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Gemeinderat, 23. Sitzung vom 17.01.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 7 von 32

 

MitarbeiterInnen. Der Besuchsdienst, der ursprünglich der sozialen Isolation entgegenwirken sollte, hat sich im Sinne eines Begleitdienstes entwickelt. Der Wäschepflegedienst wird von WIENWORK, einer Behinderteneinrichtung, durchgeführt. Traditionell ist "Essen auf Rädern", die drei derzeitigen Anbieter führen diesen Dienst seit Anbeginn durch. Der Dienst wurde neu strukturiert, diverse Zusteller bieten auch andere Menüarten an, vor allem in Form von Wochenpaketen. Seit mehr als zwei Jahren bietet das Kuratorium Wiener Pensionistenheime auch für Nichtbewohner die Möglichkeit des Essens an.

 

Dies dient aber nicht nur der Mobilisierung, sondern wirkt auch der Vereinsamung und der gesellschaftlichen Isolation entgegen. Die Leistungsverbesserung wurde durch die zentrale Auskunft der MA 47, den Sozialruf, intensiviert, der nicht nur in Fragen von Pflege und Betreuung, sondern über alle sozialen Problemstellungen berät.

 

In den ersten Jahren nach ihrer Gründung hat die MA 47 auch selbst Seniorenwohngemeinschaften geführt, in weiterer Folge aber an private Träger übertragen.

 

Ein Leistungsangebot, das nicht in den unmittelbaren Aufgabenbereich der MA 47 fällt, aber von ihr mit initiiert wurde, sind die in Wien verbreiteten Hausnotrufsysteme. Auch diese geben den Menschen die Möglichkeit, länger und auch schon bei Pflegebedürftigkeit in den Wohnungen zu verbleiben.

 

Wie bereits angeführt, ist die wichtigste Rechtsgrundlage der ambulanten und stationären Pflege und Betreuung das Wiener Sozialhilfegesetz. Hauskrankenpflege, die hauswirtschaftlichen Dienste und die Beratungsdienste werden vor allem von der MA 47, Dienste zur Förderung sozialer Kontakte und andere Dienste werden vor allem vom Kuratorium Wiener Pensionistenwohnhäuser durchgeführt.

 

Bei der Führung von sozialen Diensten ist der Sozialhilfeträger Träger von Privatrechten. Die Leistungserbringer - die privaten Organisationen, die privaten Träger der Wohn- und Pflegeheime - sind im Wege von Verträgen in die Leistungserbringung eingebunden.

 

Das Qualitätsniveau dieser Organisation wird im Wesentlichen vom Dachverband der Wiener Pflege- und Sozialdienste konzipiert. Der Dachverband bildet eine Plattform für die Zusammenarbeit seiner Mitglieder, die ihre Autonomie und Identität behalten. Der Dachverband besteht aus 38 Mitgliedern, die sich aus ambulanten Anbietern und stationären Pflegeeinrichtungen mit ihren vielfältigen Angeboten zusammensetzen.

 

Die Dachverbandsmitglieder aus dem Bereich der ambulanten Dienste erbringen gemeinsam mit der MA 47 90 Prozent der extramuralen Dienste und verkörpern auch die Vertragspartnerschaft zwischen öffentlicher Hand und privaten Anbietern. Die Gründung erfolgte durch VertreterInnen der Stadt Wien und der Anbieterorganisationen, unter anderem aus Anlass der Einführung des Pflegegeldes. Die Stadt Wien sollte damit die qualitativ hochwertige Versorgung der Menschen sicherstellen. Weiters sollte organisationsübergreifend eine angemessene Qualität der sozialen Dienstleistungen entwickelt werden. Die KonsumentInnen sozialer Dienstleistungen sollten unabhängig von erbringenden Organisationen keinen Qualitätsunterschied erleiden.

 

Aus Gründen der Zeitökonomie ist es unmöglich, alle Vorteile und Leistungen des Dachverbands aufzuzeigen. Ich danke jedoch allen VertreterInnen aus der Politik, aus den sozialen Wohlfahrtsorganisationen, insbesondere Herrn Geschäftsführer Spörk von der Caritas Socialis, für diese hervorragende Arbeit im Dienste unserer BürgerInnen. (Beifall bei der SPÖ, bei der FPÖ und bei der ÖVP.)

 

Die zehnjährige Arbeit im Dachverband war geprägt von der Entwicklung einschlägiger Qualitätsinstrumente wie Standards, Richtlinien, Handbüchern, von Bildungsangeboten und Forschungsprojekten. Österreichweit beispielgebend war die Entwicklung des Wiener Pflege- und Betreuungskonzepts für die ambulanten Dienste, welche von allen Mitgliedsorganisationen übernommen wurde und gegenwärtig eine Überarbeitung durch Ergänzung von Qualitätsstandards erfährt.

 

Ein weiteres wichtiges Produkt war die Erarbeitung eines Mindeststandards der Pflege- und Betreuungsdokumentation für die ambulanten Dienste, der durch das Inkrafttreten des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes und des Wiener Heimhilfegesetzes besondere Bedeutung zukommt.

 

Ein besonderes Anliegen war die Unterstützung der Mitarbeiter in den Organisationen wie auch in der MA 47, im organisatorischen Bereich und bei der direkten Durchführung der Leistungen. Deshalb wurden als Hilfestellung Richtlinien und Standards für die Aufgaben der Dokumentation, der Erarbeitung von Aufgabenprofilen, der Medikamentengebarung, der Geldgebarung, der Pflege von aidskranken Menschen und anderes mehr entwickelt.

 

Für die Heimhilfe, den größten Dienstleistungsbetrieb, wurde mit Inkrafttreten des Wiener Heimhilfegesetzes die Ausbildung standardisiert und als Grundlage das Heimhilfehandbuch für alle Aus- und Fortbildungseinrichtungen erarbeitet.

 

Kurz zur Finanzierung der Versorgung: Der Gemeinderat hat am 27. November 2002 im Rahmen des Voranschlags für das Jahr 2003 für die MA 47 einen Gesamtausgabenrahmen von rund 384 Millionen EUR beschlossen. Davon entfallen auf die stationären Dienste 235 Millionen EUR. Daraus werden sowohl verpflegstragende Geriatriezentren als auch die privaten Heime mitfinanziert. Die Sozialhilfe sieht einen Kostenersatz vor, der im stationären Bereich im Wesentlichen 80 Prozent des Pensionseinkommens und 80 Prozent des Pflegegeldes ausmacht. Als Einnahmen dieses Leistungssegments im Budget wurden rund 114 Millionen EUR veranschlagt. Die ambulanten Dienste wurden im Voranschlag mit 124 Millionen EUR dotiert. Diesen Ausgaben stehen 34 Millionen EUR als Einnahmen aus dem Kostenbeitragssystem, sowohl aus dem Pflegegeld der Leistungsbezieher als auch deren Einkommen, gegenüber. Die Kostendeckung durch

 

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