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Gemeinderat, 14. Sitzung vom 22.03.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 5 von 81

 

zentren ich erwarte, möchte ich Ihnen Folgendes antworten.

 

Nach den Erläuterungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes soll die Neuzuwanderung ausländischer Arbeitskräfte samt deren Familien auf hoch qualifizierte Führungs- und Spezialkräfte eingeschränkt werden. Als Schlüsselkräfte gelten jene Ausländer, die über eine besondere, auf dem inländischen Arbeitsmarkt nachgefragte Ausbildung oder über spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten mit entsprechender beruflicher Erfahrung verfügen und für die beabsichtigte Beschäftigung eine monatliche Bruttoentlohnung erhalten, die durchwegs mindestens 60 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 108 Abs. 3 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes beträgt. Das ist derzeit ein Betrag von 1 962 EUR beziehungsweise, wenn wir es in unsere alte Währung umrechnen, ungefähr 27 000 S zuzüglich Sonderzahlungen.

 

Im Wiener Krankenanstaltenverbund waren im Jahr 2001 durchschnittlich 12 300 Gesundheits- und Krankenpflegepersonen tätig. Von ihnen besitzen 11,2 Prozent, das sind 1 380 Personen, derzeit noch nicht die österreichische Staatsbürgerschaft. Das durchschnittliche Bruttogehalt in den ersten Jahren des Pflegeberufs liegt unter dem von der Bundesregierung geforderten Mindesteinkommen. Das diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonal verdient durchschnittlich ohne Zulagen - das heißt, wenn sie reinen Tagdienst versehen und so 40 Stunden pro Woche arbeiten - 1 491 EUR. Wenn sie aber, wie in der Anfangszeit üblich, mehr als eine 40-Stunden-Woche leisten, da Nachtdienste, Wochenenddienste, Feiertagsdienste geleistet werden, erhalten sie durchschnittlich 1 780 EUR.

 

Die Personen, die aus dem Ausland nach Österreich kommen, fangen nicht gleich als diplomierte Fachkräfte an. Sie müssen erst ihr Diplom nostrifizieren, das brauchen wir, um diesen hervorragenden Pflegestandard zu gewährleisten. Bei ihnen beträgt das monatliche Entgelt ohne Zulagen 1 326 EUR und mit Zulagen durchschnittlich ungefähr 1 550 EUR.

 

Wir liegen aber in Wien - und das möchte ich betonen - mit dieser Bezahlung des Pflegedienstes österreichweit im oberen Durchschnitt der Gehälter für diplomiertes Pflegepersonal sowie für PflegehelferInnen. Aber es gelingt uns trotz dieser Bezahlung nur in sehr bedingtem Ausmaß - und zwar vor allem der Bereich der Geriatrie, wo der Dienst körperlich und psychisch äußerst anstrengend ist -, Krankenpflegepersonal zu gewinnen.

 

Mit Stichtag 31.1.2002 waren im Wiener Krankenanstaltenverbund 366 Dienstposten im Pflegebereich, in den Krankenanstalten und Geriatriezentren der Stadt Wien - und da beziehe ich noch nicht die privaten Pflegeheime und die privaten Krankenanstalten ein -, unbesetzt. Eine Nachbesetzung dieser vakanten Dienstposten konnte durch die Diplomierungen - dadurch, dass wir in den Pflegeberufen zeitverschobene Ausbildungen haben - trotzdem nicht zur Gänze durchgeführt werden. Wir haben noch immer einen Mangel von 200 Dienstposten.

 

Auf Grund dieses Fachkräftemangels im gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege habe ich im März dieses Jahres eine Imagekampagne für die Pflegeberufe gestartet. Darum wurde ich auch gebeten von den Vertretern der Caritas und anderer Pflegevereine. Das ist in den ersten Wochen auf sehr reges Interesse von Inländern, aber auch von Ausländern gestoßen. Es wurden unzählige Telefonate mit der Generaldirektion des KAV geführt, es wurde nach den Berufschancen und nach der Ausbildung gefragt. Wir haben auch vor allem SchülerInnen angeboten zu schnuppern: Sie können an Unterrichtseinheiten teilnehmen, sie können Stationen sowohl in Krankenanstalten als auch im Geriatriezentrumsbereich besichtigen. Das wurde sehr zahlreich angenommen.

 

Wir haben aber nicht nur ausländische Interessenten für die Ausbildung gefunden - wie wir zuerst gedacht hatten -, sondern es haben sich auch bereits im Ausland ausgebildete Pflegekräfte gemeldet: Sie hätten gerne eine Anstellung bei der Stadt Wien, verfügen allerdings über keine Aufenthalts- und Beschäftigungsbewilligung. Daher mussten wir diesen Interessenten abschlägige Antworten erteilen.

 

Wir haben auch eine deutliche Erhöhung von Nostrifikationsanträgen im Jahr 2001 zu verzeichnen. Es waren 269, im Vergleich dazu waren es im Jahr 2000 nur 210. Wir haben diesen Ansuchen auch weitgehend entsprochen, wir konnten Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen. Wir können aber dann dieses entsprechende Potenzial an ausländisch ausgebildeten, nostrifizierten Fachkräften nicht auf dem Arbeitsmarkt einsetzen, weil diese wegen der restriktiven Ausländerbeschäftigungspolitik der Bundesregierung nicht angestellt werden dürfen.

 

Auch die Tatsache ist sehr unbefriedigend, dass auf Grund der bestehenden Quotenregelungen neue Anstellungen in diesem Bereich nur in geringem Ausmaß erteilt werden. Bezogen auf den Integrationsvertrag und den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Fremdengesetz 1997, das Asylgesetz 1997 und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden sollen, könnte der Gesundheits- und Krankenpflegebereich allerdings als Ausnahmebereich vorgeschlagen werden. Das ist aber trotzdem nicht unproblematisch, denn die Beschäftigungsbewilligungen werden dabei maximal für sechs Monate erlassen und könnten unter bestimmten Voraussetzungen für weitere sechs Monate verlängert werden.

 

Ich möchte aber betonen, dass gerade der Krankenpflegebereich ein besonders hoch qualifizierter und sehr heikler ist, weil hilflose, kranke Menschen diesen Personen anvertraut sind. Daher können wir das mit Saisonbranchen wie Landwirtschaft oder Tourismus - wo es durchaus um Menschen geht, die sich wehren können - nicht vergleichen.

 

Eine Beschäftigungsbewilligung für maximal ein Jahr erfordert einen hohen bürokratischen Aufwand, aber das ist es nicht allein. Wir können auch nicht kontinuierlich Personal planen. Die Tätigkeit in diesen Bereichen setzt nicht nur eine qualifizierte Ausbildung voraus, sondern die Personen müssen jeweils auch für den bestimmten

 

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