnen erhalten rund 5 000 S an Aufwandsentschädigung, wobei BezirksrätInnen, die ihre Sache ernst nehmen - und zumindest bei uns GRÜNEN ist es so, vielleicht ist es in den anderen Fraktionen ein Zubrot -, im Schnitt mindestens 10 bis 15 Stunden pro Woche an Arbeitszeit aufwenden, um mit den BürgerInnen und für die BürgerInnen zu arbeiten. Ich hoffe wirklich, dass Sie nicht eine Bevölkerungsgruppe, nämlich die immer wieder viel beschworene Fast-SeniorInnen-Generation, die Generation zwischen 55 und 65, in Hinkunft von einer politischen Tätigkeit als Bezirksrat/Bezirksrätin ausschließen wollen.

 

In diesem Sinne ersuche ich Sie um Zustimmung. - Danke sehr. (Beifall bei den GRÜNEN.)  

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Zum Wort gemeldet ist Herr StR DDr Schock. Ich erteile es ihm.

 

StR DDr Eduard Schock: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren!

 

Die heutige Generaldebatte hat eigentlich über weite Strecken ein bisschen einer Märchenstunde, einer sozialdemokratischen Märchenstunde überwiegend, über die Budgetsanierung in Wien geglichen. Es war eine Märchenstunde von StR Rieder, von Herrn GR Driemer und auch Herr GR Strobl hat sich da nicht lumpen lassen. In diesem Märchen handelt es sich darum, dass Wien aus eigener Kraft und trotz der bösen Bundesregierung und sogar entgegen den Maßnahmen der Regierung sein Budget saniert und seine Schulden abgebaut hat.

 

Es hat daher auch unsere freiheitliche Fraktion in der Generaldebatte in Erinnerung gerufen, dass die Stadtregierung für 2000 eben nur mehr ein Rumpfbudget vorlegen konnte, das um zwei außerordentliche Budgets ergänzt werden musste, um ein Zusatzbudget und um ein Eventualbudget. Es war eben die erste Aufgabe des neuen Finanzministers, die Finanzen der Gemeinden wieder zu sanieren, und ich möchte daher am Schluss dieser Debatte auch noch einmal an diese für die Gemeinde so wichtigen Reformen erinnern:

 

Es wurden die Anzeigen- und Ankündigungsabgabe im Vorjahr durch eine bundeseinheitliche Werbesteuer ersetzt. Vor allem für unsere Wiener Wirtschaft ist dadurch ein ganz besonderer Wettbewerbsnachteil weggefallen. Wir alle haben noch den Verlagstourismus, die Abwanderung von Verlagen nach Klosterneuburg, Perchtoldsdorf, aber auch nach Krems lebhaft in Erinnerung.

 

Es wurde den Gemeinden im Vorjahr auch die Getränkesteuer über den Finanzausgleich kompensiert.

 

Es wurden insgesamt die Finanzen der Gemeinden wieder auf eine taugliche und solide Grundlage gestellt.

 

Es hat die neue Regierung vor allem auch die Finanzquellen der Stadt abgesichert - ich möchte auch das am Schluss dieser Debatte noch einmal in Erinnerung rufen -: Der abgestufte Bevölkerungsschlüssel, der für die Finanzen einer großen Stadt so wichtig ist, wurde auch im neuen Finanzausgleich festgeschrieben.

 

Die Wohnbauförderungsmittel werden weiterhin überwiesen. So können wir etwa die allgemeine Wohnbeihilfe jetzt auch in Wien einführen.

 

Vor allem hat die Bundesregierung die Finanzierung unseres Allgemeinen Krankenhauses auf eine neue und dauerhafte Grundlage gestellt. Auch auf diesen Kompromiss, auf diesen historischen Kompromiss nach einem langen Streit, haben wir bereits hingewiesen. Es wurden durch diesen Kompromiss zugleich die

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular