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Gemeinderat, 9. Sitzung vom 14.12.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 66 von 138

 

länder von großer Bedeutung, wie sie sich in einem gewissen Ranking sehen können und wo es für die einzelnen Bundesländer angeraten ist, sich im Verhältnis zu anderen Bundesländern zu verbessern. Das ist etwas, wofür der Rechnungshof die Grundlagen schaffen kann, was hingegen das Kontrollamt nicht kann, weil es die nötigen rechtlichen Voraussetzungen nicht hat und auch gar nicht haben kann.

 

Darüber hinaus gibt es einen weiteren Bereich, in dem der Rechnungshof prüfungszuständig ist, das Kontrollamt der Stadt Wien hingegen nicht. Das sind jene Unternehmungen, die Beteiligungen von verschiedenen Gebietskörperschaften - wie beispielsweise des Bundes und eines Landes oder verschiedener Länder - aufweisen.

 

Dafür bietet der heute in Behandlung stehende Bericht über den Flughafen Wien ein gutes Beispiel. Denn dort ist das Kontrollamt der Stadt Wien angesichts der Minderheitsbeteiligung der Gemeinde Wien nicht prüfungszuständig. Der Rechnungshof ist es auf Grund der Beteiligung eines anderen Bundeslandes, nämlich Niederösterreichs, beziehungsweise zum Zeitpunkt der Prüfung auch des Bundes selbst. Damit konnte erst die Prüfung ermöglicht werden, die vom damaligen Herrn Bundesminister Edlinger in Auftrag gegeben wurde.

 

Ich möchte mit dem Aufzeigen der verschiedenen Prüfungskompetenzen und der Stärken des Kontrollamts einerseits sowie des Rechnungshofs auf der anderen Seite klar zum Ausdruck bringen, dass es notwendig ist, dass beide Kontrollinstanzen für die Gemeinde Wien zur Verfügung stehen, sowohl das Kontrollamt als auch der Rechnungshof. Beide haben ihre Bereiche, die sie prüfen können, und beide haben ihre Bereiche, für die sie auch besser geeignet sind, Prüfungen vorzunehmen. Wichtig ist allerdings, dass ein einvernehmliches Vorgehen zwischen Rechnungshof und Kontrollamt besteht. Ich glaube sagen zu können, dass gerade in den letzten Jahren die Beziehungen sehr eng geworden sind, wir die Prüfungsprogramme abstimmen und wir auch in anderer Weise, was die Ausbildung und was Veranstaltungen anlangt, eine gute Kooperation haben, worüber ich sehr froh bin.

 

Hoher Gemeinderat! Lassen Sie mich nun im Speziellen auf den Wahrnehmungsbericht über den Flughafen Wien zu sprechen kommen. Wie ich bereits erwähnt habe, ging der Auftrag zur Vornahme dieser Prüfung vom damaligen Bundesminister für Finanzen Edlinger aus, der Verdacht geschöpft hatte, dass beim Flughafen Wien Unzukömmlichkeiten im Zusammenhang mit Vergabevorgängen aufgetreten sind. Dieser Verdacht hat sich auf Grund der Prüfung erhärtet. Der Rechnungshof hat einen Prüfungsumfang von zirka 3 Milliarden an Vergaben im Bereich der Flughafen Wien AG zum Gegenstand seiner Prüfung gemacht. Im Wesentlichen hat es sich dabei um drei Hochbauprojekte und sieben Tiefbauprojekte gehandelt. Was der Rechnungshof dabei feststellen musste, war außerordentlich bedauerlich.

 

Ich möchte jetzt nicht den gesamten Bericht hier wiedergeben, da ich davon ausgehe, dass der Bericht gelesen wurde. Aber die letztlich vom Rechnungshof festgestellten Mängel im Vergabeverfahren, die von der Flughafen Wien AG zu vertreten waren, lesen sich eigentlich wie ein Horrorszenario. Es wurde kaum ein Vergabemangel ausgespart.

 

So hat der Rechnungshof beispielsweise festgestellt: die mehrjährige Nichteinhaltung der Vergaberichtlinien der Flughafen Wien AG - also der eigenen Vergaberichtlinien -, mangelhafte Leistungsverzeichnisse, keine vertiefte Angebotsprüfung, Abweichungen der erbrachten gegenüber den beauftragten Leistungen - was wiederum zu Nachforderungen geführt hat -, Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen, verspätete Bauherrenentscheidungen, mangelhafte Massenermittlungen, unklare Vertragsabfassungen, Qualitätsmängel, nachträgliche Änderungen der Ausschreibung, unzulässiger Verzicht auf Ausschreibung, ungerechtfertigte Erfolgshonorare und Vergaben zu überhöhten Preisen. Das waren allein die Mängel, die unmittelbar mit den einzelnen Vergabevorgängen in Verbindung standen.

 

Darüber hinaus musste der Rechnungshof aber auch grundsätzliche strukturelle Mängel bei der Flughafen Wien AG feststellen: beispielsweise das mangelhafte Projektmanagement, einen - bereits von einem meiner Vorredner erwähnten - Interessenkonflikt zwischen Projektabwicklung und Controlling, eine unzureichende innere Revision und letztlich - was ganz besonders schädlich war - eine langjährige Auseinandersetzung zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstand und damit im Zusammenhang eine unzureichende Information des Aufsichtsrats durch den Vorstand.

 

Der Rechnungshof hat den Vermögensnachteil, der der Flughafen Wien AG durch die Vergabemängel entstanden ist, mit rund 103 Millionen S ermittelt. Das sind rund 3,34 Prozent des gesamten geprüften Volumens von 3 Milliarden. Jetzt mag der eine oder andere sagen: 103 Millionen sind zwar in absoluten Zahlen recht viel, aber 3,34 Prozent eigentlich recht wenig.

 

In diesem Zusammenhang darf ich darauf verweisen, dass die Auftragsvergaben aller öffentlichen Stellen in Österreich - also des Bundes, aller Länder, der Gemeinden, der Sozialversicherungsträger, der Kammern, der öffentlichen Unternehmungen - jährlich ein Volumen von rund 300 Milliarden S erreichen. Das sind ungefähr 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Wenn man die 3,34 Prozent, die wir bei der Flughafen Wien AG festgestellt haben, diesbezüglich hochrechnet, so kommt man auf über 10 Milliarden S. Das ist mehr, als beispielsweise das Budget des Bundeslandes Burgenland beträgt. Damit wird klar, dass auch kleine Abweichungen im Bereich des Hoch- und Tiefbaus zu gewaltigen Verlusten für die öffentliche Hand in ihren verschiedenen Ausprägungen führen können.

 

Ich darf in diesem Zusammenhang weiters auf

 

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