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Gemeinderat, 22. Sitzung vom 12.12.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 13 von 93

 

Großprojekte breit umzulegen?

 

Vorsitzende GRin Josefa Tomsik: Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker: Wir haben diese Notwendigkeit, dass die öffentliche Hand Einrichtungen in Nachfolge von Investitionen oder im Vorlauf der Investitionen größeren Ausmaßes zur Verfügung zu stellen hat, wie zum Beispiel beim U-Bahn-Bau, bei Parkanlagen, Volksschulen, Kindergärten, Schulen ganz allgemein, auch bei Altenbetreuungseinrichtungen. Hier fallen dann bei der öffentlichen Hand hohe Kosten an, sodass wir mit Fug und Recht versuchen wollen, wenn solche Widmungen geschaffen werden, dabei immer auch Mittel zu lukrieren. Wir haben vor mehreren Jahren zu Beginn der Neunziger Jahre begonnen, eben zu sagen, bitte Kindergarten oder Volksschule, dafür soll es das Grundstück geben oder dafür soll das Gebäude errichtet werden. Wir sind in diesem Prozess mittlerweile relativ weit fortgeschritten und es ist klar, dass wir jetzt zu einer eher gesicherten Basis finden müssen.

 

Dieses Modell "Mehrwert Simmering" ist der erste Versuch, wo wir ein sehr ausgefeiltes Modell haben, wo wir versuchen und einmal abtesten, ob das so funktionieren kann und ob der Return für die Stadt so groß ist, dass auch tatsächlich die Investitionen, die dann die Stadt machen muss, daraus finanzierbar sind. Deswegen möchte ich noch nicht den Zeitpunkt sehen, dass wir das in die Rechtspraxis, in die Rechtsnormung hineinnehmen, weil wir noch immer im Versuchsstadium sind und die Verquickung zwischen öffentlichem Recht - nämlich Flächenwidmung und Bebauung - und Privatrecht höchst kompliziert ist. Es sind da einige Bundesländer schon ganz deutlich auf die Nase gefallen. Deswegen bedarf es einer sehr genauen und detaillierten Vorbereitung dieser Möglichkeiten. Noch dazu muss man sagen, dass es nicht überall diese 145 EUR pro Quadratmeter sein können, weil die Wertigkeit der Grundstücke höchst unterschiedlich ist, auch die Verwertbarkeit sehr unterschiedlich ist und die Folgekosten beziehungsweise die Belastungen auch mit zu berücksichtigen sind.

 

Es gibt ein vergleichbares rechtlich statuiertes Instrument in Bayern. München wendet das bei großen Arealen, so wie "Mehrwert Simmering" auch eines ist, an, aber nicht bei Einzelprojekten, weil das in der in Bayern normierten Form zu kompliziert wäre. Daher sind wir hier noch in der Versuchsebene. Aber ich denke, dass wir in diese Richtung auch weiter tun sollten, denn es ist auch für mich nicht ganz einsehbar, dass in einem Gebiet der Erste und der Zweite noch die Genehmigung der Infrastrukturkommission bekommt und der Dritte dann die vollen Kosten zum Beispiel für die Erstellung der Volksschule übernehmen muss, wo doch eigentlich alle Bauprojekte gemeinsam die Überlastung der Schule erzeugt haben.

 

Vorsitzende GRin Josefa Tomsik: Danke. - Zweite Zusatzfrage: Herr GR Mag Neuhuber, bitte.

 

GR Mag Alexander Neuhuber (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Ich möchte als Erstes einmal auf die Frage an sich zurückkommen und betonen, dass uns natürlich diese Private-Partnership-Modelle auch sehr am Herzen liegen und grundsätzlich auch beim "Mehrwert Simmering" diese Modelle positiv zu sehen sind. Ich bin da ja in seltener Einigung mit dem Kollegen Chorherr.

 

Wir haben ja oft über die Widmungsgewinne gesprochen. Es fällt nur auf, dass dieses Wort hier immer öfter auftaucht und wir haben ja auch heute noch einen Akt zu beschließen, bei dem wieder ein entsprechender Widmungsgewinn für einen privaten Investor zu erwarten ist, der dann Gott sei Dank dem Wiener Sport zukommt. Mir wäre es wesentlich lieber, wenn das alles auch in einer kodifizierten Form ablaufen würde. Allerdings, Herr Stadtrat, parallel zum Wort "Widmungsgewinn" gehört auch das Wort "Widmungsverlust".

 

Können Sie sich daher vorstellen, wenn wir einmal tatsächlich über dieses Versuchsstadium hinaus sind und einen Art Widmungsgewinn besteuern oder wie auch immer man es nennen will, dass man auch Widmungsverluste im Sinne des Planwertausgleichs ausgleicht, wenn Private oder Institutionen einen Widmungsverlust haben?

 

Vorsitzende GRin Josefa Tomsik: Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker: Herr Gemeinderat, Sie sprechen damit genau diese besonders schwierige Situation an. Zum Beispiel hat Niederösterreich diese Regelung, dass bei Rückwidmung auch entsprechend zu entschädigen ist.

 

Die Wiener Bauordnung und die dazugehörige Rechtspraxis - vor allem die Rechtspraxis - deuten darauf hin, dass das in Wien derzeit schon so der Fall ist, also bei Widmungen von Bauland in Grünland - wir haben das in der Untersuchungskommission und im Kontrollausschuss schon in Diskussion gehabt - und was das Beispiel Reklewskigasse und die Interpretation einer vor Jahrzehnten erfolgten Rückwidmung in Grünland denn alles an Effekten haben könnte. Hier sind wir ebenfalls in einem Bereich, der in Einzelfällen judiziert ist, der aber noch keine durchgängige Spruchpraxis zeigt.

 

Das ist auch der Grund, warum ich die Erfahrungen auf der anderen Seite mit den Planungsgewinnern zunächst noch verbreitern möchte, bevor man in eine rechtliche Statuierung geht.

 

Vorsitzende GRin Josefa Tomsik: Als Nächste ist Frau GRin Trammer zum Wort gemeldet. - Bitte.

 

GRin Heike Trammer (Klub der Wiener Freiheitlichen): Danke schön. - Sehr geehrter Herr Stadtrat!

 

Ich möchte auch noch einmal auf die Kubaturen zu sprechen kommen, und zwar ist es ja im Mehrwertprojekt Simmering so, dass bei allen Kubaturen, die über das derzeitige Maß des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans hinausgehen, eben diese finanziellen Beiträge der Projektentwickler geplant sind. Das ist an sich eine gute Sache. Wir haben das ja auch im Arbeitsausschuss schon besprochen. Nur könnte man natürlich auch vermuten, dass sich Projektentwickler sozusagen freikaufen könnten, wenn sie mehr planen, als der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan tatsächlich hergibt.

 

Und jetzt meine Frage: Wann erfährt der Bezirk,

 

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