Gemeinderat,
3. Sitzung vom 25.6.2001, Wörtliches Protokoll
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In formeller Hinsicht
beantragen wir die Zuweisung dieses Antrags an den GRA für Integration,
Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal.
Dies deshalb,
weil es theoretisch durch eine kleine Änderung im Bezügegesetz möglich wäre,
eine provisorische Reparatur vorzunehmen, bis dieses Gesetz auf Bundesebene
tatsächlich repariert wird. Es sind verschiedene Möglichkeiten vorstellbar,
daher der Antrag auf Zuweisung. Eine davon wäre zum Beispiel, vorzeitigen
Alterspensionisten die Möglichkeit einzuräumen, auf jenen Bestandteil der
Bezirksratsentschädigung, welcher über die Geringfügigkeitsgrenze hinausgeht,
ein Verzichtsrecht einzuräumen. Generell ist im Wiener Bezügegesetz geregelt,
dass auf Bezüge nicht verzichtet werden kann.
Der zweite
Antrag richtet sich an den Herrn Bundesminister für soziale Sicherheit:
"Der
Gemeinderat ersucht den Herrn Bürgermeister, sich beim Bundesminister für
soziale Sicherheit und Generationen für eine Gesetzesänderung einzusetzen, die
die bestehende Rechtslage dahingehend abändert, dass in Hinkunft auch Menschen
in vorzeitiger Alterspension zum Wohle der Stadt eine Tätigkeit als
Bezirksrat/Bezirksrätin ausüben können, ohne dafür unverhältnismäßig große
Opfer bringen zu müssen: Kein Verlust der vorzeitigen Alterspension bei gleichzeitiger
Ausübung der Tätigkeit als Bezirksrat/Bezirksrätin."
In formeller
Hinsicht beantragen wir die sofortige Abstimmung des Antrags.
Es ist davon
auszugehen, dass diese Gesetzesänderung so oder so kommen wird. Wir haben eine
Bezirksrätin der GRÜNEN überzeugen können, trotz vorzeitiger Alterspension ihr
Bezirksrätinnenmandat anzunehmen, sodass es uns möglich ist, diesbezüglich
zunächst zu klagen und dann vor dem Verwaltungsgerichtshof zu klagen. Wir sind
deshalb so zuversichtlich, weil der Verwaltungsgerichtshof auch in einer
anderen, ähnlich gelagerten Frage entschieden hat, dass die Tätigkeit als Bezirksrätin
und die Ausübung der Funktion einer Bezirksrätin keine Erwerbstätigkeit ist. Es
ging in diesem Fall darum, ob der Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung
und die Tätigkeit als Bezirksrätin miteinander vereinbar sind. Der
Verwaltungsgerichtshof hat hier eindeutig mit Ja entschieden.
Ganz zum
Schluss: Ich hoffe, dass sich an dieser Debatte für keine Fraktion eine
Privilegiendebatte entspinnt, denn Bezirksräte und Bezirksrätinnen erhalten
rund 5 000 S an Aufwandsentschädigung, wobei BezirksrätInnen, die
ihre Sache ernst nehmen - und zumindest bei uns GRÜNEN ist es so, vielleicht
ist es in den anderen Fraktionen ein Zubrot -, im Schnitt mindestens 10 bis
15 Stunden pro Woche an Arbeitszeit aufwenden, um mit den BürgerInnen und
für die BürgerInnen zu arbeiten. Ich hoffe wirklich, dass Sie nicht eine
Bevölkerungsgruppe, nämlich die immer wieder viel beschworene
Fast-SeniorInnen-Generation, die Generation zwischen 55 und 65, in Hinkunft von
einer politischen Tätigkeit als Bezirksrat/Bezirksrätin ausschließen wollen.
In diesem
Sinne ersuche ich Sie um Zustimmung. - Danke sehr. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Vorsitzender
GR Günther Reiter: Zum Wort
gemeldet ist Herr StR DDr Schock. Ich erteile es ihm.
StR DDr Eduard
Schock: Sehr geehrter Herr
Vorsitzender! Meine Damen und Herren!
Die heutige
Generaldebatte hat eigentlich über weite Strecken ein bisschen einer
Märchenstunde, einer sozialdemokratischen Märchenstunde überwiegend, über die
Budgetsanierung in Wien geglichen. Es war eine Märchenstunde von StR Rieder,
von Herrn GR Driemer und auch Herr GR Strobl hat sich da nicht lumpen lassen.
In diesem Märchen handelt es sich darum, dass Wien aus eigener Kraft und trotz
der bösen Bundesregierung und sogar entgegen den Maßnahmen der Regierung sein
Budget saniert und seine Schulden abgebaut hat.
Es hat daher
auch unsere freiheitliche Fraktion in der Generaldebatte in Erinnerung gerufen,
dass die Stadtregierung für 2000 eben nur mehr ein Rumpfbudget vorlegen konnte,
das um zwei außerordentliche Budgets ergänzt werden musste, um ein Zusatzbudget
und um ein Eventualbudget. Es war eben die erste Aufgabe des neuen
Finanzministers, die Finanzen der Gemeinden wieder zu sanieren, und ich möchte
daher am Schluss dieser Debatte auch noch einmal an diese für die Gemeinde so
wichtigen Reformen erinnern:
Es wurden die
Anzeigen- und Ankündigungsabgabe im Vorjahr durch eine bundeseinheitliche
Werbesteuer ersetzt. Vor allem für unsere Wiener Wirtschaft ist dadurch ein
ganz besonderer Wettbewerbsnachteil weggefallen. Wir alle haben noch den
Verlagstourismus, die Abwanderung von Verlagen nach Klosterneuburg,
Perchtoldsdorf, aber auch nach Krems lebhaft in Erinnerung.
Es wurde den
Gemeinden im Vorjahr auch die Getränkesteuer über den Finanzausgleich
kompensiert.
Es wurden
insgesamt die Finanzen der Gemeinden wieder auf eine taugliche und solide
Grundlage gestellt.
Es hat die
neue Regierung vor allem auch die Finanzquellen der Stadt abgesichert - ich
möchte auch das am Schluss dieser Debatte noch einmal in Erinnerung rufen -:
Der abgestufte Bevölkerungsschlüssel, der für die Finanzen einer großen Stadt
so wichtig ist, wurde auch im neuen Finanzausgleich festgeschrieben.
Die
Wohnbauförderungsmittel werden weiterhin überwiesen. So können wir etwa die
allgemeine Wohnbeihilfe jetzt auch in Wien einführen.
Vor allem hat die
Bundesregierung die Finanzierung unseres Allgemeinen Krankenhauses auf eine
neue und dauerhafte Grundlage gestellt. Auch auf diesen Kompromiss, auf diesen
historischen Kompromiss nach einem langen Streit, haben wir bereits hingewiesen.
Es wurden durch diesen Kompromiss zugleich die
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