«  1  »

 

Gemeinderat, 39. Sitzung vom 30.01.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 41 von 64

 

Städten Deutschlands und der Schweiz, da liegt Wien nach Zürich auf dem zweiten Platz; Düsseldorf und andere kommen darin weiter hinten vor. Im Jahr 2003 ist eine Studie unter dem Titel "Integration und regulatorische Strukturen im ÖPNV-Bereich", die im Auftrag der Kommission der Europäischen Union erstellt worden ist, vorgestellt worden, die auch einen Vergleich der Städte zum Modal split enthält, und dort liegt Wien vor Stockholm, Hamburg, Rom und Lissabon.

 

Ich glaube daher, dass wir durchaus mit gutem Gewissen davon ausgehen können, dass sich die bisherige Verkehrspolitik der Stadt in dieser zentralen, ökologisch wichtigen Frage eindeutig bestätigt hat und dass das sozusagen nicht Selbstlob ist, nicht nur die Einschätzung der Wienerinnen und Wiener, sondern tatsächlich einem Benchmark-Vergleich, einem internationalen Vergleich der Europäischen Union standhält. Was will man mehr, was kann man sich als Stadtregierung mehr wünschen als ein solches Attest, das einem bestätigt, dass das eine sehr gute Sache ist!

 

Ich glaube, vor diesem Hintergrund, nämlich der Spitzenposition Wiens beim Anteil des öffentlichen Personennahverkehrs, muss man den vorliegenden Vertragsabschluss sehen.

 

Ich möchte noch kurz zusammenfassen, was Peter Juznic schon gesagt hat: Mit dem Verkehrsdienstevertrag zwischen der Österreichischen Bundesbahn und der Stadt Wien sichern wir auf mehrere Jahre den Einsatz der Schnellbahn in Wien, und zwar im innerstädtischen Verkehr, und wir kaufen quasi 439 782 Zugkilometer zu, einschließlich des Eil- und Regionalzugsverkehrs, der ebenfalls eine Bedeutung hat. Wenn man das auf die Platzkilometer umlegt, kommt man zu einer gewaltigen Dimension. Wir verschaffen uns damit fünf Milliarden Platzkilometer an Leistung der ÖBB, und daran gemessen ist der Betrag, den wir eingesetzt haben, ökonomisch durchaus akzeptabel und angemessen.

 

Es ist hier von der Vertragskonstruktion die Rede gewesen, und ich möchte das noch einmal klarstellen. Die Frage, wie man einen Vertrag gestaltet, ist in Anbetracht der sonst bestehenden Steuerpflicht, nämlich eine Umsatzsteuer zu entrichten, nicht egal. Es ist sozusagen kein juristischer Schönheitswettbewerb, sondern eine ökonomische Frage, inwieweit man damit den Wiener Steuerzahler schont, und wir sind der Meinung, dass wir eine Lösung suchen mussten, die den Wiener Steuerzahler schont. Wir sind damit nicht allein, die meisten Städte und Bundesländer, die meisten Städte und Länder in anderen Staaten der Europäischen Gemeinschaft gehen diesen Weg. Sogar der Vertrag, der dem so genannten Magdeburger Urteil zugrunde gelegen ist, beruht auf einer solchen Konstruktion. Ich halte das für durchaus vernünftig.

 

Dritter Punkt in diesem Zusammenhang: Wir stützen uns bei diesem Vertrag auf das einschlägige Bundesgesetz. Dieses Bundesgesetz - es nennt sich "Öffentlicher Personennah- und Regionalverkehrsgesetz 1999" - enthält in seinem § 7 eine zentrale Bestimmung, nämlich dass die Sicherstellung eines Grundangebotes im öffentlichen Schienen-Personennah- und -Regionalverkehr Sache des Bundes ist. Das heißt, es ist die Herstellung des Regionalverkehrs und des Nahverkehrs in erster Linie nicht Sache der Länder, nicht Sache der Städte und Gemeinden, sondern die Grundversorgung ist zunächst einmal vom Bund sicherzustellen. Dieses Gesetz enthält auch entsprechende finanzielle Sicherstellungen.

 

Daher ist es insgesamt für die Bundesländer und für die Städte und Gemeinden nicht egal, wenn der Bundesfinanzminister ankündigt, dass er die im § 26 Abs 3 des Gesetzes vorgesehene Regelung über die Gesamt-Mittelkontingentierung in einem Teil - nicht in allen Teilen, aber in einem Teil: dort, wo es um die 50-Prozent-Klausel geht - auf 30 Prozent senken will. Diese Reduktion hat, wenn sie wirklich zustande kommt, Rückwirkungen auf all die Fragen, die hier aufgetaucht sind, etwa ob es Möglichkeiten gibt, dass die ÖBB die Bahnhöfe besser saniert, rascher saniert.

 

Daher soll man das nicht wegwischen, und daher unterstütze ich es, dass wir hier durch eine gemeinsame Resolution an die Adresse der Bundesregierung, aber insbesondere an die Adresse des Finanzministers die Forderung richten - wie übrigens auch das Bundesland Niederösterreich -, dass wir in dieser Frage klar nein sagen. Es kann nicht sein, dass in der unterschiedlichen Behandlung von Straße und Schiene die Bundesregierung weiter die Finanzierungsverhältnisse zu Lasten der Schiene verschiebt. Dagegen muss es ein klares Nein geben! (Beifall bei der SPÖ und den GRÜNEN.) Selbstverständlich wird dieses Thema auch Gegenstand der Finanzausgleichsverhandlungen sein müssen.

 

Weiterer Punkt: Es ist völlig richtig - wie Peter Juznic und auch andere hier gesagt haben -, dass der Vertrag die Grundlage für wesentliche Qualitätsverbesserungen und für mehr Kundenorientierung, mehr Orientierung an Bedarf und Bedürfnis der Fahrgäste bringen wird. Das ist nicht nur, aber auch die Frage der Anschaffung des "Talent", der - um jetzt auf einige Diskussionspunkte hier einzugehen - von Bombardier natürlich nicht in Wien produziert wird, aber ein wesentlicher Bestandteil des "Talent" wird sehr wohl in Betriebsstätten in Wien produziert, und zwar bei ELIN. Die Herstellung des "Talent" erfolgt nämlich nicht ausschließlich durch Bombardier, sondern durch eine Reihe von Unternehmungen, bei denen ein nicht unwesentlicher Teil der Wertschöpfung in Wien stattfindet.

 

Es gibt in den Gesprächen durchaus erkennbare Bereitschaft, das auch hinsichtlich der Sicherung des Betriebsstandortes Bombardier in Wien zu unterstützen. Man kann das konkret belegen. Vor wenigen Wochen hat es ein Neuorganisation von Bombardier als internationaler Konzern gegeben, in diesem Zusammenhang ist die Frage der Schließung von Betriebsstandorten auch im Transportbereich einer definitiven Lösung auf mehrere Jahre beziehungsweise ein Jahrzehnt zugeführt worden, und dabei ist der Standort Wien gesichert geblieben. Das ist eine Frage, die bis dahin unterschiedlich eingeschätzt worden war. Ich denke, dass dieses Geschäft, das ja zwischen der ÖBB und Bombardier

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular