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Gemeinderat, 38. Sitzung vom 16.01.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 8 von 35

 

und -gehen.

 

Ich habe Ihnen, meine Damen und Herren von der SPÖ, in der letzten Sitzung die Gelegenheit gegeben zu sagen: Ja, auch wir sind dafür, dass das Jugendwohlfahrtsgesetz vollzogen wird. - Sie haben dankend abgelehnt, und auch das ist ein Grund, warum ich noch einmal darüber sprechen möchte.

 

An die Adresse der Stadträtin gerichtet: Noch einmal: Das Jugendwohlfahrtsgesetz macht keinen Unterschied zwischen Kindern und Jugendlichen, die eine österreichische Staatsbürgerschaft haben, und jenen, die diese Staatsbürgerschaft nicht haben. Es müssen alle gleich behandelt werden! - Das ist das Erste.

 

Zweitens: Das Gutachten des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Menschenrechte sagt ganz klar: Die Länder sind zuständig und müssen diese Jugendlichen versorgen. - Es ist schon richtig, danach muss auch der Bund Geld refundieren, aber zunächst einmal kommt das Gutachten zu dem eindeutigen Ergebnis - und ich zitiere jetzt wortwörtlich -, dem zufolge der Jugendwohlfahrtsträger, also das Jugendamt, als Vormund zu bestellen sei und sowohl für eine geeignete Unterbringung als auch für eine adäquate Betreuung zu sorgen habe.

 

Das heißt, Wien ist gesetzlich dazu verpflichtet - gesetzlich dazu verpflichtet! -, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu versorgen, unabhängig davon, ob, wann und in welcher Höhe der Bund die Kosten refundiert. Das Jugendamt hat die Aufgaben eines Vormundes zu übernehmen, ist für Pflege und Erziehung der Minderjährigen zuständig.

 

Meine Damen und Herren von der SPÖ! Sie wissen das, und Sie sind dazu aufgerufen, etwas dazu zu tun, dass die Stadträtin davon überzeugt wird, dass dieses Gesetz in Wien vollzogen wird.

 

Ich habe eine Anfrage gestellt, um zu erfahren, um wie viele Jugendliche es sich denn nun eigentlich handelt, und ich bin sehr froh, dass mir die Frau Stadträtin wahrheitsgemäß Zahlen geliefert hat, die ja für sich - und gegen die Politik der Frau Stadträtin - sprechen: Alleine im Jahr 2003, bis Ende Oktober 2003 sind im Kompetenzzentrum 1 302 neue Fälle – neue Fälle!, da sind noch die anderen auf der Straße spazieren gegangen - bekannt geworden. Untergebracht sind auf Kosten der Stadt genau 162 und in der Bundesbetreuung 384. Und deswegen spreche ich mit Fug und Recht, auf der Basis einer Anfragebeantwortung der Frau StRin Laska, davon, dass Hunderte unbegleitete Jugendliche - viele von ihnen haben eine schwarze Hautfarbe - auf der Straße unversorgt und obdachlos herumgehen. Fallweise können sie bei irgendwelchen Bekannten übernachten, fallweise auf irgendwelchen WC-Anlagen, in Kellern von Abbruchhäusern, auf der Donauinsel. Kalt ist es. Sie haben auch abgelehnt, ein Notquartier in der Meldemannstraße aufzusperren. - Alles das ist mit einem sozialen Gewissen absolut unvereinbar und geht letztlich auf das Konto von Frau StRin Laska, was ich außerordentlich bedauere.

 

Ich möchte die verbleibende Zeit nunmehr dazu verwenden, um über eine - ich sage jetzt wohl: anonyme - Beschwerde und Anzeige gemäß § 54 Geschäftsordnung des Magistrats gegen die Jugendamtsleiterin zu sprechen. Ich brauche jetzt hier nicht alles vorzulesen, was ihr vorgeworfen wird. Aber es ist jedenfalls Folgendes zu bemerken: Sollte ihre Äußerung gegen Jugendliche, zumeist schwarze Jugendliche, die zu diesem Zeitpunkt im Kompetenzzentrum anwesend waren und in Bezug auf die sie angeblich - man muss immer sagen: angeblich, laut einer anonymen Anzeige - gesagt haben soll: "Diese Arschlöcher vergiften unsere Kinder mit Drogen", tatsächlich gefallen sein, sollte sie das gesagt haben, dann ist es schwerst rassistisch, und selbstverständlich könnte so jemand nicht weiterhin das Jugendamt leiten. Es ist daher wichtig - und alle Abgeordneten dieses Hauses müssen ein Interesse daran haben -, diesen Vorfall aufzuklären. Und er ist klärbar, denn wenn die Jugendamtsleiterin das weder gesagt noch getan hat, dann ist sie reinzuwaschen und dann ist das klarzustellen. Dann muss das nicht, dann darf nichts an ihr hängen bleiben und überbleiben. Wenn sie das aber gesagt hat, dann muss sie die Funktion verlassen. Es ist leicht zu verifizieren, denn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können befragt werden und müssen wahrheitsgemäß antworten. Die können das bestätigen oder sagen, das ist die Phantasie eines kranken Gehirns. Oder aber: Es ist auch zu verifizieren, ob der Polizeieinsatz, der hier genannt wird, stattgefunden hat - ja oder nein. Das kann man bei der Polizei ganz leicht verifizieren.

 

Das heißt, es ist ganz leicht, den Vorfall zu klären, und wir verlangen, dass er geklärt wird. Die Frau Stadträtin ist die unmittelbare Vorgesetzte der Jugendamtsleiterin, die Frau Stadträtin hat die Aufgabe, diesen Vorfall in eindeutiger Form zu klären.

 

Ich möchte daher nunmehr einen Antrag einbringen, der sich mit dieser anonymen Beschwerde und Anzeige befasst. Ich habe in der Begründung den genauen Wortlaut der Beschwerde zusammen- oder festgeschrieben, als Zitat - nichts davon ist von mir, es ist ein reines Zitat -, und möchte Ihnen folgenden Beschlussantrag nahe legen, sodass wir uns gemeinsam darum kümmern können, dass hier Aufklärung erfolgt. Der Beschlussantrag lautet:

 

"Die für das Jugendamt politisch verantwortliche StRin Grete Laska und Bgm Häupl werden aufgefordert, eine Klärung des Sachbestandes herbeizuführen. Das Ergebnis möge den Abgeordneten im Gemeinderatsausschuss für Bildung, Jugend, Soziales, Information und Sport berichtet werden."

 

In formeller Hinsicht beantrage ich die Zuweisung und hoffe, dadurch alle Abgeordneten des Hauses auf meiner Seite zu haben, dass wir sagen: Zuweisen lassen, untersuchen, aufklären, reinwaschen - oder aber bestätigen, dass der Vorfall stattgefunden hat. Da hoffe ich auf Ihre Zustimmung.

 

Nun möchte ich, als meine letzte Feststellung, aber auch sagen, dass wir der Meinung sind, dass es viele Gründe gibt, die einen Rücktritt der Frau Stadträtin tatsächlich nahe legen, dass wir uns aber nicht vorstellen können, einem Antrag der FPÖ, die selbst auf

 

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