Gemeinderat,
17. Sitzung vom 25.06.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 3 von 115
(Wiederaufnahme
der Sitzung um 9.01 Uhr.)
Vorsitzende GRin Mag Heidemarie Unterreiner: Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Wir nehmen die Verhandlungen wieder auf.
Heute ist Frau GRin Stubenvoll entschuldigt.
Die Beratung des
Rechnungsabschlusses der Bundeshauptstadt Wien für das Jahr 2001 wird
fortgesetzt, und wir kommen nun zur Beratung der Geschäftsgruppe Bildung,
Jugend, Soziales, Information und Sport.
Zum Wort gemeldet ist Frau GRin Jerusalem. Ich erteile
es ihr.
GRin Susanne Jerusalem
(Grüner Klub im Rathaus): Frau
Vorsitzende! Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Die, die da sind, scheinen ja die Ausgeschlafenen zu
sein. Schaut nur so aus. Schaut bei mir auch nur so aus.
Wir werden nichtsdestotrotz uns jetzt mit der Geschäftsgruppe
Soziales und Bildung auseinander setzen.
Ich möchte ganz gern, weil ich mich ja gestern bei
der Gesundheit habe streichen lassen, weil es einfach schon ganz spät war,
dennoch den einen Gedanken, den ich gestern unterbringen wollte, jetzt zu
Beginn meiner Rede bringen, und möchte über die Novellierung der Straßenverkehrsordnung
sprechen, die ja da geplant ist und die ganz viel mit Drogen zu tun hat.
Also immer, wenn irgendwo ein Unfall passiert und man
kommt dann im Nachhinein drauf, das ist ein so genannter Drogenlenker gewesen,
dann ist der Ruf nach einem neuen Gesetz laut. (StRin Dipl Ing Dr Herlinde Rothauer: Zu Recht!) Bitte? (StRin Dipl Ing Dr Herlinde Rothauer: Zu
Recht! Zu Recht!) Zu Recht, wenn man sich trotzdem die Zeit lässt, etwas
Vernünftiges zu machen, weil ein Gesetz ja immer eine Verbesserung einer Lage
darstellen soll und nicht eine Verschlechterung einer Lage. Ich glaube, da sind
wir alle einer Meinung. (StRin Dipl Ing
Dr Herlinde Rothauer: Ja!)
Es gibt noch einen Punkt, wo wir wahrscheinlich alle
einer Meinung sind, nämlich niemand will von einem Drogenlenker irgendwo
angefahren werden und alle wollen, dass die aus dem Verkehr gezogen werden.
Alle wollen, dass die Straßen verkehrssicherer werden. Die Frage ist ja nur:
Wie machen wir das? Und ich behaupte: Mit dem neuen Gesetz ganz sicher nicht!
Ich sage das jetzt auch deswegen, weil offensichtlich auch die SPÖ nach den
gestrigen Verhandlungen nunmehr diesem neuen Gesetz zustimmen will.
Ich möchte aber - und ein paar Leute sitzen ja hier,
und zwar der Herr Kowarik und der Herr Pfeiffer und die Frau Landauer - daran
erinnern, dass wir im Drogenbeirat lange über dieses Gesetz gesprochen haben
und von den ganz vielen Fachleuten, die entweder dort waren oder schriftliche
Unterlagen geliefert haben - es sind ungefähr 25 Fachleute, wenn ich es
jetzt richtig im Kopf habe, 27 Fachleute -, ein Einziger war, der dieses Gesetz
für schlau gehalten hat. Alle anderen haben gesagt, dieses Gesetz erreicht sein
Ziel, nämlich Verkehrssicherheit, mit Sicherheit nicht! Ich habe hinzugefügt,
dieses Gesetz hat gar nicht das Ziel von mehr Verkehrssicherheit, sondern ist
ausschließlich eine drogenpolitische Maßnahme mit dem Zweck der Kriminalisierung
von ganz vielen Menschen, die gar nicht verkehrsuntauglich oder verkehrsunsicher
sind. Und das möchte ich jetzt ganz kurz einmal begründen. (GR Mag Helmut Kowarik: Darüber war man sich aber auch nicht ganz
klar!) Bitte, Herr Kowarik? Ich höre Sie nicht. (GR Mag Helmut Kowarik: Darüber war man sich aber auch nicht ganz klar!)
Na gut, ich argumentiere einmal und man kann ja dann in einen Dialog eintreten.
Ich möchte einmal nur kurz ansprechen: Einen
Vor-Ort-Check, der 200 illegale Verbindungen und 100 legale
Verbindungen, wo Medikamente zu Verkehrsuntüchtigkeit führen, abcheckt, den
gibt es einmal nicht. Den haben wir nicht, also können wir ihn auch nicht
anwenden. Das ist das Erste.
Zweiter Punkt: Wenn wir sagen - und ich glaube, das
ist jetzt das, worauf sich SPÖ und FPÖ und ÖVP im Parlament einigen wollen -,
dass man die Drogen im Urin hernimmt, im Harn hernimmt, um abzutesten, dann möchte
ich Ihnen eines mit auf den Weg geben, was mir ganz, ganz wichtig erscheint,
und deswegen mache ich es auch ein bisschen ausführlicher:
Amphetamine, und zwar kurz wirksame Amphetamine, haben
eine Wirksamkeitsdauer von ein bis zwei Stunden. In diesen ein bis zwei Stunden
soll so ein Mensch nicht Auto fahren - vollkommen klar und vollkommen d`accord
mit Ihnen. Aber es geht nicht nur um diese Wirksamkeit, sondern um die
Nachweisbarkeit. Wenn wir uns jetzt anschauen, wie lange ist ein kurz wirksames
Amphetamin, das ein bis zwei Stunden die Verkehrstüchtigkeit beeinflusst, auch
tatsächlich nachweisbar, so sind das drei Tage. Man braucht sich das nur
vorzustellen. Da fährt einer auf der Straße und ein Polizist hat den Verdacht,
woher auch immer, vielleicht weil ihm die Person, die da drinnen sitzt, nicht
gefällt oder weil es sich um Samstag Nacht handelt und viele Jugendliche von
irgendwelchen Discos oder sonst wo unterwegs sind und sich einer denkt: Hey, da
habe ich einen Verdacht. Der haltet den auf, dann wird der über den Harn
abgetestet, man kommt drauf, der ist positiv, und was hat man gefunden? - Man
hat jemanden gefunden, der möglicherweise vor zwei Tagen Amphetamine konsumiert
hat, aber voll verkehrstauglich war, weil das gar nicht mehr wirkt. Es ist nur
im Harn drinnen.
Meiner Meinung nach wird das einfach so ablaufen,
dass man vor allem in der Samstag Nacht in Wien eine Jagd auf
Cannabis-Konsumenten veranstaltet, weil bei Cannabis ist es genau dasselbe:
Einer konsumiert einen Joint, der wirkt drei bis sechs Stunden, im Harn finde
ich das aber drei bis sieben Tage lang.
Und, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen von der
SPÖ: Was denkt sich ein Herr Cap, wenn er nunmehr einer derartigen Sache
zustimmt? Was denkt sich der? Haben Sie ihn nicht darüber informiert, was uns
die Fachleute im Drogenbeirat gesagt haben? Dass es einen großen Unterschied
gibt zwischen dem,
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