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Gemeinderat, 4. Sitzung vom 27.6.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 26 von 121

 

und wer sich wirklich durchgesetzt hat.

 

Wir haben uns den Akt so vorgestellt, dass man eigentlich beginnen müsste - wenn ein Grundstück angeboten wird -, bei der MA 48 und bei anderen Bedarfseigentümern zu erheben, ob es überhaupt einen Bedarf gibt, oder der Aktenvorgang beginnt umgekehrt, nämlich so, dass die einzelnen Magistratsabteilungen ihren Bedarf der MA 69 mitteilen.

 

Hier beginnt der Akt ganz anders. Der Akt beginnt, indem ein Schreiben der Columbus Immobilienverwaltungs GmbH vom 13. Juli 2000 an die MA 69 gerichtet ist, in dem festgehalten wird: "Wir haben vor einiger Zeit die Liegenschaft mit der MA 48 besichtigt und ist diese an der Nutzung von Teilflächen der Liegenschaft interessiert. Möchte die MA 48 die Verwaltung in das auf dem Waagner-Biro-Areal befindliche freie Bürogebäude übersiedeln?" - Aus irgendwelchen Gründen, die aktenmäßig nicht nachvollziehbar sind, hat sich jedenfalls die Vertretung der Firma Columbus mit der MA 48 getroffen und dieses Grundstück betrachtet. Aktenmäßig ist nicht nachvollziehbar, warum es dazu kam. Interessant dabei ist, dass es hier heißt, nur Teilflächen sollen benutzt werden, dass es hier heißt, dass die MA 48 bekundet hätte, nur die Verwaltung in das Waagner-Biro-Büro übernehmen zu wollen und dort ihren Sitz zu haben, noch gar nicht, dass noch mehr übernommen werden sollte. Überhaupt noch nicht, im Gegenteil, es hat der Leiter der MA 48 noch im "Trend" zuvor erklärt, dass die ganzen Hallen eigentlich überhaupt nicht benötigt werden von Seiten der MA 48, und im "Trend" wird das auch noch höhnisch belächelt, dass sich der Herr Liaunig hier vielleicht verschätzt hätte.

 

Doch die Geschichte geht weiter. Nach dieser Besprechung, die bei Waagner-Biro stattgefunden hat, schreibt die MA 69: "Wie groß ist denn der Grundstücksbedarf der MA 39? Teilen Sie uns das mit." - Offensichtlich hat man nun ein Grundstück, das man kaufen möchte und nun beginnt man, Interessenten in der Stadt zu suchen, die sich konkret darum bemühen und doch eine Fläche benötigen könnten.

 

Es geht weiter. Man fragt nach einer konkreten Mitteilung: "Welcher Raum beziehungsweise welcher Flächenbedarf wird benötigt? Teilen Sie das mit" - liebe MA 48 - vielleicht "in Absprache mit der MA 30."

 

Dann wird es interessant. Es gibt einen Aktenvermerk vom 28. September 2000, in dem es heißt, "dass der Herr Dipl Ing Steinbauer von der MA 48 Herrn Ing Führer von der Columbus den", dann ist ein Wort handschriftlich durchgestrichen, anschließend heißt es "Flächenbedarf der MA 48 erläutert". - Können Sie sich vorstellen, welches Wort handschriftlich durchgestrichen ist? Es ist das Wort "geänderten". Auf einmal ist das Wort "geänderten" weg, weil nämlich eine Änderung eintrat, es ist ein anderer Flächenbedarf benötigt worden. Offensichtlich hat es dazwischen Gespräche gegeben, wo man diesen zusätzlichen Bedarf bei der MA 48 auf einmal eruiert hat. Man will es aber anscheinend nicht mehr zugeben, dass es ein geänderter Flächenbedarf ist, daher wird dieses Wort handschriftlich durchgestrichen. Ich nehme nicht an, dass es ein Mandatar war, der diesen Akt gelesen und dabei dieses Wort durchgestrichen hat, sondern dass es von jemand anderem zuvor erfolgt ist. (GR Christian Oxonitsch: Wo ist denn da das Problem?)

 

Dann geht die Geschichte weiter. Es folgt eine nächste Besprechung am 28. September 2000. Daraufhin wird wieder ein neues Kaufangebot gemacht. Columbus schreibt wieder an die MA 69, erweitert ihr Angebot.

 

Es geht weiter bis zum 9. November 2000, dann wird es schon konkreter. Am 9. November meint Columbus bereits, "dass die für die Versorgung der größeren Bürogebäude erforderlichen Technikräume im kleineren Waagner-Biro-Gebäude zentral für beide Objekte untergebracht ist. Da das so ist, erscheint uns aber ein gemeinsamer Erwerb der beiden Bürogebäude mehr als sinnvoll." - Also, wir sind schon einen Schritt weiter. Schön langsam kommen wir dorthin, dass nun die ganze Liegenschaft an die Stadt übertragen wird, auch wenn man es ursprünglich nicht gewollt hat.

 

Man sendet dann sehr rasch einen Kaufvertragsentwurf, schon am 13. November 2000.

 

Man lässt diese Kaufvertragsentwürfe auch schon vom Rechtsanwalt des Verkäufers am 16. November 2000 ausarbeiten.

 

In einem Aktenvermerk vom 17. November 2000 ist handschriftlich dazugeschrieben und da kann ich nicht genau erkennen, wem diese Unterschrift wirklich zuzuordnen ist, weil der Name nicht darunter steht. Aber eines ist dabei interessant. Es ist dort handschriftlich angemerkt: "Waagner-Biro Montage AG hat am 30.4.2001 geräumt." Dann heißt es: "Vereinbarung einer einvernehmlichen Beendigung."

 

Was soll denn das heißen? - Habe ich zuvor von möglichen Strafverfahren, die gelaufen sind, gesprochen, hatte ich hier die Assoziation, dass dies zusammenhängen könnte, weil alles andere aus dem Akt nicht erkennbar ist. Wo gab es etwas, wo man eine einvernehmliche Beendigung benötigt hätte? - Ich konnte das nicht erkennen, aber man wird den Herrn, der hier unterschrieben hat, vielleicht befragen können. Das war mir leider nicht möglich, aber das werden die Stadtverantwortlichen sicher getan haben.

 

Interessant ist weiters, dass, nachdem die Columbus Immobilienverwaltungs GesmbH einmal ein Angebot gelegt hat und darin der Stadt 3 Prozent Provision verrechnen wollte, es nach einem halben Jahr heißt: "Sehr geehrter Herr Dr Ruhs! Wunschgemäß bestätigen wir Ihnen hiermit, dass wir der Stadt Wien bei Ankauf der im Betreff genannten Liegenschaften keine Vermittlungsprovision in Rechnung stellen."

 

"Wunschgemäß" muss heißen, irgendjemand hat darum ersucht oder vielleicht auch nicht. Wir wissen es nicht. Wir können es nicht nachvollziehen. Es geht aus dem Akt nicht hervor, aber irgendeine Handlung

 

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