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Gemeinderat, 51. Sitzung vom 17.12.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 43 von 89

 

niedrigsten Standards folgen und das führt auch noch zu einer zusätzlichen Rechtsunsicherheit, weil zum Beispiel der Konsument, die Konsumentin mitunter nicht weiß, welche Rechtsvorschrift jetzt gilt und noch dazu das Herkunftsland für die Kontrolle zuständig ist.

 

Es sind mehrere Rechtsbereiche betroffen, um aber jetzt beim Konsumentenschutz zu bleiben, hieße das für den Fall einer Werbung, die unlauter ist, sagen wir zum Beispiel diese klassischen Gewinnspiele, eine Zusendung aus einem Land, wo keine Rechtsvorschriften sind, der Konsument weiß dann nicht einmal mehr, gilt das jetzt für ihn, gilt das nicht für ihn, weil er eigentlich wissen müsste, welche Rechtsvorschrift in dem hereinsendenden Land, zum Beispiel in Holland oder in anderen Ländern, gilt und er noch dazu nicht weiß, wie er sich dazu verhalten soll.

 

Ausnahmen sind in dieser Dienstleistungsrichtlinie nur dort vorgesehen, wo schon liberalisiert ist, nämlich bei der Post und im Energiebereich.

 

In der Entsenderichtlinie ist vorgesehen, dass die Bestimmungen an dem Ort der Leistungserbringung vorgesehen sind, allerdings nicht die Kontrolle. Daraus entsteht wiederum ein Problem, nämlich dass die Kontrolle über die Einhaltung der Vorschrift eben nicht am Ort der Dienstleistungserbringung ist, sondern am Ort des Dienstleisterunternehmens, was es ungleich schwieriger macht, bestehende Standards durchzusetzen.

 

Weiters ist die Abgrenzung der Dienstleistungsrichtlinie von der Daseinsvorsorge unklar. Es ist nicht klar, welche Dienstleistungen nach wie vor unter die Daseinsvorsorge fallen und welche nicht, beziehungsweise welche Richtlinie gilt. Das Herkunftslandprinzip, wie gesagt, führt zum kleinsten gemeinsamen Nenner, was wiederum ein Widerspruch auch zum generellen Ziel der Europäischen Union ist, nämlich Kohäsion und Harmonisierung auf einem höheren, mittleren Niveau stattfinden zu lassen, sondern das ist eindeutig nur eine Reduktion von Standards, von Qualitätsstandards, VerbraucherInnenstandards und von arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen.

 

Wir haben auch schon Erfahrungen. Es ist ja nicht so, dass das zum ersten Mal probiert wird. Das Herkunftslandprinzip ist zum Beispiel in der so genannten e-Commerce-Richtlinie verankert. Dort weiß man schon aus den Erfahrungen, dass sich dieses Herkunftslandprinzip absolut nicht bewährt hat. Es würde das Herkunftslandprinzip, wie ich zuvor schon erwähnt habe, auch heißen, weil die EU inzwischen 25 Mitgliedsländer hat, gelten 25 Rechtsordnungen an ein und demselben Ort und es nicht nur einem rechtsunkundigen Laien, einer Verbraucherin, einem Verbraucher, unmöglich ist, diese zu kennen, sondern auch eigentlich allen Experten in diesem Bereich bis zu den Gerichten. Diese Rechtsunsicherheit trifft aber nicht nur die VerbraucherInnen, sondern auch die heimischen Unternehmer und Dienstleistungserbringer, weil wie soll ein kleines oder mittleres Unternehmen sich jetzt dagegen wehren, dass ein anderer mit einem niedrigeren Standard kommt? Und wie soll er noch dazu erkennen, ob dieser seine Standards auf rechtlicher Basis unterläuft oder eben nicht? Es greift auch in die Subsidiarität und in die regionalen Zuständigkeiten ein.

 

Ich möchte aber, weil es auch eine politische Debatte ist und mehrere Anträge von mehreren Parteien demnächst vorliegen werden, schon noch darauf hinweisen, dass ich finde, dass der Antrag der grünen Fraktion durchaus Teile unseres Antrags beinhaltet und daher auch nicht problematisch ist. Viel schwerer tue ich mir allerdings mit den öffentlichen Aussagen der GRÜNEN, Beispiel am 27. November in der "Presse" auf Seite 25: „Grüne wollen Nahverkehr liberalisieren". Die Presse analysiert auch gleich, dass die Position der GRÜNEN in vielen Punkten gleich der Position der Österreichischen Volkspartei ist, nämlich: „Die GRÜNEN haben daher eine offizielle Position zum Nahverkehr erarbeitet, die überraschenderweise in vielen Punkten den Plänen von ÖVP-Verkehrsstaatssekretär Helmut Kukacka ähnelt. Auch die GRÜNEN treten dafür ein, den Wettbewerb im Nahverkehr durch Liberalisierung zu fördern. Der einzige Unterschied zur ÖVP ist, die GRÜNEN wollen, dass die Mittel vom Bund für den Nahverkehr großzügiger bemessen werden." Ich würde schon gerne heute bei meinem Nachredner erfahren, ob das der Fall ist oder nicht, weil eben die Frage des Nahverkehrs eine jener wichtigen Fragen der Stadt Wien ist und ich ehrlich gesagt seit Ende November stark beunruhigt über die grüne Positionierung bin, die immerhin von niemand Geringerem als von Gabriele Moser, Nationalratsabgeordnete der GRÜNEN, stammt.

 

Der Kollege Gerstl hat hier auch den Antrag seiner Fraktion gelobt. Ich möchte zum Antrag der ÖVP sagen, Sie haben sich, glaube ich, das nicht ausreichend intensiv angeschaut. Sie schreiben vom Wim-Kok-Bericht und schreiben richtigerweise, dass Fritz Verzetnitsch als ÖGB-Präsident und als ehemaliger Präsident des Europäischen Gewerkschaftsbundes beigezogen war. Wenn man allerdings den Kok-Bericht liest, dann weiß man auch, dass er nach wie vor Wert auf eines der Lissabon-Ziele legt, nämlich die soziale Kohäsion zu erhalten und dass auch die Lissabon-Strategie einen Schwerpunkt auf Bildung und Ausbildung legt und dass er gerade mit der Dienstleistungsrichtlinie auch Bildung und Ausbildung dem nationalen Standard, also dieser Politik des kleinsten gemeinsamen Nenners folgt, also nichts nützt. Wim Kok betont in seinem Bericht vor allem die Säumigkeit der nationalen Regierungen, in Bildung und Ausbildung zu investieren. Wenn dann eine Wiener Landesorganisation das anführt, denke ich mir, wenn Ihnen das ein Anliegen wäre, dann müssten Sie eigentlich einmal die von Ihnen geführte Bundesregierung auffordern, hier nicht so säumig zu sein, sondern mehr in Bildung und Ausbildung, in Forschung und Entwicklung zu investieren. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Ich möchte noch sagen, dass ich in zunehmendem Maße die ÖVP nicht verstehe. Ich habe bis jetzt die politische Parteienentwicklung so eingeordnet: Die Sozialdemokratie ist stärker auf die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer orientiert und die ÖVP

 

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