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Gemeinderat, 39. Sitzung vom 30.01.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 28 von 64

 

in ihrer Gesamtheit im Sinne einer betriebswirtschaftlichen Rechnung ohne diese Ausgleichszahlung, Subvention oder Zuschuss nicht wirtschaftlich zu führen wären. Wir machen ja keinen Leistungsvertrag, sondern es ist von einem Zuschuss die Rede! Das heißt, automatisch betrifft das im Sinne einer betriebswirtschaftlichen Definition so gut wie jeden Zug und der kann aus dem Fahrplan genommen werden, ohne dass deshalb die Ausgleichszahlung, der Zuschuss oder die Subvention gekürzt werden müsste!

 

Ich sage Ihnen, mir schwant diesbezüglich insofern etwas, was meines Erachtens gegenwärtig einen deutlichen Ausgangspunkt in Wien-Mitte nimmt. Wo sind denn momentan die Flugzeugtaferln in Wien-Mitte angebracht? Wir haben das hier schon diskutiert. Es wird auf den neuen Schnellzug, den CAT, verwiesen. Die S7 ist momentan nicht wirklich leicht zu finden, wenn man sich nicht gut auskennt. Was könnte zum Beispiel dieser Passus „Die ÖBB sind berechtigt, gering ausgelastete Züge, deren Führung wirtschaftlich nicht vertretbar ist, aus dem Verkehr zu nehmen.“ bedeuten, wenn schon jetzt alles getan wird, die S7 zum Flughafen einzustellen? Was wird dann erst getan werden, wenn es die Stadt Wien der ÖBB in die Hand gibt, dass diese in ihrem eigenen Ermessen problemlos die S7 zum Flughafen einstellen kann und alle Menschen dann bedauerlicherweise so wie in vielen anderen Großstädten auf eine Flughafenverbindung angewiesen sind, die exorbitant teurer ist als es jetzt der Fall ist? Dieser Absatz in diesem Vertrag ist für alle Menschen gefährlich, die darauf angewiesen sind, kostengünstig zu reisen und ist mit ein Grund, warum wir diesen Vertrag ablehnen.

 

Ein weiterer Punkt: Wie sieht es mit den Triebwagen der Reihe „Talent“ aus, die im Zusatzvertrag angeschafft werden sollen? Maria Vassilakou wird nachher noch darauf eingehen, was dies insbesondere für Menschen mit Behinderungen bedeutet. Aber nicht nur das. Es ist vor allem so, dass mit dieser Zugsgarnitur auch Raum verschenkt wird. Es ist, liest man den vorliegenden Vertrag, nicht daran gedacht, im breitesten Bereich Intervalle zu verdichten, den Komfort zu erhöhen. Nein, man nimmt eine neue Zugsgarnitur, die in Wirklichkeit ob der potentiellen Möglichkeit des Platzes rund 33 Quadratmeter verschenkt. Das ist Platz, der insbesondere in Stoßzeiten - und ich kenne die Schnellbahn, wenn sie in Stoßzeiten voll ist - notwendig wäre, um Menschen, die glücklicherweise öffentliche Verkehrsmittel benutzen, komfortabel zu transportieren. Nein, die Stadt Wien setzt auf einen Zug, der – das muss man auch noch dazu sagen -, in Wirklichkeit den vorhandenen Platz nicht ausnutzt und nicht einmal dazu beigetragen hat, die Wirtschaftsförderung in Wien anzukurbeln. Der „Talent“ wurde, sofern ich mich nicht täusche, in Aachen gefertigt. Jetzt habe ich prinzipiell nichts dagegen, aber dennoch glaube ich, auch aus langjähriger Erfahrung, dass in Wien ausreichend Unternehmen zur Verfügung stehen, die in diesem Sinne auch wirtschaftsfördernd für Wien wahrscheinlich Angebote legen hätten können, die sowohl die ÖBB als auch die Stadt Wien durchaus zufriedener gemacht hätten.

 

Ein nächster Punkt. Die Vertragspartner planen im § 3 in der „Arbeitsgruppe S-Bahn neu“ eine unter Federführung des Verkehrsverbunds Ostregion entwickelte Angebotsverbesserung unter der Voraussetzung der Gewährung einer Bundesförderung stufenweise nach Maßgabe der budgetären Mittel der Stadt Wien zu realisieren. Gut. Jetzt wäre es zunächst einmal spannend, in der Beurteilung dieses Verkehrsdienstevertrags zu wissen, was denn die “Arbeitsgruppe S-Bahn neu“ für Angebotsverbesserungen entwickelt hat.

 

Auf meine Nachfrage im Finanzausschuss vor einer Woche wurde mir gesagt: Es gibt noch keinen Abschlussbericht. Man schreibt in einen Vertrag mit der ÖBB als Stadt Wien hinein, dass man anstrebt, ein unbekanntes Ergebnis zu verwirklichen! Ist das tatsächlich ein Vertrag, den Sie abschließen würden, egal worum es geht, wenn irgend jemand Dritter, der seine Gedanken noch nicht fertiggedacht hat, sagen würde: “Aber mein Ergebnis schreibt´s in den privaten Vertrag hinein. Wir machen den Vertrag und wir werden das, was mir dann einfällt, später verwirklichen.“ Das ist doch keine Basis, auf der man Verträge abschließt, denn sonst sage ich wirklich: Dann sagen wir, es ist ein Zuschuss, sagen wir, es ist eine Subvention, aber dann geben wir dem Ganzen nicht den Namen „Vertrag“. Was allerdings angesichts der vorher genannten möglichen Verbesserungen, die mit eingearbeitet werden und wo man überhaupt noch nicht weiß, in welche Richtung diese tatsächlich gehen sollen, im umgekehrten Weg sehr wohl drinnen steht, ist, dass die ÖBB erst für den Fall einer mehr als eintägigen Unterbrechung verpflichtet ist, einen Schienenersatzverkehr einzurichten.

 

Ich weiß nicht, wer von Ihnen Schnellbahnfahrer, Schnellbahnfahrerin ist, aber ich denke, einige von Ihnen werden die Schnellbahn mehr oder weniger regelmäßig nützen. Jetzt kann es natürlich passieren, dass einmal ein Zug ausfällt. Das ist unangenehm für alle, die auf die Pünktlichkeit der Bahn angewiesen sind. Dann kann es passieren, dass die Schnellbahn aus welchen Gründen auch immer zwei oder drei Stunden oder einen halben Tag ausfällt. Doch auch in diesem Fall ist es der ÖBB freigestellt, einen Schienenersatzverkehr zu garantieren! Ja wo sind wir denn? Wir machen Zuschüsse oder Subventionen oder vertragliche Leistungen, wie auch immer, und die ÖBB ist jedenfalls fein aus dem Schneider, denn erst wenn der Schienenverkehr mehr als einen Tag unterbrochen ist, ist die ÖBB tatsächlich verpflichtet, einen Schienenersatzverkehr zu stellen. Ich glaube, das werden Ihnen die Pendler und Pendlerinnen, die regelmäßig darauf angewiesen sind, dass Züge pünktlich fahren, nicht wirklich danken!

 

Ich komme daher zum Schluss.

 

Qualitätskriterien sind keine verankert, Quantitätskriterien sind keine verankert, wohl auch deshalb, weil die Stadt Wien der Mehrwertsteuerpflicht entgehen will. Wie schon eingangs ausgeführt, halte ich das für eine fatale Regelung seitens des Bundesministers, dass er jetzt versucht, alle Verträge, die Gemeinden und Länder mit

 

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