Gemeinderat,
7. Sitzung vom 20.11.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 46 von 125
wörtlich, wenn zum
Beispiel ein Beamter "Tschusch" sagt. - Ja, Frau Stadträtin, Sie sind
verantwortlich für Ihre Beamten, und wenn ein Beamter "Tschusch"
sagen sollte, dann disziplinieren Sie ihn bitte, aber sofort und mit den Ihnen
zu Gebote stehenden Mitteln! Sie haben solche ausreichend zur Verfügung und
wenn Sie diese nicht nutzen, dann haben Sie die Verantwortung dafür zu tragen.
- Ungeheuerlich, dass Sie da jetzt ein Antidiskriminierungsgesetz dazu verlangen!
(Beifall bei der ÖVP. - GR Gerhard Pfeiffer:
Gegen die eigenen Beamten! - Ruf bei der ÖVP: Das werden sie gerne hören!)
Doppelt ungeheuerlich,
wenn so ein Antidiskriminierungsgesetz nur von Ihrer verfehlten Integrationspolitik
ablenken soll. Wir haben nämlich Antidiskriminierungsbestimmungen, wir haben
sie in ausreichendem Maße. Sie wollen nur für einen bestimmten Sektor von
Wählern ein Placebogesetz schaffen.
Ich nenne
Ihnen jetzt die Bestimmungen, die wir bereits zur Antidiskriminierung haben:
Wir haben sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention, wo es heißt, dass
der Genuss der festgelegten Rechte und Freiheiten ohne Benachteiligung zu
gewährleisten ist, insbesondere im Hinblick auf Geschlecht, Rasse, Hautfarbe,
Sprache, Religion, politische oder sonstige Anschauungen. Wenn Ihnen das noch
nicht genügt, dann sage ich Ihnen, dass wir nicht nur einen völkerrechtlichen
Vertrag haben, der diese Antidiskriminierung vorsieht, sondern dass wir auch
ein Bundesverfassungsgesetz haben, und dieses Bundesverfassungsgesetz heißt
auch so, nämlich Bundesverfassungsgesetz über die Beseitigung rassischer
Diskriminierung. Darin heißt es, nämlich im Artikel 1:
"Jede
Form rassischer Diskriminierung ist verboten. Gesetzgebung und Vollziehung
haben jede Unterscheidung aus dem alleinigen Grund der Rasse, der Hautfarbe,
der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft zu unterlassen."
Wenn Sie mir sagen:
Na ja, das richtet sich ja nur an die Verwaltung oder das richtet sich ja nur
an den Gesetzgeber, aber wir wollen auch ein Antidiskriminierungsgesetz, das
sich an den Bürger richtet, dann sage ich Ihnen: Ihnen kann geholfen werden.
Wir haben auch so eine Bestimmung in einem einfachen Bundesgesetz. Ich verweise
Sie auf Artikel 9 des EGVG, Einführungsgesetz zu den Verwaltungs-Verfahrens-Gesetzen.
Dort heißt es in Ziffer 3:
"Wer
Personen allein auf Grund ihrer Rasse, ihrer Hautfarbe, ihrer nationalen oder
ethnischen Herkunft, ihres religiösen Bekenntnisses oder einer Behinderung
ungerechtfertigt benachteiligt oder sie hindert, Orte zu betreten oder
Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, die für den allgemeinen öffentlichen
Gebrauch bestimmt sind, macht sich strafbar und ist zu bestrafen."
Sehr geehrte
Frau Stadträtin! Zum Glück ist Österreich kein rassistisches Land. Zum Glück
tritt Rassismus nicht öffentlich auf. Malen Sie keine Gespenster an die Wand,
die hoffentlich nie in Erscheinung treten werden! (Beifall bei der ÖVP.)
Damit bin ich
schon bei der Sicherheit angelangt. Unzweifelhaft ist seit den furchtbaren
Terroranschlägen das Gefährdungspotenzial auch in Österreich gestiegen. Darüber
hinaus gibt es strukturelle Probleme im Sicherheitsapparat, insbesondere bei
der Wiener Polizei. Es gibt unerfreuliche Erscheinungen im Stadtbild, wie
illegale, rechtswidrige Demonstrationen. Ich möchte gar nicht - das würde die
Staatspolizei betreffen - von Regierungsministern der Taliban sprechen, die
sich vor noch nicht allzu langer Zeit am Währinger Gürtel 37 eingefunden
haben.
Ich verweise
da lieber auf die Aufklärungsstatistik, auf die Gesamtkriminalität in
Österreich, und da insbesondere auf Wien. Ich muss Ihnen leider Gottes sagen,
dass aus dem Kriminalitätsbericht 2000 hervorgeht, dass die Aufklärungsquote in
allen Bereichen der strafbaren Handlungen in Wien am geringsten ist.
Wir haben
bundesweit eine Gesamtaufklärungsquote von 48,7 Prozent, in Wien allerdings
nur von 36,9 Prozent.
Wie sieht es
bei den strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben aus? - Dort haben wir
österreichweit eine Aufklärungsquote von 88 Prozent, in Wien lediglich von
81 Prozent.
Strafbare
Handlungen gegen die Sittlichkeit: Wien ist Schlusslicht mit 64 Prozent,
österreichweit beträgt die Aufklärungsquote 76 Prozent.
Letztes
Beispiel - strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen: Wien ist Schlusslicht
mit einer Aufklärungsquote von 25 Prozent, in anderen Bundesländern liegt
sie bei 30 bis 40 Prozent.
Ganz schlimm
ist es im Bereich der Kfz-Diebstähle. Dort haben wir eine Aufklärungsquote von
an die 18 Prozent. Sie werden das - hoffentlich nicht aus eigener
Erfahrung, aber aus Erzählungen - kennen: Wenn in ein abgestelltes Auto
eingebrochen wird, dann liegt die Wahrscheinlichkeit, dass man die Dinge wieder
bekommt oder den Schaden vom Täter ersetzt bekommt, nahezu bei null.
Aus all diesen
Gründen ist Handlungsbedarf gegeben und aus all diesen Gründen handelt auch der
Minister. Wir werden eine Polizeireform erleben, die mehr Sicherheit und mehr
Aufklärung bringen wird, die mehr Polizisten auf die Straße bringen wird, die
den Anteil von 35 Prozent der Sicherheitsbeamten im internen Bereich
senken wird und den Anteil der Beamten im Außendienst erhöhen wird.
Es gibt aber auch
Bereiche, in denen die Polizei ausgezeichnet ist, wie beispielsweise beim
Meldewesen. Das Meldewesen ist ein Beispiel für einen Bereich, wo eine
Kompetenz von der Polizei auf die Gemeinde übertragen werden wird. Da wird sich
die Gemeinde sehr anstrengen müssen, den Standard der Polizei
aufrechtzuerhalten, denn wenn ich mich irgendwo anmelden oder abmelden wollte,
hatte ich die Möglichkeit, dies bis 22.00 Uhr oder sogar rund um die Uhr
zu tun - ein unglaubliches Bürgerservice, das hier von unserer Polizei geboten
wurde. Nach ersten
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