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Gemeinderat, 39. Sitzung vom 30.01.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 27 von 64

 

Finanzausgleichs sein, wenn schlagartig die Mittel für die Nahverkehrsförderung um 10 Prozent gekürzt würden!

 

Jetzt stellt sich die Frage: Sind seitens der Stadt Wien zumindest schon Initiativen gesetzt worden, um gemeinsam mit dem Finanzminister, gemeinsam mit Städtebund und Gemeindebund und den Finanzlandesreferenten der anderen Bundesländer dieses Problem in den Griff zu bekommen, dass man ähnlich wie bei anders gearteten Zahlungen eine Refinanzierung macht, ein Nullsummenspiel? Das heißt, dass man die Finanzzuweisungen im Bereich der Nahverkehrsförderung zumindest um diese 10 Prozent erhöht, damit Länder und Gemeinden nicht mehr die Ausrede haben, sie können keine dem EU-Recht konforme Leistungsverträge abschließen. Nein, auch das wurde nicht gemacht. Das ist der Vorwurf an die Stadt Wien.

 

Damit aber in Hinkunft sichergestellt wird, dass die Stadt Wien Verträge abschließen kann, sei es mit den WIENER LINIEN, sei es mit der ÖBB, sei es mit den Wiener Lokalbahnen, wo klar definiert ist, gerade im Sinne der Bevölkerung, welche Leistungen zu welchem Preis zur Verfügung gestellt werden und was passiert, wenn Qualitätskriterien nicht eingehalten werden und Quantitätskriterien nicht erfüllt werden, bringe ich jetzt zunächst einmal als Voraussetzung einen Antrag ein:

 

„Der amtsführende Stadtrat für Finanzen wird aufgefordert, sich im Zuge der kommenden Finanzausgleichsverhandlungen dafür einzusetzen, dass die im Rahmen der Nahverkehrsförderung den Ländern und Gemeinden zufallenden Finanzzuweisungen um die Umsatzsteuer, welche bei im Sinne des EU-Rechts ordnungsgemäßen Leistungsbeziehungen zwischen öffentlicher Hand und Nahverkehrsanbietern anfallen würde, erhöht werden. In formeller Hinsicht beantrage ich die Zuweisung des Antrags.“

 

Ein zweiter Punkt, welcher meines Erachtens ein Armutszeugnis auf die Bundesregierung wirft, ist: Sie wissen und Sie haben es in den vergangenen Tagen wahrscheinlich auch medial mitbekommen, dass seitens der Bundesregierung geplant ist - kurz vor Weihnachten wurde das vom Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie angekündigt -, die Bundesnahverkehrsförderung ab 2005 deutlich zu kürzen. Dabei handelt es sich um Kürzungen jener in den Paragraphen 24 und 26 ÖPNV-Gesetz vorgesehenen Mittel, die nicht gesetzlich verpflichtend sind, sondern nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten eingesetzt werden. Der Anteil dieser freiwilligen Mittel beträgt zumindest 7 Millionen EUR. Eine Kürzung dieser Mittel hätte auf den Nahverkehrsbereich dramatische Auswirkungen, nicht nur in Wien, sondern auch in allen Bundesländern. Nicht umsonst hat deshalb - und so viel Mut erwarte ich mir auch von den Vertretern der Bundesregierung hier in diesem Saal - gestern der Niederösterreichische Landtag einstimmig beschlossen, dass es in Wirklichkeit darum geht, diese Mittel zumindest in unveränderter Höhe auch weiterhin bereitzustellen. Man kann nicht davon sprechen, dass man den Nahverkehr fördern will und gleichzeitig die dementsprechenden Förderungsmitteln kürzen. Diesbezüglich denke ich, dass einmal auch die Stadt Wien dem Land Niederösterreich folgen sollte und einstimmig zum Ausdruck bringen sollte, dass es nicht angeht, die Mittel für den öffentlichen Nahverkehr zu kürzen. Ich stelle daher... (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Ich stelle daher den Beschlussantrag, dass der Gemeinderat die mediale Ankündigung, wonach das Bundesministerium für Verkehr und Innovation und Technologie plant, die Nahverkehrsförderung für Länder und Gemeinden ab 2005 zu reduzieren, zum Anlass nimmt, die Bundesregierung aufzufordern, der Mitfinanzierungsverantwortung des Bundes für den öffentlichen Personennahverkehr zumindest im bisherigen Ausmaß weiterhin nachzukommen und auf jegliche weitere Kürzung bei der Finanzierung des ÖPNV zu verzichten.

 

Jetzt zu den einzelnen Punkten, die im Verkehrsdienstevertrag mit der ÖBB angeführt sind und die meines Erachtens es als sehr bedenklich erscheinen lassen - wenn man schon versucht, die Mehrwertsteuer zu umgehen -, ob dieser Vertrag umgekehrt wettbewerbsrechtlich auch vor der EU stand hält. Denn damit staatliche Zuschüsse tatsächlich stand halten, müssten Vereinbarungen getroffen werden und Qualitätskriterien und Quantitätskriterien sichtbar sein.

 

Doch wie sieht es tatsächlich aus? Die ÖBB verpflichtet sich, den Fahrplan einzuhalten. Welch grandiose Verpflichtung der ÖBB! So als ob es nicht eine Selbstverständlichkeit wäre, dass die ÖBB ihren Fahrplan einzuhalten hat! Tut sie das nicht, wird es binnen kürzester Zeit keine Österreichische Bundesbahn mehr geben, weil ein Verkehrsunternehmen davon lebt und seine Reputation aus dieser Verantwortung heraus hat, dass Fahrpläne bestmöglich eingehalten werden. Das heißt, das zentrale Qualitätskriterium „Die ÖBB verpflichtet sich, ihre Fahrpläne einzuhalten“ ist ja wohl ein Gipfel, wenn es als einziges Qualitätskriterium, welches nachlesbar ist, eingeführt wird! Denn umgekehrt sind Qualitätskriterien im Anhang 2 schon auch nachzulesen und was damit gemeint ist. Allerdings steht nichts darüber - und wie gesagt, ist es ja auch nur eine Anlage -, wer die Einhaltung dieser Qualitätskriterien gewährleistet, wer diese kontrolliert und insbesondere ist kein Wort darüber zu lesen, was passiert, sollten diese Qualitätskriterien nicht eingehalten werden. Ganz im Gegenteil. Was ist in diesem Verkehrsdienstevertrag zu lesen? Für alles und jenes, was die ÖBB im Bereich der Schnellbahn auch nur einen Hauch mehr anbietet, muss die Stadt Wien zahlen. Ist es allerdings so, dass sich die ÖBB möglicherweise denkt, es gibt einen Zug, der zu gering ausgelastet ist und dessen Führung nicht wirtschaftlich ist, dann darf nach Frequenzerhebung und schriftlicher Information - nicht in Absprache mit der Stadt Wien, sondern nach schriftlicher Information - dieser Zug in der nächstjährigen Fahrplanperiode aus dem Verkehr genommen werden!

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Sozialdemokratie, Sie schließen einen Vertrag ab und machen einen Zuschuss, eine Subvention oder eine Ausgleichszahlung unter anderem deshalb, weil diese Züge

 

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