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Gemeinderat, 14. Sitzung vom 22.03.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 12 von 81

 

Zeiten, in denen wir weniger an den Bund abliefern müssen -, die FSME-Impfung den Jugendlichen vielleicht auch in anderer Form anzubieten. Mir als Ärztin ist so etwas immer ein Anliegen - das können Sie sich vorstellen -, aber derzeit besteht diese Form des Angebots nicht.

 

Aber man kann sicher auch die Frage betreffend die Impfungen für Fernreisen in irgendeiner Weise in Erwägung ziehen, da ja jetzt an viel mehr Orten Impfungen für Fernreisen in qualifiziertem Ausmaß angeboten werden. Zu einem Zeitpunkt, als die Fernreisen noch viel seltener waren als heute, hat man ja kaum irgendwo entsprechende Beratung und Betreuung gefunden. Das hat sich zum Glück geändert. Daher - wir werden darüber, wenn Sie es wollen, vielleicht auch im Gesundheitsausschuss diskutieren - kann man solche Änderungen durchaus auch in Erwägung ziehen.

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Die dritte Zusatzfrage stellt Frau GRin Dr Pilz.

 

GRin Dr Sigrid Pilz (Grüner Klub im Rathaus): Frau Stadträtin!

 

Sie haben uns sehr ausführlich erklärt, dass es Aufgabe des Arbeitgebers ist, für den entsprechenden Schutz der Bediensteten vor Infektionskrankheiten vorzusorgen. Sie als Gesundheitsstadträtin müssten aber auch ein offenes Ohr dafür haben, dass alle Kinder und alle Bediensteten, die in diesem Bereich arbeiten, in der Stadt geschützt sind.

 

Daher meine Frage: Können Sie sich - unbeschadet dieser fraglos zutreffenden Rechtslage - vorstellen, für private Träger von Kindertagesheimen und Kindergärten eine Refundierung dieser Kosten für die Hepatitis-A-Impfung vorzunehmen, um den Schutz der Kinder und der dort beschäftigten Kindergärtnerinnen zu gewährleisten?

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Sehr geehrte Frau Gemeinderätin!

 

Es kann wirklich nicht sein, dass man die Arbeitgeber aus ihrer Verantwortung für ihre Dienstnehmer entlässt. Wir haben uns auf der einen Seite gegen Selbstbehalte für Kranke gewehrt, weil man gesagt hat, das führt zu einem Ungleichverhältnis zwischen dem, was Arbeitgeber und Dienstnehmer beizutragen haben. Ich kann mir daher eigentlich nicht vorstellen, dass wir die Dienstgeber aus dieser Verantwortung für die Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bereichen, wo eine erhöhte Infektionsgefahr besteht, entlassen. Es ist in diesem Fall nicht so eine massive Infektionsgefahr, es ist eine geringe. Trotzdem würde ich es empfehlen, die Impfung durchzuführen, so wie ich auch dafür bin, dass wir es im Rahmen der Gemeinde Wien machen.

 

Aber dass man jeden Dienstgeber aus seiner Verpflichtung, aus seiner Verantwortung für seine Dienstnehmer entlässt, das halte ich für gar keine gute Strategie.

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke schön. - Die vierte Zusatzfrage stellt Frau GRin Lakatha.

 

GRin Ingrid Lakatha (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Frau Stadträtin!

 

Ich muss sagen, ich bedauere Ihre Aussage, dass diese Gratisimpfung erst im Laufe dieses Jahres kommen wird, denn im Ausschuss haben Sie eigentlich zugesagt, dass es im ersten Halbjahr sein wird. Ein Zeitraum von sechs Monaten macht ja doch auch einen gewissen Unterschied.

 

Ich möchte Sie jetzt fragen, ob es im Sinne dieser Gratisimpfung möglich sein soll, dass die Impfung auch über niedergelassene Ärzte verabreicht werden kann. Können Sie sich das vorstellen?

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Wenn die Kosten vom Dienstgeber, von der Gemeinde Wien übernommen werden, so sind natürlich da, wenn wir das in unseren Gesundheitsämtern verabreichen, auch jene Kosten inkludiert, die durch die Anstellungsverhältnisse der Ärzte bestehen. Ich müsste wesentlich mehr bezahlen, wenn wir diese Impfungen ausgliedern würden. Da wir verpflichtet sind, mit den Geldern der Steuerzahler sparsam umzugehen, muss ich versuchen, das im Bereich des Gesundheitsamts durchzuführen.

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke schön. - Die 4. Anfrage ist somit beantwortet.

 

Wir kommen zur 5. Anfrage (FSP/01361/2002/0003-KFP/GM). Sie ist von Frau GRin Mag Unterreiner an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft gerichtet: Die von Ioan Holender 1997 gestartete Aktion der Verhängung des 1955 von Rudolf Hermann Eisenmenger gestalteten Eisernen Vorhangs in der Wiener Staatsoper geht heuer zu Ende. Eine Initiative der Kunsthistorikerin Maria Mißbach will nun dem ursprünglichen Kunstwerk seine Bedeutung wiedergeben. Der Eiserne Vorhang ist - so wie die gesamte Oper - nicht nur für Hunderte von Opernfreunden ein Symbol für den österreichischen Wiederaufbau, sondern vor allem für die Wiener Bevölkerung, da sie das Blattgold für das Kunstwerk gespendet hatte. Wenn Sie auch als Wiener Kulturstadtrat nicht unmittelbar für die politischen Entscheidungen, die Staatsoper betreffend, verantwortlich sind, so ist doch Ihre Meinung zu diesem Thema von Interesse. Was sagen Sie zur Unterschriftenaktion, "das Gesamtkunstwerk Staatsoper als Zeugnis und Dokument des österreichischen Wiederaufbaus in der geschlossenen damals errichteten Form zu erhalten"?

 

Bitte.

 

Amtsf StR Dr Andreas Mailath-Pokorny: Sehr geehrter Herr Vorsitzender!

 

Die Frau Gemeinderätin wollte von mir im Zusammenhang mit der Gestaltung des so genannten eisernen Vorhangs in der Wiener Staatsoper und einer damit im Zusammenhang stehenden Bürgerinitiative wissen, ob ich diese Initiative unterstütze. - Ich sage das nur, weil einige Zuschauer hier sind, die vielleicht nicht wissen, was die eigentliche Frage ist, die ich beantworte, was ich hiermit tue:

 

Sehr geehrte Frau Gemeinderätin! Sie haben Recht

 

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