Gemeinderat,
50. Sitzung vom 24.11.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 66 von 87
Für die vom Fonds Soziales Wien aufgenommenen Be-diensteten gelten die einschlägigen bundesgesetzlichen Vorschriften.
Zu Punkt 10: „Werden Sie den rechtswidrigen Bescheid
über die Satzungsänderung für den Fonds Soziales Wien von Amts wegen
aufheben?" – Für den Bürgermeister ergibt sich in dieser Angelegenheit
keine Zuständigkeit. Ich habe kein Recht, diesen Bescheid aufzuheben. Im
Übrigen kann ich auch bei der Genehmigung der Satzungsänderung keine
Rechtswidrigkeiten erkennen.
Zu Punkt 11: „Welche Maßnahmen planen Sie im
Interesse der Vereine und Institutionen, eine Aufhebung der Fondskonstruktion
durch die Höchstgerichte wegen Vergaberechtswidrigkeit zu verhindern?" –
Da kann ich Ihnen heute nur drauf sagen, dass ich mir auf keinen Fall
vorstellen kann, dass die Höchstgerichte die Fondskonstruktion wegen
Vergaberechtswidrigkeit aufheben. Das ist ein Widerspruch in sich.
Zu Punkt 12: „Bis wann werden die Verhandlungen mit
den Fahrtendiensten abgeschlossen sein und wann erfolgt die Ausschreibung nach
welchen Kriterien?" – Die Form der Ausschreibung wird derzeit geprüft. Ich
lege allerdings größten Wert darauf, dass hier entsprechend dem
Bundesvergabegesetz vorgegangen wird respektive auch der EU-Richtlinien.
Zu Punkt 13: „Weshalb kommt es bei der Auszahlung an
private Träger der Wohlfahrts- und Sozialhilfe zu monatelangen Verzögerungen,
die insbesondere die kleinen Organisationen nachhaltig treffen?" – Nach
den mir vorliegenden Informationen ist es bedauerlicherweise im Sommer 2004 zu
Problemen der Auszahlung gekommen. Sie wurden aber, wie mir berichtet wurde,
bereits bereinigt. Im Übrigen hat der Geschäftsführer des Fonds Soziales Wien
dazu auch im Beirat berichtet.
Zu den Punkten 14, 15, 16 und 17: „Auf welchen
Ansätzen beziehungsweise Budgetposten des Budgets des Fonds Soziales Wien sind
diejenigen Elemente der Pflegemilliarde zu finden, die für den Ausbau jener
Leistungen, die durch den Fonds Soziales Wien organisiert werden, notwendig
sind? Wie viel ist insgesamt für den von Ihnen angekündigten Ausbau der
sozialen Dienste vorgesehen? Auf welchen Ansätzen im Budget des Fonds Soziales
Wien ist dies veranschlagt? Wie viel ist insgesamt für den von Ihnen
angekündigten Ausbau der Betreuung zu Hause vorgesehen?" – Da es sich ja
beim Fonds Soziales Wien um einen selbstständigen Fonds handelt, ist mir zur
Stunde so wie Ihnen die detaillierte Budgetierung nicht bekannt. Aber ich bin
gerne bereit, mit Ihnen nach Vorlage des Budgets diese Diskussion neuerlich zu
führen.
Zu Punkt 18: „Sind Sie bereit, soziale
Dienstleistungen als Rechtsanspruch gesetzlich zu verankern?" – Für eine
gesetzliche Verankerung eines Rechtsanspruchs auf soziale Dienstleistungen über
die Bestimmungen des Wiener Sozialhilfegesetzes beziehungsweise Wiener
Behindertengesetzes hinaus besteht derzeit keine Veranlassung. Eine Diskussion
darüber wäre natürlich zu führen, insbesondere vor dem Hintergrund, was ich
Ihnen persönlich zusagen kann, dass ich am Tag, nachdem dieser Rechtsanspruch
gesetzlich verankert wird in Kärnten, das auch sofort in Wien beantragen werde.
Zu Punkt 19: „Der mit 1. Juli 2004 in Kraft
getretene Kollektivvertrag für die Berufsvereinigung von Arbeitgebern für
Gesundheits- und Sozialberufe wird sich in der Erhöhung der Lohnkosten bis zu
5 Prozent niederschlagen. Wie werden Sie bei den Verhandlungen der
Kostensätze bei der Betreuung zu Hause darauf reagieren." – Die
Verhandlungen über die Kostensätze bei der Betreuung zu Hause werden nicht von
mir, sondern vom Geschäftsführer des Fonds Soziales Wien unter Beiziehung von
Experten geführt. Ich gehe davon aus, dass es hier zu einer vernünftigen und
sozial verträglichen Lösung kommt.
Zu Punkt 20: „Wie steht es mit den Verhandlungen
bezüglich der Kostensätze für die Betreuung zu Hause mit den einzelnen
Trägerorganisationen für das Jahr 2005?" – Hier gilt das Gleiche. Nach
meinen Informationen sind diese Verhandlungen noch im Gange.
Zu Punkt 21 und 22: „Können Sie Verschlechterungen,
insbesondere bei der Wohnungslosenhilfe, in den nächsten Jahren ausschließen
beziehungsweise können Sie Verschlechterungen insbesondere bei der
Behindertenhilfe in den nächsten Jahren ausschließen?" – Eine
Verschlechterung der Wohnungslosenhilfe und der Behindertenhilfe ist nicht zu
erwarten, und ich schließe daher eine Verschlechterung aus.
Zu Punkt 23: „In welchem Zeitraum hat die Caritas die
Beurteilung hinsichtlich der Aufnahme in die Grundversorgung für Wien
wahrgenommen?" – Zu keinem. Die Caritas hat die Aufgabe, die Unterlagen
für die Entscheidung vorzubereiten, nicht die Beurteilung hinsichtlich der
Aufnahme in die Grundversorgung vorzunehmen. Im Übrigen darf ich auf den einstimmigen
Beschluss des Gemeinderates vom 19. Mai 2004 dazu verweisen.
Zu den Punkten 24 und 26: „Auf Grund welcher
Rechtsgrundlage hat dies die Caritas und nicht die Behörde wahrgenommen
beziehungsweise welche Behörde, MA, wäre in Wien zuständig gewesen, und welche
ist es nunmehr?" – Beim Vollzug der Grundversorgung handelt es sich um
keine hoheitliche Aufgabe, daher ist keine Behörde zuständig. Nochmals: Die
Servicestelle der Caritas der Erzdiözese Wien fungiert als Auftragnehmer der
Landesleitstelle des Fonds Soziales Wien im Rahmen der Grundversorgung für
schutz- und hilfsbedürftige Fremde. Die Entscheidung über die Aufnahme in die
Grundversorgung wurde in allen Fällen von der Landesleitstelle des Fonds
Soziales Wien getroffen.
Es gibt einen zivilrechtlichen
Vertrag mit der Caritas zu dieser Betreuung.
Zu Punkt 25 und 27: – „Zu welchem Zeitraum war
die Caritas zuständig?" beziehungsweise "Wie viele Personen wurden in
dem Zeitraum, in dem die Caritas dafür zuständig war, in die Grundversorgung in
Wien aufgenommen?" Ich darf dazu auf meine Beantwortung zu Punkt 23
verweisen.
Zu Punkt 28: „Wie viele Personen
sind derzeit bereits in der Grundversorgung?“ Österreichweit erhalten nach
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