Gemeinderat,
2. Sitzung vom 01.12.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 35 von 64
Armuts- und Reichtumsbericht für Österreich wird darauf
hingewiesen, dass zwischen Armut, Bildung und Gesundheit ein unmittelbarer
starker Zusammenhang besteht und gerade auch Existenzängste auf Grund dieser
Armutsgefährdung wegen Arbeitslosigkeit hier auch zu besonderen Problemen
führen.
Das heißt, worauf ich hinaus möchte, ist, dass seit
dem Antritt - und diese Zahlen können Sie nicht ignorieren, Frau Kollegin -, dass
seit dem Antritt der Regierung Schüssel die Arbeitslosigkeit um 42 Prozent
angestiegen ist, das sind 86 500, weil der Bund bei Investitionen, bei der
Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerförderung kürzt und die Bundeshauptstadt
natürlich von ihrer Politik auch besonders betroffen ist. Durch mangelnde
öffentliche Investitionen, durch Personalabbau im Bundesdienst, Sparen bei der
Bildung et cetera. Und während der Bund kürzt, investiert natürlich Wien in
Arbeit und Wirtschaft, weil es ja das Ziel sein muss, möglichst viele Menschen
wieder in Beschäftigung zu bringen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der
Sozialbereich hat für die Stadt Wien höchste Priorität und die Stadt Wien nimmt
ihre soziale Verantwortung auch wahr. Es ist allerdings nicht möglich, dass die
Stadt eine verfehlte Budget- und Wirtschaftspolitik der Bundesregierung durch
den Sozialbereich kompensieren könnte. Es ist aber das Ziel ganz klar definiert
und Frau GRin Cammerlander ist in ihrem Beitrag auch darauf eingegangen, dass
Wien eine soziale Stadt ist, die niemanden ausgrenzt und wo das Prinzip auch
festgeschrieben ist, dass alle Menschen, die in Not geraten sind, eben durch
ein dicht geknüpftes soziales Netz Unterstützung erfahren (GR Kurt-Bodo
Blind: Sehr gut!) mit dem Ziel, wo immer es möglich ist, den Weg zurück in
ein eigenständiges, selbstbestimmtes Leben zu finden. (GR Kurt-Bodo Blind: Mit 75 EUR, aber geh!)
Und ich zitiere aus dem Regierungsprogramm der Wiener
Stadt- und Landesregierung für das Jahr 2005 bis 2010, wo festgehalten
ist: „Als ersten Schritt treten wir ein für eine bundesweite, einheitliche
Sozialhilfe und novellieren und vereinfachen das Wiener Sozialhilfegesetz in
Richtung einer modernen, aktivierenden, auf Prävention und auf Wiedereinstieg
in die Arbeitswelt aus-gerichteten Sozialpolitik.", Ende des Zitats. Dem
ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.
Aber zum Vorwurf der Kollegin Korosec, der
Sozialhilferichtsatz wäre zu niedrig, möchte ich nur Folgendes anmerken,
nämlich grundsätzlich, dass es zwischen den Bundesländern große Unterschiede in
der Gesetzgebung und auch im Auszahlungsmodus gibt, und daher die Zahlen, die
Sie vorgetragen haben, ja definitiv überhaupt nicht vergleichbar sind. Man
müsste sie zuvor erst einmal vergleichbar machen.
Wenn beispielsweise - nur ein Beispiel angeführt -
Wien zu den jeweiligen Sozialhilferichtsätzen auch eine Miet- und Heizbeihilfe,
die vielfach höher ausfällt als in anderen Bundesländern, gewährt oder
SozialhilfebezieherInnen, mit großem I, auch noch einen zusätzlichen Sonderbetrag
für Kleidung und Hausrat et cetera, erhalten.
Also, so generell zu sagen, Wien wäre das
Schlusslicht, kann ich nur zurückweisen. Wenn man Zahlen vergleicht, müssen sie
auch vergleichbar sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Regelung
des Wiener Heizkostenzuschusses ist österreichweit - ich habe es bereits
erwähnt - deshalb auch eine einmalige, weil dieser Heizkostenzuschuss von
75 EUR eben zusätzlich zur bestehenden Heizbeihilfe von 475 EUR für
SozialhilfebezieherInnen, ebenfalls mit großem I, ausbezahlt wird. Und übrigens
österreichweit der Durchschnitt dieses einmaligen Heizkostenzuschusses bei
75 EUR liegt. Aber, Frau Kollegin Korosec, Sie könnten ja zusätzlich zu
Ihrem Beitrag auch insofern tätig werden, als dass Sie das Anliegen an den Bund
weiter tragen. Reden Sie mit Ihren Parteifreundinnen und Parteifreunden
darüber, dass der Bund diese 75 EUR verdoppeln möge. Wien hat seine
Aufgaben bereits erfüllt. Jetzt ist der Bund am Zug, denn es ist ja eigentlich
wirklich beschämend, dass in einem Land Menschen Angst vor einer
Heizkostenabrechnung haben müssen und dass es eine Bundesregierung gibt, die
nicht daran denkt, einen einheitlichen Heizkostenzuschuss für Bedürftige
einzuführen. Das ist eigentlich unfassbar. (Beifall
bei der SPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Wiener - (GR
Kurt-Bodo Blind: Anträge!) ich habe Sie nicht gehört - die Wiener Regelung
ist eigentlich eine sehr klare. Anspruch auf den Heizkostenzuschuss haben alle
in Wien wohnhaften und auch gemeldeten Personen, deren Haushaltseinkommen die
jeweiligen ASVG-Richtsätze nicht überschreiten. Dazu zählen Arbeitslosengeld-
und NotstandshilfebezieherInnen, PensionsbezieherInnen,
KinderbetreuungsgeldbezieherInnen und SozialhilfebezieherInnen. Die Anträge -
und auch dafür ist Vorsorge getragen worden - sind in einem sehr breiten Netz
zu stellen, in den Bürgerdienststellen, bei der Stadtinformation, beim AMS, den
Gesundheits- und Sozialzentren des FSW, bei der MA 15 et cetera.
Es gibt auch wieder eine eigene Servicehotline seit
Anfang November und es wurden weitere zusätzliche Werbemaßnahmen eingeleitet.
Dies ist deshalb so notwendig, weil der Bund uns ja die erforderlichen Daten,
die wir benötigen würden, nicht zur Verfügung stellt. Daher haben wir die
Betroffenen, von denen wir die Daten nicht haben, eingeladen, einen Antrag zu
stellen. Aber wie Sie sehen, haben sozial schwache Menschen von Seiten der
Bundesregierung nicht viel zu erwarten, denn es gibt weder eine finanzielle
Beteiligung noch werden der Stadt die erforderlichen Daten zur Verfügung
gestellt.
Und in diesem Sinne möchte ich daher einen Beschluss-
und Resolutionsantrag einbringen bezüglich eines Heizkostenzuschusses der
Bundesregierung für einkommensschwächere Bevölkerungsschichten für die
Heizperiode 2005 bis 2006:
„Der Wiener Gemeinderat fordert
die Bundesregierung auf, sie möge den Heizkostenzuschuss der Stadt Wien in Höhe
von 75 EUR durch einen ebenso hohen Beitrag seitens des Bundes auf
insgesamt 150 EUR verdoppeln, (GR
Heinz-Christian Strache: Abschieben!)
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