Gemeinderat,
4. Sitzung vom 27.6.2001, Wörtliches Protokoll
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und wer sich wirklich durchgesetzt hat.
Wir haben uns den Akt so vorgestellt, dass man
eigentlich beginnen müsste - wenn ein Grundstück angeboten wird -, bei der
MA 48 und bei anderen Bedarfseigentümern zu erheben, ob es überhaupt einen
Bedarf gibt, oder der Aktenvorgang beginnt umgekehrt, nämlich so, dass die
einzelnen Magistratsabteilungen ihren Bedarf der MA 69 mitteilen.
Hier beginnt der Akt ganz anders. Der Akt beginnt,
indem ein Schreiben der Columbus Immobilienverwaltungs GmbH vom 13. Juli
2000 an die MA 69 gerichtet ist, in dem festgehalten wird: "Wir haben
vor einiger Zeit die Liegenschaft mit der MA 48 besichtigt und ist diese
an der Nutzung von Teilflächen der Liegenschaft interessiert. Möchte die
MA 48 die Verwaltung in das auf dem Waagner-Biro-Areal befindliche freie
Bürogebäude übersiedeln?" - Aus irgendwelchen Gründen, die aktenmäßig
nicht nachvollziehbar sind, hat sich jedenfalls die Vertretung der Firma
Columbus mit der MA 48 getroffen und dieses Grundstück betrachtet.
Aktenmäßig ist nicht nachvollziehbar, warum es dazu kam. Interessant dabei ist,
dass es hier heißt, nur Teilflächen sollen benutzt werden, dass es hier heißt,
dass die MA 48 bekundet hätte, nur die Verwaltung in das Waagner-Biro-Büro
übernehmen zu wollen und dort ihren Sitz zu haben, noch gar nicht, dass noch
mehr übernommen werden sollte. Überhaupt noch nicht, im Gegenteil, es hat der
Leiter der MA 48 noch im "Trend" zuvor erklärt, dass die ganzen
Hallen eigentlich überhaupt nicht benötigt werden von Seiten der MA 48,
und im "Trend" wird das auch noch höhnisch belächelt, dass sich der
Herr Liaunig hier vielleicht verschätzt hätte.
Doch die Geschichte geht weiter. Nach dieser Besprechung,
die bei Waagner-Biro stattgefunden hat, schreibt die MA 69: "Wie groß
ist denn der Grundstücksbedarf der MA 39? Teilen Sie uns das mit." -
Offensichtlich hat man nun ein Grundstück, das man kaufen möchte und nun
beginnt man, Interessenten in der Stadt zu suchen, die sich konkret darum
bemühen und doch eine Fläche benötigen könnten.
Es geht weiter. Man fragt nach einer konkreten Mitteilung:
"Welcher Raum beziehungsweise welcher Flächenbedarf wird benötigt? Teilen
Sie das mit" - liebe MA 48 - vielleicht "in Absprache mit der
MA 30."
Dann wird es interessant. Es gibt einen Aktenvermerk
vom 28. September 2000, in dem es heißt, "dass der Herr Dipl Ing
Steinbauer von der MA 48 Herrn Ing Führer von der Columbus den", dann
ist ein Wort handschriftlich durchgestrichen, anschließend heißt es
"Flächenbedarf der MA 48 erläutert". - Können Sie sich
vorstellen, welches Wort handschriftlich durchgestrichen ist? Es ist das Wort
"geänderten". Auf einmal ist das Wort "geänderten" weg,
weil nämlich eine Änderung eintrat, es ist ein anderer Flächenbedarf benötigt
worden. Offensichtlich hat es dazwischen Gespräche gegeben, wo man diesen
zusätzlichen Bedarf bei der MA 48 auf einmal eruiert hat. Man will es aber
anscheinend nicht mehr zugeben, dass es ein geänderter Flächenbedarf ist, daher
wird dieses Wort handschriftlich durchgestrichen. Ich nehme nicht an, dass es
ein Mandatar war, der diesen Akt gelesen und dabei dieses Wort durchgestrichen
hat, sondern dass es von jemand anderem zuvor erfolgt ist. (GR Christian Oxonitsch: Wo ist denn da das Problem?)
Dann geht die Geschichte weiter. Es folgt eine
nächste Besprechung am 28. September 2000. Daraufhin wird wieder ein neues
Kaufangebot gemacht. Columbus schreibt wieder an die MA 69, erweitert ihr
Angebot.
Es geht weiter bis zum 9. November 2000, dann
wird es schon konkreter. Am 9. November meint Columbus bereits, "dass
die für die Versorgung der größeren Bürogebäude erforderlichen Technikräume im
kleineren Waagner-Biro-Gebäude zentral für beide Objekte untergebracht ist. Da
das so ist, erscheint uns aber ein gemeinsamer Erwerb der beiden Bürogebäude
mehr als sinnvoll." - Also, wir sind schon einen Schritt weiter. Schön
langsam kommen wir dorthin, dass nun die ganze Liegenschaft an die Stadt übertragen
wird, auch wenn man es ursprünglich nicht gewollt hat.
Man sendet dann sehr rasch einen Kaufvertragsentwurf,
schon am 13. November 2000.
Man lässt diese Kaufvertragsentwürfe auch schon vom
Rechtsanwalt des Verkäufers am 16. November 2000 ausarbeiten.
In einem Aktenvermerk vom 17. November 2000 ist
handschriftlich dazugeschrieben und da kann ich nicht genau erkennen, wem diese
Unterschrift wirklich zuzuordnen ist, weil der Name nicht darunter steht. Aber
eines ist dabei interessant. Es ist dort handschriftlich angemerkt:
"Waagner-Biro Montage AG hat am 30.4.2001 geräumt." Dann heißt es:
"Vereinbarung einer einvernehmlichen Beendigung."
Was soll denn das heißen? - Habe ich zuvor von
möglichen Strafverfahren, die gelaufen sind, gesprochen, hatte ich hier die
Assoziation, dass dies zusammenhängen könnte, weil alles andere aus dem Akt
nicht erkennbar ist. Wo gab es etwas, wo man eine einvernehmliche Beendigung
benötigt hätte? - Ich konnte das nicht erkennen, aber man wird den Herrn, der
hier unterschrieben hat, vielleicht befragen können. Das war mir leider nicht
möglich, aber das werden die Stadtverantwortlichen sicher getan haben.
Interessant ist weiters, dass, nachdem die Columbus
Immobilienverwaltungs GesmbH einmal ein Angebot gelegt hat und darin der Stadt
3 Prozent Provision verrechnen wollte, es nach einem halben Jahr heißt:
"Sehr geehrter Herr Dr Ruhs! Wunschgemäß bestätigen wir Ihnen hiermit,
dass wir der Stadt Wien bei Ankauf der im Betreff genannten Liegenschaften
keine Vermittlungsprovision in Rechnung stellen."
"Wunschgemäß" muss heißen, irgendjemand hat darum
ersucht oder vielleicht auch nicht. Wir wissen es nicht. Wir können es nicht
nachvollziehen. Es geht aus dem Akt nicht hervor, aber irgendeine Handlung
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