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Gemeinderat, 5. Sitzung vom 21.9.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 97 von 105

 

Wir alle sind stolz darauf, dass mittlerweile für Bewohnerinnen und Bewohner aus elf Bezirken solche therapeutischen Einrichtungen bestehen, und es wird im nächsten Jahr voraussichtlich dann im Geriatriezentrum Süd, das dem Kaiser-Franz-Josef-Spital angeschlossen ist, auch ein Geriatrisches Tageszentrum für den 10. Bezirk in Betrieb gehen können.

 

Ich ersuche Sie daher um Ihre Zustimmung und möchte mich gleichzeitig bei allen Mitarbeitern der sozialen Vereine, die in diesem Bereich arbeiten, recht herzlich bedanken und vor allem den Bewohnerinnen und Bewohnern des 12. und des 23. Bezirks eine gute Betreuung und gutes Wohlbefinden in diesem Tageszentrum wünschen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzende GR Mag Heidemarie Unterreiner: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

 

Die Frau Berichterstatterin verzichtet auf das Schlusswort.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Dieser Antrag ist mehrstimmig, ohne die Stimmen der Freiheitlichen, angenommen.

 

Es gelangt nunmehr die Postnummer 14 (PrZ 165/01-GJS) der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft mehrjährige Vertragsgenehmigungen mit gemeinnützigen Organisationen bezüglich der Festsetzung der Gesamtanzahl der geförderten Krippen, Kindergarten- und Hortgruppen sowie Kindergruppen.

 

Ich bitte die Berichterstatterin, Frau GR Martina LUDWIG, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin GR Martina LUDWIG: Ich bitte um Zustimmung.

 

Vorsitzende GR Mag Heidemarie Unterreiner: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gemeldet ist Frau GR Jerusalem. Ich erteile es ihr.

 

GR Susanne Jerusalem (Grüner Klub im Rathaus): Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

So kurz wie meine Vorgängerin werde ich nicht sprechen. Ich weiß, ich könnte Ihnen allen eine große Freude damit machen. Ich werde mich bemühen und reduziere jetzt einmal auf das Wesentliche.

 

Ich bringe Ihnen in Erinnerung, dass ich seit zehn Jahren sage, in den privaten Kinderbetreuungsbereich fließt zu wenig Geld hinein. Die Hälfte der Kinder befindet sich in privaten Betreuungseinrichtungen, also müsste eigentlich nach Abzug des Betrags für die Pensionen, die aus dem Budget bezahlt werden müssen, die Hälfte des Rests ebenfalls in den privaten Kinderbetreuungsbereich hineinfließen. Dem ist nicht so.

 

Ich sage noch einmal, dass wir an diesem Punkt heftige Kritik anmelden, und zwar aus einem ganz wesentlichen Grund: Die Qualität ist für die Kinder nicht so, wie sie sein soll. Das ist nicht kindgerecht und daran muss sich etwas ändern. Die Kinder haben zu wenig Platz, sie haben zu wenig Freiraum, ihre emotionale Entwicklung wird nicht ausreichend gefördert. Unsere Kritik in diesem Punkt bleibt daher aufrecht. Dennoch füge ich hinzu, dass sich in den letzten Jahren einiges geändert, und zwar zum Besseren geändert hat.

 

Ich möchte jetzt nur kurz Stellung nehmen zum Thema Wahlfreiheit, die noch keine echte ist, zum Thema soziale Staffelung für Private, die in meinen Augen auch noch keine richtige soziale Staffelung ist, zum Thema Kindergruppenförderung und zu diesem Deutschsprechenlernen im Kindergarten, was heute eigentlich das Thema vom Herrn GR Strobl sein könnte, denn er hat ja die schönen Antworten bekommen auf seinen Antrag und nicht ich. Aber ich habe diese Antworten auch alle schon einmal bekommen und werde sie kurz aufgreifen.

 

Thema Wahlfreiheit. Es ist so, dass Menschen, die ein Anrecht auf die so genannte Sozialstaffel haben, diese Sozialstaffel mittlerweile auch bekommen, wenn sie ihr Kind in einem privaten Kindergarten haben. Oder sagen wir lieber, bekommen sollten. Denn immer wieder sitzen wir in meinem Ausschuss beisammen und stellen fest, die Auskünfte, die die Menschen, die ansuchen, bekommen, lauten immer noch, dass die Leute, wenn es einen Platz in einem Gemeindekindergarten gibt, doch dorthin gehen sollten, und sie werden nicht darüber informiert, dass sie auf diese soziale Staffelung Anspruch hätten.

 

Die Frau Stadträtin macht mich dann immer sehr freundlich darauf aufmerksam, dass alles anders ist, als ich es behaupte. Da kann man nur sagen, dass die Wirklichkeit vor Ort einfach anders ausschaut als das, was im Ausschuss gesagt wird. Ich beharre daher darauf: Die Leute müssen informiert werden, dass sie auch dann, wenn sie ihr Kind in einem privaten Kindergarten untergebracht haben, ebenso auf die soziale Staffelung Anspruch haben wie in einem Gemeindekindergarten. Und so soll es ja auch sein, wenn wir wirklich sagen, wir stehen zu dieser Wahlfreiheit, wir stehen dazu, dass einkommensschwache Menschen gefördert werden sollen.

 

Ich werde dann immer aufgefordert, die Person, die die falsche Auskunft gegeben hat, beim Namen zu nennen. Ich werde das nicht tun, weil diese MitarbeiterInnen meiner Meinung nach überhaupt nichts dafür können. Die haben eine Weisung. Die Letzte, mit der ich geredet habe, hat mir diese Weisung auch vorgelesen; im Wortlaut hat sie mir das vorgelesen. Möglicherweise gibt es ein Missverständnis zwischen der Abteilungsleitung und den MitarbeiterInnen. Jedenfalls ist der Herr Dr Voigt aufgefordert, Klarheit am Jugendamt und Klarheit bei den Eltern herzustellen. - Das war das Erste, was ich sagen will.

 

Zweiter Punkt: In meinen Augen ist die Sozialstaffel keine Sozialstaffel oder nur die Andeutung einer Sozialstaffel. Wir hatten den Fall - den kennt die Frau Stadträtin auch, deswegen kann ich ihn hier auch noch einmal anführen - einer Mutter mit fünf Kindern, die nach Abzug der Familienbeihilfe und nach Abzug dessen, was sie weniger bezahlt, weil sie eben fünf

 

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