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Gemeinderat, 20. Sitzung vom 25.10.2002, Sitzungsbericht  -  Seite 3 von 8

 

Rahmen der Sanierung des Wientalsammelkanals, wird den GRAen für Stadtentwicklung und Verkehr sowie Umwelt zugewiesen.

 

(PGL/04706/2002/0001-KVP/GAT) Der Antrag der GRe Georg Fuchs und Mag Wolfgang Gerstl, betreffend ÖKO-Förderung für Energiesparhäuser beim Einfamilien- und Reihenhausbau, wird dem GRA für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung zugewiesen.

 

(PGL/04707/2002/0001-KGR/GAT) Der Antrag der GRe Mag Christoph Chorherr und Mag Wolfgang Gerstl, betreffend sicherheitstechnische Sanierung von Radverkehrsanlagen, insb des Ringradwegs, wird dem GRA für Stadtentwicklung und Verkehr zugewiesen.

 

Von der Bezirksvertretung Wieden wurde gemäß § 104 der Wiener Stadtverfassung ein Antrag, betreffend zusätzliche Mittel für die Instandhaltung von Pflichtschulen, eingebracht und dem amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke zugewiesen.

 

Von der Bezirksvertretung Alsergrund wurde gemäß § 104 der Wiener Stadtverfassung ein Antrag, betreffend Flächenwidmung Sensengasse, eingebracht und dem amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Stadtentwicklung und Verkehr zugewiesen.

 

Von der Bezirksvertretung Alsergrund wurde gemäß § 104 der Wiener Stadtverfassung ein Antrag, betreffend Flächenwidmung Sportplatz Sensengasse, eingebracht und dem amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Stadtentwicklung und Verkehr zugewiesen.

 

Von der Bezirksvertretung Donaustadt wurde gemäß § 104 der Wiener Stadtverfassung ein Antrag, betreffend zusätzliche Mittel für die Instandhaltung von Pflichtschulen, eingebracht und dem amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke zugewiesen.

 

5. Folgende Anträge des Stadtsenats werden gemäß § 26 der Wiener Stadtverfassung ohne Verhandlung angenommen, wobei Vorsitzender GR Günther Reiter feststellt, dass die im Sinne des § 25 der Wiener Stadtverfassung erforderliche Anzahl von Mitgliedern des Gemeinderats gegeben ist:

 

(03645/2002-GIF, P 1) Die Änderung der "Dienstvorschrift für Aushilfs- und Saisonbedienstete 1997" laut vorgelegter Beilage wird genehmigt.

 

(04281/2002-GIF, P 2) Dienstvorschrift für Lehrlinge 1996; Änderung (Beilage Nr 152/02)

 

(04302/2002-GIF, P 4) Das Vorhaben Anschaffung von acht Rüstlöschfahrzeugen mit Gesamtkosten in Höhe von 2 630 000 EUR wird genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2002 entfallende Betrag in Höhe von 1 750 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/1620/040 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

(04198/2002-GIF, P 5) Das Vorhaben "Integrationszeitung Wien" der Magistratsabteilungen 20 und 61 mit einem maximalen von der Stadt Wien zu tragenden Kostenrahmen in der Höhe von 570 000 EUR wird genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2003 entfallende Betrag in Höhe von cirka 180 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/0251/457 bedeckt. Für die Bedeckung der restlichen Erfordernisse ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

(04146/2002-GJS, P 6) Die Subvention an den Orden der Gesellschaft Jesu (Jesuiten) "Kardinal König Haus" zur Abdeckung von Kosten im Zusammenhang mit der Erweiterung der Seminartechnik laut Magistratsbericht für das Jahr 2002 in der Höhe von 20 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2720/777 gegeben.

 

(04018/2002-GJS, P 8) Für das Vorhaben Sonderschule 18, Währinger Straße 173-181, Generalsanierung des Gebäudes sowie Errichtung kleinerer Zubauten, wird eine Erhöhung des Sachkredits von 10 358 000 EUR (netto, zuzüglich abziehbarer Vorsteuer von 107 000 EUR, ergibt brutto 10 465 000 EUR) um 1 884 000 EUR (netto, zuzüglich abziehbarer Vorsteuer von 19 000 EUR ergibt brutto 1 903 000 EUR) auf 12 242 000 EUR (netto, zuzüglich abziehbarer Vorsteuer von 126 000 EUR ergibt brutto 12 368 000 EUR) genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2101/614 gegeben.

 

(04042/2002-GJS, P 9) Die MA 11 wird ermächtigt, das bestehende Übereinkommen vom 30. März 1992 samt Änderungen vom 10. Dezember 1996 mit dem Verein "Unabhängiges Kinderschutzzentrum Wien" in den Punkten V, VI, VII, IX und XI entsprechend dem vorgelegten Entwurf mit Wirksamkeit ab 1. Oktober 2002 abzuändern. Der dem Verein "Unabhängiges Kinderschutzzentrum Wien" für die Führung eines Kinderschutzzentrums in 7, Kandlgasse 37 bewilligte Zuschuss von derzeit 144 603 EUR (VPI angepasst) wird im Jahr 2002 auf 156 124 EUR und ab dem Jahr 2003 auf 190 687 EUR erhöht. Der Betrag von 190 687 EUR soll sich erstmals ab dem Jahre 2003 in dem selben Ausmaß ändern, in dem sich der von der Bundesanstalt Statistik Österreich berechnete Verbraucherpreisindex 2000 oder ein an seine Stelle tretender Index (Vergleichsmonate Jänner 2002 bzw Jänner 2003) ändert. Der auf das Verwaltungsjahr 2002 entfallende Betrag in der Höhe von insgesamt 156 124 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/4399/757 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

(04155/2002-GJS, P 10) 1) Die MA 11 A wird ermächtigt, mit gemeinnützigen Organisationen und Vereinen im eigenen Wirkungsbereich Verträge (Übereinkommen) zum Zwecke der Förderung von Krippen, Kindergarten- und Hortgruppen abzuschließen, wobei die Gesamtanzahl der geförderten Gruppen ab 2002 mit höchstens 1 475 festgelegt wird. Der auf das Verwaltungsjahr 2002 entfallende Betrag in der Höhe von 42 000 EUR ist im Voranschlag auf Haushaltsstelle 1/2401/757 bedeckt. Für die weitere Bedeckung ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

2) Die MA 11 A wird ermächtigt, mit gemeinnützigen Organisationen und Vereinen im eigenen Wirkungsbereich Verträge (Übereinkommen) zum Zwecke der Förderung von Kindergruppen abzuschließen, wobei die Gesamtanzahl der geförderten Kindergruppen ab 2002 mit höchstens 95 festgesetzt wird. Der auf das Verwaltungsjahr 2002 entfallende Betrag in der Höhe von 9 000 EUR ist auf Haushaltsstelle

 

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