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Gemeinderat, 13. Sitzung vom 20.03.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 17 von 36

 

dass unter Umständen ich selbst als amtsführender Stadtrat der erste Stadtrat sein kann, der von einer solchen Untersuchungskommission betroffen ist.

 

Ich habe damals, weil wir lange innerhalb der Koalition diskutiert haben, sogar eine kleine Koalitionskrise in Kauf genommen, weil ich gemeinsam mit meiner Fraktion der Meinung gewesen bin, dass die Einsetzung eines solchen Untersuchungsausschusses ein Minderheitenrecht sein soll. Ich gebe zu, dass auch manche in meiner Partei mich gefragt haben: Bernhard, übertreibst du deinen Masochismus nicht allzu sehr - im Übrigen eine Frage, die mir in den letzten Tagen öfters gestellt worden ist (Heiterkeit bei den GRÜNEN.) -, wenn du ein Minderheitenrecht haben möchtest?

 

Ich bleibe dabei: Es ist demokratiepolitisch wichtig, dass wir jetzt als einziges Bundesland in Österreich Untersuchungskommissionen als Minderheitenrecht haben. Ich bleibe auch dabei, wenn ich jetzt zwar nicht über den so genannten Bauskandal und über der MA 28-Runde - oder meine Amtszeit Gegenstand eines solches Untersuchungsausschusses ist, sondern jetzt die MA 21, die auch, zumindest für die Zeit von Ende 1996 bis Anfang 2001, in meinen Verantwortungsbereich gefallen ist.

 

Meine Damen und Herren! Eines vorneweg: Flächenwidmungen laufen nicht nach einem wissenschaftlich exakten Verfahren ab. Da gibt es keine mathematische Formel, nach welcher Flächenwidmung zu erfolgen hat. Flächenwidmung basiert im Wesentlichen auf drei oder vier Elementen.

 

Zunächst einmal sind das politische Wertvorstellungen. Es macht einen Unterschied aus, ob einem die Politik sagt, wir wollen vor allem den Wohnbau fördern, oder unter Umständen, wir wollen vor allem die Ansiedlung von Betrieben fördern, und wir wollen es ermöglichen, dass Betriebe in dieser Stadt sich entwickeln oder erweitern können. Das ist eine politische Wertvorstellung.

 

Dann kommen Interessen dazu. Der Grundstückseigentümer hat ein Interesse, bestimmte organisierte Interessenvertretungen, Sozialpartner haben Interessen, Bezirkspolitiker haben Interessen, und dergleichen mehr. All das ist nicht exakt mit einem wissenschaftlich begründbaren Verfahren zu vereinen.

 

Drittens kommen Geschmacksfragen herein. Nehmen wir nur das jetzt so viel diskutierte Beispiel des Bahnhofs Wien-Mitte her: Soll eine Flächenwidmung zulassen, dass der Turm bis 97 Meter oder nur bis 70 Meter hinaufgeht? - Das ist keine Frage einer wissenschaftlich exakten Formel, sondern das ist letztlich auch eine Frage des individuellen Geschmacks der beteiligten und verantwortlichen Personen. - Das zunächst einmal als Vorbemerkung.

 

Meine Damen und Herren! Zum Zweiten muss ich sagen, weil in der Öffentlichkeit dieser Eindruck entstanden ist oder versucht worden ist, diesen Eindruck entstehen zu lassen: Ein Beamter kann keine Flächenwidmung vornehmen. Er hat einmal eine bürokratische Hierarchie über sich und darüber hinaus den verantwortlichen Stadtrat. Auch der verantwortliche Stadtrat kann nicht wirklich Flächen widmen - was ich immer bedauert habe; ich hätte gerne selbst entschieden, wie Flächenwidmungen sein sollen -, sondern das kann nur der Gemeinderat. Daher gibt es zusätzliche Kontrollinstrumente, das sind der Planungsausschuss und dann der Gemeinderat.

 

Meine Damen und Herren! Alle Widmungen - mit Ausnahme des Atzgersdorfer Friedhofs, der aber nie den Status einer Vorlage an den Gemeinderat erreicht hat -, alle Flächenwidmungen inklusive jener, Herr Kollege Kenesei, die Sie jetzt gerade aufgeführt haben, haben zumindest eine Mehrheit in diesem Gemeinderat gefunden. Also, können diese Flächenwidmungen nicht ganz blöd gewesen sein, sonst hätte es ja keine Mehrheitsentscheidung hier im Wiener Gemeinderat gegeben.

 

Ich möchte mich mit zwei Dingen, mit denen ich mich im Untersuchungsausschuss sowieso noch auseinander zu setzen haben werde, ganz konkret auseinander setzen. Erstens sind das die Fragen, die im Kontrollamtsbericht aufgeworfen werden, zu den beiden Flächenwidmungen, die mich hauptamtlich betreffen, wenn ich das so sagen kann. Das ist der Atzgersdorfer Friedhof und das ist die Aßmayergasse.

 

Meine Damen und Herren! Zunächst zum Atzgersdorfer Friedhof, ich habe es schon in der letzten Gemeinderatssitzung ganz kurz erwähnt: Erstens ist dieser Vorschlag für eine Flächenwidmung nie Widmung geworden. Wobei ich gleich sage, über den Vorschlag an sich kann man durchaus diskutieren, auch wenn er im Widerspruch zum STEP steht. Herr Kollege Kenesei, da sage ich ganz ehrlich: Für mich war der STEP nie eine Bibel. Ich habe ganz im Gegenteil immer gesagt, der STEP ist ein teilweise brauchbarer Ansatz einer Grundsatzidee der Flächenwidmung, aber es ist ein verkürzter Ansatz, weil der Gedanke der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit dieser Stadt im STEP überhaupt nie die Berücksichtigung gefunden hat, die ich ihm gerne gegeben hätte. Ich hätte also überhaupt kein Problem gehabt, den Vorschlag des Herrn SR Vokaun in die Tat umzusetzen.

 

Gescheitert ist das Ganze an einem Detail, für das Herr SR Kotyza die Verantwortung trägt, der in der Sitzung, in der mir das vorgetragen worden ist und auch der Leiter der Gruppe Planung letztlich sachlich zugestimmt hat, das Argument mit dem Rechtsanspruch vorgebracht hat, das mich erst hellhörig gemacht hat, sodass ich gesagt habe: Na, das möchte ich jetzt wissen, gibt es da wirklich einen Rechtsanspruch? Das hat dann das Verfahren überhaupt gestoppt und letztlich zum Versiegen gebracht. - Mehr möchte ich zum Atzgersdorfer Friedhof, weil ich es hier im Gemeinderat ohnehin schon einmal apostrophiert habe, nicht mehr sagen.

 

Das Zweite ist die Aßmayergasse. Da hat das Kontrollamt - wie bei anderen - moniert, dass nach der öffentlichen Auflage größere Veränderungen vorgenommen worden sind. Erstens muss man hier klipp und klar sagen, meine Damen und Herren, weil irgendwo einmal der Antrag kam, dass es nach der öffentlichen Auflage keine Änderungen mehr geben soll: Das ist der größte Blödsinn, den ich je gehört habe. Dazu ist die öffentliche

 

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