«  1  »

 

Gemeinderat, 49. Sitzung vom 22.11.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 57 von 123

 

folgende: Für die entnommenen 40 000 EUR ist der Normalsteuersatz anzuwenden und für die nicht entnommenen 40 000 EUR ist nur der halbe Durchschnittssteuersatz anzuwenden. Das ergibt bei diesem Beispiel dann eine Steuer von 23 813 EUR gegenüber 31 750 EUR, also eine Steuerersparnis durch diese Regelung von immerhin 7 938 EUR. Also bitte fast 100 000 ATS.

 

Laut Fachmedien ist diese Steuerreform in Hinblick auf die Entlastung der Wirtschaft sowie aller Steuerzahler in Höhe von 3 Milliarden EUR die größte in der Geschichte der Zweiten Republik. Unter keinem sozialistischen Finanzminister gab es solche Impulse für die Wirtschaft. Und auch die unter einem SPÖ-Finanzminister eingeführte 13. Umsatzsteuer-Vorauszahlung wurde im Zuge der Steuerreform durch die derzeitige Bundesregierung ersatzlos gestrichen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Ein weiterer Eckpfeiler bei dieser Reform ist die Änderung des Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuertarifes. Durch die 2. Etappe, die war ja in zwei Etappen angelegt, 2004 und 2005, wird bewirkt, dass alle Steuerpflichtigen entlastet werden. Der Schwerpunkt dieser Entlastung wurde auch hier bei den kleinen und mittleren Einkünften gesetzt. Diese Tarifreform bewirkt, dass sämtliche Steuerzahler um weitere 1,1 Milliarden EUR entlastet, also um 1,1 Milliarden EUR weniger Steuern bezahlen müssen.

 

Im Zuge dieser Tarifreform wurden Bruttojahreseinkommen bei Arbeitnehmern von 15 770 EUR, bei Pensionisten von 13 500 EUR sowie steuerpflichtigen Einkünften bei Selbstständigen von 10 000 EUR überhaupt steuerfrei gestellt. Das bewirkt, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass von insgesamt 5,9 Millionen Erwerbstätigen in ganz Österreich ab dem 1. Jänner 2005 rund 2,6 Millionen Personen, das ist fast die Hälfte aller Erwerbstätigen, überhaupt keine Steuer mehr bezahlen müssen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf das wiederholen: Durch diese Tarifreform braucht fast die Hälfte aller Erwerbstätigen in Österreich keine Steuer mehr zu bezahlen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Weiters wird im Rahmen des Familienpaketes ein Kinderzuschlag zum Alleinverdiener- beziehungsweise Alleinerzieherabsetzbetrag eingefügt, der zwischen 130 und 220 EUR je nach Anzahl der Kinder beträgt. Diese Kinderzuschläge, meine sehr geehrten Damen und Herren, bringen den Familien immerhin 200 Millionen EUR, die direkt der Stärkung der Massenkaufkraft dienen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Des Weiteren wird die Zuverdienstgrenze beim Alleinverdienerabsetzbetrag mit Kind deutlich von 4 400 EUR auf 6 000 EUR angehoben. Alle Maßnahmen des Familienpaketes gelten übrigens rückwirkend ab dem 1. Jänner 2004.

 

Zur Tarifreform möchte ich noch ein Beispiel der Steuerersparnis der Selbstständigen bringen. Bei einem jährlichen Einkommen von zum Beispiel 10 000 EUR – ich habe hier bewusst ein geringes Einkommen gesetzt – beträgt die Steuerersparnis im Jahr 2005 gegenüber dem Jahr 2003, wenn man keine Kinder hat, immerhin 824 EUR, das sind über 8 Prozent, und die Ersparnis 2005 gegenüber 2003, zum Beispiel wenn man drei Kinder hat, 1 553 EUR. Bei 20 000 EUR Einkommen beträgt die Ersparnis ohne Kinder 227 EUR, bei drei Kindern 752 EUR und bei einem jährlichen Einkommen von 50 000 EUR beträgt die Ersparnis 179 EUR ohne Kinder und 704 EUR mit drei Kindern.

 

Auf Grund dieser Beispiele, meine sehr geehrten Damen und Herren, erkennt man ganz deutlich, dass die Steuerersparnis bei geringen Einkünften gegenüber höheren Einkünften bei dieser Tarifreform wesentlich größer ist und nicht umgekehrt, wie hier vom Herrn Klubobmann Oxonitsch, vom Herrn Kollegen Strobl und so weiter behauptet wurde.

 

Und auch Wien, sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, sollte seine Unternehmen entsprechend stärken. Künftig wird die finanzielle Situation dieser Betriebe noch schwieriger werden, und zwar wie schon mehrmals von mir erwähnt, durch Basel II. Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister! Auch diese Problematik habe ich schon mehrmals hier erwähnt und auch bei der letzten Budgetdebatte aufgezeigt. Sie haben mir damals geantwortet, dass die Stadtregierung bei ihrer Herbstklausur beschlossen hat, die Geschäftsführung des Wiener Wirtschaftsförderungsfonds zu beauftragen, sich mit diesem Thema zu befassen, nämlich die Förderung jener Kosten, die aus Rating entstehen, weil diese Kosten, wie Sie richtig festgestellt haben, sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, die Kreditaufnahme für Klein- und Mittelbetriebe außerordentlich erschweren. Sehr gut. Nur, sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, Sie haben mir dann bei der Rechnungsabschlussdebatte im heurigen Sommer auf diese Frage geantwortet, dass das Ergebnis Ihrer diversen Gespräche unter anderem war, dass solch eine Förderung letztendlich nur eine Förderung der Banken wäre und somit nicht sinnvoll ist. Das ist weniger gut.

 

Nun, sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, diese Argumentation ist meines Erachtens zu einfach. Natürlich fließt das Geld durch die dann höheren Fremdkapitalzinsen zu den Banken, die durch Basel II ebenfalls höhere Kosten haben. Die Kredite werden aber durch Basel II letztendlich für die Unternehmen teurer, und diese Zusatzkosten, die ja nicht durch das Unternehmen bewirkt werden, sollten gestützt werden. Und darum geht es uns, sehr geehrter Herr Vizebürgermeister!

 

Dazu sei noch gemerkt, dass auch die Banken über Basel II nicht glücklich sind. Eine Schlagzeile: „Experten: Basel II killt kleine Banken. 660 selbstständige Raiffeisen- oder Volksbanken am Lande wären davon betroffen."

 

Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister! Auf Grund der ohnehin schlechten Situation im Bereich des Eigenkapitals dieser Betriebe und weiterer kommender Ereignisse in Basel II wäre die Stärkung des Eigenkapitals der Klein- und Mittelbetriebe von immenser Wichtigkeit, und ich darf meine Forderung nach einem Eigenkapitalstärkungspaket für Wien wiederholen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Aber leider werden die Betriebe nicht gefördert, sondern es werden Förderungen aberkannt; und die

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular