Gemeinderat,
40. Sitzung vom 03.03.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 59 von 78
Dachbodenausbauten et cetera.
Ich denke, das Thema ist sehr, sehr ernst und
wichtig, und ich bin guter Dinge, dass der Herr Bürgermeister heute die
Vorwürfe so gut wie möglich entkräften wird, uns eines Besseren belehren wird
und darstellen wird, dass er doch alles getan hat, was in seinen rechtlichen
Möglichkeiten stand. Zum jetzigen Zeitpunkt sind wir allerdings anderer Meinung
und deshalb heute auch diese durchaus harte Kritik. Wir sind sehr gespannt
darauf, wie unsere Fragen heute beantwortet werden, inwieweit auch offene
Fragen hier zufriedenstellend beantwortet werden können. (Beifall bei der FPÖ.)
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Zur
Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich der Herr Bürgermeister zu Wort
gemeldet. – Bitte.
Bgm Dr Michael Häupl: Sehr
geehrter Herr Gemeinderat!
Ich bin mir zwar nicht ganz so sicher, ob Sie
angesichts der heute Mittag begonnenen neuen Diskussion zur
Präsidentschaftsfrage in der Tat meine Beantwortung interessiert, aber da in
der gegenständlichen Dringlichen Anfrage der Vorwurf, untätig geblieben zu
sein, nicht nur gegenüber der Eigentümerin, sondern vor allem auch gegenüber
der Stadt Wien erhoben wird, möchte ich doch vor der Beantwortung der Fragen
Grundsätzliches, das auch für das Detail maßgeblich ist, festhalten.
Eigentümer der aufgrund des Brandes am
16. August 2001 relativ stark zerstörten Sofiensäle ist nicht die Stadt
Wien, sondern die Sofiensäle AG. An dieser ist weder die Stadt Wien noch ihr
nahestehende juristische oder natürliche Personen beteiligt. Diese private
Aktiengesellschaft hat die Verpflichtung, die gesetzlichen Bestimmungen,
insbesondere die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes, einem Bundesgesetz,
einzuhalten.
Erst wenn gegen die Denkmalschutzbestimmungen
verstoßen wird, kann die Behörde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und
unter Einhaltung der rechtsstaatlich geregelten Verfahrensabläufe und
Rahmenbedingungen tätig werden und in die Eigentumsrechte der privaten
Gesellschaft eingreifen. Ich kann daher mit bestem Willen nicht erkennen, wo
hier die Stadt Wien im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde tätig wird. Nur auf
ein solches Tätigwerden im eigenen Wirkungsbereich dürfte sich eigentlich ihre
Dringliche Anfrage beziehen.
Ich will daher auch mitteilen, dass die Dienststellen
der Stadt Wien im Auftrag und in Kooperation mit dem Bundesdenkmalamt ihre
gesetzlichen Aufgaben erfüllt haben. Das können Sie an der folgenden
Darstellung der bisher gesetzten Maßnahmen erkennen.
Bereits am 28. August 2001, also kurze Zeit nach
dem Brand der Sofiensäle, wurden durch die Baubehörden per Bescheid Sicherungs-
und Abtragungsmaßnahmen vorgeschrieben. Dieses wurden in Folge auch
durchgeführt. Mit Schreiben vom 22. Jänner 2002 bestätigte das
Bundesdenkmalamt, dass ein entsprechender Witterungsschutz im Sinne des
Bundesdenkmalamtes vom Eigentümer hergestellt wurde. Der Witterungsschutz
bestand aus einem vor den Saalwänden aufgestellten Gerüst, das außen zweifach
verhängt wurde, damit kein Schnee auf das Gerüst und die dahinterliegenden
Architekturteile geweht werden kann. Die obere Abdeckung erfolgte mittels
Planen, die am noch vorhandenen Blechdach fixiert wurden, sodass auch von oben
keine Feuchtigkeit eindringen kann. Das Bundesdenkmalamt teilte abschließend
mit – ich zitiere: "Der bestehende Witterungsschutz der historischen
Bauteile hat bisher seine Schutzfunktion gegenüber Schnee- und Windangriffen
erfüllt, was auch von Seiten der Versuchs- und Forschungsanstalt der
Technischen Universität bestätigt wurde."
Am 8. November 2002 fand auf Antrag des
Bundesdenkmalamtes ein Lokalaugenschein statt, bei dem festgestellt wurde, dass
die Plastikplanen teilweise zerrissen, löchrig oder überhaupt nicht mehr
vorhanden waren. Auf Antrag des Bundesdenkmalamtes wurden daher vom
Magistratischen Bezirksamt für den 3. Bezirk der Liegenschaftseigentümerin
neuerlich Sicherungsmaßnahmen aufgetragen. Gegen diesen Bescheid wurde seitens
der Sofiensäle AG berufen. Von der Berufungsbehörde, dem Amt der Wiener
Landesregierung, Magistratsabteilung 64 in mittelbarer Bundesverwaltung,
wurde mit Bescheid vom 2. Mai 2003 der Liegenschaftseigentümerin
aufgetragen, die denkmalgeschützten Bauteile durch folgende Maßnahmen binnen
einer Frist von acht Wochen nach Zustellung des Bescheides zu sichern: „Die
bestehenden Mauerkronen, Mauerhäupter und Mauerfluchten des ehemaligen großen
Saals der Sofiensäle sind mittels einer wetterfesten Dach- und Wandkonstruktion
aus Holz einzuhausen. Die saalseitige Mauersohle ist bis zum Rand des
Schwimmbeckens mittels einer flugdachartigen Konstruktion niederschlagsdicht
abzudecken. Bei der Ausführung dieser Konstruktion ist eine ausreichende
Belüftung der denkmalgeschützten Bauteile sowie eine schadlose Ableitung von Niederschlagswässern
sicherzustellen.“
Gegen diesen Bescheid wurde neuerlich von der
Sofiensäle AG Berufung eingelegt.
Mit dem Bescheid des Bundesministeriums für Bildung,
Wissenschaft und Kultur vom 3. Dezember 2003 wurde der Berufung keine
Folge gegeben und der angefochtene Bescheid vollinhaltlich bestätigt. Mit der
Zustellung des Bescheides des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und
Kultur – diese ist laut Auskunft des Ministeriums gegenüber dem Rechtsvertreter
der Sofiensäle AG am 17. Dezember 2003 erfolgt – ist der erteilte Auftrag,
die Sicherungsmaßnahmen binnen acht Wochen durchzuführen, in Rechtskraft
erwachsen und somit vollstreckbar.
Neben dem Verfahren zur Auftragung von
Sicherheitsmaßnahmen hat bekanntlich ein weiteres Verfahren stattgefunden,
nämlich der Antrag der Sofiensäle AG beim Bundesdenkmalamt um Bewilligung zur
Zerstörung der unter Denkmalschutz verbliebenen Teile. Dieser Antrag wurde
schließlich vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit
Bescheid vom 31. Oktober 2003 abgewiesen.
Werden somit die aufgetragenen
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
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