Gemeinderat,
22. Sitzung vom 12.12.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 13 von 93
Großprojekte breit umzulegen?
Vorsitzende
GRin Josefa Tomsik: Bitte, Herr Stadtrat.
Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker: Wir
haben diese Notwendigkeit, dass die öffentliche Hand Einrichtungen in Nachfolge
von Investitionen oder im Vorlauf der Investitionen größeren Ausmaßes zur
Verfügung zu stellen hat, wie zum Beispiel beim U-Bahn-Bau, bei Parkanlagen,
Volksschulen, Kindergärten, Schulen ganz allgemein, auch bei
Altenbetreuungseinrichtungen. Hier fallen dann bei der öffentlichen Hand hohe
Kosten an, sodass wir mit Fug und Recht versuchen wollen, wenn solche Widmungen
geschaffen werden, dabei immer auch Mittel zu lukrieren. Wir haben vor mehreren
Jahren zu Beginn der Neunziger Jahre begonnen, eben zu sagen, bitte
Kindergarten oder Volksschule, dafür soll es das Grundstück geben oder dafür
soll das Gebäude errichtet werden. Wir sind in diesem Prozess mittlerweile
relativ weit fortgeschritten und es ist klar, dass wir jetzt zu einer eher
gesicherten Basis finden müssen.
Dieses Modell "Mehrwert Simmering" ist der
erste Versuch, wo wir ein sehr ausgefeiltes Modell haben, wo wir versuchen und
einmal abtesten, ob das so funktionieren kann und ob der Return für die Stadt
so groß ist, dass auch tatsächlich die Investitionen, die dann die Stadt machen
muss, daraus finanzierbar sind. Deswegen möchte ich noch nicht den Zeitpunkt
sehen, dass wir das in die Rechtspraxis, in die Rechtsnormung hineinnehmen,
weil wir noch immer im Versuchsstadium sind und die Verquickung zwischen
öffentlichem Recht - nämlich Flächenwidmung und Bebauung - und Privatrecht
höchst kompliziert ist. Es sind da einige Bundesländer schon ganz deutlich auf
die Nase gefallen. Deswegen bedarf es einer sehr genauen und detaillierten
Vorbereitung dieser Möglichkeiten. Noch dazu muss man sagen, dass es nicht
überall diese 145 EUR pro Quadratmeter sein können, weil die Wertigkeit
der Grundstücke höchst unterschiedlich ist, auch die Verwertbarkeit sehr
unterschiedlich ist und die Folgekosten beziehungsweise die Belastungen auch
mit zu berücksichtigen sind.
Es gibt ein vergleichbares rechtlich statuiertes Instrument
in Bayern. München wendet das bei großen Arealen, so wie "Mehrwert
Simmering" auch eines ist, an, aber nicht bei Einzelprojekten, weil das in
der in Bayern normierten Form zu kompliziert wäre. Daher sind wir hier noch in
der Versuchsebene. Aber ich denke, dass wir in diese Richtung auch weiter tun
sollten, denn es ist auch für mich nicht ganz einsehbar, dass in einem Gebiet
der Erste und der Zweite noch die Genehmigung der Infrastrukturkommission
bekommt und der Dritte dann die vollen Kosten zum Beispiel für die Erstellung
der Volksschule übernehmen muss, wo doch eigentlich alle Bauprojekte gemeinsam
die Überlastung der Schule erzeugt haben.
Vorsitzende GRin Josefa Tomsik: Danke.
- Zweite Zusatzfrage: Herr GR Mag Neuhuber, bitte.
GR Mag Alexander Neuhuber (ÖVP-Klub
der Bundeshauptstadt Wien): Ich möchte als Erstes einmal auf die Frage
an sich zurückkommen und betonen, dass uns natürlich diese
Private-Partnership-Modelle auch sehr am Herzen liegen und grundsätzlich auch
beim "Mehrwert Simmering" diese Modelle positiv zu sehen sind. Ich
bin da ja in seltener Einigung mit dem Kollegen Chorherr.
Wir haben ja oft über die Widmungsgewinne gesprochen.
Es fällt nur auf, dass dieses Wort hier immer öfter auftaucht und wir haben ja
auch heute noch einen Akt zu beschließen, bei dem wieder ein entsprechender Widmungsgewinn
für einen privaten Investor zu erwarten ist, der dann Gott sei Dank dem Wiener
Sport zukommt. Mir wäre es wesentlich lieber, wenn das alles auch in einer
kodifizierten Form ablaufen würde. Allerdings, Herr Stadtrat, parallel zum Wort
"Widmungsgewinn" gehört auch das Wort "Widmungsverlust".
Können Sie sich daher vorstellen, wenn wir einmal
tatsächlich über dieses Versuchsstadium hinaus sind und einen Art
Widmungsgewinn besteuern oder wie auch immer man es nennen will, dass man auch
Widmungsverluste im Sinne des Planwertausgleichs ausgleicht, wenn Private oder
Institutionen einen Widmungsverlust haben?
Vorsitzende GRin Josefa Tomsik: Bitte,
Herr Stadtrat.
Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker:
Herr Gemeinderat, Sie sprechen damit genau diese besonders schwierige Situation
an. Zum Beispiel hat Niederösterreich diese Regelung, dass bei Rückwidmung auch
entsprechend zu entschädigen ist.
Die Wiener Bauordnung und die dazugehörige
Rechtspraxis - vor allem die Rechtspraxis - deuten darauf hin, dass das in Wien
derzeit schon so der Fall ist, also bei Widmungen von Bauland in Grünland - wir
haben das in der Untersuchungskommission und im Kontrollausschuss schon in
Diskussion gehabt - und was das Beispiel Reklewskigasse und die Interpretation
einer vor Jahrzehnten erfolgten Rückwidmung in Grünland denn alles an Effekten
haben könnte. Hier sind wir ebenfalls in einem Bereich, der in Einzelfällen
judiziert ist, der aber noch keine durchgängige Spruchpraxis zeigt.
Das ist auch der Grund, warum ich die Erfahrungen auf
der anderen Seite mit den Planungsgewinnern zunächst noch verbreitern möchte,
bevor man in eine rechtliche Statuierung geht.
Vorsitzende GRin Josefa Tomsik: Als
Nächste ist Frau GRin Trammer zum Wort gemeldet. - Bitte.
GRin Heike Trammer (Klub der Wiener
Freiheitlichen): Danke schön. - Sehr geehrter Herr Stadtrat!
Ich möchte auch noch einmal auf die Kubaturen zu
sprechen kommen, und zwar ist es ja im Mehrwertprojekt Simmering so, dass bei
allen Kubaturen, die über das derzeitige Maß des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans
hinausgehen, eben diese finanziellen Beiträge der Projektentwickler geplant
sind. Das ist an sich eine gute Sache. Wir haben das ja auch im
Arbeitsausschuss schon besprochen. Nur könnte man natürlich auch vermuten, dass
sich Projektentwickler sozusagen freikaufen könnten, wenn sie mehr planen, als
der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan tatsächlich hergibt.
Und jetzt meine Frage: Wann erfährt der Bezirk,
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