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Gemeinderat, 9. Sitzung vom 14.12.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 68 von 138

 

Premiere des Auftretens des Herrn Präsidenten des Rechnungshofs nützen, über zwei Bemerkungen, die ich zur Sache selbst machen möchte, hinaus, auch auf seine generellen Ausführungen - für die ich ihm dankbar bin - einzugehen.

 

Es ist nicht nur die Tatsache, dass wir beide uns durch eine gemeinsame Herkunft aus der Justiz schon sehr lange kennen und - ich glaube, dass das wechselseitig gilt - als in der Sache sehr korrekte Menschen gelten. Es ist doch eine wichtige Sache, die spürbar und erkennbar ist - ich kann das sagen, weil ich die, aus meiner Sicht und in Klammer gesetzt: leidvolle, Erfahrung vieler Rechnungshofberichte hinter mir habe -, dass der Rechnungshof die Bereitschaft hat, auch auf Gegenargumente einzugehen und vor allem auch den Schwerpunkt in den Empfehlungen zu setzen.

 

Ich möchte jetzt einen Aspekt herausgreifen, den ich für wichtig halte; Sie haben ihn auch selbst angesprochen. Es ist dies die Frage des Bestbieterprinzips. Ich denke, dass wir die Themen des Kontrollamts und des Rechnungshofberichts nicht unter einer isolierten Atmosphäre sehen können, sondern eine Gesamtsicht der wirtschaftlichen Entwicklungen pflegen müssen. Ich möchte daneben, ebenfalls unter diesem Aspekt, etwas zur Situation des Flughafens und seiner Entwicklung sagen, auch im Hinblick auf einige Äußerungen, die von Frau Jerusalem gemacht worden sind.

 

Es ist oft so, dass das Problem der wirtschaftlichen Interessenlage österreichischer Unternehmen nicht nur unter dem Gesichtspunkt des Billigstbieters zu sehen ist. Es ist einer der Kritikpunkte des Rechnungshofs im Vergabefall Flughafen gewesen, dass man sich dort sozusagen immer nach dem Prinzip der Honorarhöhe gerichtet und nicht überlegt hat, welche Faktoren außerdem eine Rolle spielen.

 

Ich sehe darin einmal mehr eine wichtige Bestätigung durch den Rechnungshof, diesem Aspekt des Bestbieterprinzips und nicht nur des Billigstbieterprinzips zum Durchbruch zu verhelfen, weil ich auf der anderen Seite von der parteipolitischen Auseinandersetzung her weiß, dass immer wieder dann, wenn jemand nicht zum Zuge gekommen ist, der das Billigstangebote gemacht hat, dahinter gleich sozusagen der Verdacht steht, da könnte es mit unsachlichen Argumenten zugegangen sein. Ich denke, dass man diese Empfehlung des Rechnungshofs, sich verstärkt dem Bestbieterprinzip zuzuwenden, insbesondere in unserer Zeit und auch in der Diskussion, die es derzeit in Wirtschaftskreisen und in der Bauwirtschaft im Besonderen gibt, nur sehr dick unterstreichen kann.

 

Das Zweite ist, ich verkenne nicht, dass die Frage der wichtigen und von uns allen akzeptieren Kontrolle des Rechnungshofs bei Unternehmungen eine besondere Dimension hat. Es liegt nicht an der Frage der Kontrolle durch den Rechnungshof, sondern es liegt an der Frage des politischen Umgangs mit dem Ergebnis, vor allem in der öffentlichen Auseinandersetzung. Viele private Unternehmungen, die möglicherweise ähnliche interne Kontrollmechanismen haben und umsetzen, werden sich hüten, dies an die große Glocke zu hängen, weil es selbstverständlich eine ziemlich große Beeinträchtigung und Belastung der Konkurrenzsituation bedeutet.

 

Ich unterstelle jetzt der Bundesregierung nicht, dass Sie mit der Abgabe öffentlicher Unternehmungen, also mit dem ÖIAG-Verkaufsprogramm, den Weg sieht - da werden wahrscheinlich andere Momente eine Rolle spielen -, aber man muss zugeben, dass es immer wieder eine sehr ernste Diskussion darüber gibt, ob es nicht auch von Vorteil ist, wenn eine Kontrolle intern funktioniert, aber nicht öffentlich stattfindet.

 

Ich bitte den Rechnungshof, auch einmal darüber nachzudenken, ob es Möglichkeiten gibt - es kann ja nicht sein, dass die Privatisierung der einzige Weg ist, um dieses Problem zu lösen -, damit auch Unternehmungen, die im wirtschaftlichen Wettbewerb stehen und bei denen es wichtig ist, dass ihre Situation nicht dadurch beeinträchtigt wird, dass sie sich öffentliche Auseinandersetzungen aus parteipolitischer Sicht gefallen lassen müssen, in den Vorteil einer korrekten und genauen Überprüfung kommen.

 

Ich weise - weil diese Frage angesprochen worden ist - darauf hin, dass sich die Eigentumsverhältnisse geändert haben, seit diese Überprüfung stattgefunden hat. Die ÖIAG hat ihre Anteile verkauft und es sind Anteile sowohl vom Bundesland Niederösterreich als auch vom Bundesland Wien erworben worden. Aber man sollte nicht vergessen, dass an der Flughafen Aktiengesellschaft zu 49 Prozent Privataktionäre beteiligt sind und jetzt mit der Privatstiftung noch ein zusätzlicher Rechtsträger vorhanden ist, sodass sich die Dimension und die Größenordnungen sehr wohl zu Gunsten der privaten Eigentümer deutlich verändert haben.

 

Das heißt, die Dimension, die sich hier hinsichtlich der Rolle des Eigentümers darstellt - das hat auch Frau Jerusalem angesprochen -, möchte ich auch im Beisein des Präsidenten des Rechnungshofs deutlich machen. Sowohl das Land Niederösterreich als auch das Land Wien sind als Aktionäre in hohem Maße daran interessiert, dass der Vorstand nicht durch Fehler und sozusagen durch Mangelhaftigkeiten Schaden zufügt. Daher gibt es überhaupt keinen Interessenkonflikt zwischen dem Eigentümer, dem Aktionär, und dem Rechnungshof. Ihr Appell an den Aufsichtsrat wird selbstverständlich in gleichem Maße für den Aufsichtsratsvorsitzenden Coreth gelten, der ja vom Land Niederösterreich gestellt wird. Ich bin davon überzeugt, dass das kein Thema ist.

 

Jetzt zum Schluss eine Bemerkung zur aktuellen Situation, ebenfalls an ein Wort von Frau GRin Jerusalem anknüpfend: Sie hat gemeint, die Stadt kann sich nicht nur als Eigentümer verstehen und sie hat das auch mit den Worten "als Aktionär" ausgedrückt, quasi ein bisschen mit dem Beigeschmack - vielleicht unterstelle ich Ihnen das jetzt, Frau Gemeinderätin -, ein Aktionär denkt nur an Gewinn und hat sonst keine

 

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