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Gemeinderat, 49. Sitzung vom 23.11.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 49 von 88

 

natürlich eine vernünftige Zuwanderung, aber wir brauchen auch eine vernünftige Balance zwischen Zuwanderung aus legitimen nationalen Interessen und Zuwanderung aus humanitären Gründen.

 

Was wir brauchen, ist eine Kontrolle der Wanderungsströme und Regelungen, die transparent und durchschaubar sind. Solche Regelungen haben wir in der Niederlassungsverordnung, in der Definition der Schlüsselarbeitskräfte, im Integrationserlass und in den Regelungen über die Wirtschaftssaisoniers und über die Erntehelfer.

 

Ich verhehle nicht, dass es im Bereich des Asylverfahrens notwendig sein wird, bestimmte Schärfungen des Gesetzes vorzusehen. Das entspringt nicht einem grundsätzlichen Misstrauen gegenüber asylwerbenden Personen, aber einfach der Erkenntnis, dass es in der letzten Zeit passiert ist, dass sich Personen auf das Asylrecht berufen haben, für die das Asylrecht eigentlich nicht vorgesehen ist. "Selbstverständlich muss jede Änderung des Fremdenrechtes mit Augenmaß und im verfassungsrechtlichen Rahmen erfolgen. Aber der Rechtsstaat muss sich gegen Missbrauch wehren dürfen – mit rechtsstaatlichen Mitteln." – Ich zitiere aus dem "Kurier" vom vergangenen Samstag, und dem ist in diesem Zusammenhang wenig hinzuzufügen. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Was kann aber die Stadt Wien machen, um Fremde in Wien besser integrieren zu können. Zwei Hauptansatzpunkte sehen wir von der ÖVP, das ist das Thema Wohnen und das ist das Thema Spracherwerb. Nach wie vor ist es so, dass viel zu viele Fremde in Wien in Substandardwohnungen leben müssen, dass ihnen der Zugang zu Gemeindewohnungen verwehrt ist. Es gibt Türkeiexperten wie Josef Tennel, der in einer Presseaussendung erklärt hat, dass sehr viele Ausländer in Wien quasi in Ghettos leben müssen und dass die schlechte Ausbildung von ihnen mit ein Grund für die Bildung von Slums sei. Es handelt sich hier um einen Türkeiexperten, der mit seiner Marketingagentur türkische Tageszeitungen vertreibt und bewirbt, und ich glaube, das sollte uns eine Mahnung sein, wenn wir so etwas aus berufenem Munde hören.

 

Wenn wir Deutschsprechen forcieren wollen, dann müssen wir damit bei den Kindern beginnen, müssen wir sicherlich noch vor Schuleintritt dafür sorgen, dass Kinder im österreichischen Schulunterricht in der Lage sind, auch dem Unterricht zu folgen. Es muss selbstverständlich Ziel sein, dass alle Kinder bei Schuleintritt Deutsch beherrschen, und ich glaube, wir haben da schon sehr sinnvolle Anträge gestellt, allen voran mein Kollege Walter Strobl. Es geht einfach darum, schon bei der Schuleinschreibung festzustellen, wie die Sprachkenntnisse beschaffen sind. Wenn das unmittelbar vor Schuleintritt erfolgt, wird es zu spät sein, dann wird man dieses fehlende Wissen den Kindern nicht mehr beibringen können. Wenn man aber die Schuleinschreibung vorzieht, dann kann man das überprüfen, kann dann einladen, ein Gratiskindergartenjahr zu besuchen, und die Sprachkenntnisse werden sich im Regelfall verbessern. Sollte das nicht der Fall sein und das Angebot nicht angenommen werden, so ist es immer noch möglich, den Kindern in einem Spezialunterricht die deutsche Sprache näher zu bringen.

 

Das wäre ausschließlich Sache des Landes, das ist ausschließlich Sache der Stadt Wien, und es ist eigentlich nicht einzusehen, warum wir Kindern diesen Tort antun, in einer Klasse sitzen zu müssen, in der sie nur Frustrationen erleben, weil sie dem Unterricht einfach nicht folgen können.

 

Es gibt da hervorragende Beispiele – die ÖVP hat sie vorgezeigt –, wie man das beispielsweise in Hessen macht. Dort geht man so weit, dass man parallel zum Kindergarten auch noch Sprachkurse für die Mütter anbietet, und wir werden in unserer Forderung und unseren Vorschlägen in dieser Frage auch vom Verein Türkischer Eltern in Wien unterstützt.

 

Punkt 2: Personal in Wien. Da haben wir natürlich einiges zu kritisieren, von den Karenzierungen über die Zunahme der Zahl der MitarbeiterInnen in den Stadtratsbüros bis zum Nebengebührenkatalog, der eine unglaubliche Bürokratisierung darstellt. Wenn wir uns den Voranschlag 2005 ansehen, dann springt einmal eine Zahl besonders ins Auge, und das sind die 329 Millionen € für die Pensionen.

 

Diese Zahl würde so nicht da stehen, wenn wir eine andere Pensionsregelung für Beamte beschlossen hätten. Die Pensionsreform in Wien verdient ihren Namen nicht, und ich darf dafür auch die Rechtanwaltskammer Wien und ihre Stellungnahme als Zeugen aufrufen. Beabsichtigt war, ein höheres Pensionsantrittsalter auch für Wiener Beamte herzustellen. In dieser Stellungnahme heißt es allerdings – und dem kann ich mich anschließen –: „Bei genauer Betrachtung tritt jedoch zutage, dass der Kernpunkt der Reform, nämlich die Hinaufsetzung des Pensionsalters, infolge der ermöglichten Ausnahmen im Wesentlichen nicht verwirklicht wurde."

 

Nicht verwirklicht ist das Hauptziel der Reform, nämlich mit 65 Jahren den Ruhestand antreten zu können. Wie bekannt ist, kann bis zum Jahre 2009 noch mit 60 Jahren in Pension gegangen werden, aber bitte, das ist eine Übergangsregelung, die sich irgendwann einmal ändert. Es gibt aber auch die Möglichkeiten, mit 55 und weiterhin mit 60 Jahren in Pension zu gehen. Das sind also wirklich sehr skurrile Ausnahmebestimmungen. Ab 55 kann der Ruhestand angetreten werden im Falle einer Organisationsänderung von Amts wegen, und zwar ohne Abschlag. Das heißt, die Stadt Wien kann nach eigenem Gutdünken verdiente Mitarbeiter mit 55 Jahren mit deren Willen oder gegen deren Willen in Pension schicken. Sie hat es in der Hand. Rechtsanspruch darauf gibt es keinen. Rechtsanspruch gibt es auch in einem zweiten Fall der Frühpensionierung nicht, nämlich den Ruhestand über Antrag mit 60 Jahren antreten zu können.

 

Eine weitere Skurrilität liegt darin, dass der Durchrechnungszeitraum erst im Jahre 2042 erreicht werden wird, dass der Pensionssicherungsbeitrag ein anderer ist als bei den Bundesbeamten, dass die Dienstunfähigkeit anderes definiert ist, die Bestimmungen für die

 

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