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Gemeinderat, 9. Sitzung vom 14.12.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 65 von 138

 

Fehler zu dringen. Seine Mittel sind allerdings beschränkt. Er hat keine exekutiven Möglichkeiten zur Durchsetzung; er muss Überzeugungsarbeit leisten. Es ist daher sehr wichtig, dass der Rechnungshof, dass sein Präsident die Möglichkeit hat, diese Überzeugungsarbeit in direkter Diskussion mit dem Kontrollherrn, dem Gemeinderat, zum Ausdruck zu bringen, und dass er sich dort artikulieren kann. Auch unter diesem Gesichtspunkt halte ich daher das Rederecht des Präsidenten für ganz besonders wichtig.

 

Die Kritik des Rechnungshofs - und das ist nun wieder ein Anliegen der geprüften Stellen, aber auch des Gemeinderats - hat konstruktiv zu sein. Darauf lege ich ganz besonderen Wert. Destruktive Kritik, die nichts anderes tut, als Fehler aufzuzeigen, ohne Wege zu weisen, wie diese Fehler beseitigt werden können, halte ich für falsch oder zumindest für eine Halbheit. Ich glaube auch sagen zu können, dass wir in den Berichten, die heute zur Behandlung anstehen, nicht nur Kritik geübt, sondern auch jeweils darauf hingewiesen haben, wie dieser Kritik Rechnung getragen werden soll und wie jene Stellen, die sich mit den Rechnungshofberichten zu befassen haben, agieren sollen, damit die Fehler in Zukunft vermieden werden.

 

Der Rechnungshof betrachtet sich ganz allgemein als Berater, in erster Linie als Berater jener Stellen, die er zu überprüfen hat und mit denen er in ein Stellungnahmeverfahren eintritt, in dessen Verlauf er sich die Stellungnahmen selbstverständlich sehr gut ansieht, auch den eigenen Standpunkt überdenkt und dann seine Gegenäußerung abgibt.

 

Der Rechnungshof betrachtet sich aber auch als Berater des Gemeinderats, der es ja gleichfalls in der Hand hat, durch entscheidende Maßnahmen auf die Verwaltung einzuwirken und eben damit die Kontrollrechte zu effektuieren, die ihm zustehen, um für eine bessere Verwaltung - wenn Sie wollen, auch für eine noch bessere Verwaltung - zu sorgen. Natürlich richtet sich der Bericht des Rechnungshofs auch an den Stadtsenat, an die einzelnen zuständigen Mitglieder, damit sie in ihrem Verantwortungsbereich das Nötige vorkehren, um in Hinkunft jene Mängel, die der Rechnungshof festgestellt hat, vermeiden zu können und vermeiden zu lassen.

 

Dass es dabei unterschiedliche Standpunkte gibt - sowohl mit der überprüften Stelle als auch mit der Stadtregierung und auch, wie durchaus denkbar ist, mit dem Gemeinderat, mit einzelnen Mitgliedern des Gemeinderats -, liegt auf der Hand. Der Rechnungshof kann nicht verlangen, dass alle seiner Meinung sind und dass alle, seien es die Mitglieder der Stadtregierung, seien es die Mitglieder des Gemeinderats, ihm in allen Punkten Recht geben. Aber er nimmt doch für sich in Anspruch, dass man sich mit seiner Kritik und seinen Feststellungen ernsthaft auseinander setzt. Er nimmt auch für sich in Anspruch, dass die Berichte, die er legt, im Geiste der Kooperation behandelt werden. Denn nur dann, wenn der Gemeinderat als Kontrollherr und der Rechnungshof als Kontrollorgan kooperativ vorgehen, kann Gewähr dafür bestehen, dass Mängel in Zukunft beseitigt werden.

 

Hoher Gemeinderat! In der Vergangenheit ist immer wieder eine Diskussion darüber abgeführt worden, ob es überhaupt notwendig sei, dass die Gemeinde Wien neben dem Kontrollamt der Stadt Wien auch noch ein weiteres Kontrollorgan, nämlich den Rechnungshof, beanspruchen kann. Man hat vielfach darauf verwiesen, dass das Kontrollamt als qualifiziertes Prüforgan allein ausreichen müsse, um all jene Mängel aufzudecken, die es aufzudecken gilt. Den Rechnungshof würde man dann nicht brauchen.

 

Ich glaube, dass diese Argumentation - um die es allerdings in letzter Zeit Gott sei Dank stiller geworden ist - zu kurz greift. Gewiss schätzt der Rechnungshof die Qualität des Kontrollamts der Stadt Wien. Er hat ein sehr gutes Verhältnis zum Kontrollamt der Stadt Wien und ist sehr froh, dass es dieses Kontrollamt gibt. Denn dieses Kontrollamt, das nicht nur über hoch qualifizierte Prüfer verfügt, hat auch wesentlich mehr Ressourcen zur Verfügung, um im Bereich der Gemeinde Wien Prüfungen vornehmen zu können. Der Rechnungshof kann, was die Gemeinde Wien und die dort vorzunehmenden Prüfungen betrifft, klarerweise nur einen geringen Teil seiner Prüfer zum Einsatz bringen. Ich bin sehr froh darüber, dass es das Kontrollamt der Stadt Wien gibt.

 

Ich bin auch sehr froh darüber, dass das Kontrollamt jeweils sehr zeitnahe Prüfungen vornimmt. Das ist die Stärke des Kontrollamts der Stadt Wien. Es besitzt eine wesentlich größere Nähe zur Stadtverwaltung und hat daher einen wesentlich tieferen Einblick in einzelne Angelegenheiten. Einen solchen tiefen Einblick muss sich der Rechnungshof bei seinen Prüfungen vielfach erst verschaffen. Ich glaube auch sagen zu können, das Kontrollamt kann rascher reagieren, wenn es darum geht, Mängel schneller abzustellen. Der Rechnungshof kann sein Prüfungsprogramm nicht immer so rasch umstellen.

 

Auf der anderen Seite muss man allerdings auch bedenken, dass es Dinge gibt, die das Kontrollamt der Stadt Wien beim besten Willen nicht machen kann. Das sind zum einen die Vergleiche mit anderen Bundesländern. Es ist dem Kontrollamt der Stadt Wien begreiflicherweise nicht möglich, in anderen Bundesländern zu prüfen und auf Grund der dort gemachten Erfahrungen Vergleiche mit der Verwaltung in Wien anzustellen. Der Rechnungshof kann dies tun.

 

Es trifft sich besonders günstig, dass die heute zur Behandlung stehenden Berichte dafür gute Beispiele abgeben. Sowohl die Prüfung der Wohnbauförderung quer durch Österreich als auch die Prüfung der sanitären Aufsicht quer durch Österreich sind solche Beispiele, bei denen der Rechnungshof seine vollen Prüfungskapazitäten und seine vollen Prüfungskompetenzen ausschöpfen kann. Er hat in allen Bundesländern geprüft und kann daher einen Vergleich vornehmen, wie die Situation in den einzelnen Bundesländern ist.

 

Es ist erfahrungsgemäß für die einzelnen Bundes-

 

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