Gemeinderat,
9. Sitzung vom 14.12.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 66 von 138
länder von großer Bedeutung, wie sie sich in einem gewissen
Ranking sehen können und wo es für die einzelnen Bundesländer angeraten ist,
sich im Verhältnis zu anderen Bundesländern zu verbessern. Das ist etwas, wofür
der Rechnungshof die Grundlagen schaffen kann, was hingegen das Kontrollamt
nicht kann, weil es die nötigen rechtlichen Voraussetzungen nicht hat und auch
gar nicht haben kann.
Darüber hinaus gibt es einen weiteren Bereich, in dem
der Rechnungshof prüfungszuständig ist, das Kontrollamt der Stadt Wien hingegen
nicht. Das sind jene Unternehmungen, die Beteiligungen von verschiedenen
Gebietskörperschaften - wie beispielsweise des Bundes und eines Landes oder
verschiedener Länder - aufweisen.
Dafür bietet der heute in Behandlung stehende Bericht
über den Flughafen Wien ein gutes Beispiel. Denn dort ist das Kontrollamt der
Stadt Wien angesichts der Minderheitsbeteiligung der Gemeinde Wien nicht
prüfungszuständig. Der Rechnungshof ist es auf Grund der Beteiligung eines
anderen Bundeslandes, nämlich Niederösterreichs, beziehungsweise zum Zeitpunkt
der Prüfung auch des Bundes selbst. Damit konnte erst die Prüfung ermöglicht
werden, die vom damaligen Herrn Bundesminister Edlinger in Auftrag gegeben
wurde.
Ich möchte mit dem Aufzeigen der verschiedenen
Prüfungskompetenzen und der Stärken des Kontrollamts einerseits sowie des
Rechnungshofs auf der anderen Seite klar zum Ausdruck bringen, dass es
notwendig ist, dass beide Kontrollinstanzen für die Gemeinde Wien zur Verfügung
stehen, sowohl das Kontrollamt als auch der Rechnungshof. Beide haben ihre
Bereiche, die sie prüfen können, und beide haben ihre Bereiche, für die sie
auch besser geeignet sind, Prüfungen vorzunehmen. Wichtig ist allerdings, dass
ein einvernehmliches Vorgehen zwischen Rechnungshof und Kontrollamt besteht.
Ich glaube sagen zu können, dass gerade in den letzten Jahren die Beziehungen
sehr eng geworden sind, wir die Prüfungsprogramme abstimmen und wir auch in
anderer Weise, was die Ausbildung und was Veranstaltungen anlangt, eine gute
Kooperation haben, worüber ich sehr froh bin.
Hoher
Gemeinderat! Lassen Sie mich nun im Speziellen auf den Wahrnehmungsbericht über
den Flughafen Wien zu sprechen kommen. Wie ich bereits erwähnt habe, ging der
Auftrag zur Vornahme dieser Prüfung vom damaligen Bundesminister für Finanzen
Edlinger aus, der Verdacht geschöpft hatte, dass beim Flughafen Wien
Unzukömmlichkeiten im Zusammenhang mit Vergabevorgängen aufgetreten sind.
Dieser Verdacht hat sich auf Grund der Prüfung erhärtet. Der Rechnungshof hat
einen Prüfungsumfang von zirka 3 Milliarden an Vergaben im Bereich der
Flughafen Wien AG zum Gegenstand seiner Prüfung gemacht. Im Wesentlichen hat es
sich dabei um drei Hochbauprojekte und sieben Tiefbauprojekte gehandelt. Was
der Rechnungshof dabei feststellen musste, war außerordentlich bedauerlich.
Ich möchte
jetzt nicht den gesamten Bericht hier wiedergeben, da ich davon ausgehe, dass
der Bericht gelesen wurde. Aber die letztlich vom Rechnungshof festgestellten
Mängel im Vergabeverfahren, die von der Flughafen Wien AG zu vertreten waren,
lesen sich eigentlich wie ein Horrorszenario. Es wurde kaum ein Vergabemangel
ausgespart.
So hat der
Rechnungshof beispielsweise festgestellt: die mehrjährige Nichteinhaltung der
Vergaberichtlinien der Flughafen Wien AG - also der eigenen Vergaberichtlinien
-, mangelhafte Leistungsverzeichnisse, keine vertiefte Angebotsprüfung,
Abweichungen der erbrachten gegenüber den beauftragten Leistungen - was wiederum
zu Nachforderungen geführt hat -, Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen,
verspätete Bauherrenentscheidungen, mangelhafte Massenermittlungen, unklare
Vertragsabfassungen, Qualitätsmängel, nachträgliche Änderungen der
Ausschreibung, unzulässiger Verzicht auf Ausschreibung, ungerechtfertigte
Erfolgshonorare und Vergaben zu überhöhten Preisen. Das waren allein die
Mängel, die unmittelbar mit den einzelnen Vergabevorgängen in Verbindung
standen.
Darüber
hinaus musste der Rechnungshof aber auch grundsätzliche strukturelle Mängel bei
der Flughafen Wien AG feststellen: beispielsweise das mangelhafte
Projektmanagement, einen - bereits von einem meiner Vorredner erwähnten -
Interessenkonflikt zwischen Projektabwicklung und Controlling, eine
unzureichende innere Revision und letztlich - was ganz besonders schädlich war
- eine langjährige Auseinandersetzung zwischen dem Aufsichtsrat und dem
Vorstand und damit im Zusammenhang eine unzureichende Information des
Aufsichtsrats durch den Vorstand.
Der
Rechnungshof hat den Vermögensnachteil, der der Flughafen Wien AG durch die
Vergabemängel entstanden ist, mit rund 103 Millionen S ermittelt. Das
sind rund 3,34 Prozent des gesamten geprüften Volumens von
3 Milliarden. Jetzt mag der eine oder andere sagen: 103 Millionen sind
zwar in absoluten Zahlen recht viel, aber 3,34 Prozent eigentlich recht
wenig.
In diesem
Zusammenhang darf ich darauf verweisen, dass die Auftragsvergaben aller
öffentlichen Stellen in Österreich - also des Bundes, aller Länder, der
Gemeinden, der Sozialversicherungsträger, der Kammern, der öffentlichen
Unternehmungen - jährlich ein Volumen von rund 300 Milliarden S
erreichen. Das sind ungefähr 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Wenn
man die 3,34 Prozent, die wir bei der Flughafen Wien AG festgestellt
haben, diesbezüglich hochrechnet, so kommt man auf über
10 Milliarden S. Das ist mehr, als beispielsweise das Budget des
Bundeslandes Burgenland beträgt. Damit wird klar, dass auch kleine Abweichungen
im Bereich des Hoch- und Tiefbaus zu gewaltigen Verlusten für die öffentliche
Hand in ihren verschiedenen Ausprägungen führen können.
Ich darf in diesem
Zusammenhang weiters auf
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