«  1  »

 

Gemeinderat, 17. Sitzung vom 25.06.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 3 von 115

 

(Wiederaufnahme der Sitzung um 9.01 Uhr.)

 

Vorsitzende GRin Mag Heidemarie Unterreiner: Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Wir nehmen die Verhandlungen wieder auf.

 

Heute ist Frau GRin Stubenvoll entschuldigt.

 

Die Beratung des Rechnungsabschlusses der Bundeshauptstadt Wien für das Jahr 2001 wird fortgesetzt, und wir kommen nun zur Beratung der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Soziales, Information und Sport.

 

Zum Wort gemeldet ist Frau GRin Jerusalem. Ich erteile es ihr.

 

GRin Susanne Jerusalem (Grüner Klub im Rathaus): Frau Vorsitzende! Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Die, die da sind, scheinen ja die Ausgeschlafenen zu sein. Schaut nur so aus. Schaut bei mir auch nur so aus.

 

Wir werden nichtsdestotrotz uns jetzt mit der Geschäftsgruppe Soziales und Bildung auseinander setzen.

 

Ich möchte ganz gern, weil ich mich ja gestern bei der Gesundheit habe streichen lassen, weil es einfach schon ganz spät war, dennoch den einen Gedanken, den ich gestern unterbringen wollte, jetzt zu Beginn meiner Rede bringen, und möchte über die Novellierung der Straßenverkehrsordnung sprechen, die ja da geplant ist und die ganz viel mit Drogen zu tun hat.

 

Also immer, wenn irgendwo ein Unfall passiert und man kommt dann im Nachhinein drauf, das ist ein so genannter Drogenlenker gewesen, dann ist der Ruf nach einem neuen Gesetz laut. (StRin Dipl Ing Dr Herlinde Rothauer: Zu Recht!) Bitte? (StRin Dipl Ing Dr Herlinde Rothauer: Zu Recht! Zu Recht!) Zu Recht, wenn man sich trotzdem die Zeit lässt, etwas Vernünftiges zu machen, weil ein Gesetz ja immer eine Verbesserung einer Lage darstellen soll und nicht eine Verschlechterung einer Lage. Ich glaube, da sind wir alle einer Meinung. (StRin Dipl Ing Dr Herlinde Rothauer: Ja!)

 

Es gibt noch einen Punkt, wo wir wahrscheinlich alle einer Meinung sind, nämlich niemand will von einem Drogenlenker irgendwo angefahren werden und alle wollen, dass die aus dem Verkehr gezogen werden. Alle wollen, dass die Straßen verkehrssicherer werden. Die Frage ist ja nur: Wie machen wir das? Und ich behaupte: Mit dem neuen Gesetz ganz sicher nicht! Ich sage das jetzt auch deswegen, weil offensichtlich auch die SPÖ nach den gestrigen Verhandlungen nunmehr diesem neuen Gesetz zustimmen will.

 

Ich möchte aber - und ein paar Leute sitzen ja hier, und zwar der Herr Kowarik und der Herr Pfeiffer und die Frau Landauer - daran erinnern, dass wir im Drogenbeirat lange über dieses Gesetz gesprochen haben und von den ganz vielen Fachleuten, die entweder dort waren oder schriftliche Unterlagen geliefert haben - es sind ungefähr 25 Fachleute, wenn ich es jetzt richtig im Kopf habe, 27 Fachleute -, ein Einziger war, der dieses Gesetz für schlau gehalten hat. Alle anderen haben gesagt, dieses Gesetz erreicht sein Ziel, nämlich Verkehrssicherheit, mit Sicherheit nicht! Ich habe hinzugefügt, dieses Gesetz hat gar nicht das Ziel von mehr Verkehrssicherheit, sondern ist ausschließlich eine drogenpolitische Maßnahme mit dem Zweck der Kriminalisierung von ganz vielen Menschen, die gar nicht verkehrsuntauglich oder verkehrsunsicher sind. Und das möchte ich jetzt ganz kurz einmal begründen. (GR Mag Helmut Kowarik: Darüber war man sich aber auch nicht ganz klar!) Bitte, Herr Kowarik? Ich höre Sie nicht. (GR Mag Helmut Kowarik: Darüber war man sich aber auch nicht ganz klar!) Na gut, ich argumentiere einmal und man kann ja dann in einen Dialog eintreten.

 

Ich möchte einmal nur kurz ansprechen: Einen Vor-Ort-Check, der 200 illegale Verbindungen und 100 legale Verbindungen, wo Medikamente zu Verkehrsuntüchtigkeit führen, abcheckt, den gibt es einmal nicht. Den haben wir nicht, also können wir ihn auch nicht anwenden. Das ist das Erste.

 

Zweiter Punkt: Wenn wir sagen - und ich glaube, das ist jetzt das, worauf sich SPÖ und FPÖ und ÖVP im Parlament einigen wollen -, dass man die Drogen im Urin hernimmt, im Harn hernimmt, um abzutesten, dann möchte ich Ihnen eines mit auf den Weg geben, was mir ganz, ganz wichtig erscheint, und deswegen mache ich es auch ein bisschen ausführlicher:

 

Amphetamine, und zwar kurz wirksame Amphetamine, haben eine Wirksamkeitsdauer von ein bis zwei Stunden. In diesen ein bis zwei Stunden soll so ein Mensch nicht Auto fahren - vollkommen klar und vollkommen d`accord mit Ihnen. Aber es geht nicht nur um diese Wirksamkeit, sondern um die Nachweisbarkeit. Wenn wir uns jetzt anschauen, wie lange ist ein kurz wirksames Amphetamin, das ein bis zwei Stunden die Verkehrstüchtigkeit beeinflusst, auch tatsächlich nachweisbar, so sind das drei Tage. Man braucht sich das nur vorzustellen. Da fährt einer auf der Straße und ein Polizist hat den Verdacht, woher auch immer, vielleicht weil ihm die Person, die da drinnen sitzt, nicht gefällt oder weil es sich um Samstag Nacht handelt und viele Jugendliche von irgendwelchen Discos oder sonst wo unterwegs sind und sich einer denkt: Hey, da habe ich einen Verdacht. Der haltet den auf, dann wird der über den Harn abgetestet, man kommt drauf, der ist positiv, und was hat man gefunden? - Man hat jemanden gefunden, der möglicherweise vor zwei Tagen Amphetamine konsumiert hat, aber voll verkehrstauglich war, weil das gar nicht mehr wirkt. Es ist nur im Harn drinnen.

 

Meiner Meinung nach wird das einfach so ablaufen, dass man vor allem in der Samstag Nacht in Wien eine Jagd auf Cannabis-Konsumenten veranstaltet, weil bei Cannabis ist es genau dasselbe: Einer konsumiert einen Joint, der wirkt drei bis sechs Stunden, im Harn finde ich das aber drei bis sieben Tage lang.

 

Und, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ: Was denkt sich ein Herr Cap, wenn er nunmehr einer derartigen Sache zustimmt? Was denkt sich der? Haben Sie ihn nicht darüber informiert, was uns die Fachleute im Drogenbeirat gesagt haben? Dass es einen großen Unterschied gibt zwischen dem,

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular