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Gemeinderat, 23. Sitzung vom 17.01.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 32

 

Auch Pflege im Sinne des Wiener Sozialhilfegesetzes ist immer bedarfsorientiert. Daher ist eine Prüfung des Bedarfs ebenso notwendig wie die Entwicklung eines Betreuungskonzepts, das auf die Bedarfslage des einzelnen Pflege- und Betreuungsbedürftigen abgestellt ist. Diese Aufgabe wird von der MA 47 interdisziplinär, von diplomiertem Gesundheits- und Krankenpflegepersonal und diplomierten SozialarbeiterInnen wahrgenommen. Der Pflege- und Betreuungsbedarf insbesondere in der von der MA 47 fokussierten Zielgruppe der älteren Menschen ist in aller Regel auf Dauer ausgerichtet und braucht daher eine auf Kontinuität ausgerichtete Versorgungsstruktur.

 

Diese Versorgungsstruktur wurde in Kooperation mit den privaten Wohlfahrtsorganisationen aufgebaut, die dem Wiener Sozialhilfegesetz entsprechend zur gemeinsamen Durchführung der Sozialhilfe vom Sozialhilfeträger eingeladen werden können. Die Vollziehung der Pflege und Betreuung erfolgt durch private Träger, und zwar sowohl die Durchführung der ambulanten, als auch die Durchführung der stationären Pflegedienste. Auch der Wiener Krankenanstaltenverbund als Betreiber von Geriatriezentren ist privatrechtlicher Träger. Die Finanzierung dieser Leistungen der privaten Träger des ambulanten und stationären Bereichs erfolgt leistungs- und personenbezogen.

 

Aus dieser rechtlichen Konstellation und aus der Entwicklung hat sich ergeben, dass die MA 47 mit ihren Außenstellen, den Gesundheits- und Sozialzentren, auch für die Betreuungsübergänge von der Bedarfsfeststellung bis zur Leistungsübernahme durch einen privaten Träger sorgt. Neben Heimhilfe-Dienstleistungen werden unter anderem auch therapeutische Dienstleistungen angeboten.

 

Die Gesundheits- und Sozialzentren erbringen daher einerseits in Vollziehung des Wiener Sozialhilfegesetzes die Bedarfsfeststellung, die Beratung und die Umsetzung des Pflege- und Betreuungskonzepts. Andererseits bieten sie konkrete Dienstleistungen als Übergangslösung. Darüber hinaus bietet die MA 47 medizinische Hauskrankenpflege als Kooperationspartner der zuständigen Krankenversicherungsträger an.

 

Außerdem führt die MA 47, ebenfalls als direkter Dienstleister, geriatrische Tageszentren. Die Standortfrage war ausschlaggebend für die Entscheidung, ob die Stadt Wien selbst oder aber private Organisationen Träger dieser Tageszentren sind. 15 Tageszentren sind derzeit in Betrieb. Die Anbieter sind neben der MA 47 die Caritas Socialis, die Caritas der Erzdiözese, die Wiener Sozialdienste, das Wiener Hilfswerk und das Maimonides-Zentrum. Wenn Sie die Andersen-Studie exakt gelesen haben, dann werden Sie feststellen, dass da eine Verbindung von Krankheitswert und Judentum ist, was auch nicht gerade das Wahre ist, was man sich hier nach so vielen Jahren vorstellt. Frau Prof Wodak war ebenfalls einigermaßen erstaunt darüber, dass in dieser Art geschrieben wird.

 

Eine wichtige Leistung, die die MA 47 zu erbringen hat, ist die Aufsicht und Qualitätssicherung bei den privaten und städtischen Wohn- und Pflegeheimen. § 73 und folgende des Wiener Sozialhilfegesetzes regeln die Aufsicht über Wohn- und Pflegeheime. Ich zitiere: "Die Aufsicht ist dahin gehend auszuüben, dass die Pflegeheime und Wohnheime nach Führung und Ausstattung den technischen, organisatorischen, personellen und hygienischen Erfordernissen einer fachgerechten Sozialhilfe entsprechen. Das Aufsichtsverfahren ist ein gutachterliches Verfahren. Die MA 47 zieht neben eigenen Mitarbeitern als Pflegesachverständige Mitarbeiter der Magistratsabteilungen 12, 15, 36B, 37, 59 und 68 zur Durchführung der Aufsicht heran. Vertreten sind ebenso die Wiener Patientenanwaltschaft und eine Vertreterin der Bezirksvertretung."

 

Ich habe Weisung gegeben, die Aufsicht und Kontrollen in allen Wohn- und Pflegeheimen zu verstärken, zum Teil auch ohne vorherige Ankündigung durchzuführen, und vor allem Pflege und Sicherheit der Betreuten wie zum Beispiel Brandschutzmaßnahmen besonders zu beachten. Vor allem auch, wenn ich Klagen über einzelne Heime bekomme, ist das wieder ein Grund, neuerliche Kontrollen durchzuführen. Es gibt auch private Heime, die dann sehr wohl mit Geschäftsstörungsklagen antworten oder auch den sich Beschwerenden sehr hohe Prozesskosten anhängen wollen.

 

Wie Sie sehen, ist das Angebot an stationärer Pflege und Betreuung heterogen und durch einige große Anbieter sowie eine Vielzahl kleiner gekennzeichnet: die Geriatriezentren des Wiener Krankenanstaltenverbunds, ein weiterer großer Träger ist das Haus der Barmherzigkeit im Verantwortungsbereich der Erzdiözese, weitere größere Träger sind die Caritas der Erzdiözese und die Caritas Socialis, die Fortuna Gesellschaft mit beschränkter Haftung und das Kuratorium Wiener Pensionistenwohnhäuser mit 31 Häusern. Darüber hinaus bestehen mit einem regionalen Schwerpunkt im Westen Wiens 28 weitere kleine, private Heime, zum Teil aus klösterlicher Tradition entstanden. Insgesamt stehen in Wien rund 9 300 Pflegedienste und rund 10 100 Wohnheimplätze über alle Träger zur Verfügung. Jede Einrichtung hat entsprechende Standards aufzuweisen, die in den Verträgen zwischen den Einrichtungen und dem Sozialhilfeträger gesichert sind.

 

Rund 95 Prozent aller ambulanten Betreuungen, die in Wien erbracht werden, sind in Form der Pflege- und Sozialdienste nach dem Wiener Sozialhilfegesetz geführt. Private Wohlfahrtsorganisationen in einem Vertragsverhältnis werden damit beauftragt. Derzeit sind nach einer Genehmigung durch den Wiener Gemeinderat ab 1.1.2001  13 Wohlfahrtsorganisationen unterschiedlicher Größe, unterschiedlicher Herkunft und Trägerschaft in einem Vertragsverhältnis mit der Stadt Wien. Diese 13 Wohlfahrtsorganisationen repräsentieren die Versorgungsstruktur, die seit 1975 aufgebaut wurde. Das zentrale Leistungsangebot entspricht internationalen Standards.

 

Die Hauskrankenpflege wird mit diplomiertem Krankenpflegepersonal und Pflegehelfern durchgeführt, die Heimhilfe mit qualifizierten und weitergebildeten

 

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