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Gemeinderat, 5. Sitzung vom 21.9.2001, Sitzungsbericht  -  Seite 8 von 14

 

beiten, 1 070 000 ATS für Rohrlegerarbeiten) ist auf Haushaltsstelle 1/8500/612 und 004 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

(PrZ 147/01-GGU, P 84) Die MA 31 wird ermächtigt, mit den Firmen Bietergemeinschaft A. Wolfgang Welbing BaugmbH & Co.KG und Dipl Ing Dinstl & Resinger & Co GmbH hinsichtlich der Erd- und Baumeisterarbeiten und ARGE Rohrlegung hinsichtlich der Rohrlegerarbeiten die gegenständlichen Rahmenvereinbarungen mit jährlichen Kosten nach den im Magistratsbericht genannten Jahresraten abzuschließen. Der auf das Verwaltungsjahr 2001 entfallende Betrag in der Höhe von ca 9 100 000 ATS (7 800 000 ATS für Erd- und Baumeisterarbeiten, 1 300 000 ATS für Rohrlegerarbeiten) ist auf Haushaltsstelle 1/8500/612 und 004 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

(PrZ 191/01-GGU, P 86) Die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags für die Österreichische Vereinigung für grabenloses Bauen und Instandhalten von Leitungen wird genehmigt. Der Magistrat wird ermächtigt, allfällige Erhöhungen des Mitgliedsbeitrags bis zu 10 Prozent jährlich (allenfalls kumulierend über mehrere Jahre) bei der angeführten Organisation nach eingehender Prüfung in den Folgejahren sicherzustellen. Für die Bedeckung der Mitgliedsbeiträge in den folgenden Jahren ist in den jeweiligen Jahresvoranschlägen entsprechende Vorsorge zu treffen.

 

(PrZ 438/01-GWS, P 87) Das Vorhaben Rathaus 1, Lichtenfelsgasse 2, Adaptierung der ehemaligen Räume der MA 8 mit Gesamtkosten in der Höhe von 42 500 000 ATS wird genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2001 entfallende Betrag in der Höhe von 4 000 000 ATS ist auf Haushaltsstelle 1/0292/010 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

(PrZ 445/01-GWS, P 88) Der Abschluss der zur Baureifgestaltung der aus Teilflächen der Liegenschaften EZZ 1864 und 3331, KatG Simmering bestehenden Bauplätze A und B notwendigen Transaktionen das sind:

 

1) Verkauf des Grundstücks 1926/4, aus EZ 491, einer Teilfläche des Grundstücks 1922/1 und des Grundstücks 1931/2, aus EZ 915, des Grundstücks 1516/5, aus EZ 954, einer Teilfläche des Grundstücks 1518/1, aus EZ 956, sowie des Grundstücks 1916/6, aus EZ 1205, alle KatG Simmering, an die WIENGAS GmbH.

 

2) Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks 1518/1, aus EZ 956 und von Teilflächen des Grundstücks 1551, aus EZ 2833, alle KatG Simmering, an die WIENGAS GmbH.

 

3) Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks 1650/1, aus EZ 1044, KatG Simmering, an die WIENGAS GmbH. Zu den im Bericht der MA 69 vom 27. August 2001, Zl MA 69-3-T-11/25/01, angeführten Bedingungen werden genehmigt. (§ 25 WStV)

 

(PrZ 312/01-GWS, P 92) Der Verkauf der Liegenschaft EZ 1248, KatG Donaufeld, an Glorit Bausysteme Ges.m.b.H. wird zu den im Bericht der MA 69 vom 5. Juni 2001, Zl MA 69-1-T-21/169/2000, angeführten Bedingungen genehmigt. (§ 25 WStV)

 

(PrZ 337/01-GWS, P 93) Der Verkauf der Liegenschaft EZ 3147, KatG Aspern, je zur Hälfte an Frau Dr Margareta und Herrn Univ Prof Dr Wolfgang Hinterberger wird zu den im Bericht der MA 69 vom 18. Juni 2001, Zl MA 69-1-T-22/318/2000, angeführten Bedingungen genehmigt. (§ 25 WStV)

 

(PrZ 437/01-GWS, P 94) Der Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks 2236/149, EZ 1044, KatG Leopoldau, an die Gesiba, Gemeinnützige Siedlungs- und Bauaktiengesellschaft wird zu den im Bericht der MA 69 vom 21. August 2001, Zl MA 69-1-T-21/510/2000, angeführten Bedingungen genehmigt. (§ 25 WStV)

 

(PrZ 444/01-GWS, P 95) Der Verkauf des Grundstücks 816/6, in EZ 88, und der 5/12 Anteile an den Grundstücken 816/1, 816/3, 817 und 821/3, in EZ 349, beide KatG Ottakring, an die "Neue Heimat" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu den im Bericht der MA 69 vom 23. August 2001, Zl MA 69-1-T-16/143/2000, angeführten Bedingungen wird genehmigt. (§ 25 WStV)

 

(PrZ 296/01-GWS, P 96) Der von der Stadt Wien gemäß § 5 Abs 2 Stadterneuerungsgesetz an die Wiener Landesregierung gestellte Antrag auf Erlassung einer Verordnung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung, LGBl für Wien Nr 58/1995, mit der ein Teil des Wiener Gemeindegebiets zum Assanierungsgebiet erklärt wurde, aufgehoben wird, wird zum Beschluss erhoben.

 

(PrZ 68/01-GFW, P 97) Für die Hochwasserhilfe der Stadt Wien im Großraum Krakau wird eine Subvention im Ausmaß einer einmaligen Zahlung von 2 000 000 ATS gewährt und die MD-Auslandsbeziehungen ermächtigt, zur Durchführung einen Vertrag mit einer Hilfsorganisation abzuschließen.

 

(PrZ 75/01-GFW, P 98) Die Subvention an den Verein Österreichisches Rotes Kreuz in der Höhe von 2 000 000 ATS wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/4293/757 gegeben.

 

(PrZ 78/01-GFW, P 99) Die Subvention an Verein Christoffel-Blindenmission (CBM) in der Höhe von 100 000 ATS wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/4293/757 gegeben.

 

(PrZ 74/01-GFW, P 103) Die Verlängerung des im Magistratsbericht ausgeführten Programms zur flexiblen Unterstützung von für Wien bedeutsamen Projekten unter dem Namen "Trans Koop Wien - Aktion zur Förderung von Wirtschaftstransfer und Kooperationen" um ein Jahr und zwar vom 1. Oktober 2001 bis 30. September 2002, die Änderung der Richtlinien laut Magistratsbericht sowie die Beauftragung des Wiener Wirtschaftsförderungsfonds mit der Abwicklung des Förderungsprogramms wird genehmigt. Für die budgetäre Bedeckung ist im Voranschlag 2001 auf Haushaltsstelle 1/7822/755 Vorsorge getroffen worden und wird im Voranschlag 2002 auf Haushaltsstelle 1/7822/755 Vorsorge getroffen werden.

 

(PrZ 77/01-GFW, P 104) Der Abschluss der Verträge zwischen der Stadt Wien als Rechtsträger des AKH Wien und

 

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