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Gemeinderat, 13. Sitzung vom 20.03.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 22 von 36

 

handelt, damit eben diese Widmungsfehler, und da gibt es nichts zu beschönigen und herumzudeuten, abgestellt werden, damit diese intransparenten Akte und in gewisser Weise auch unzureichenden Informationen der Entscheidungsträger abgestellt werden. Daher - und das hat StR Schicker heute in der Fragestunde auch sehr deutlich gesagt - auch das Vorziehen der Umstrukturierung der Planungsabteilungen, gedacht 2003 jetzt schon Anfang 2002, daher auch die Neuorganisation auf zwei neue Abteilungen, daher auch das verbesserte Controlling und natürlich auch jetzt wieder das Miteinbeziehen der Gruppe Planung in dieses Videndenverfahren. Das wurde heute von dieser Stelle vom Stadtrat ja alles erwähnt. Und natürlich auch das Einbeziehen des Rechtsgutachtens des Herrn Univ Prof Dr Korinek, auf das ich aber ein bisschen später noch eingehen will.

 

Eines muss aber auch klar sein, und das spürt man, und das ist mir ein Bedürfnis, das auch hier zu sagen: Wenn man mit den Mitarbeitern in den Planungsabteilungen und mit den Mitarbeitern der Planauskunft spricht, die jetzt zwei Jahre im Amt ist und hervorragende Arbeit leistet, und diese gewisse Unsicherheit und die Selbstzweifel der Mitarbeiter dort hört - meine Arbeit, die eigentlich über das notwendige Maß oft hinausgeht, wird auf einmal im schiefen Licht gesehen -, dann muss man ihnen sagen, und da bin ich wirklich ganz beim Dr Görg, der das heute von dieser Stelle aus auch erwähnt hat: Wien und seine Beamten - danke auch im Namen meiner Fraktion für die manchmal über das normale Maß hinausgehende Arbeit der Beamten in den Widmungsabteilungen! (Beifall bei der SPÖ.)  

 

Zum Dr Görg liest man in der Presse, aber auch in Interviews, da wird jetzt der Wunderwuzzi gesucht und der Obmann wird ja dann am Parteitag am 14. oder 15. Juni, haben Sie gesagt, gekürt. Eigentlich ist zehn Jahre Obmann Görg schon eine lange Zeit, wenn man bedenkt, dass die Vorgänger Wille und Petrik Kurzzeitobmänner waren. Also, das ist schon anerkennenswert. Und das möchte ich auch noch sagen: Die internen Probleme - Grabenkämpfe, wie manche sagen - der ÖVP gehen mich nichts an, die habe ich auch nicht zu kommentieren. Ich möchte aber nur zwei, drei Sätze zum Planungsstadtrat sagen.

 

Es ist schon so, dass sicher manches, Herr Dr Görg, ein bisschen effizienter und rascher geschehen hätte können. Vielleicht ist der eine oder andere Widmungsplan auch ein bisschen lang liegen geblieben. Man könnte natürlich auch sagen, der Markt regelt nicht alles, diese Philosophie ist auch nicht optimal, wenn man bedenkt, dass es einen gewissen Wildwuchs bei den Kinos gegeben hat. Also, es war nicht alles so rosig, auch nicht in der Koalition. Vielleicht sind auch diese visionären und etwas umsetzungsorientierten Leitlinien nicht ganz so Ihre Sache gewesen. Natürlich ist der jetzige Planungsfachmann, der Dipl Ing Schicker, von seinem Vorleben als ÖRAG-Vorstand geprägt. Er gibt natürlich auch das Hochhauskonzept und den Masterplan Verkehr vor.

 

Aber eines, und das ist eigentlich der Punkt, warum ich es erwähne, möchte ich schon sagen: Herr Dr Görg, ich zolle Ihnen hier Anerkennung, weil Sie als Einziger im Vorstand der Bundespartei gegen diese Regierungsbeteiligung der ÖVP mit den Freiheitlichen gestimmt haben! Das zeigt auch Ihre persönliche Einstellung. Ich kann Ihnen ja auch jetzt nicht mehr schaden. Sie haben mir das gestern selber gesagt, Sie waren schon Probesitzen in der letzten Bank des Gemeinderats. Ich wollte Ihnen nur diese persönliche Hochachtung auch noch ausdrücken!

 

Zur konkreten Causa: In der Fragestunde wurde das ja von StR Schicker klargelegt, dass natürlich erst nach Vorliegen eines Endberichts des Kontrollamts mögliche disziplinäre Schritte einzuleiten sind. Da gibt es einen Rohbericht. Da haben die Beamten und die zuständige Abteilung die Möglichkeit, darauf einzugehen. Und dann gibt es erst den Endbericht. Die Magistratsdirektion und die MA 2 können dann erst diese dienstrechtliche Relevanz prüfen. Das ist in dieser Reihenfolge auch geschehen. Die Untersuchungskommission, die heute eigentlich Gegenstand der Debatte ist, ist demokratiepolitisch extrem wichtig, meine sehr geehrten Damen und Herren, weil man dieses Minderheitenrecht der Opposition deutlich erwähnen muss. Da ist Wien wirklich Pionier! Wir haben hier Pionierarbeit. Es ist auch eine Österreichpremiere, denn das, was sich im Bund abspielt, da können Sie ja Ihre Freunde von der Opposition dort fragen, wie alle Anträge von der freiheitlichen und der ÖVP-Mehrheit im Parlament bezüglich Untersuchungsausschüsse niedergestimmt werden.

 

Hier bei uns im Hause gehen die Uhren anders und das Lächeln des Klubobmanns Kabas bestätigt mich in meinen Aussagen. Alle Fraktionen im Hause haben hier massives Interesse, die Unzukömmlichkeiten und die Fehlleistungen in Widmungsverfahren aufzuklären und eventuelle auch disziplinäre Konsequenzen sind dann Sache der Disziplinarbehörde.

 

Die Untersuchungskommission wird ihre politische Arbeit tun und wird politisch tätig sein. Aber ich frage mich schon in diesem Zusammenhang, Kollege Kenesei, der sich da heute wieder ein bisschen zum selbst ernannten Richter in einer neuen Causa gemacht hat: Es ist ja bekannt, dass der ehemalige Leiter der Abteilung 21B, der Obersenatsrat, geklagt hat. Das ist ja bekannt und das wurde von dieser Stelle auch schon einige Male gesagt. Warum, Kollege Kenesei, stimmt man dann zu - und das ist Gerichtsurteil, ich habe diese Passage in der Rathauskorrespondenz nachgelesen, und jetzt nicht wieder runterspielen! -, dass alle Behauptungen bei sonstiger Exekution zu unterlassen sind? (GR Franz Ekkamp: Da schau her!) Warum stimmt man zu, dass zum Beispiel der Vorwurf der Geschenkannahme zu unterlassen ist, der Vorwurf "korrupter Beamter" zu unterlassen ist, Ihr Vorwurf (GR Günter Kenesei: Zu der damaligen Zeit! Zum damaligen Zeitpunkt!) "Nicht vertrauenswürdig" zu unterlassen ist, der Vorwurf "Wirtschaftlich in die eigene Tasche gearbeitet zu haben" zu unterlassen ist, den Vorwurf "Gefälligkeitswidmung" gemacht zu haben, da man einmal einen Geldbetrag bekommen hat, zu unterlassen ist?

 

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