Gemeinderat,
39. Sitzung vom 30.01.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 42 von 64
stattfindet, durchaus eine wirtschaftspolitische Bedeutung
hat und dass es wichtig ist, dieses Geschäft zu unterstützen.
Es gibt aber noch einen anderen Gesichtspunkt - das
ist jetzt an die Adresse der GRÜNEN gerichtet -, den man dabei berücksichtigen
muss. Das Grundgeschäft zwischen der ÖBB und Bombardier hat die Anschaffung von
mehreren Kontingenten dieses Schnellbahnfahrzeugtyps vorgesehen. Dieser ist
übrigens auch in anderen Bundesländern eingesetzt worden. Wenn man sich aus der
Sicht der Verbesserung unter dem Titel der behindertengerechten Gestaltung zu
diesem Thema äußert, dann sollte man das österreichweit tun. Denn der
"Talent" wird mittlerweile in einer Reihe anderer Bundesländer
bereits eingesetzt.
Ich glaube, man muss auch sehen, dass sich für die
ÖBB aus der Abrufregelung des Vertrages unter einer besonders günstigen Preisgestaltung
natürlich ein gewisser Ablauf in der Anschaffung ergeben hat. Das ist jetzt an
die Adresse Gerstl gerichtet: Es gibt nicht die Möglichkeit der ÖBB, beliebig
viele "Talent"-Fahrzeuge zu einem bestimmten Zeitpunkt sofort zu
bekommen, sondern es hat nur die einzige Möglichkeit gegeben, über dieses
Abrufkontingent bei Bombardier überhaupt zu einer raschen Erneuerung der
Fahrbahngarnitur zu kommen, und dies eben in dem seit mehreren Jahren
vertragsmäßig festgelegten Duktus. Es hat daher für uns nicht die Möglichkeit
bestanden, über den Vertrag die Erneuerung zu beschleunigen, sondern das ist
das Ergebnis des Grundgeschäftes zwischen der Österreichischen Bundesbahn und
diesem Hersteller, den wir benützt haben, um überhaupt sehr rasch zu einer qualitativen
Ausstattungsverbesserung zu kommen.
Das Zweite ist: Herr Margulies hat hier kritisiert,
dass die Qualitätskriterien nur in einem Anhang zum Vertrag enthalten sind. Ich
mache Sie darauf aufmerksam, dass es im § 4 Abs 1 die ausdrückliche
Vertragsgarantie der ÖBB gibt, die in der Anlage vorgesehenen
Qualitätskriterien herzustellen. Dies ist daher unmittelbarer Inhalt des
Vertrages, und man soll diese Verbesserung im Vertragsinhalt nicht so klein
schreiben. Denn natürlich ist jeder Vertrag einklagbar und durchsetzbar, und
jede Bestimmung, die in diesem Vertrag enthalten ist - ob jetzt unmittelbar im
Vertrag selbst oder in einem Anhang -, ist umsetzbar und daher auch
herstellbar. Es ist in der Anlage auch ein genaues System vorgesehen, wie diese
Qualitätskriterien objektiviert werden können. Es ist insofern aufgrund des
Vertrages auch ein Qualitätsmanagement einzurichten.
Ich kenne keinen anderen Vertrag ähnlicher Art, in
dem in einer derart präzisen Form Kriterien, deren Objektivierung und die
Instrumente zu einer gemeinsamen Entscheidung enthalten sind. Das sollte man
zur Kenntnis nehmen, ob man das nun für noch verbesserungsbedürftig hält oder
nicht. Es ist eine deutliche Verbesserung im Interesse der Kunden, weil hier
auch die Befragung der Fahrgäste als ein Element zur Sicherung der Qualität
vorgesehen ist.
Eine Bemerkung in dem Zusammenhang noch zur
verkehrspolitischen Bedeutung des Schnellbahnverkehrs: Sie liegt auf der einen
Seite darin, dass damit neben der U-Bahnstrecke ein zweites Verkehrsinstrument
geschaffen wird, das aus dem Straßenverkehr entflochten ist. Die Straßenbahn
und der Bus sind im Straßenverkehr integriert und haben die Probleme des
Individualverkehrs mit im Rucksack, außer es gibt Vorrangstrecken und
Vorrangbeschleunigungen. Im Prinzip sind die U-Bahn und Schnellbahn die beiden
Verkehrsinstrumente, die aus dem Straßenverkehr entflochten sind.
Jetzt komme ich auf einen Punkt zu sprechen, den
Kollege Gerstl hier eingebracht hat. Die Bedeutung dieses Vertrages und der
Schnellbahn liegt auch in der Integration und Verflechtung des
Personennahverkehrs mit dem Regionalverkehr, und da ist Ihnen, Kollege Gerstl,
ein kleiner Fehler passiert. Wir regeln den innerstädtischen Nahverkehr,
während die Frage, die Sie angesprochen haben, nämlich die Pendlersituation,
eine Frage des Regionalverkehrs ist. Die Regionalverkehrsfrage ist im
Verkehrsverbund geregelt. Es gibt natürlich eine unmittelbare Verflechtung,
denn von den rund 60 000 Besitzern von Wochen-, Monats- oder
Jahreskarten, die täglich an Werktagen die Schnellbahn benützen, um
einzupendeln, sind die meisten nicht nur Benützer der Schnellbahn, sondern
selbstverständlich auch Benützer der Wiener Linien und der innerstädtischen
Nahverkehrslinien der Schnellbahn.
Man kann daher mit Fug und Recht sagen: Auch wenn die
Pendlersituation primär eine Aufgabe des Regionalverkehrs ist, ist die Frage
der Regelung des Nahverkehrs auch für die Pendler wichtig. Daher ist es gerade
im Interesse der Pendler wichtig, dass in dem Vertrag die Regelung enthalten
ist, dass Eilzüge aus bestimmten Bereichen durch den innerstädtischen Verkehr
durchgeleitet werden und nicht an irgendeiner Außenstelle - Meidling oder
Floridsdorf oder sonst wo - stehen bleiben und damit ein Umsteigen erzwingen,
weil damit zum anderen - gerade auch im Interesse Niederösterreichs - ein
Durchführen der Pendler in die Stadt und über die Stadt wieder nach
Niederösterreich hinaus gewährleistet ist.
Ich bedauere es, dass gerade dieser Punkt von Ihnen,
Kollege Gerstl, negativ verstanden worden ist. In Wirklichkeit gelingt es mit
diesem Verkehr über das hinaus, was eigentlich Regionalverkehrsfunktion ist,
für die Pendler eine deutliche Verbesserung herzustellen. Ich halte das für
eine wichtige Frage, weil es immerhin diese 60 000 Pendler sind, die
allein 35 bis 37 Millionen Fahrten herstellen, also eine nicht
unwesentliche Bedeutung haben.
Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Darin liegt auch die wirtschaftspolitische Bedeutung dieses Vertrages,
was hier offenbar untergegangen ist. Denn wir schaffen damit auch für den
Arbeitsmarkt Wien, der bekanntlich zu 30 Prozent für Beschäftigte aus den
umliegenden Bundesländern zur Verfügung steht, und für die Wiener Wirtschaft
ein taugliches Instrument. Dass gerade die Wiener Volkspartei den Vertrag, der
immerhin ein wesentlicher Sprung in der Weiterentwicklung insbesondere der
Pendlersituation ist, ablehnt, verstehe ich
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