Gemeinderat,
39. Sitzung vom 30.01.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 41 von 64
Städten Deutschlands und der Schweiz, da liegt Wien nach Zürich auf dem zweiten Platz; Düsseldorf und andere kommen darin weiter hinten vor. Im Jahr 2003 ist eine Studie unter dem Titel "Integration und regulatorische Strukturen im ÖPNV-Bereich", die im Auftrag der Kommission der Europäischen Union erstellt worden ist, vorgestellt worden, die auch einen Vergleich der Städte zum Modal split enthält, und dort liegt Wien vor Stockholm, Hamburg, Rom und Lissabon.
Ich glaube daher, dass wir durchaus mit gutem
Gewissen davon ausgehen können, dass sich die bisherige Verkehrspolitik der
Stadt in dieser zentralen, ökologisch wichtigen Frage eindeutig bestätigt hat
und dass das sozusagen nicht Selbstlob ist, nicht nur die Einschätzung der
Wienerinnen und Wiener, sondern tatsächlich einem Benchmark-Vergleich, einem
internationalen Vergleich der Europäischen Union standhält. Was will man mehr,
was kann man sich als Stadtregierung mehr wünschen als ein solches Attest, das
einem bestätigt, dass das eine sehr gute Sache ist!
Ich glaube, vor diesem Hintergrund, nämlich der
Spitzenposition Wiens beim Anteil des öffentlichen Personennahverkehrs, muss
man den vorliegenden Vertragsabschluss sehen.
Ich möchte
noch kurz zusammenfassen, was Peter Juznic schon gesagt hat: Mit dem Verkehrsdienstevertrag
zwischen der Österreichischen Bundesbahn und der Stadt Wien sichern wir auf
mehrere Jahre den Einsatz der Schnellbahn in Wien, und zwar im innerstädtischen
Verkehr, und wir kaufen quasi 439 782 Zugkilometer zu, einschließlich
des Eil- und Regionalzugsverkehrs, der ebenfalls eine Bedeutung hat. Wenn man
das auf die Platzkilometer umlegt, kommt man zu einer gewaltigen Dimension. Wir
verschaffen uns damit fünf Milliarden Platzkilometer an Leistung der ÖBB, und
daran gemessen ist der Betrag, den wir eingesetzt haben, ökonomisch durchaus
akzeptabel und angemessen.
Es ist
hier von der Vertragskonstruktion die Rede gewesen, und ich möchte das noch
einmal klarstellen. Die Frage, wie man einen Vertrag gestaltet, ist in
Anbetracht der sonst bestehenden Steuerpflicht, nämlich eine Umsatzsteuer zu
entrichten, nicht egal. Es ist sozusagen kein juristischer
Schönheitswettbewerb, sondern eine ökonomische Frage, inwieweit man damit den
Wiener Steuerzahler schont, und wir sind der Meinung, dass wir eine Lösung
suchen mussten, die den Wiener Steuerzahler schont. Wir sind damit nicht
allein, die meisten Städte und Bundesländer, die meisten Städte und Länder in
anderen Staaten der Europäischen Gemeinschaft gehen diesen Weg. Sogar der
Vertrag, der dem so genannten Magdeburger Urteil zugrunde gelegen ist, beruht
auf einer solchen Konstruktion. Ich halte das für durchaus vernünftig.
Dritter Punkt in diesem Zusammenhang: Wir stützen uns
bei diesem Vertrag auf das einschlägige Bundesgesetz. Dieses Bundesgesetz - es nennt
sich "Öffentlicher Personennah- und Regionalverkehrsgesetz 1999" -
enthält in seinem § 7 eine zentrale Bestimmung, nämlich dass die
Sicherstellung eines Grundangebotes im öffentlichen Schienen-Personennah- und
-Regionalverkehr Sache des Bundes ist. Das heißt, es ist die Herstellung des
Regionalverkehrs und des Nahverkehrs in erster Linie nicht Sache der Länder,
nicht Sache der Städte und Gemeinden, sondern die Grundversorgung ist zunächst
einmal vom Bund sicherzustellen. Dieses Gesetz enthält auch entsprechende
finanzielle Sicherstellungen.
Daher ist es insgesamt für die Bundesländer und für
die Städte und Gemeinden nicht egal, wenn der Bundesfinanzminister ankündigt,
dass er die im § 26 Abs 3 des Gesetzes vorgesehene Regelung über die
Gesamt-Mittelkontingentierung in einem Teil - nicht in allen Teilen, aber in
einem Teil: dort, wo es um die 50-Prozent-Klausel geht - auf 30 Prozent
senken will. Diese Reduktion hat, wenn sie wirklich zustande kommt,
Rückwirkungen auf all die Fragen, die hier aufgetaucht sind, etwa ob es
Möglichkeiten gibt, dass die ÖBB die Bahnhöfe besser saniert, rascher saniert.
Daher soll man das nicht wegwischen, und daher
unterstütze ich es, dass wir hier durch eine gemeinsame Resolution an die
Adresse der Bundesregierung, aber insbesondere an die Adresse des
Finanzministers die Forderung richten - wie übrigens auch das Bundesland
Niederösterreich -, dass wir in dieser Frage klar nein sagen. Es kann nicht
sein, dass in der unterschiedlichen Behandlung von Straße und Schiene die Bundesregierung
weiter die Finanzierungsverhältnisse zu Lasten der Schiene verschiebt. Dagegen
muss es ein klares Nein geben! (Beifall
bei der SPÖ und den GRÜNEN.) Selbstverständlich wird dieses Thema auch
Gegenstand der Finanzausgleichsverhandlungen sein müssen.
Weiterer Punkt: Es ist völlig richtig - wie Peter
Juznic und auch andere hier gesagt haben -, dass der Vertrag die Grundlage für
wesentliche Qualitätsverbesserungen und für mehr Kundenorientierung, mehr
Orientierung an Bedarf und Bedürfnis der Fahrgäste bringen wird. Das ist nicht
nur, aber auch die Frage der Anschaffung des "Talent", der - um jetzt
auf einige Diskussionspunkte hier einzugehen - von Bombardier natürlich nicht
in Wien produziert wird, aber ein wesentlicher Bestandteil des
"Talent" wird sehr wohl in Betriebsstätten in Wien produziert, und
zwar bei ELIN. Die Herstellung des "Talent" erfolgt nämlich nicht
ausschließlich durch Bombardier, sondern durch eine Reihe von Unternehmungen,
bei denen ein nicht unwesentlicher Teil der Wertschöpfung in Wien stattfindet.
Es gibt in den Gesprächen durchaus
erkennbare Bereitschaft, das auch hinsichtlich der Sicherung des
Betriebsstandortes Bombardier in Wien zu unterstützen. Man kann das konkret
belegen. Vor wenigen Wochen hat es ein Neuorganisation von Bombardier als
internationaler Konzern gegeben, in diesem Zusammenhang ist die Frage der
Schließung von Betriebsstandorten auch im Transportbereich einer definitiven
Lösung auf mehrere Jahre beziehungsweise ein Jahrzehnt zugeführt worden, und
dabei ist der Standort Wien gesichert geblieben. Das ist eine Frage, die bis
dahin unterschiedlich eingeschätzt worden war. Ich denke, dass dieses Geschäft,
das ja zwischen der ÖBB und Bombardier
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