Gemeinderat,
9. Sitzung vom 14.12.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 68 von 138
Premiere des Auftretens des Herrn Präsidenten des
Rechnungshofs nützen, über zwei Bemerkungen, die ich zur Sache selbst machen
möchte, hinaus, auch auf seine generellen Ausführungen - für die ich ihm dankbar
bin - einzugehen.
Es ist nicht nur die Tatsache, dass wir beide uns
durch eine gemeinsame Herkunft aus der Justiz schon sehr lange kennen und - ich
glaube, dass das wechselseitig gilt - als in der Sache sehr korrekte Menschen
gelten. Es ist doch eine wichtige Sache, die spürbar und erkennbar ist - ich
kann das sagen, weil ich die, aus meiner Sicht und in Klammer gesetzt:
leidvolle, Erfahrung vieler Rechnungshofberichte hinter mir habe -, dass der
Rechnungshof die Bereitschaft hat, auch auf Gegenargumente einzugehen und vor
allem auch den Schwerpunkt in den Empfehlungen zu setzen.
Ich möchte jetzt einen Aspekt herausgreifen, den ich
für wichtig halte; Sie haben ihn auch selbst angesprochen. Es ist dies die
Frage des Bestbieterprinzips. Ich denke, dass wir die Themen des Kontrollamts
und des Rechnungshofberichts nicht unter einer isolierten Atmosphäre sehen
können, sondern eine Gesamtsicht der wirtschaftlichen Entwicklungen pflegen
müssen. Ich möchte daneben, ebenfalls unter diesem Aspekt, etwas zur Situation
des Flughafens und seiner Entwicklung sagen, auch im Hinblick auf einige Äußerungen,
die von Frau Jerusalem gemacht worden sind.
Es ist oft so, dass das Problem der wirtschaftlichen
Interessenlage österreichischer Unternehmen nicht nur unter dem Gesichtspunkt
des Billigstbieters zu sehen ist. Es ist einer der Kritikpunkte des Rechnungshofs
im Vergabefall Flughafen gewesen, dass man sich dort sozusagen immer nach dem
Prinzip der Honorarhöhe gerichtet und nicht überlegt hat, welche Faktoren
außerdem eine Rolle spielen.
Ich sehe darin einmal mehr eine wichtige Bestätigung
durch den Rechnungshof, diesem Aspekt des Bestbieterprinzips und nicht nur des
Billigstbieterprinzips zum Durchbruch zu verhelfen, weil ich auf der anderen
Seite von der parteipolitischen Auseinandersetzung her weiß, dass immer wieder
dann, wenn jemand nicht zum Zuge gekommen ist, der das Billigstangebote gemacht
hat, dahinter gleich sozusagen der Verdacht steht, da könnte es mit
unsachlichen Argumenten zugegangen sein. Ich denke, dass man diese Empfehlung
des Rechnungshofs, sich verstärkt dem Bestbieterprinzip zuzuwenden,
insbesondere in unserer Zeit und auch in der Diskussion, die es derzeit in
Wirtschaftskreisen und in der Bauwirtschaft im Besonderen gibt, nur sehr dick unterstreichen
kann.
Das Zweite ist, ich verkenne nicht, dass die Frage
der wichtigen und von uns allen akzeptieren Kontrolle des Rechnungshofs bei
Unternehmungen eine besondere Dimension hat. Es liegt nicht an der Frage der
Kontrolle durch den Rechnungshof, sondern es liegt an der Frage des politischen
Umgangs mit dem Ergebnis, vor allem in der öffentlichen Auseinandersetzung.
Viele private Unternehmungen, die möglicherweise ähnliche interne
Kontrollmechanismen haben und umsetzen, werden sich hüten, dies an die große Glocke
zu hängen, weil es selbstverständlich eine ziemlich große Beeinträchtigung und
Belastung der Konkurrenzsituation bedeutet.
Ich unterstelle jetzt der Bundesregierung nicht, dass
Sie mit der Abgabe öffentlicher Unternehmungen, also mit dem
ÖIAG-Verkaufsprogramm, den Weg sieht - da werden wahrscheinlich andere Momente
eine Rolle spielen -, aber man muss zugeben, dass es immer wieder eine sehr
ernste Diskussion darüber gibt, ob es nicht auch von Vorteil ist, wenn eine Kontrolle
intern funktioniert, aber nicht öffentlich stattfindet.
Ich bitte den Rechnungshof, auch einmal darüber
nachzudenken, ob es Möglichkeiten gibt - es kann ja nicht sein, dass die
Privatisierung der einzige Weg ist, um dieses Problem zu lösen -, damit auch
Unternehmungen, die im wirtschaftlichen Wettbewerb stehen und bei denen es
wichtig ist, dass ihre Situation nicht dadurch beeinträchtigt wird, dass sie
sich öffentliche Auseinandersetzungen aus parteipolitischer Sicht gefallen
lassen müssen, in den Vorteil einer korrekten und genauen Überprüfung kommen.
Ich weise - weil diese Frage angesprochen worden ist
- darauf hin, dass sich die Eigentumsverhältnisse geändert haben, seit diese
Überprüfung stattgefunden hat. Die ÖIAG hat ihre Anteile verkauft und es sind
Anteile sowohl vom Bundesland Niederösterreich als auch vom Bundesland Wien
erworben worden. Aber man sollte nicht vergessen, dass an der Flughafen
Aktiengesellschaft zu 49 Prozent Privataktionäre beteiligt sind und jetzt
mit der Privatstiftung noch ein zusätzlicher Rechtsträger vorhanden ist, sodass
sich die Dimension und die Größenordnungen sehr wohl zu Gunsten der privaten
Eigentümer deutlich verändert haben.
Das heißt, die Dimension, die sich hier hinsichtlich
der Rolle des Eigentümers darstellt - das hat auch Frau Jerusalem angesprochen
-, möchte ich auch im Beisein des Präsidenten des Rechnungshofs deutlich
machen. Sowohl das Land Niederösterreich als auch das Land Wien sind als
Aktionäre in hohem Maße daran interessiert, dass der Vorstand nicht durch Fehler
und sozusagen durch Mangelhaftigkeiten Schaden zufügt. Daher gibt es überhaupt
keinen Interessenkonflikt zwischen dem Eigentümer, dem Aktionär, und dem
Rechnungshof. Ihr Appell an den Aufsichtsrat wird selbstverständlich in
gleichem Maße für den Aufsichtsratsvorsitzenden Coreth gelten, der ja vom Land
Niederösterreich gestellt wird. Ich bin davon überzeugt, dass das kein Thema
ist.
Jetzt zum Schluss eine Bemerkung zur aktuellen Situation,
ebenfalls an ein Wort von Frau GRin Jerusalem anknüpfend: Sie hat gemeint, die
Stadt kann sich nicht nur als Eigentümer verstehen und sie hat das auch mit den
Worten "als Aktionär" ausgedrückt, quasi ein bisschen mit dem
Beigeschmack - vielleicht unterstelle ich Ihnen das jetzt, Frau Gemeinderätin
-, ein Aktionär denkt nur an Gewinn und hat sonst keine
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