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Gemeinderat, 7. Sitzung vom 19.11.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 73 von 138

 

dem WWFF entwickelt. Ziel dieses neuen Naturschutzgesetzes ist es, vom klassischen, ausschließlich bewahrenden, reagierenden Naturschutz zu einem flächendeckenden, aktiven Stadtnaturschutz zu gelangen. Und viele Beispiele sind in Wien hier zu nennen. Sie wissen sie, nur, ich habe sie nicht gehört, und darum muss ich sie Ihnen sagen. Weil heute schon gesagt wurde, dass über Umweltpolitik hier nicht gesprochen wurde, werde ich das tun, und zwar: Der Nationalpark Donauauen, zwei Naturschutzgebiete Lobau, Lainzer Tiergarten, auch die Lobau ist ein Biosphärenreservat, weitere fünf Landschaftsschutzgebiete, vier geschützte Landschaftsteile, Schutzgebiete, Wald und Wiesengürtel auf einer Fläche von rund 5 400 Hektar und auch weitere zahlreiche Projekte für wirkungsvollen Artenschutz.

 

Fast ein Viertel der Gesamtfläche Wiens wird in vielfältiger Weise landwirtschaftlich genützt, wobei die Hauptproduktionszweige der Gartenbau, der Weinbau und der Ackerbau sind.

 

Hier möchte ich mich im Besonderen dem biologischen Landwirtschaftsbau widmen. Rund 900 landwirtschaftliche Betriebe leisten durch ihre Tätigkeit nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Nahversorgung der Wiener und Wienerinnen, sondern sie bieten auch der Bevölkerung qualitativ hochwertige Lebensmitteln, wie zum Beispiel frisches Gemüse von den Wiener Gärtnern und Gärtnerinnen. Dies stellt auch eine Bewirtschaftung und Pflege der Kulturlandschaft dar. Das Grüngebiet trägt auch wesentlich zum hohen Erholungswert für die Wiener bei.

 

Mit der Vegetationsperiode 2001 wurde zum derzeit schon bestehenden Stadtgut Lobau mit 180 Hektar ein weiterer Betrieb der Stadt Wien, Schafflerhof-Eßling, mit zirka 400 Hektar auf biologischen Landbau umgestellt. Die Stadt betreibt somit 50 Prozent der Flächen biologisch. Im Wiener Stadtgebiet sind das 75 Prozent der Flächen des landwirtschaftlichen Gebiets der MA 49. Zum Vergleich: Bundesweit werden nur 9 Prozent der Landwirtschaft biologisch bewirtschaftet. Interessantes Landwirtschaftsministerium, was das betrifft. Die biologische Landwirtschaft ist für uns wichtig, und die Gesundheit der Wiener Bevölkerung ist es uns wert, und das spiegelt sich auch in dem Budget wider.

 

Im Besonderen soll dadurch die Nahversorgung der Wiener und Wienerinnen sichergestellt werden und die regionale Landwirtschaft soll im Vordergrund stehen. Die Stadt Wien als Bäuerin ist wie keine andere vergleichbare Stadt Europas eine Musterstadt in der Anwendung von biologischer Landwirtschaft. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Erfrischendes Wiener Hochquellwasser. Und alle Wiener und Wienerinnen schätzen es, nicht nur wir hier im Gemeinderat, sondern auch die Wiener Stadtbevölkerung. Einzigartig und auch nicht selbstverständlich. Das Wasser ist aus den Wiener Quellschutzgebieten, und das ist wirklich international beinahe einzigartig, dass die Wiener und Wienerinnen mit diesem Naturgut Wasser so versorgt werden wie von uns, von den Wasserschutzgebieten der Quellschutzgebiete in den Wäldern.

 

Ich würde auch meinen, dass es nicht nur uns so gehen sollte, dass wir dieses Wasser zur Verfügung haben, das es wirklich schon lange gibt, mehr als 100 Jahre schon, und weitere Generationen sollten so eine Qualität des Wassers haben.

 

Der Verfassungsschutz für unser Wasser wurde am 4. Oktober im Landtag einstimmig beschlossen. Die Ziele dieser Schutzbestimmung sind, das Wasser vor privatwirtschaftlichem Verwertungsinteresse und damit verbundenen ökonomischen und ökologischen Risken zu schützen. Eine Privatisierung des Wassers könnte zu einer Verknappung, Verteuerung und Verschlechterung führen. Und diese Profitmaximierung, wo sich private Unternehmen einkaufen möchten, wird die vorausschauende Sichtweise der Wiener SPÖ sicher verhindern. Denn um dieses Ziel der Qualitätssicherung statt Profitmaximierung für die nächsten Generationen zu sichern, wird die Wiener SPÖ trotz der schwierigen budgetären Lage Quellschutzgebiete kaufen.

 

Wir stehen für die Sicherung des Wiener Wassers für alle Generationen, um das lebensnotwendige Gut Wasser keiner Gefährdung auszusetzen. Und auch im Konsens der EU bleiben die Wasserressourcen in der Gebietshoheit der Mitgliedsstaaten. Kein EU-Gesetz zwingt einen Staat zur Privatisierung von Wasserversorgung. Sie haben wahrscheinlich die Zeitungen der vergangenen Tage nicht gelesen. Sie befinden sich hier vielleicht auch auf einem anderen Kurs als Ihr Koalitionspartner in der Bundesregierung, denn ein gewisser Herr Minister Molterer, aber auch ein Herr Leitl haben definitiv ausgesagt, wie sehr es doch sinnvoll wäre, das Wasser zu verkaufen.

 

Ich weiß nicht, ob auch Ihr Koalitionspartner dieser Ansicht ist, aber man kennt sich ja leider nicht so aus, wie das bei der Bundesregierung geht, denn da gibt es mehrere Meinungen, und das Chaos der Bundesregierung kennen wir ja.

 

Nichtsdestotrotz: Die ersten Schritte wurden mit dem Verkauf der Wasserwerke in Großunternehmen ja bereits gesetzt. Der Bund verkauft alles, was vor allem einmal Profit macht, denn ein zweites Mal kann man ja die Sachen nicht mehr verkaufen. Das ist das Problem, das Sie anscheinend nicht ganz begreifen. Und für diesen politischen Ansatz ist es nicht möglich, dass man hergeht und Wasser oder auch die Quellschutzgebiete dermaßen an Unternehmen weitergibt, damit zwar reiche Unternehmen etwas davon haben, aber die Bevölkerung und vor allem die Wiener Bevölkerung Angst haben muss, ob sie sich Wasser leisten kann.

 

Diese Gewinnmaximierung, die Veräußerung hat man an Beispielen in Großbritannien oder auch in Frankreich schon gesehen, wie dort das Wasser privatisiert wurde. Das führte dazu, dass bei einigen Familien sogar das Wasser abgedreht wurde, nur weil sie

 

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