«  1  »

 

Gemeinderat, 11. Sitzung vom 01.2.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 56 von 94

 

in Bezug auf Zeckenschutz gibt. Dass wir hier trotzdem unsere Bedenken einbringen und äußern wollen, hat weniger mit dieser Aktion zu tun, als mit der Tatsache, dass die Zeckenschutzimpfung generell überdacht werden sollte, und zwar hinsichtlich des Impfintervalls.

 

Im Beipacktext zum Medikament steht, dass der Impfschutz alle drei Jahre zu erneuern wäre. Es gibt aber Ärzte - und zwar Ärzte, die in dieser Hinsicht besondere Fachleute sind -, die sagen, dass es in den meisten Fällen absolut ausreichend ist, wenn Kinder nur alle fünf Jahre eine Auffrischung der Zeckenschutzimpfung erhalten. Wir glauben, dass es Sinn macht, diesen Impfschutz nur in der notwendigen Zeit zu erneuern und nicht zu überimpfen. Denn eine Zeckenimpfung ist für manche Kinder ein Risiko; es gibt Kinder, die gegen die Impfung allergisch sind. Es hat keinen Sinn, weder aus gesundheitlichen noch aus ökonomischen Rücksichten, zu oft zu impfen.

 

Ich habe zuerst gedacht, es würde vielleicht Sinn machen, wenn Frau StRin Pittermann eine entsprechende Studie in Auftrag geben würde, in der erhoben wird, wie lange der Impfschutz wirkt und wann tatsächlich aufgefrischt werden muss. Denn Frau StRin Pittermann hat in der Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt im Ausschuss mit mir die Meinung geteilt, dass es in vielen Fällen genügt, wenn man nur alle fünf Jahre nachimpft.

 

Der Punkt ist nur folgender, und das ist das Fatale in diesem Zusammenhang. Der Beipackzettel wird von der Firma beantragt, die das Präparat zur Verfügung stellt. Die Beantragung zur Genehmigung bringt also die Firma ein und nur diese kann den Beipackzettel wieder abändern lassen. Da kann es für die Firma verständlicherweise eine Interessenkollision geben, die dann eindeutig so beantwortet wird, dass man den Beipackzettel nicht zur Diskussion stellt und keinen Antrag auf Abänderung zu Gunsten einer Verlängerung des Impfintervalls einbringt. Denn die Firma wäre damit der Feind ihres eigenen wirtschaftlichen Interesses.

 

Dass die Ärzte ihrerseits nicht sagen, wir sind davon überzeugt, dass fünf Jahre auch genügen, daher impfen wir in längeren Abständen, liegt darin begründet, dass sie mit Recht vermuten, dass sie dann bei einem Zwischenfall zur Verantwortung gezogen würden und am Ende Schadenersatzforderungen auf sie zukämen. Daher ist es auch das Interesse der Ärzte, hier kein Risiko einzugehen.

 

Diese Situation halten wir für unbefriedigend. Wir finden, diese Situation ist den Kindern nicht zuzumuten. Es ist wichtig, dass es Schutz gibt, aber es soll nicht so sein, dass wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen und die Kinder zu oft zur Impfung gebracht werden. Das ist auch der Grund, warum wir dem Antrag auf die Ausweitung im niedergelassenen Bereich nicht zustimmen werden. - Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Herr GR Dr Hahn hat sich zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

GR Dr Johannes Hahn (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Vorsitzender! Frau Berichterstatterin!

 

Zunächst zu meiner Vorrednerin: Ich kenne auch diese Bedenken, nur glaube ich, dass der richtige Adressat dafür der Bundessanitätsrat ist, weil dort die Impfempfehlungen ausgesprochen werden. Es liegt an uns - und wir sollten es tun -, diese Überlegungen an dieses Gremium heranzutragen, dass es sich damit beschäftigt.

 

Zu dem Geschäftsstück als solchem: Die Volkspartei hat jahrzehntelang die Forderung aufgestellt und vertreten, dass Impfprogramme speziell dann, wenn es um Kinder und Jugendliche geht, nicht nur im Wege der Magistratischen Gesundheitsämter umgesetzt werden sollen, sondern auch im Wege des niedergelassenen Bereichs, weil ja das primäre gesundheitspolitische Ziel darin bestehen sollte, in bestimmten Impffragen eine maximal hohe Durchimpfungsrate zu erzielen. Diese hohe Durchimpfungsrate - eine akzeptable Durchimpfungsrate ist eine von 90 Prozent aufwärts - kann man nur dann erzielen, wenn die gesamte Bandbreite der Gesundheitsversorgung in Anspruch genommen werden kann, insbesondere wenn es auch einen Gleichklang in den Wettbewerbsbedingungen gibt, dass nämlich die Aufwendungen für den Impfstoff und für die Impfungsverabreichungen im niedergelassenen Bereich gleich hoch sind, wie bei den Magistratischen Bezirksämtern.

 

Wir haben dieses Ziel in der letzten Legislaturperiode im Rahmen der Koalition tatsächlich erreicht, wir hatten in der vergangenen Periode derartige Impfprogramme sehr wohl auch für den niedergelassenen Bereich. Dieses Geschäftsstück ist eigentlich ein Beispiel für den Rückfall in die Zeit vor 1996, wobei ich mich wundern muss, weil die Budgetposition "Mittel zur ärztlichen Betreuung und Gesundheitsvorsorge" im Grunde genommen gleich hoch wie im Vorjahr ist, als das noch stattgefunden hat.

 

Das ist auch der Grund, weshalb wir diese Position ablehnen. So sehr wir die Grundintention begrüßen, so sehr kritisieren wir den Umstand, dass es nicht - wie in den vergangenen vier Jahren - auch jetzt wieder möglich sein wird, dass diese Impfung zu den gleichen Konditionen auch durch den niedergelassenen Bereich angeboten wird. - Danke. (Beifall bei der ÖVP. - Berichterstatterin GRin Dr Elisabeth Neck-Schaukowitsch: Sie wissen aber schon, dass ... nicht dabei war!)

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Der nächste Debattenbeitrag kommt von Herrn GR Mag Kowarik. - Bitte.

 

GR Mag Helmut Kowarik (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Berichterstatterin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Wir müssen froh sein, dass es jetzt endlich auch für die Kinder eine eigene Zeckenvorsorge - oder besser gesagt: FSME-Vorsorge - gibt. Bis dato hat es ja nur die Möglichkeit gegeben, den Erwachsenen-Impfstoff mit einer geringeren Dosis zu impfen. Jetzt liegt endlich ein Impfstoff vor, der auf die Bedürfnisse der Kinder zugeschnitten ist.

 

Es ist auch grundsätzlich erfreulich, dass die Stadt Wien sich, bevor es noch diese Impfung gegeben hat, damit auseinander gesetzt hat und bereit war, dies in ihr Impfprogramm hineinzunehmen. Bedauerlich ist aber, dass diese Vorsorgeimpfung wiederum nur bei den Impfstellen

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular