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Gemeinderat, 49. Sitzung vom 22.11.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 56 von 123

 

beziehen sich jetzt auf Wien –, dass die Anzahl der Arbeitgeberbetriebe, die 1 bis 49 Beschäftigte haben, fast 98 Prozent beträgt und nur knapp über 2 Prozent der Wiener Betriebe mehr als 50 Beschäftigte haben.

 

Diesen Zahlen, sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, rechtfertigen meine Forderung, sich nicht nur verstärkt um diese Betriebe zu kümmern, sondern diese auch verstärkt zu fördern und zu unterstützen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Ich darf diese Forderung im Zusammenhang mit der Eigenkapitalausstattung dieser Betriebe noch unterstreichen.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe diese Zahlen bereits vor einem Jahr bei der Budgetdebatte für das Jahr 2004 erwähnt. Die Eigenkapitalausstattung der Betriebe ist aber so dramatisch, dass ich sie wiederholen muss. Betriebe mit 10 bis 49 Dienstnehmern haben ein durchschnittliches Eigenkapital von 13,9 Prozent. Die Betriebe, die 1 bis 9 Beschäftigte haben, haben überhaupt nur 2,2 Prozent Eigenkapital.

 

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, was noch viel dramatischer ist: Von den Betrieben mit 1 bis 9 Dienstnehmern haben 53,5 Prozent ein negatives Eigenkapital, und von den Betrieben mit 10 bis 49 Beschäftigten haben immerhin 34,5 Prozent ein negatives Eigenkapital. Das bedeutet, dass 88 Prozent dieser Betriebe überschuldet oder sogar Krisenbetriebe sind und somit von Fremdkapital, wie zum Beispiel Krediten et cetera, abhängig sind. Und hier, sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, gilt es zu handeln, hier müsste Wien seine Betriebe unterstützen.

 

Nach Angaben des Kreditschutzverbandes vom Monat Oktober sind Firmenpleiten in Österreich enorm gestiegen. Bei einem österreichweiten Vergleich der Monate 1 bis 9 im Jahr 2003 mit den Monaten 1 bis 9 2004 gab es eine Erhöhung der Firmenpleiten in Österreich um 12 Prozent und in Wien sogar um 16 Prozent. Und hier, sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, gilt es zu handeln, hier müsste Wien seine Betriebe unterstützen.

 

In der Steiermark hat man sogar eine Pleiteholding für KMUs gegründet. Mit maximal 5 Millionen EUR will sich das Land Steiermark an stark gefährdeten oder insolventen KMUs beteiligen. Über die steirische Umstrukturierungsgesellschaft STUG sollen die Betriebe saniert und anschließend wieder verkauft werden. Ich darf den steirischen Wirtschaftslandesrat zitieren: „Es kommt oft zu Insolvenzen, obwohl die betroffenen Firmen nur relativ gering überschuldet sind. Solche Betriebe können auch mit nicht besonders hohem finanziellen Einsatz gerettet werden." So der steirische Finanzlandesrat.

 

Bei dieser Aktion rechnet das Land Steiermark sogar mit einem finanziellen Vorteil für das Land selbst, und zwar mit einer Rendite von 10 Prozent, die beim Wiederverkauf der STUG-Betriebe realisiert werden.

 

Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister! Wären solche Überlegungen nicht auch für Wien interessant? Vielleicht sollten Überlegungen in diese Richtung angestellt werden. Die Unterstützung der freiheitlichen Fraktion wäre Ihnen gewiss. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Die Bundesregierung, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat unter anderem zur Unterstützung der Wirtschaft bereits wesentliche Schritte unternommen. Mit der 2. Etappe der Steuerreform 2004/2005 wurde eine beachtliche Entlastung aller Steuerzahler verwirklicht. Das Volumen dieser 2. Etappe wird über 2,5 Milliarden EUR betragen. Unter Einbeziehung der 1. Etappe der Steuerreform in Höhe von 0,5 Milliarden EUR wird sich daher eine Gesamtentlastung in Höhe von über 3 Milliarden EUR, das sind rund 40 Milliarden ATS, ergeben.

 

Ein ganz wesentlicher Punkt dieser Steuerreform eben auch für die Klein- und Mittelbetriebe ist die Absenkung des Körperschaftssteuersatzes von derzeit 34 Prozent auf 25 Prozent. Allein durch diese Steuersenkung, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird die Wirtschaft und werden somit auch die Klein- und Mittelbetriebe um gigantische 1 Milliarde EUR entlastet.

 

Herr Kollege Strobl! Sie haben vorhin die Mindest-KöSt angeschnitten. Sie haben aber nicht erwähnt, dass die Mindest-KöSt, deren Abschaffung Sie jetzt fordern, von einem sozialistischen Finanzminister, genauso wie die 13. Umsatzsteuer-Vorauszahlung, eingeführt wurde. Diese Herabsetzung der KöSt war aber auch durch die ab 1. Mai erfolgte EU-Osterweiterung von besonderer Bedeutung. Die geringeren Körperschaftssteuersätze in diesen Nachbarländern waren eine große Konkurrenz bei Betriebsneugründungen internationaler Konzerne. Die Steuerreform 2005 macht den Wirtschaftsstandort Österreich wieder attraktiv. Österreich erhält damit das europaweit attraktivste System der Firmenbesteuerung. Dieser Anreiz für ausländische Unternehmen, in Österreich wieder Standorte und Produktionsstätten zu errichten und somit neue Arbeitsplätze zu schaffen, wird aber nicht nur durch die Senkung des Körperschaftssteuersatzes, sondern auch durch die international attraktive Gruppenbesteuerung noch erhöht. Durch die Gruppenbesteuerung wird Wien als Konzernstandort, sehr geehrter Herr Kollege Ekkamp, wieder attraktiv. Vor allem deutsche Unternehmen haben angekündigt, ihre Konzernzentralen nach dieser Steuerreform wieder nach Österreich zu verlegen.

 

Eine weitere Verbesserung für Unternehmen gab es ja bereits bei der 1. Etappe der Steuerreform, und zwar durch die steuerliche Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns. Diese Begünstigung war ja ein ganz wichtiger Schritt Richtung Stärkung des Eigenkapitals.

 

Ich darf hiezu vielleicht ein Beispiel bringen. Bei einem Gewinn von zum Beispiel 80 000 EUR beträgt die Tarifsteuer 31 750 EUR, unabhängig davon, ob dieser Gewinn komplett dem Betrieb entzogen wurde oder im Betrieb verblieben ist.

 

Jetzt die neue Regelung. Geht man von der Annahme aus, dass von diesen 80 000 EUR 40 000 EUR entnommen werden und somit 40 000 EUR im Betrieb verbleiben, ist die Besteuerung unter Berücksichtigung des § 11 EStG, also des nicht entnommenen Gewinns,

 

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