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Gemeinderat, 4. Sitzung vom 27.6.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 52 von 121

 

ordnung nicht wirklich überzeugt sind - und das kann man auch nicht sein -, zustimmen. Wir müssen leben damit, aber wir müssen nicht zustimmen auch noch in diesem Bereich.

 

Kollege Chorherr hat noch gesagt, die Regelung, wonach bei der Fragestunde fünf Fragen aufzurufen sind, ist durch die damalige Anzahl von fünf Fraktionen bedingt. Das ist grundsätzlich richtig. Es hat sich auf die damalige Zusammensetzung des Gemeinderats bezogen.

 

Die Zahl 13 hat sich auch auf die damalige Zusammensetzung des Gemeinderates bezogen, denn das war das Zusammenziehen der 6 Liberalen mit den 7 GRÜNEN, das waren 13. Damit wollte man, wenn sich nichts verändert hätte, die Möglichkeit eröffnen, dass dringliche Initiativen auch durch die beiden kleineren Oppositionsfraktionen in Angriff genommen werden können. Das war der tiefere Hintergrund der Zahl 13. Oder können Sie mir sagen, warum sonst, ich glaube, 12 oder 13 verschiedene Quoren in dieser Geschäftsordnung eingeführt wurden?

 

Nun zum Abschluss etwas Positives zur Geschäftsordnung des Gemeinderats. Die Einsetzung der Untersuchungsausschüsse ist grundsätzlich etwas Positives. Es ist noch nicht so weit gediehen, wie es sein könnte, aber es ist positiv, und auch die Regelungen für die Ausschüsse und Kommissionen sind positiv.

 

Dass zufällig die größte Oppositionspartei davon betroffen ist, dass sie während der fünfjährigen Periode nur einmal den Vorsitz führt, ist vielleicht nicht ganz ungewollt, aber vielleicht ändert sich das auch einmal in diesem Haus. (Zwischenrufe bei der ÖVP und bei der FPÖ.) Ich habe es zwar nicht ganz verstanden, aber ich kann mir vorstellen, was Kollege Prochaska gerade gesagt hat.

 

Ich komme jetzt noch zu der Änderung der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen. Die wurde hier ausgearbeitet und dann den Bezirken, die ein Anhörungsrecht haben, zur Stellungnahme übermittelt. Und da hat es - das war wirklich interessant - verschiedenste Abläufe gegeben. Viele Bezirke haben eine Sondersitzung der Bezirksvertretung gehabt, die manchmal korrekt, manchmal weniger korrekt einberufen wurde. Im 13. Bezirk zum Beispiel wurde sie zwar einberufen, aber der Bezirksvorsteher hat übersehen, dass man vor einer Sitzung, ganz egal, ob es eine Sondersitzung ist oder eine im normalen Ablauf, eine Präsidiale durchzuführen hat. Die ist einfach vergessen worden, aber trotz allem ist die Sitzung durchgeführt worden.

 

Da gibt es noch den Heimatbezirk des ehemaligen Klubobmanns der ÖVP, den 18. Bezirk, und den Herrn BV Homole. Der hat es überhaupt nicht der Mühe wert gefunden, dass er die Bezirksvertretung darüber informiert. Er hat auch die Präsidiale nicht informiert, er hat nur gesagt, das gefällt mir, und das hat er in einer Stellungnahme auch weitergeleitet. Das ist ein bisschen dünn für ein Anhörungsrecht, das der Bezirksvertretung zusteht und das dann so wahrgenommen wird, dass der Bezirksvorsteher aus eigener Machtvollkommenheit zurückschreibt.

 

Aber jetzt beginnt es interessant zu werden: Es müssten also 23 Stellungnahmen gekommen sein, die von "es gefällt uns" bis zu irgendwelchen inhaltlichen Bemerkungen reichen, und die hätten vorgelegt werden müssen, aber ich habe sie nie gesehen. Ich weiß nicht, was wirklich mit ihnen passiert ist. Man hätte sie dem Entwurf beischließen können, dann hätten wir einen Überblick bekommen über das Ganze, oder man hätte sie einarbeiten können, dann hätte man es anzeichnen müssen, so wie die anderen Bereiche, die ja auch angezeichnet wurden und die in der Gegenüberstellung einen guten Überblick des Ganzen gegeben haben, wie es passiert ist.

 

Es gibt für die Bezirksvertretungen durch diese Novelle durchaus die eine oder andere positive Erneuerung; zum Beispiel das Herabsetzen von einem Viertel auf ein Fünftel für die Einberufung einer Sitzung ist eine ausgezeichnete Erneuerung. Aber die Einschränkung des Rederechts und die Vorlage der Anfragen an den Vorsteher jetzt nicht mehr bis zu Beginn der Sitzung, sondern drei Tage vorher, und auch die Tatsache, dass der Vorsteher jetzt überhaupt die Möglichkeit hat, alles schriftlich zu beantworten, was dazu führen kann, dass es überhaupt keine Diskussion mehr in der Bezirksvertretung gibt, das kann man nicht wirklich als den großen Wurf bezeichnen, wie das hier dargestellt wird, auch nicht für die Bezirksvertretungen.

 

Meine Damen und Herren! Ich habe vorhin schon gesagt, wir werden mit dieser Geschäftsordnung leben müssen. Sie hat das Leben hier herinnen nicht wirklich erleichtert, in manchen Bereichen schon, in vielen Bereichen hat sie das erbracht, was der Kollege Prochaska zuerst gesagt hat, einen Kompromiss. Die Frage war, wie stark hat sich bei diesem Kompromiss die ÖVP durchgesetzt.

 

Das, was Sie vorhin vom "Schlag ins Wasser" gesagt haben, stimmt, und aus diesem Grund wird dieser Schlag ins Wasser von uns keine Zustimmung erhalten. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Zum Wort gemeldet ist Herr GR Godwin Schuster. Ich erteile es ihm. (Rufe und Gegenrufe zwischen der ÖVP und der FPÖ.) Der Redner hat das Wort. - Bitte.

 

GR Godwin Schuster (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Berichterstatter! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen!

 

Ich möchte mit dem letzten Beitrag deshalb anfangen, denn wenn das, was Sie, Kollege GÜNTHER, jetzt gesagt haben, in der Tat die Inhalte und die Begründung für Ihre Ablehnung sind, dann kann ich mir vorstellen, dass die FPÖ vielleicht ihre Meinung ändert, es sei denn, die FPÖ hat von Haus aus gesagt, wir stimmen nicht zu und wir sagen halt irgendetwas

 

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