«  1  »

 

Gemeinderat, 7. Sitzung vom 20.11.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 46 von 125

 

wörtlich, wenn zum Beispiel ein Beamter "Tschusch" sagt. - Ja, Frau Stadträtin, Sie sind verantwortlich für Ihre Beamten, und wenn ein Beamter "Tschusch" sagen sollte, dann disziplinieren Sie ihn bitte, aber sofort und mit den Ihnen zu Gebote stehenden Mitteln! Sie haben solche ausreichend zur Verfügung und wenn Sie diese nicht nutzen, dann haben Sie die Verantwortung dafür zu tragen. - Ungeheuerlich, dass Sie da jetzt ein Antidiskriminierungsgesetz dazu verlangen! (Beifall bei der ÖVP. - GR Gerhard Pfeiffer: Gegen die eigenen Beamten! - Ruf bei der ÖVP: Das werden sie gerne hören!)

 

Doppelt ungeheuerlich, wenn so ein Antidiskriminierungsgesetz nur von Ihrer verfehlten Integrationspolitik ablenken soll. Wir haben nämlich Antidiskriminierungsbestimmungen, wir haben sie in ausreichendem Maße. Sie wollen nur für einen bestimmten Sektor von Wählern ein Placebogesetz schaffen.

 

Ich nenne Ihnen jetzt die Bestimmungen, die wir bereits zur Antidiskriminierung haben: Wir haben sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention, wo es heißt, dass der Genuss der festgelegten Rechte und Freiheiten ohne Benachteiligung zu gewährleisten ist, insbesondere im Hinblick auf Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, politische oder sonstige Anschauungen. Wenn Ihnen das noch nicht genügt, dann sage ich Ihnen, dass wir nicht nur einen völkerrechtlichen Vertrag haben, der diese Antidiskriminierung vorsieht, sondern dass wir auch ein Bundesverfassungsgesetz haben, und dieses Bundesverfassungsgesetz heißt auch so, nämlich Bundesverfassungsgesetz über die Beseitigung rassischer Diskriminierung. Darin heißt es, nämlich im Artikel 1:

 

"Jede Form rassischer Diskriminierung ist verboten. Gesetzgebung und Vollziehung haben jede Unterscheidung aus dem alleinigen Grund der Rasse, der Hautfarbe, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft zu unterlassen."

 

Wenn Sie mir sagen: Na ja, das richtet sich ja nur an die Verwaltung oder das richtet sich ja nur an den Gesetzgeber, aber wir wollen auch ein Antidiskriminierungsgesetz, das sich an den Bürger richtet, dann sage ich Ihnen: Ihnen kann geholfen werden. Wir haben auch so eine Bestimmung in einem einfachen Bundesgesetz. Ich verweise Sie auf Artikel 9 des EGVG, Einführungsgesetz zu den Verwaltungs-Verfahrens-Gesetzen. Dort heißt es in Ziffer 3:

 

"Wer Personen allein auf Grund ihrer Rasse, ihrer Hautfarbe, ihrer nationalen oder ethnischen Herkunft, ihres religiösen Bekenntnisses oder einer Behinderung ungerechtfertigt benachteiligt oder sie hindert, Orte zu betreten oder Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, die für den allgemeinen öffentlichen Gebrauch bestimmt sind, macht sich strafbar und ist zu bestrafen."

 

Sehr geehrte Frau Stadträtin! Zum Glück ist Österreich kein rassistisches Land. Zum Glück tritt Rassismus nicht öffentlich auf. Malen Sie keine Gespenster an die Wand, die hoffentlich nie in Erscheinung treten werden! (Beifall bei der ÖVP.)

 

Damit bin ich schon bei der Sicherheit angelangt. Unzweifelhaft ist seit den furchtbaren Terroranschlägen das Gefährdungspotenzial auch in Österreich gestiegen. Darüber hinaus gibt es strukturelle Probleme im Sicherheitsapparat, insbesondere bei der Wiener Polizei. Es gibt unerfreuliche Erscheinungen im Stadtbild, wie illegale, rechtswidrige Demonstrationen. Ich möchte gar nicht - das würde die Staatspolizei betreffen - von Regierungsministern der Taliban sprechen, die sich vor noch nicht allzu langer Zeit am Währinger Gürtel 37 eingefunden haben.

 

Ich verweise da lieber auf die Aufklärungsstatistik, auf die Gesamtkriminalität in Österreich, und da insbesondere auf Wien. Ich muss Ihnen leider Gottes sagen, dass aus dem Kriminalitätsbericht 2000 hervorgeht, dass die Aufklärungsquote in allen Bereichen der strafbaren Handlungen in Wien am geringsten ist.

 

Wir haben bundesweit eine Gesamtaufklärungsquote von 48,7 Prozent, in Wien allerdings nur von 36,9 Prozent.

 

Wie sieht es bei den strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben aus? - Dort haben wir österreichweit eine Aufklärungsquote von 88 Prozent, in Wien lediglich von 81 Prozent.

 

Strafbare Handlungen gegen die Sittlichkeit: Wien ist Schlusslicht mit 64 Prozent, österreichweit beträgt die Aufklärungsquote 76 Prozent.

 

Letztes Beispiel - strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen: Wien ist Schlusslicht mit einer Aufklärungsquote von 25 Prozent, in anderen Bundesländern liegt sie bei 30 bis 40 Prozent.

 

Ganz schlimm ist es im Bereich der Kfz-Diebstähle. Dort haben wir eine Aufklärungsquote von an die 18 Prozent. Sie werden das - hoffentlich nicht aus eigener Erfahrung, aber aus Erzählungen - kennen: Wenn in ein abgestelltes Auto eingebrochen wird, dann liegt die Wahrscheinlichkeit, dass man die Dinge wieder bekommt oder den Schaden vom Täter ersetzt bekommt, nahezu bei null.

 

Aus all diesen Gründen ist Handlungsbedarf gegeben und aus all diesen Gründen handelt auch der Minister. Wir werden eine Polizeireform erleben, die mehr Sicherheit und mehr Aufklärung bringen wird, die mehr Polizisten auf die Straße bringen wird, die den Anteil von 35 Prozent der Sicherheitsbeamten im internen Bereich senken wird und den Anteil der Beamten im Außendienst erhöhen wird.

 

Es gibt aber auch Bereiche, in denen die Polizei ausgezeichnet ist, wie beispielsweise beim Meldewesen. Das Meldewesen ist ein Beispiel für einen Bereich, wo eine Kompetenz von der Polizei auf die Gemeinde übertragen werden wird. Da wird sich die Gemeinde sehr anstrengen müssen, den Standard der Polizei aufrechtzuerhalten, denn wenn ich mich irgendwo anmelden oder abmelden wollte, hatte ich die Möglichkeit, dies bis 22.00 Uhr oder sogar rund um die Uhr zu tun - ein unglaubliches Bürgerservice, das hier von unserer Polizei geboten wurde. Nach ersten

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular