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Gemeinderat, 40. Sitzung vom 03.03.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 59 von 78

 

Dachbodenausbauten et cetera.

 

Ich denke, das Thema ist sehr, sehr ernst und wichtig, und ich bin guter Dinge, dass der Herr Bürgermeister heute die Vorwürfe so gut wie möglich entkräften wird, uns eines Besseren belehren wird und darstellen wird, dass er doch alles getan hat, was in seinen rechtlichen Möglichkeiten stand. Zum jetzigen Zeitpunkt sind wir allerdings anderer Meinung und deshalb heute auch diese durchaus harte Kritik. Wir sind sehr gespannt darauf, wie unsere Fragen heute beantwortet werden, inwieweit auch offene Fragen hier zufriedenstellend beantwortet werden können. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich der Herr Bürgermeister zu Wort gemeldet. – Bitte.

 

Bgm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Gemeinderat!

 

Ich bin mir zwar nicht ganz so sicher, ob Sie angesichts der heute Mittag begonnenen neuen Diskussion zur Präsidentschaftsfrage in der Tat meine Beantwortung interessiert, aber da in der gegenständlichen Dringlichen Anfrage der Vorwurf, untätig geblieben zu sein, nicht nur gegenüber der Eigentümerin, sondern vor allem auch gegenüber der Stadt Wien erhoben wird, möchte ich doch vor der Beantwortung der Fragen Grundsätzliches, das auch für das Detail maßgeblich ist, festhalten.

 

Eigentümer der aufgrund des Brandes am 16. August 2001 relativ stark zerstörten Sofiensäle ist nicht die Stadt Wien, sondern die Sofiensäle AG. An dieser ist weder die Stadt Wien noch ihr nahestehende juristische oder natürliche Personen beteiligt. Diese private Aktiengesellschaft hat die Verpflichtung, die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes, einem Bundesgesetz, einzuhalten.

 

Erst wenn gegen die Denkmalschutzbestimmungen verstoßen wird, kann die Behörde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und unter Einhaltung der rechtsstaatlich geregelten Verfahrensabläufe und Rahmenbedingungen tätig werden und in die Eigentumsrechte der privaten Gesellschaft eingreifen. Ich kann daher mit bestem Willen nicht erkennen, wo hier die Stadt Wien im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde tätig wird. Nur auf ein solches Tätigwerden im eigenen Wirkungsbereich dürfte sich eigentlich ihre Dringliche Anfrage beziehen.

 

Ich will daher auch mitteilen, dass die Dienststellen der Stadt Wien im Auftrag und in Kooperation mit dem Bundesdenkmalamt ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllt haben. Das können Sie an der folgenden Darstellung der bisher gesetzten Maßnahmen erkennen.

 

Bereits am 28. August 2001, also kurze Zeit nach dem Brand der Sofiensäle, wurden durch die Baubehörden per Bescheid Sicherungs- und Abtragungsmaßnahmen vorgeschrieben. Dieses wurden in Folge auch durchgeführt. Mit Schreiben vom 22. Jänner 2002 bestätigte das Bundesdenkmalamt, dass ein entsprechender Witterungsschutz im Sinne des Bundesdenkmalamtes vom Eigentümer hergestellt wurde. Der Witterungsschutz bestand aus einem vor den Saalwänden aufgestellten Gerüst, das außen zweifach verhängt wurde, damit kein Schnee auf das Gerüst und die dahinterliegenden Architekturteile geweht werden kann. Die obere Abdeckung erfolgte mittels Planen, die am noch vorhandenen Blechdach fixiert wurden, sodass auch von oben keine Feuchtigkeit eindringen kann. Das Bundesdenkmalamt teilte abschließend mit – ich zitiere: "Der bestehende Witterungsschutz der historischen Bauteile hat bisher seine Schutzfunktion gegenüber Schnee- und Windangriffen erfüllt, was auch von Seiten der Versuchs- und Forschungsanstalt der Technischen Universität bestätigt wurde."

 

Am 8. November 2002 fand auf Antrag des Bundesdenkmalamtes ein Lokalaugenschein statt, bei dem festgestellt wurde, dass die Plastikplanen teilweise zerrissen, löchrig oder überhaupt nicht mehr vorhanden waren. Auf Antrag des Bundesdenkmalamtes wurden daher vom Magistratischen Bezirksamt für den 3. Bezirk der Liegenschaftseigentümerin neuerlich Sicherungsmaßnahmen aufgetragen. Gegen diesen Bescheid wurde seitens der Sofiensäle AG berufen. Von der Berufungsbehörde, dem Amt der Wiener Landesregierung, Magistratsabteilung 64 in mittelbarer Bundesverwaltung, wurde mit Bescheid vom 2. Mai 2003 der Liegenschaftseigentümerin aufgetragen, die denkmalgeschützten Bauteile durch folgende Maßnahmen binnen einer Frist von acht Wochen nach Zustellung des Bescheides zu sichern: „Die bestehenden Mauerkronen, Mauerhäupter und Mauerfluchten des ehemaligen großen Saals der Sofiensäle sind mittels einer wetterfesten Dach- und Wandkonstruktion aus Holz einzuhausen. Die saalseitige Mauersohle ist bis zum Rand des Schwimmbeckens mittels einer flugdachartigen Konstruktion niederschlagsdicht abzudecken. Bei der Ausführung dieser Konstruktion ist eine ausreichende Belüftung der denkmalgeschützten Bauteile sowie eine schadlose Ableitung von Niederschlagswässern sicherzustellen.“

 

Gegen diesen Bescheid wurde neuerlich von der Sofiensäle AG Berufung eingelegt.

 

Mit dem Bescheid des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 3. Dezember 2003 wurde der Berufung keine Folge gegeben und der angefochtene Bescheid vollinhaltlich bestätigt. Mit der Zustellung des Bescheides des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur – diese ist laut Auskunft des Ministeriums gegenüber dem Rechtsvertreter der Sofiensäle AG am 17. Dezember 2003 erfolgt – ist der erteilte Auftrag, die Sicherungsmaßnahmen binnen acht Wochen durchzuführen, in Rechtskraft erwachsen und somit vollstreckbar.

 

Neben dem Verfahren zur Auftragung von Sicherheitsmaßnahmen hat bekanntlich ein weiteres Verfahren stattgefunden, nämlich der Antrag der Sofiensäle AG beim Bundesdenkmalamt um Bewilligung zur Zerstörung der unter Denkmalschutz verbliebenen Teile. Dieser Antrag wurde schließlich vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit Bescheid vom 31. Oktober 2003 abgewiesen.

 

Werden somit die aufgetragenen

 

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