Gemeinderat,
14. Sitzung vom 22.03.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 5 von 81
zentren ich erwarte, möchte ich Ihnen Folgendes antworten.
Nach den Erläuterungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes
soll die Neuzuwanderung ausländischer Arbeitskräfte samt deren Familien auf
hoch qualifizierte Führungs- und Spezialkräfte eingeschränkt werden. Als
Schlüsselkräfte gelten jene Ausländer, die über eine besondere, auf dem
inländischen Arbeitsmarkt nachgefragte Ausbildung oder über spezielle
Kenntnisse und Fertigkeiten mit entsprechender beruflicher Erfahrung verfügen
und für die beabsichtigte Beschäftigung eine monatliche Bruttoentlohnung
erhalten, die durchwegs mindestens 60 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage
gemäß § 108 Abs. 3 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes
beträgt. Das ist derzeit ein Betrag von 1 962 EUR beziehungsweise,
wenn wir es in unsere alte Währung umrechnen, ungefähr 27 000 S
zuzüglich Sonderzahlungen.
Im Wiener Krankenanstaltenverbund waren im Jahr 2001
durchschnittlich 12 300 Gesundheits- und Krankenpflegepersonen tätig. Von
ihnen besitzen 11,2 Prozent, das sind 1 380 Personen, derzeit noch
nicht die österreichische Staatsbürgerschaft. Das durchschnittliche
Bruttogehalt in den ersten Jahren des Pflegeberufs liegt unter dem von der
Bundesregierung geforderten Mindesteinkommen. Das diplomierte Gesundheits- und
Krankenpflegepersonal verdient durchschnittlich ohne Zulagen - das heißt, wenn
sie reinen Tagdienst versehen und so 40 Stunden pro Woche arbeiten -
1 491 EUR. Wenn sie aber, wie in der Anfangszeit üblich, mehr als
eine 40-Stunden-Woche leisten, da Nachtdienste, Wochenenddienste,
Feiertagsdienste geleistet werden, erhalten sie durchschnittlich
1 780 EUR.
Die Personen, die aus dem Ausland nach Österreich
kommen, fangen nicht gleich als diplomierte Fachkräfte an. Sie müssen erst ihr
Diplom nostrifizieren, das brauchen wir, um diesen hervorragenden
Pflegestandard zu gewährleisten. Bei ihnen beträgt das monatliche Entgelt ohne
Zulagen 1 326 EUR und mit Zulagen durchschnittlich ungefähr
1 550 EUR.
Wir liegen aber in Wien - und das möchte ich betonen
- mit dieser Bezahlung des Pflegedienstes österreichweit im oberen Durchschnitt
der Gehälter für diplomiertes Pflegepersonal sowie für PflegehelferInnen. Aber
es gelingt uns trotz dieser Bezahlung nur in sehr bedingtem Ausmaß - und zwar
vor allem der Bereich der Geriatrie, wo der Dienst körperlich und psychisch
äußerst anstrengend ist -, Krankenpflegepersonal zu gewinnen.
Mit Stichtag 31.1.2002 waren im Wiener Krankenanstaltenverbund
366 Dienstposten im Pflegebereich, in den Krankenanstalten und Geriatriezentren
der Stadt Wien - und da beziehe ich noch nicht die privaten Pflegeheime und die
privaten Krankenanstalten ein -, unbesetzt. Eine Nachbesetzung dieser vakanten
Dienstposten konnte durch die Diplomierungen - dadurch, dass wir in den
Pflegeberufen zeitverschobene Ausbildungen haben - trotzdem nicht zur Gänze
durchgeführt werden. Wir haben noch immer einen Mangel von 200 Dienstposten.
Auf Grund dieses Fachkräftemangels im gehobenen
Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege habe ich im März dieses Jahres eine
Imagekampagne für die Pflegeberufe gestartet. Darum wurde ich auch gebeten von
den Vertretern der Caritas und anderer Pflegevereine. Das ist in den ersten
Wochen auf sehr reges Interesse von Inländern, aber auch von Ausländern
gestoßen. Es wurden unzählige Telefonate mit der Generaldirektion des KAV geführt,
es wurde nach den Berufschancen und nach der Ausbildung gefragt. Wir haben auch
vor allem SchülerInnen angeboten zu schnuppern: Sie können an Unterrichtseinheiten
teilnehmen, sie können Stationen sowohl in Krankenanstalten als auch im
Geriatriezentrumsbereich besichtigen. Das wurde sehr zahlreich angenommen.
Wir haben aber nicht nur ausländische Interessenten
für die Ausbildung gefunden - wie wir zuerst gedacht hatten -, sondern es haben
sich auch bereits im Ausland ausgebildete Pflegekräfte gemeldet: Sie hätten
gerne eine Anstellung bei der Stadt Wien, verfügen allerdings über keine
Aufenthalts- und Beschäftigungsbewilligung. Daher mussten wir diesen
Interessenten abschlägige Antworten erteilen.
Wir haben auch eine deutliche Erhöhung von Nostrifikationsanträgen
im Jahr 2001 zu verzeichnen. Es waren 269, im Vergleich dazu waren es im Jahr
2000 nur 210. Wir haben diesen Ansuchen auch weitgehend entsprochen, wir
konnten Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen. Wir können aber dann dieses
entsprechende Potenzial an ausländisch ausgebildeten, nostrifizierten
Fachkräften nicht auf dem Arbeitsmarkt einsetzen, weil diese wegen der
restriktiven Ausländerbeschäftigungspolitik der Bundesregierung nicht
angestellt werden dürfen.
Auch die Tatsache ist sehr unbefriedigend, dass auf
Grund der bestehenden Quotenregelungen neue Anstellungen in diesem Bereich nur
in geringem Ausmaß erteilt werden. Bezogen auf den Integrationsvertrag und den
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Fremdengesetz 1997, das Asylgesetz
1997 und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden sollen, könnte der
Gesundheits- und Krankenpflegebereich allerdings als Ausnahmebereich
vorgeschlagen werden. Das ist aber trotzdem nicht unproblematisch, denn die
Beschäftigungsbewilligungen werden dabei maximal für sechs Monate erlassen und
könnten unter bestimmten Voraussetzungen für weitere sechs Monate verlängert
werden.
Ich möchte aber betonen, dass gerade der Krankenpflegebereich
ein besonders hoch qualifizierter und sehr heikler ist, weil hilflose, kranke
Menschen diesen Personen anvertraut sind. Daher können wir das mit Saisonbranchen
wie Landwirtschaft oder Tourismus - wo es durchaus um Menschen geht, die sich
wehren können - nicht vergleichen.
Eine Beschäftigungsbewilligung für maximal ein Jahr
erfordert einen hohen bürokratischen Aufwand, aber das ist es nicht allein. Wir
können auch nicht kontinuierlich Personal planen. Die Tätigkeit in diesen
Bereichen setzt nicht nur eine qualifizierte Ausbildung voraus, sondern die
Personen müssen jeweils auch für den bestimmten
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular