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Gemeinderat, 50. Sitzung vom 24.11.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 66 von 87

 

Für die vom Fonds Soziales Wien aufgenommenen Be-diensteten gelten die einschlägigen bundesgesetzlichen Vorschriften.

 

Zu Punkt 10: „Werden Sie den rechtswidrigen Bescheid über die Satzungsänderung für den Fonds Soziales Wien von Amts wegen aufheben?" – Für den Bürgermeister ergibt sich in dieser Angelegenheit keine Zuständigkeit. Ich habe kein Recht, diesen Bescheid aufzuheben. Im Übrigen kann ich auch bei der Genehmigung der Satzungsänderung keine Rechtswidrigkeiten erkennen.

 

Zu Punkt 11: „Welche Maßnahmen planen Sie im Interesse der Vereine und Institutionen, eine Aufhebung der Fondskonstruktion durch die Höchstgerichte wegen Vergaberechtswidrigkeit zu verhindern?" – Da kann ich Ihnen heute nur drauf sagen, dass ich mir auf keinen Fall vorstellen kann, dass die Höchstgerichte die Fondskonstruktion wegen Vergaberechtswidrigkeit aufheben. Das ist ein Widerspruch in sich.

 

Zu Punkt 12: „Bis wann werden die Verhandlungen mit den Fahrtendiensten abgeschlossen sein und wann erfolgt die Ausschreibung nach welchen Kriterien?" – Die Form der Ausschreibung wird derzeit geprüft. Ich lege allerdings größten Wert darauf, dass hier entsprechend dem Bundesvergabegesetz vorgegangen wird respektive auch der EU-Richtlinien.

 

Zu Punkt 13: „Weshalb kommt es bei der Auszahlung an private Träger der Wohlfahrts- und Sozialhilfe zu monatelangen Verzögerungen, die insbesondere die kleinen Organisationen nachhaltig treffen?" – Nach den mir vorliegenden Informationen ist es bedauerlicherweise im Sommer 2004 zu Problemen der Auszahlung gekommen. Sie wurden aber, wie mir berichtet wurde, bereits bereinigt. Im Übrigen hat der Geschäftsführer des Fonds Soziales Wien dazu auch im Beirat berichtet.

 

Zu den Punkten 14, 15, 16 und 17: „Auf welchen Ansätzen beziehungsweise Budgetposten des Budgets des Fonds Soziales Wien sind diejenigen Elemente der Pflegemilliarde zu finden, die für den Ausbau jener Leistungen, die durch den Fonds Soziales Wien organisiert werden, notwendig sind? Wie viel ist insgesamt für den von Ihnen angekündigten Ausbau der sozialen Dienste vorgesehen? Auf welchen Ansätzen im Budget des Fonds Soziales Wien ist dies veranschlagt? Wie viel ist insgesamt für den von Ihnen angekündigten Ausbau der Betreuung zu Hause vorgesehen?" – Da es sich ja beim Fonds Soziales Wien um einen selbstständigen Fonds handelt, ist mir zur Stunde so wie Ihnen die detaillierte Budgetierung nicht bekannt. Aber ich bin gerne bereit, mit Ihnen nach Vorlage des Budgets diese Diskussion neuerlich zu führen.

 

Zu Punkt 18: „Sind Sie bereit, soziale Dienstleistungen als Rechtsanspruch gesetzlich zu verankern?" – Für eine gesetzliche Verankerung eines Rechtsanspruchs auf soziale Dienstleistungen über die Bestimmungen des Wiener Sozialhilfegesetzes beziehungsweise Wiener Behindertengesetzes hinaus besteht derzeit keine Veranlassung. Eine Diskussion darüber wäre natürlich zu führen, insbesondere vor dem Hintergrund, was ich Ihnen persönlich zusagen kann, dass ich am Tag, nachdem dieser Rechtsanspruch gesetzlich verankert wird in Kärnten, das auch sofort in Wien beantragen werde.

 

Zu Punkt 19: „Der mit 1. Juli 2004 in Kraft getretene Kollektivvertrag für die Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe wird sich in der Erhöhung der Lohnkosten bis zu 5 Prozent niederschlagen. Wie werden Sie bei den Verhandlungen der Kostensätze bei der Betreuung zu Hause darauf reagieren." – Die Verhandlungen über die Kostensätze bei der Betreuung zu Hause werden nicht von mir, sondern vom Geschäftsführer des Fonds Soziales Wien unter Beiziehung von Experten geführt. Ich gehe davon aus, dass es hier zu einer vernünftigen und sozial verträglichen Lösung kommt.

 

Zu Punkt 20: „Wie steht es mit den Verhandlungen bezüglich der Kostensätze für die Betreuung zu Hause mit den einzelnen Trägerorganisationen für das Jahr 2005?" – Hier gilt das Gleiche. Nach meinen Informationen sind diese Verhandlungen noch im Gange.

 

Zu Punkt 21 und 22: „Können Sie Verschlechterungen, insbesondere bei der Wohnungslosenhilfe, in den nächsten Jahren ausschließen beziehungsweise können Sie Verschlechterungen insbesondere bei der Behindertenhilfe in den nächsten Jahren ausschließen?" – Eine Verschlechterung der Wohnungslosenhilfe und der Behindertenhilfe ist nicht zu erwarten, und ich schließe daher eine Verschlechterung aus.

 

Zu Punkt 23: „In welchem Zeitraum hat die Caritas die Beurteilung hinsichtlich der Aufnahme in die Grundversorgung für Wien wahrgenommen?" – Zu keinem. Die Caritas hat die Aufgabe, die Unterlagen für die Entscheidung vorzubereiten, nicht die Beurteilung hinsichtlich der Aufnahme in die Grundversorgung vorzunehmen. Im Übrigen darf ich auf den einstimmigen Beschluss des Gemeinderates vom 19. Mai 2004 dazu verweisen.

 

Zu den Punkten 24 und 26: „Auf Grund welcher Rechtsgrundlage hat dies die Caritas und nicht die Behörde wahrgenommen beziehungsweise welche Behörde, MA, wäre in Wien zuständig gewesen, und welche ist es nunmehr?" – Beim Vollzug der Grundversorgung handelt es sich um keine hoheitliche Aufgabe, daher ist keine Behörde zuständig. Nochmals: Die Servicestelle der Caritas der Erzdiözese Wien fungiert als Auftragnehmer der Landesleitstelle des Fonds Soziales Wien im Rahmen der Grundversorgung für schutz- und hilfsbedürftige Fremde. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Grundversorgung wurde in allen Fällen von der Landesleitstelle des Fonds Soziales Wien getroffen.

 

Es gibt einen zivilrechtlichen Vertrag mit der Caritas zu dieser Betreuung.

 

Zu Punkt 25 und 27: – „Zu welchem Zeitraum war die Caritas zuständig?" beziehungsweise "Wie viele Personen wurden in dem Zeitraum, in dem die Caritas dafür zuständig war, in die Grundversorgung in Wien aufgenommen?" Ich darf dazu auf meine Beantwortung zu Punkt 23 verweisen.

 

Zu Punkt 28: „Wie viele Personen sind derzeit bereits in der Grundversorgung?“ Österreichweit erhalten nach

 

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