Gemeinderat,
49. Sitzung vom 22.11.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 56 von 123
beziehen sich jetzt
auf Wien –, dass die Anzahl der Arbeitgeberbetriebe, die 1 bis
49 Beschäftigte haben, fast 98 Prozent beträgt und nur knapp über
2 Prozent der Wiener Betriebe mehr als 50 Beschäftigte haben.
Diesen Zahlen, sehr
geehrter Herr Vizebürgermeister, rechtfertigen meine Forderung, sich nicht nur
verstärkt um diese Betriebe zu kümmern, sondern diese auch verstärkt zu fördern
und zu unterstützen. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich darf diese
Forderung im Zusammenhang mit der Eigenkapitalausstattung dieser Betriebe noch
unterstreichen.
Meine sehr geehrten Damen
und Herren! Ich habe diese Zahlen bereits vor einem Jahr bei der Budgetdebatte
für das Jahr 2004 erwähnt. Die Eigenkapitalausstattung der Betriebe ist aber so
dramatisch, dass ich sie wiederholen muss. Betriebe mit 10 bis
49 Dienstnehmern haben ein durchschnittliches Eigenkapital von
13,9 Prozent. Die Betriebe, die 1 bis 9 Beschäftigte haben, haben
überhaupt nur 2,2 Prozent Eigenkapital.
Aber, meine sehr
geehrten Damen und Herren, was noch viel dramatischer ist: Von den Betrieben
mit 1 bis 9 Dienstnehmern haben 53,5 Prozent ein negatives
Eigenkapital, und von den Betrieben mit 10 bis 49 Beschäftigten haben
immerhin 34,5 Prozent ein negatives Eigenkapital. Das bedeutet, dass
88 Prozent dieser Betriebe überschuldet oder sogar Krisenbetriebe sind und
somit von Fremdkapital, wie zum Beispiel Krediten et cetera, abhängig sind. Und
hier, sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, gilt es zu handeln, hier müsste
Wien seine Betriebe unterstützen.
Nach Angaben des
Kreditschutzverbandes vom Monat Oktober sind Firmenpleiten in Österreich enorm
gestiegen. Bei einem österreichweiten Vergleich der Monate 1 bis 9 im Jahr 2003
mit den Monaten 1 bis 9 2004 gab es eine Erhöhung der Firmenpleiten in
Österreich um 12 Prozent und in Wien sogar um 16 Prozent. Und hier,
sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, gilt es zu handeln, hier müsste Wien
seine Betriebe unterstützen.
In der Steiermark
hat man sogar eine Pleiteholding für KMUs gegründet. Mit maximal
5 Millionen EUR will sich das Land Steiermark an stark gefährdeten
oder insolventen KMUs beteiligen. Über die steirische
Umstrukturierungsgesellschaft STUG sollen die Betriebe saniert und anschließend
wieder verkauft werden. Ich darf den steirischen Wirtschaftslandesrat zitieren:
„Es kommt oft zu Insolvenzen, obwohl die betroffenen Firmen nur relativ gering
überschuldet sind. Solche Betriebe können auch mit nicht besonders hohem
finanziellen Einsatz gerettet werden." So der steirische Finanzlandesrat.
Bei dieser Aktion
rechnet das Land Steiermark sogar mit einem finanziellen Vorteil für das Land
selbst, und zwar mit einer Rendite von 10 Prozent, die beim Wiederverkauf
der STUG-Betriebe realisiert werden.
Sehr geehrter Herr
Vizebürgermeister! Wären solche Überlegungen nicht auch für Wien interessant?
Vielleicht sollten Überlegungen in diese Richtung angestellt werden. Die
Unterstützung der freiheitlichen Fraktion wäre Ihnen gewiss. (Beifall bei
der FPÖ.)
Die Bundesregierung,
meine sehr geehrten Damen und Herren, hat unter anderem zur Unterstützung der
Wirtschaft bereits wesentliche Schritte unternommen. Mit der 2. Etappe der
Steuerreform 2004/2005 wurde eine beachtliche Entlastung aller Steuerzahler
verwirklicht. Das Volumen dieser 2. Etappe wird über 2,5 Milliarden EUR
betragen. Unter Einbeziehung der 1. Etappe der Steuerreform in Höhe von
0,5 Milliarden EUR wird sich daher eine Gesamtentlastung in Höhe von
über 3 Milliarden EUR, das sind rund 40 Milliarden ATS,
ergeben.
Ein ganz
wesentlicher Punkt dieser Steuerreform eben auch für die Klein- und
Mittelbetriebe ist die Absenkung des Körperschaftssteuersatzes von derzeit
34 Prozent auf 25 Prozent. Allein durch diese Steuersenkung, meine
sehr geehrten Damen und Herren, wird die Wirtschaft und werden somit auch die
Klein- und Mittelbetriebe um gigantische 1 Milliarde EUR entlastet.
Herr Kollege Strobl!
Sie haben vorhin die Mindest-KöSt angeschnitten. Sie haben aber nicht erwähnt,
dass die Mindest-KöSt, deren Abschaffung Sie jetzt fordern, von einem
sozialistischen Finanzminister, genauso wie die
13. Umsatzsteuer-Vorauszahlung, eingeführt wurde. Diese Herabsetzung der
KöSt war aber auch durch die ab 1. Mai erfolgte EU-Osterweiterung von
besonderer Bedeutung. Die geringeren Körperschaftssteuersätze in diesen
Nachbarländern waren eine große Konkurrenz bei Betriebsneugründungen internationaler
Konzerne. Die Steuerreform 2005 macht den Wirtschaftsstandort Österreich wieder
attraktiv. Österreich erhält damit das europaweit attraktivste System der
Firmenbesteuerung. Dieser Anreiz für ausländische Unternehmen, in Österreich
wieder Standorte und Produktionsstätten zu errichten und somit neue
Arbeitsplätze zu schaffen, wird aber nicht nur durch die Senkung des
Körperschaftssteuersatzes, sondern auch durch die international attraktive
Gruppenbesteuerung noch erhöht. Durch die Gruppenbesteuerung wird Wien als
Konzernstandort, sehr geehrter Herr Kollege Ekkamp, wieder attraktiv. Vor allem
deutsche Unternehmen haben angekündigt, ihre Konzernzentralen nach dieser
Steuerreform wieder nach Österreich zu verlegen.
Eine weitere
Verbesserung für Unternehmen gab es ja bereits bei der 1. Etappe der
Steuerreform, und zwar durch die steuerliche Begünstigung des nicht entnommenen
Gewinns. Diese Begünstigung war ja ein ganz wichtiger Schritt Richtung Stärkung
des Eigenkapitals.
Ich darf hiezu
vielleicht ein Beispiel bringen. Bei einem Gewinn von zum Beispiel
80 000 EUR beträgt die Tarifsteuer 31 750 EUR, unabhängig
davon, ob dieser Gewinn komplett dem Betrieb entzogen wurde oder im Betrieb
verblieben ist.
Jetzt
die neue Regelung. Geht man von der Annahme aus, dass von diesen
80 000 EUR 40 000 EUR entnommen werden und somit
40 000 EUR im Betrieb verbleiben, ist die Besteuerung unter
Berücksichtigung des § 11 EStG, also des nicht entnommenen Gewinns,
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