Gemeinderat,
12. Sitzung vom 01.03.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 78 von 81
um fünf
Kontrollamtsberichte, wo vom Kontrollamt Verfahrensfehler festgestellt und
kritisiert wurden. In diesem Zusammenhang, glaube ich, gibt es von hier aus
nichts zu beschönigen, sondern das jedenfalls zu kritisieren. Das Kontrollamt
kritisiert Verfahrensfehler, dass eine eigenmächtige, nicht transparente
Verfahrensabwicklung passiert ist, dass nicht transparente Berichte in den
Akten vorhanden waren, dass unzureichende Information der beschlussfassenden
Gremien gegeben war, dass in den Akten zu diesen fünf Geschäftsstücken auch
nicht alle Informationen im ausreichenden Ausmaß vorgelegen sind. All diese
Vorgehensweisen, all diese Verfahrensfehler verurteilen auch wir auf das
Schärfste. Es ist, glaube ich, sich dem anzuschließen, dass es begrüßenswert
ist, dass das Kontrollamt in eben diesen fünf Fällen die Verfahrensfehler in
aller Härte und ungeschminkt aufgezeigt hat.
Mit dem
Aufzeigen dieser Fehler durch das Kontrollamt beweist sich, dass das wichtigste
Kontrollinstrument dieses Hauses, das Kontrollamt, absolut gut funktioniert,
dass eben nichts unter den Teppich gekehrt werden kann, sondern dass
letztendlich im Rahmen der Kontrollamtsberichte auch alles zum Vorschein kommt.
Nur um auch Realismus einziehen zu lassen, muss man sagen, dass in dieser
Abteilung vom Abteilungsleiter letztendlich zirka 400 Plandokumente vorgelegt
und auch gewidmet wurden und bei fünf im Rahmen dieser Kontrollamtsberichte
eben Verfahrensfehler zu Recht festgestellt wurden. Aber es sind immerhin nur
fünf von 400.
Wichtig ist es
aber zu schauen, wie man mit all diesen aufgeworfenen Vorwürfen umgeht. Da ist
es das Wichtigste, dass unverzüglich Maßnahmen gesetzt werden, dass sich in
Zukunft solche Verfahrensfehler nicht mehr wiederholen können. Diesbezüglich
ist als Erstes zu erwähnen, dass bezüglich des Atzgersdorfer Friedhofs diese
Grundflächen, um die es hier geht, aus dem Plandokument quasi ausgeschnitten
wurden und somit die Widmung für alle anderen vom Plandokument Betroffenen, die
Kleingartensiedlung und so weiter, erledigt werden konnte, aber bezüglich
dieser diskutierten Fläche bis heute keine Widmung passiert ist. Das ist auch
die wichtigste Reaktion, die hier passiert ist.
Des Weiteren
aber gilt es, sich strukturell zu überlegen, was man tun kann, dass solche
Verfahrensfehler nicht mehr passieren können. Diesbezüglich hat der amtsführende
Stadtrat für diesen Bereich, Dipl Ing Schicker, die geplante Umstrukturierung
im Bereich der Flächenwidmungsabteilung vom Jahr 2004, wo sie eigentlich
geplant war, auf den Beginn des Jahres 2002 vorgezogen. Diese Umstrukturierung
ist mit heutigem Tage schon längst umgesetzt. Es gibt eine neue
Bezirkseinteilung bei den Flächenwidmungsabteilungen und es gibt auch nur mehr
zwei Flächenwidmungsabteilungen, nicht mehr drei wie bisher. Es gibt ein neues
und verbessertes internes Controlling, das sicherstellt, dass Verfahrensfehler
nicht mehr vorkommen können. Auf der Videndenliste - sprich, der Liste, wo die
Akten in diesem Hause überall vorbeischauen müssen - bleibt das Verfassungs-
und Rechtsmittelbüro als Videndenstation erhalten, damit auch quasi die rechtliche
Sicherheit gegeben ist, ebenso wie die Gruppe Planung zwecks des Gleichklangs.
Es
ist ein wichtiger Punkt, dass man bei zwei Flächenwidmungsabteilungen natürlich
auch darauf schaut, dass in einem Gleichklang, sprich in einer ähnlichen Art
und Weise gehandelt wird.
Des
Weiteren gibt es das Gutachten des o Univ Prof Dr Korinek, dessen
vorgeschlagene Vorgangsweise auch in Zukunft verstärkte Beachtung findet,
nämlich dass bei gravierenden Änderungen nach dem öffentlichen Auflageverfahren
ein neuerliches Gutachterverfahren, ein öffentliches Gutachterverfahren vor der
Beschlussfassung durch den Gemeinderat stattzufinden hat. Damit ist auch hier
absolute Transparenz und öffentliche Information aller damit befassten Stellen
gegeben. Gibt es Zweifel, ob eine vorgeschlagene Änderung gravierend oder eben
nicht gravierend ist, so ist dies auch im Vorlagebericht an den Gemeinderat
explizit anzuführen. Somit ist gewährleistet, dass es in Zukunft auch in diesen
Fällen nicht mehr zu Missverständnissen kommen kann, sondern dass alles, was
für die Beschlussfassung dieses Gremiums hier, des Gemeinderats, notwendig ist,
sich auch in den Akten befindet.
Diese
Maßnahmen bieten somit auch Gewähr, dass absolute Transparenz und umfassende
Information des beschlussfassenden Gremiums, des Gemeinderatsausschusses und
letztendlich des Gemeinderats, in Zukunft sichergestellt sind. Somit hat StR
Schicker durch seine sofortige Reaktion auch sichergestellt, dass in Zukunft
solche Verfahrensfehler nicht mehr passieren können.
Ein weiterer
wichtiger Punkt ist uns aber auch, ein Verfahren nicht zu verkomplizieren,
sondern es geht uns darum, Transparenz, Offenheit und vollständige Information
durchzusetzen, und wir sind sicherlich nicht für Widmungsstillstand und eine
Verlängerung des Widmungsprozesses. Denn es ist absolut wichtig - und so steht
es auch im § 1 der Wiener Bauordnung -, dass es die Aufgabe der
Flächenwidmung und somit der Widmungsabteilungen und des Gemeinderats ist,
Vorsorge für die Bedürfnisse der Stadt zu treffen, für die Wohnbedürfnisse, die
Wirtschaftsinteressen und all diese Interessen. Daher darf es keinen
Planungsstillstand geben.
Die nun eingereichte
Untersuchungskommission, die auf uns zukommt, ist sicherlich eine interessante
Premiere, ein erstmaliges Durchführen unter Anwendung eines
demokratiepolitischen Kontrollinstruments, das sich dieses Haus in der letzten
Geschäftsordnungsreform gegeben hat. Es wurde damals mit Mehrheit beschlossen,
auch mit den Stimmen der Sozialdemokratischen Fraktion, aber nicht nur mit den
Stimmen der Sozialdemokratischen Fraktion, sondern auch auf Initiative der
Sozialdemokratischen Fraktion in die Geschäftsordnung aufgenommen. Es ist
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