Gemeinderat,
49. Sitzung vom 23.11.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 49 von 88
natürlich eine vernünftige Zuwanderung, aber wir brauchen auch eine vernünftige Balance zwischen Zuwanderung aus legitimen nationalen Interessen und Zuwanderung aus humanitären Gründen.
Was wir brauchen, ist eine Kontrolle der
Wanderungsströme und Regelungen, die transparent und durchschaubar sind. Solche
Regelungen haben wir in der Niederlassungsverordnung, in der Definition der
Schlüsselarbeitskräfte, im Integrationserlass und in den Regelungen über die
Wirtschaftssaisoniers und über die Erntehelfer.
Ich verhehle nicht, dass es im Bereich des
Asylverfahrens notwendig sein wird, bestimmte Schärfungen des Gesetzes
vorzusehen. Das entspringt nicht einem grundsätzlichen Misstrauen gegenüber
asylwerbenden Personen, aber einfach der Erkenntnis, dass es in der letzten
Zeit passiert ist, dass sich Personen auf das Asylrecht berufen haben, für die
das Asylrecht eigentlich nicht vorgesehen ist. "Selbstverständlich muss
jede Änderung des Fremdenrechtes mit Augenmaß und im verfassungsrechtlichen
Rahmen erfolgen. Aber der Rechtsstaat muss sich gegen Missbrauch wehren dürfen
– mit rechtsstaatlichen Mitteln." – Ich zitiere aus dem "Kurier"
vom vergangenen Samstag, und dem ist in diesem Zusammenhang wenig hinzuzufügen.
(Beifall bei der ÖVP.)
Was kann aber die Stadt Wien machen, um Fremde in
Wien besser integrieren zu können. Zwei Hauptansatzpunkte sehen wir von der
ÖVP, das ist das Thema Wohnen und das ist das Thema Spracherwerb. Nach wie vor
ist es so, dass viel zu viele Fremde in Wien in Substandardwohnungen leben müssen,
dass ihnen der Zugang zu Gemeindewohnungen verwehrt ist. Es gibt Türkeiexperten
wie Josef Tennel, der in einer Presseaussendung erklärt hat, dass sehr viele
Ausländer in Wien quasi in Ghettos leben müssen und dass die schlechte
Ausbildung von ihnen mit ein Grund für die Bildung von Slums sei. Es handelt
sich hier um einen Türkeiexperten, der mit seiner Marketingagentur türkische
Tageszeitungen vertreibt und bewirbt, und ich glaube, das sollte uns eine
Mahnung sein, wenn wir so etwas aus berufenem Munde hören.
Wenn wir Deutschsprechen forcieren wollen, dann
müssen wir damit bei den Kindern beginnen, müssen wir sicherlich noch vor
Schuleintritt dafür sorgen, dass Kinder im österreichischen Schulunterricht in
der Lage sind, auch dem Unterricht zu folgen. Es muss selbstverständlich Ziel
sein, dass alle Kinder bei Schuleintritt Deutsch beherrschen, und ich glaube,
wir haben da schon sehr sinnvolle Anträge gestellt, allen voran mein Kollege
Walter Strobl. Es geht einfach darum, schon bei der Schuleinschreibung festzustellen,
wie die Sprachkenntnisse beschaffen sind. Wenn das unmittelbar vor
Schuleintritt erfolgt, wird es zu spät sein, dann wird man dieses fehlende
Wissen den Kindern nicht mehr beibringen können. Wenn man aber die
Schuleinschreibung vorzieht, dann kann man das überprüfen, kann dann einladen,
ein Gratiskindergartenjahr zu besuchen, und die Sprachkenntnisse werden sich im
Regelfall verbessern. Sollte das nicht der Fall sein und das Angebot nicht
angenommen werden, so ist es immer noch möglich, den Kindern in einem
Spezialunterricht die deutsche Sprache näher zu bringen.
Das wäre ausschließlich Sache des Landes, das ist
ausschließlich Sache der Stadt Wien, und es ist eigentlich nicht einzusehen,
warum wir Kindern diesen Tort antun, in einer Klasse sitzen zu müssen, in der
sie nur Frustrationen erleben, weil sie dem Unterricht einfach nicht folgen
können.
Es gibt da hervorragende Beispiele – die ÖVP hat sie
vorgezeigt –, wie man das beispielsweise in Hessen macht. Dort geht man so
weit, dass man parallel zum Kindergarten auch noch Sprachkurse für die Mütter
anbietet, und wir werden in unserer Forderung und unseren Vorschlägen in dieser
Frage auch vom Verein Türkischer Eltern in Wien unterstützt.
Punkt 2: Personal in Wien. Da haben wir natürlich
einiges zu kritisieren, von den Karenzierungen über die Zunahme der Zahl der
MitarbeiterInnen in den Stadtratsbüros bis zum Nebengebührenkatalog, der eine
unglaubliche Bürokratisierung darstellt. Wenn wir uns den Voranschlag 2005
ansehen, dann springt einmal eine Zahl besonders ins Auge, und das sind die
329 Millionen € für die Pensionen.
Diese Zahl würde so nicht da stehen, wenn wir eine
andere Pensionsregelung für Beamte beschlossen hätten. Die Pensionsreform in
Wien verdient ihren Namen nicht, und ich darf dafür auch die Rechtanwaltskammer
Wien und ihre Stellungnahme als Zeugen aufrufen. Beabsichtigt war, ein höheres
Pensionsantrittsalter auch für Wiener Beamte herzustellen. In dieser
Stellungnahme heißt es allerdings – und dem kann ich mich anschließen –: „Bei
genauer Betrachtung tritt jedoch zutage, dass der Kernpunkt der Reform, nämlich
die Hinaufsetzung des Pensionsalters, infolge der ermöglichten Ausnahmen im
Wesentlichen nicht verwirklicht wurde."
Nicht verwirklicht ist das Hauptziel der Reform,
nämlich mit 65 Jahren den Ruhestand antreten zu können. Wie bekannt ist,
kann bis zum Jahre 2009 noch mit 60 Jahren in Pension gegangen werden,
aber bitte, das ist eine Übergangsregelung, die sich irgendwann einmal ändert.
Es gibt aber auch die Möglichkeiten, mit 55 und weiterhin mit 60 Jahren in
Pension zu gehen. Das sind also wirklich sehr skurrile Ausnahmebestimmungen. Ab
55 kann der Ruhestand angetreten werden im Falle einer Organisationsänderung
von Amts wegen, und zwar ohne Abschlag. Das heißt, die Stadt Wien kann nach
eigenem Gutdünken verdiente Mitarbeiter mit 55 Jahren mit deren Willen
oder gegen deren Willen in Pension schicken. Sie hat es in der Hand.
Rechtsanspruch darauf gibt es keinen. Rechtsanspruch gibt es auch in einem
zweiten Fall der Frühpensionierung nicht, nämlich den Ruhestand über Antrag mit
60 Jahren antreten zu können.
Eine weitere Skurrilität liegt
darin, dass der Durchrechnungszeitraum erst im Jahre 2042 erreicht werden wird,
dass der Pensionssicherungsbeitrag ein anderer ist als bei den Bundesbeamten,
dass die Dienstunfähigkeit anderes definiert ist, die Bestimmungen für die
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