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Gemeinderat, 3. Sitzung vom 26.6.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 102 von 121

 

setzgebung, gibt es auch eigene Vollzugsgesetze in den Ländern und in den Gemeinden. Und ich meine auch, dass Wien in Ermangelung eines Bundesgesetzes den Weg gehen könnte, einmal den guten Anfang bei sich selbst zu machen und ein Landesdiskriminierungsgesetz zu schaffen. Vielleicht allerdings gäbe es die Möglichkeit, eine Arbeitsgruppe zumindest zu diesem Thema hier im Hause einzurichten und in den nächsten Jahren zu einer Einigung zu kommen. Also, ich verliere hier nicht die Hoffnung.

 

Und vielleicht so als Abrundung ein kleiner Beitrag Wiens zum europäischen Jahr der Sprachen. Es könnte auch sein, dass eine feierliche kleine Publikation darüber, welche Sprachen in der Stadt gesprochen werden insgesamt, welchen Ursprung diese Sprachen haben und teilweise auch wo sie gelehrt werden und wie man sie lernen kann, wenn man Interesse hat, herausgegeben wird. Vielleicht ist so etwas bereits geplant, aber so es nicht geplant ist, hätte wir ja noch ein paar Monate Zeit, um das zu machen, als Beitrag der Stadt zum Jahr der Sprachen.

 

Also, meine Damen und Herren, wenn so viel zu tun ist, folgen natürlich bald Argumente, warum man sich das alles nicht leisten kann und beziehungsweise auch warum man das alles nicht gleich angehen kann. Ich denke freilich, das ist alles eine Frage des Erkennens, des Setzens von Prioritäten und des effizienten Einsatzes von finanziellen Mitteln, was ja auch mitunter Thema dieser Debatte heute sein soll.

 

In meinen Augen misst sich ein effizienter Einsatz von Mitteln heutzutage unter anderem an folgenden Faktoren, die gerade für eine Menschenrechtspolitik, eine Integrationspolitik, Behindertenpolitik, eine Politik für Lesben und Schwulen enorm wichtig sind. Zunächst einmal wäre hier hervorzuheben die Differenziertheit der Angebote. Hier geht es darum zu begreifen und auch wahrzunehmen, dass in einer Stadt so viel Vielfalt vorhanden ist, dass es nicht möglich ist, Dienstleistungen so zu gestalten, dass man sagt, hier ist ein Null-Acht-Fünfzehn-Bürger, Dienstleistungen werden so gestaltet, dass sie ihm gerecht werden. Und alle diejenigen, die diesem Muster nicht entsprechen, sei es weil sie Frauen sind, weil sie Kinder sind, sei es weil sie Senioren sind, weil sie Migranten sind, weil sie Lesben oder Schwule sind, weil sie behindert sind, egal, all diejenigen haben ein Problem, die sollen schauen, wo sie bleiben. Die Differenziertheit der Angebote, wie gesagt, ist hier ein sehr wichtiges Kriterium und die könnten wir schon deutlich verbessern. In diesem Zusammenhang erwähne ich und fordere ich mit Vehemenz die Einführung der 24-Stunden-Assistenz, die Wohnbürgerschaft für MigrantInnen als differenziertes Angebot der Stadt Wien an eine große Bevölkerungsgruppe und des Mainstreams der Mehrsprachigkeit, was ich bereits erwähnt habe.

 

Ein zweites Kriterium ist für mich das Erzielen von messbaren Änderungen und Besserungen in den angestrebten Bereichen. Das heißt, wenn wir beispielsweise den Anteil von Migranten unter dem Personal der Stadt Wien erhöhen möchten, so haben wir zu erheben, wie viele gibt es jetzt, an welchen Positionen, wir haben Förderungspläne zu erstellen und wir haben letztlich in fünf Jahren zu messen, welche Besserungen haben wir erzielt.

 

Ein drittes Kriterium, das sehr wichtig ist für mich, ist das Lenken und Erzeugen von Verhalten. In diesem Zusammenhang fordere ich endlich ein Antidiskriminierungsgesetz, das, wie wir alle wissen, auch sehr viel im Bewusstsein der Menschen ändern würde und nicht nur den Betroffenen die Möglichkeit geben würde, sich wehren zu können, aber auch vielleicht dass die Stadt Wien den Weg geht, vermehrt Kooperationen mit Betrieben und Unternehmen einzugehen, um hier vielleicht effektive Migrantenförderung oder Behindertenförderung in den Betrieben und in den Unternehmen, die in dieser Stadt angesiedelt sind, zu erreichen. Und last but not least natürlich misst sich effizienter Einsatz der Mittel an der gesellschaftspolitischen Bewegkraft der Maßnahmen und damit bin ich bei der Wiener Ehe angelangt.

 

Es ist bereits erwähnt worden, ja, wir haben die Wiener Ehe nicht vorgeschlagen, weil wir der Meinung sind, dass damit die Diskriminierung von Lesben und Schwulen der Stadt wirksam beendet oder gar behoben wird. Die Wiener Ehe ist ein Schritt, der eine große symbolische Wirkung hätte und sehr wohl auch eine gesellschaftspolitische Bewegkraft hätte.

 

Das ist ein mutiger Schritt, damit steht es eins zu null für die Stadt Wien gegenüber dieser wirklich - in dem Fall muss ich das sagen - feigen und unmenschlichen Politik, die von der Bundesregierung her betrieben wird. Es ist ein Bekenntnis der Stadt zu Offenheit, zu Weltoffenheit und dazu, dass Menschen in der Stadt eben verschieden sind, dass sie daher aber nicht diskriminiert werden dürfen. Ich betrachte es als eine Verpflichtung von uns, das zu unternehmen, was in unserer Macht liegt. Das ist bescheiden, was in unserer Macht liegt. Wenn die Möglichkeit, eine symbolische Ehe für Lesben und Schwule in der Stadt zu schaffen, in unserer Macht liegt, dann sollten wir, denke ich, diesen Schritt setzen. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Deswegen haben wir den entsprechenden Antrag bereits eingebracht, und zwar bewusst auf Zuweisung. Denn ich weiß, dass für einen solchen Schritt sehr wohl ein breiter Diskussionsprozess notwendig ist und ich hoffe sehr auf eine sehr fruchtbare Debatte im Ausschuss.

 

Voraussetzung für all diese Dinge, die ich aufgezählt habe - und ich habe mir bewusst etwas länger Zeit gelassen; wer mich kennt, weiß, dass ich es mit meinen Reden meistens sehr kurz halte, aber einmal in fünf Jahren gönnt man es sich doch, ein bisschen weiter auszuholen und das eine oder andere zu erläutern -, ist es, dass man die Handlungsfelder erkennt, dass man sich dafür zuständig sieht und sich dafür auch zuständig fühlt.

 

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