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Gemeinderat, 50. Sitzung vom 24.11.2004, Sitzungsbericht  -  Seite 2 von 4

 

des Klubs der Wiener Freiheitlichen 2:

 

(PGL - 05646-2004/0001 - KGR/GAT) Der Antrag der GRin Dr Monika Vana, betreffend Gratisbuch-Aktion "Eine Stadt. Ein Buch.", wird dem GRA für Kultur und Wissenschaft zugewiesen.

 

(PGL - 05647-2004/0001 - KGR/GAT) Der Antrag der GRin Dr Sigrid Pilz, betreffend Erstellung eines Spitalsentwicklungsplans für Wien, wird dem GRA für Gesundheit und Soziales zugewiesen.

 

(PGL - 05648-2004/0001 - KGR/GAT) Der Antrag der GRin Waltraud Cécile Cordon, betreffend Bedarfserhebung und wissenschaftliche Datenbank ambulante, pflegerische und soziale Dienste, wird dem GRA für Gesundheit und Soziales zugewiesen.

 

(PGL - 05649-2004/0001 - KGR/GAT) Der Antrag der GRe Waltraud Cécile Cordon und Mag Rüdiger Maresch, betreffend gratis Sperrmüll-Abholung für Pensionistinnen und Pensionisten, bedürftige und behinderte Menschen, wird den GRAen für Gesundheit und Soziales sowie Umwelt zugewiesen.

 

(PGL - 05650-2004/0001 - KFP/GAT) Der Antrag der GRe Mag Heidemarie Unterreiner, Mag Gerald Ebinger und Mag Harald STEFAN, betreffend genügend Budgetmittel für den nächsten Voranschlag für die Wiener Musiklehranstalten, wird dem GRA für Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke zugewiesen.

 

(PGL - 05651-2004/0001 - KFP/GAT) Der Antrag der GRe Mag Heidemarie Unterreiner, Mag Gerald Ebinger und Mag Harald STEFAN, betreffend Erarbeitung eines Musikschulkonzepts, wird dem GRA für Bildung, Jugend, Information und Sport zugewiesen.

 

5. Folgende Anträge des Stadtsenats werden gemäß § 26 WStV ohne Verhandlung angenommen, wobei Vorsitzende GRin Renate Winklbauer feststellt, dass die im Sinne des § 25 WStV erforderliche Anzahl von Mitgliedern des Gemeinderats gegeben ist:

 

(04672-2004/0001-GIF, P 2) Die Änderung der Satzungen der Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien wird, laut vorgelegter Beilage, genehmigt.

 

(04376-2004/0001-GJS, P 3) Die Subvention an den Verein zur Förderung der Modeschule der Stadt Wien zur teilweisen Abdeckung der aus seiner statutarisch festgelegten Tätigkeit resultierenden Kosten laut Magistratsbericht in der Höhe von 10 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2720/757 gegeben.

 

(04956-2004/0001-GKU, P 5) Die Subvention an das MICA in der Höhe von 10 000 EUR für das Projekt "Moving patterns – Bukarest in Wien" wird genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2004 auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

 

(04954-2004/0001-GKU, P 8) Die Erhöhung des Rahmenbetrags in der Höhe von 1 150 000 EUR für die Förderung von Aktivitäten auf dem Gebiet der Wissenschaft im Jahr 2004 um 100 000 EUR auf 1 250 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 zu Lasten des Voranschlags 2004 gegeben.

 

(04955-2004/0001-GKU, P 9) Der Österreichischen Akademie der Wissenschaften wird für die Durchführung von fünf Wien-bezogenen Sonderprojekten eine Subvention in der Höhe von insgesamt 68 000 EUR genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 zu Lasten des Voranschlags 2004 gegeben.

 

(05116-2004/0001-GKU, P 10) Die Erhöhung des Rahmenbetrags der Druckkostenzuschüsse 2004 von 73 000 EUR um 24 000 EUR auf 97 000 EUR wird gewährt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/755 gegeben.

 

(05097-2004/0001-GSV, P 13) Plan Nr 7581: Festsetzung des Flächenwidmungsplans und des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Linzer Straße, Rosentalgasse, Dehnegasse, An der Niederhaid, Freumbichlerweg, Krafft-Ebing-Gasse, Flötzersteig und Karl-Toldt-Weg im 14. Bezirk, KatG Hütteldorf (Beilage Nr 175/04)

 

(04897-2004/0001-GGU, P 16) Das Vorhaben "Absicherung der Altlast 21.34 Shell-Pilzgasse" mit Gesamtkosten in der Höhe von 21 547 500 EUR wird vorbehaltlich des Abschlusses des Förderungsvertrags mit der Kommunalkredit Public Consulting GmbH, genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2005 entfallende Betrag in Höhe von 9 600 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/5290/610 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

(04979-2004/0001-GGU, P 17) Die Subvention an die "Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik" in der Höhe von 30 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/5010/757 gegeben.

 

(04810-2004/0001-GGU, P 18) Das Vorhaben 20, Leystraße mit Gesamtkosten in der Höhe von 1 751 000 EUR netto (gerundet) wird genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2004 entfallende Betrag in Höhe von 50 000 EUR netto ist auf Haushaltsstelle 1/8510/004 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

(04803-2004/0001-GGU, P 19) Das Vorhaben Rohrinnenerneuerung Heiligenstädter Straße und Notwasserversorgung Klosterneuburg mit Gesamtkosten in der Höhe von inklusive Umsatzsteuer 3 406 200 EUR (netto 2 862 000 EUR) wird genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2005 entfallende Nettobetrag in der Höhe von 1 900 000 EUR ist mit 1 550 000 EUR im Budget der Stadt Wien auf Haushaltsstelle 1/8500/004 und mit 350 000 EUR mit Rückersatz durch die Stadtgemeinde Klosterneuburg auf Haushaltsstelle 1/8500/612 bedeckt. Für die Bedeckung der restlichen Erfordernisse ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

(04750-2004/0001-GWS, P 20) Der Verkauf der Liegenschaft EZ 2697, KatG Kaiserebersdorf, an die GLORIT Bausysteme GmbH zu den im Bericht der Magistratsabteilung 69 vom 11. Oktober 2004, Zl: MA 69-TV-11/3059/04, angeführten Bedingungen, wird genehmigt. (§ 25 WStV)

 

(04884-2004/0001-GWS, P 21) Der Ankauf der Liegenschaften EZ 172, KatG Payerbach, bestehend aus den Grundstücken 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 45 und 46 sowie EZ 393, KatG Reichenau, bestehend aus dem Grundstück 341/2 von Helga Krappen, zu 1/2-Anteil, Elke Krappen, zu 1/6-Anteil, Karl-Jochen Krappen, zu 1/6-Anteil und Ute Krappen, zu 1/6-Anteil zu den im Bericht der Magistratsabteilung 69 vom 18. Oktober 2004, Zl: MA 69-TR-24/6434/03, angeführten Bedingungen, wird genehmigt.

 

(05032-2004/0001-GWS, P 22) Das EDV-Vorhaben "LIMA-Liegenschaftssoftware" mit Gesamtkosten von 620 566,40 EUR wird genehmigt. Die auf das

 

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