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Gemeinderat, 12. Sitzung vom 01.03.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 75 von 81

 

immer unter "Reklewskigasse" gestanden - zum ersten Mal im Sommer 1998 gehört. Ich glaube, es war in einer Leiterbesprechung, wo erkennbar war, dass eine kritische Flächenwidmung ansteht, wo es unterschiedliche Auffassungen gibt. Es ist in der Sitzung beschlossen worden, am 20. Oktober 1988 - das habe ich in meinem Kalender nachgeprüft - in meinem Büro, im Beisein von Herrn SR Vokaun, von Herrn Planungsdirektor Klotz, von Frau SRin Hilke - ich weiß nicht, ob sie damals schon Senatsrätin gewesen ist -, von Herrn SR Kotyza und meines Büroleiters, eine Sitzung, die nur dem Thema gewidmet ist.

 

Herr SR Vokaun hat mündlich vorgetragen, warum er für diese Widmung plädiert. Er hat das sachlich begründet und hat als Zusatzargument das Argument gebracht, dass es darüber hinaus einen Rechtsanspruch des Grundeigentümers auf diese Widmung gibt. Ich habe dann dem Planungsdirektor das Wort erteilt. Der Planungsdirektor hat zwar zu erkennen gegeben, dass es innerhalb der Magistratsabteilungen, sprich der MA 21 und der MA 18, sehr heftige Diskussion gegeben hat, aber letztlich hätten sich die Abteilungen, nicht nur wegen des Rechtsanspruchs, sondern auch aus sachlichen Gründen, geeinigt, dass dieser Widmungsvorschlag gerechtfertigt ist. Ich habe daraufhin spontan gesagt: "Dann ist es okay, dann machen wir das."

 

Schließlich ist etwas für mich sehr Denkwürdiges passiert und deswegen erinnere ich mich so gut an den Vorgang. Es hat sich plötzlich der stellvertretende Leiter der MA 18 zu Wort gemeldet und gesagt - ich kann mich nicht mehr an den genauen Wortlaut erinnern -: "Herr DDr Görg, wenn Sie das genehmigen, dann machen Sie einen riesigen Fehler, weil weder die sachlichen Gründe, die von Herrn Vokaun vorgetragen worden sind, sprechen für eine solche Widmung und er zieht auch die Rechtsmeinung, dass ein Rechtsanspruch bestehen würde, in Zweifel." Ich habe daraufhin in der Sitzung spontan gesagt: "Ich ziehe meine Genehmigung, die ich drei Minuten vorher erteilt hatte, zurück und ich möchte ein Rechtsgutachten haben" - ich habe also dieses Rechtsgutachten beauftragt -, "ob jetzt ein Widmungsanspruch von Seiten des Grundstückseigentümers besteht oder nicht, weil wenn der besteht, dann braucht man nicht mehr weiterzureden." Es klang aber schon in der Wortmeldung des stellvertretenden Leiters der MA 18, ohne dass er es ausgesprochen hat, durch, dass andere Gründe dafür sprechen werden, dass hier eine solche Forcierung einer Widmung passiert. Wer zwischen den Zeilen lesen konnte, der musste das durchaus heraushören, ohne dass er das konkret angesprochen hat.

 

Jetzt sage ich noch zum Schluss etwas, weil ich will jetzt gar nicht die Redezeit voll ausschöpfen, denn sie ist heute nicht meine Zeit. Drei Monate später kam Herr SR Vokaun zu mir und hat mir gesagt, es gibt jetzt ein Rechtsgutachten des Leiters der MA 64, des Herrn OSR Schiller. Dieses Rechtsgutachten würde voll und ganz seine Rechtsansicht bestätigen, dass der Grundstückseigentümer einen Rechtsanspruch auf diese Wohnbauwidmung hat, von der wir reden.

 

Soviel möchte ich nur einmal jetzt zur Klarstellung sagen. Wer hat ein Rechtsgutachten beauftragt? - Ich habe das am 20. Oktober 1998, in dieser Sitzung, beauftragt. (GR Günter Kenesei: Das ist aber vom Herrn Dr Ponzer auch widerlegt worden!) Ich sage das, weil Sie die Frage gestellt haben, wer das Rechtsgutachten beauftragt hat. Dazu sage ich gleich, ich habe es beauftragt. Erst wesentlich später habe ich vom Planungsdirektor die Information bekommen, dass es von Herrn Ponzer ein Gegengutachten gibt.

 

Ich muss fairerweise sagen, meine erste Reaktion war, dass das ein typischer Streit zwischen Primadonnen, zwischen zwei Spitzenjuristen, ist. Ich habe aber dann spontan gesagt: "Arnold, ich möchte, solange die Rechtsfrage nicht geklärt ist, von der Reklewskigasse nichts mehr hören, verschwindet mir damit." - Und ich habe nie wieder etwas von dem Widmungsakt oder von dem Vorschlag Reklewskigasse gehört. - Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Vorsitzende GRin Josefa Tomsik: Ich möchte nur sagen, dass ich natürlich die Geschäftsordnung nicht breche. Herr DDr Görg hat sich statt dem Kollegen Pfeiffer gemeldet. Der Kollege Pfeiffer wird nachher sprechen. Es können sich zwischendurch nur Stadträte zum Wort melden, aber großzügig sind wir.

 

Ich darf nun den Kollegen Serles bitten. Er ist als Nächster zum Wort gemeldet.

 

GR Dr Wilfried Serles (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Vorsitzende! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Die Ausführungen von Herrn DDr Görg waren in mehrfacher Hinsicht interessant. Sie waren auch deswegen interessant, weil die Geschichte mit dem Gutachten im Bericht des Kontrollamts in einem völlig anderen Licht erscheint. Ich erwarte mir daher, nicht zuletzt auf Grund dieser Diskrepanzen, für die Untersuchungskommission neue und interessante Erkenntnisse.

 

Ich betone zu Beginn dieser Diskussion: Es ist richtig, es ist wichtig, es ist gut, dass die politische Verantwortung für die skandalöse Widmungspraxis in Wien in Form einer Untersuchungskommission geklärt wird. Wir werden dort zielgerichtete faire Beiträge leisten. Aus unserer Sicht wird das kein öffentliches Tribunal gegen irgendjemanden. Wir sind an der Aufklärung der Sache interessiert und wir sind daran interessiert, Licht ins Dunkel der rechtswidrigen Widmungspraxis der letzten acht Jahre in Wien zu bringen.

 

Herr Bürgermeister! Im Vorfeld dieser Diskussion haben Sie in der Öffentlichkeit gemeint, Sie könnten nicht nachvollziehen, warum die Sache jetzt zum Gegenstand einer politischen Untersuchung gemacht wird. Da sind wir völlig anderer Meinung, denn spätestens seit August 2000

 

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