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Gemeinderat, 12. Sitzung vom 01.03.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 78 von 81

 

um fünf Kontrollamtsberichte, wo vom Kontrollamt Verfahrensfehler festgestellt und kritisiert wurden. In diesem Zusammenhang, glaube ich, gibt es von hier aus nichts zu beschönigen, sondern das jedenfalls zu kritisieren. Das Kontrollamt kritisiert Verfahrensfehler, dass eine eigenmächtige, nicht transparente Verfahrensabwicklung passiert ist, dass nicht transparente Berichte in den Akten vorhanden waren, dass unzureichende Information der beschlussfassenden Gremien gegeben war, dass in den Akten zu diesen fünf Geschäftsstücken auch nicht alle Informationen im ausreichenden Ausmaß vorgelegen sind. All diese Vorgehensweisen, all diese Verfahrensfehler verurteilen auch wir auf das Schärfste. Es ist, glaube ich, sich dem anzuschließen, dass es begrüßenswert ist, dass das Kontrollamt in eben diesen fünf Fällen die Verfahrensfehler in aller Härte und ungeschminkt aufgezeigt hat.

 

Mit dem Aufzeigen dieser Fehler durch das Kontrollamt beweist sich, dass das wichtigste Kontrollinstrument dieses Hauses, das Kontrollamt, absolut gut funktioniert, dass eben nichts unter den Teppich gekehrt werden kann, sondern dass letztendlich im Rahmen der Kontrollamtsberichte auch alles zum Vorschein kommt. Nur um auch Realismus einziehen zu lassen, muss man sagen, dass in dieser Abteilung vom Abteilungsleiter letztendlich zirka 400 Plandokumente vorgelegt und auch gewidmet wurden und bei fünf im Rahmen dieser Kontrollamtsberichte eben Verfahrensfehler zu Recht festgestellt wurden. Aber es sind immerhin nur fünf von 400.

 

Wichtig ist es aber zu schauen, wie man mit all diesen aufgeworfenen Vorwürfen umgeht. Da ist es das Wichtigste, dass unverzüglich Maßnahmen gesetzt werden, dass sich in Zukunft solche Verfahrensfehler nicht mehr wiederholen können. Diesbezüglich ist als Erstes zu erwähnen, dass bezüglich des Atzgersdorfer Friedhofs diese Grundflächen, um die es hier geht, aus dem Plandokument quasi ausgeschnitten wurden und somit die Widmung für alle anderen vom Plandokument Betroffenen, die Kleingartensiedlung und so weiter, erledigt werden konnte, aber bezüglich dieser diskutierten Fläche bis heute keine Widmung passiert ist. Das ist auch die wichtigste Reaktion, die hier passiert ist.

 

Des Weiteren aber gilt es, sich strukturell zu überlegen, was man tun kann, dass solche Verfahrensfehler nicht mehr passieren können. Diesbezüglich hat der amtsführende Stadtrat für diesen Bereich, Dipl Ing Schicker, die geplante Umstrukturierung im Bereich der Flächenwidmungsabteilung vom Jahr 2004, wo sie eigentlich geplant war, auf den Beginn des Jahres 2002 vorgezogen. Diese Umstrukturierung ist mit heutigem Tage schon längst umgesetzt. Es gibt eine neue Bezirkseinteilung bei den Flächenwidmungsabteilungen und es gibt auch nur mehr zwei Flächenwidmungsabteilungen, nicht mehr drei wie bisher. Es gibt ein neues und verbessertes internes Controlling, das sicherstellt, dass Verfahrensfehler nicht mehr vorkommen können. Auf der Videndenliste - sprich, der Liste, wo die Akten in diesem Hause überall vorbeischauen müssen - bleibt das Verfassungs- und Rechtsmittelbüro als Videndenstation erhalten, damit auch quasi die rechtliche Sicherheit gegeben ist, ebenso wie die Gruppe Planung zwecks des Gleichklangs.

 

Es ist ein wichtiger Punkt, dass man bei zwei Flächenwidmungsabteilungen natürlich auch darauf schaut, dass in einem Gleichklang, sprich in einer ähnlichen Art und Weise gehandelt wird.

 

Des Weiteren gibt es das Gutachten des o Univ Prof Dr Korinek, dessen vorgeschlagene Vorgangsweise auch in Zukunft verstärkte Beachtung findet, nämlich dass bei gravierenden Änderungen nach dem öffentlichen Auflageverfahren ein neuerliches Gutachterverfahren, ein öffentliches Gutachterverfahren vor der Beschlussfassung durch den Gemeinderat stattzufinden hat. Damit ist auch hier absolute Transparenz und öffentliche Information aller damit befassten Stellen gegeben. Gibt es Zweifel, ob eine vorgeschlagene Änderung gravierend oder eben nicht gravierend ist, so ist dies auch im Vorlagebericht an den Gemeinderat explizit anzuführen. Somit ist gewährleistet, dass es in Zukunft auch in diesen Fällen nicht mehr zu Missverständnissen kommen kann, sondern dass alles, was für die Beschlussfassung dieses Gremiums hier, des Gemeinderats, notwendig ist, sich auch in den Akten befindet.

 

Diese Maßnahmen bieten somit auch Gewähr, dass absolute Transparenz und umfassende Information des beschlussfassenden Gremiums, des Gemeinderatsausschusses und letztendlich des Gemeinderats, in Zukunft sichergestellt sind. Somit hat StR Schicker durch seine sofortige Reaktion auch sichergestellt, dass in Zukunft solche Verfahrensfehler nicht mehr passieren können.

 

Ein weiterer wichtiger Punkt ist uns aber auch, ein Verfahren nicht zu verkomplizieren, sondern es geht uns darum, Transparenz, Offenheit und vollständige Information durchzusetzen, und wir sind sicherlich nicht für Widmungsstillstand und eine Verlängerung des Widmungsprozesses. Denn es ist absolut wichtig - und so steht es auch im § 1 der Wiener Bauordnung -, dass es die Aufgabe der Flächenwidmung und somit der Widmungsabteilungen und des Gemeinderats ist, Vorsorge für die Bedürfnisse der Stadt zu treffen, für die Wohnbedürfnisse, die Wirtschaftsinteressen und all diese Interessen. Daher darf es keinen Planungsstillstand geben.

 

Die nun eingereichte Untersuchungskommission, die auf uns zukommt, ist sicherlich eine interessante Premiere, ein erstmaliges Durchführen unter Anwendung eines demokratiepolitischen Kontrollinstruments, das sich dieses Haus in der letzten Geschäftsordnungsreform gegeben hat. Es wurde damals mit Mehrheit beschlossen, auch mit den Stimmen der Sozialdemokratischen Fraktion, aber nicht nur mit den Stimmen der Sozialdemokratischen Fraktion, sondern auch auf Initiative der Sozialdemokratischen Fraktion in die Geschäftsordnung aufgenommen. Es ist

 

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