Gemeinderat,
14. Sitzung vom 22.03.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 49 von 81
Aussage, es gäbe prinzipiell wichtigere Themen,
nicht wirklich gut angekommen, denn für die Universitäten ist dieser
Gesetzesentwurf eigentlich ein Schlag ins Gesicht. Sie hätten sich, glaube ich,
eine andere Äußerung vom Bürgermeister der Stadt Wien erwartet.
In diesem Gesetzesentwurf
wird mit der Mitbestimmung der universitären Kurien, die 1975 von Herta
Firnberg eingeführt wurden, wieder aufgeräumt. Eine Mitbestimmung gibt es nicht
mehr. Die Demokratie an den Universitäten wird mit diesem Gesetz Makulatur.
Dieses Gesetz zeigt, wie autoritär und in welchem Stil diese Bundesregierung
gedenkt, mit kritischen Stimmen, die es an den Universitäten gibt, umzugehen.
So werden einfach die Vertretungsorgane
abgeschafft. Es wird keine Rektorenkonferenz, keine Bundeskonferenz des
wissenschaftlichen und nicht wissenschaftlichen Personals mehr geben. Die ÖH
wird somit obsolet, also ganz im Sinne, wie uns die Bundesregierung zeigt, wie
man mit kritischen Stimmen umgeht.
Deshalb bringe ich nachher
einen Antrag ein, denn ich denke, die Stadt Wien muss sich zu Wort melden und
zeigen, dass das nicht der Stil ist, wie man mit Universitäten und Menschen,
die an diesen Universitäten arbeiten, lehren und studieren, umgeht.
In diesem Gesetz wird der so
genannte Universitätsrat hochgelobt. Wenn man sich die Medien anschaut, dann
ist dieser Rat eigentlich bei vielen der Stein des Anstoßes. Es wird darüber
gestritten, wer wen entsenden darf. Vielleicht gibt es in dieser Hinsicht noch
ein Entgegenkommen der Bundesministerin. Man wird abwarten müssen.
Dieser Universitätsrat
zeigt, dass Universitäten eigentlich in diesem Universitätsrat nichts mehr
mitzureden haben sollen. Alle Bedenken, die im Vorfeld zu diesem
Gesetzesentwurf geäußert wurden, wurden hinweggewischt, ganz, wie im Stile
dieser Bundesregierung seit zwei Jahren zu bemerken ist.
Mit dem UG 93 kam schon
eine Erweiterung der Autonomie und Verantwortung der Universitäten für
zahlreiche finanzielle Belange hinzu. Es wurde auch von den Universitäten
gefordert, sie doch endlich einmal mit dem UG 93, das zum Beispiel in der
Uni Wien erst am 1. Jänner 2000 implementiert wurde, arbeiten zu lassen
und man dann schauen kann, was diese ersten Autonomiebestrebungen bewirkt
haben. Aber das war anscheinend nicht das, was das Bundesministerium wollte.
Somit soll den Universitäten nach dem UniStG 97 und nach den
Studiengebühren ein weiteres Ding aufs Auge gedrückt werden, statt dass man die
Universitäten einmal arbeiten und ihrer Aufgabe nach Forschung und Lehre
nachkommen lässt. Sie werden mit Bürokratie und pausenlosen Änderungen des
Universitätsorganisationsgesetzes beschäftigt.
Dieser Begutachtungsentwurf,
der relativ rasch durchgezogen werden soll - auch das sind wir von der
Bundesregierung gewöhnt -, steht eigentlich dem Geiste der Verfassung entgegen,
denn es gibt hier Einschränkungen der Selbstverwaltung, es bedeutet wirklich
untragbare Rückschritte in der demokratischen Mitverantwortung und
Mitentscheidung der Universitätsangehörigen und es gibt keine adäquate
Sicherstellung der Finanzierung der Universitäten.
Der zweite Beschlussantrag,
den ich einbringen möchte, lautet:
"Der Gemeinderat der
Stadt Wien spricht sich gegen die Einschränkung der Selbstverwaltung der
Universitäten aus, wie sie sich in der Etablierung eines unter der Kontrolle
des Ministeriums stehenden, mit großer Machtfülle ausgestatteten
Universitätsrats ausdrückt und fordert hingegen Strukturen der
Selbstverwaltung, die diesen Namen verdienen.
Der Gemeinderat der Stadt
Wien spricht sich gegen den Abbau der Mitentscheidungs- und
Mitverantwortungsmöglichkeiten der Universitätsangehörigen aus, wie es sich im
Begutachtungsentwurf darstellt und fordert stattdessen eine adäquate Einbindung
aller universitären Gruppen bezüglich Wahlrecht, Ämterfähigkeit und
zahlenmäßige Verankerung in den Gremien.
Der Gemeinderat der Stadt
Wien spricht sich gegen Modalitäten der Ressourcenzuteilung aus, die den
Universitäten keine Finanzierungssicherheit zugesteht und fordert stattdessen,
dass zwischen der Republik und den Universitäten echte Leistungsverträge
abzuschließen sind.
Der Gemeinderat der Stadt
Wien spricht sich für die Verankerung gesellschaftlicher Ziele, insbesondere
der Frauenförderung, in den Leistungsverträgen aus.
Der Gemeinderat der Stadt
Wien spricht sich für die Absicherung der Rechte der Studierenden und ihre
Mitwirkung an der Gestaltung der Studien aus.
Der Gemeinderat der Stadt Wien
protestiert schärfstens gegen die Absicht, die Einbeziehung der regionalen
Gebietskörperschaften, insbesondere der Länder und Gemeinden, wie sie derzeit
im UG 93 geregelt sind, abzuschaffen und ersucht die Bundesrätinnen und
Bundesräte des Landes Wien, in diese Richtung zu wirken.
Der Gemeinderat der Stadt
Wien ersucht die Bundesregierung und den Bundesgesetzgeber, dringend
gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Universitäten echte
Autonomie zugestehen, die demokratisch organisierte Selbstverwaltung erhält,
die Verantwortung und gesellschaftliche Einbindung stärkt und die die
Finanzierung sicherstellt.
Der Gemeinderat ersucht die
Frau Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur dringend, den
Begutachtungsentwurf dahingehend abzuändern, dass die genannten Probleme gelöst
werden.
Der Gemeinderat der Stadt
Wien unterstützt alle Universitäten und alle universitären Gruppen in ihrer
Zurückweisung des Gesetzesentwurfs."
In formeller Hinsicht
beantrage ich die sofortige Abstimmung des Antrags. (Beifall bei den
GRÜNEN.)
Ich hoffe auf die
Unterstützung dieser beiden Anträge in unserem Sinne und im Sinne der
universitären Bildung in diesem Land und vor allem in dieser Stadt. (Beifall
bei den GRÜNEN.)
Vorsitzender GR Günther Reiter:
Zum Wort ist niemand
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