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Gemeinderat, 14. Sitzung vom 22.03.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 49 von 81

 

Aussage, es gäbe prinzipiell wichtigere Themen, nicht wirklich gut angekommen, denn für die Universitäten ist dieser Gesetzesentwurf eigentlich ein Schlag ins Gesicht. Sie hätten sich, glaube ich, eine andere Äußerung vom Bürgermeister der Stadt Wien erwartet.

 

In diesem Gesetzesentwurf wird mit der Mitbestimmung der universitären Kurien, die 1975 von Herta Firnberg eingeführt wurden, wieder aufgeräumt. Eine Mitbestimmung gibt es nicht mehr. Die Demokratie an den Universitäten wird mit diesem Gesetz Makulatur. Dieses Gesetz zeigt, wie autoritär und in welchem Stil diese Bundesregierung gedenkt, mit kritischen Stimmen, die es an den Universitäten gibt, umzugehen.

 

So werden einfach die Vertretungsorgane abgeschafft. Es wird keine Rektorenkonferenz, keine Bundeskonferenz des wissenschaftlichen und nicht wissenschaftlichen Personals mehr geben. Die ÖH wird somit obsolet, also ganz im Sinne, wie uns die Bundesregierung zeigt, wie man mit kritischen Stimmen umgeht.

 

Deshalb bringe ich nachher einen Antrag ein, denn ich denke, die Stadt Wien muss sich zu Wort melden und zeigen, dass das nicht der Stil ist, wie man mit Universitäten und Menschen, die an diesen Universitäten arbeiten, lehren und studieren, umgeht.

 

In diesem Gesetz wird der so genannte Universitätsrat hochgelobt. Wenn man sich die Medien anschaut, dann ist dieser Rat eigentlich bei vielen der Stein des Anstoßes. Es wird darüber gestritten, wer wen entsenden darf. Vielleicht gibt es in dieser Hinsicht noch ein Entgegenkommen der Bundesministerin. Man wird abwarten müssen.

 

Dieser Universitätsrat zeigt, dass Universitäten eigentlich in diesem Universitätsrat nichts mehr mitzureden haben sollen. Alle Bedenken, die im Vorfeld zu diesem Gesetzesentwurf geäußert wurden, wurden hinweggewischt, ganz, wie im Stile dieser Bundesregierung seit zwei Jahren zu bemerken ist.

 

Mit dem UG 93 kam schon eine Erweiterung der Autonomie und Verantwortung der Universitäten für zahlreiche finanzielle Belange hinzu. Es wurde auch von den Universitäten gefordert, sie doch endlich einmal mit dem UG 93, das zum Beispiel in der Uni Wien erst am 1. Jänner 2000 implementiert wurde, arbeiten zu lassen und man dann schauen kann, was diese ersten Autonomiebestrebungen bewirkt haben. Aber das war anscheinend nicht das, was das Bundesministerium wollte. Somit soll den Universitäten nach dem UniStG 97 und nach den Studiengebühren ein weiteres Ding aufs Auge gedrückt werden, statt dass man die Universitäten einmal arbeiten und ihrer Aufgabe nach Forschung und Lehre nachkommen lässt. Sie werden mit Bürokratie und pausenlosen Änderungen des Universitätsorganisationsgesetzes beschäftigt.

 

Dieser Begutachtungsentwurf, der relativ rasch durchgezogen werden soll - auch das sind wir von der Bundesregierung gewöhnt -, steht eigentlich dem Geiste der Verfassung entgegen, denn es gibt hier Einschränkungen der Selbstverwaltung, es bedeutet wirklich untragbare Rückschritte in der demokratischen Mitverantwortung und Mitentscheidung der Universitätsangehörigen und es gibt keine adäquate Sicherstellung der Finanzierung der Universitäten.

 

Der zweite Beschlussantrag, den ich einbringen möchte, lautet:

 

"Der Gemeinderat der Stadt Wien spricht sich gegen die Einschränkung der Selbstverwaltung der Universitäten aus, wie sie sich in der Etablierung eines unter der Kontrolle des Ministeriums stehenden, mit großer Machtfülle ausgestatteten Universitätsrats ausdrückt und fordert hingegen Strukturen der Selbstverwaltung, die diesen Namen verdienen.

 

Der Gemeinderat der Stadt Wien spricht sich gegen den Abbau der Mitentscheidungs- und Mitverantwortungsmöglichkeiten der Universitätsangehörigen aus, wie es sich im Begutachtungsentwurf darstellt und fordert stattdessen eine adäquate Einbindung aller universitären Gruppen bezüglich Wahlrecht, Ämterfähigkeit und zahlenmäßige Verankerung in den Gremien.

 

Der Gemeinderat der Stadt Wien spricht sich gegen Modalitäten der Ressourcenzuteilung aus, die den Universitäten keine Finanzierungssicherheit zugesteht und fordert stattdessen, dass zwischen der Republik und den Universitäten echte Leistungsverträge abzuschließen sind.

 

Der Gemeinderat der Stadt Wien spricht sich für die Verankerung gesellschaftlicher Ziele, insbesondere der Frauenförderung, in den Leistungsverträgen aus.

 

Der Gemeinderat der Stadt Wien spricht sich für die Absicherung der Rechte der Studierenden und ihre Mitwirkung an der Gestaltung der Studien aus.

 

Der Gemeinderat der Stadt Wien protestiert schärfstens gegen die Absicht, die Einbeziehung der regionalen Gebietskörperschaften, insbesondere der Länder und Gemeinden, wie sie derzeit im UG 93 geregelt sind, abzuschaffen und ersucht die Bundesrätinnen und Bundesräte des Landes Wien, in diese Richtung zu wirken.

 

Der Gemeinderat der Stadt Wien ersucht die Bundesregierung und den Bundesgesetzgeber, dringend gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Universitäten echte Autonomie zugestehen, die demokratisch organisierte Selbstverwaltung erhält, die Verantwortung und gesellschaftliche Einbindung stärkt und die die Finanzierung sicherstellt.

 

Der Gemeinderat ersucht die Frau Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur dringend, den Begutachtungsentwurf dahingehend abzuändern, dass die genannten Probleme gelöst werden.

 

Der Gemeinderat der Stadt Wien unterstützt alle Universitäten und alle universitären Gruppen in ihrer Zurückweisung des Gesetzesentwurfs."

 

In formeller Hinsicht beantrage ich die sofortige Abstimmung des Antrags. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Ich hoffe auf die Unterstützung dieser beiden Anträge in unserem Sinne und im Sinne der universitären Bildung in diesem Land und vor allem in dieser Stadt. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Zum Wort ist niemand

 

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