Gemeinderat,
2. Sitzung vom 01.12.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 62 von 64
Wiens dient. Herr Kollege, so lange Wien rot ist,
brauchen Sie und niemand in der Stadt für die Landwirte schwarz zu sehen. Ich
glaube, das wissen die Wiener Landwirte auch. (Beifall bei der SPÖ.)
Worum geht es da eigentlich ganz genau? Es geht um
ein Gebiet, das sich eigentlich ganz nahe am Wiener Stadtrand befindet. Es
liegt neben einem Ort, der ein ehemaliges Marchfeld-Dorf war, wo sogar noch
eine Schutzzone übrig geblieben ist, und da kann man ja wohl von L auf SwwL
widmen. Und ich sage es noch einmal: Das ist zum Wohl der Bürger.
Interessant ist – ich höre ja, dass die FPÖ sich zwar
nicht zu Wort meldet, aber auch dagegen stimmt –, dass zwei Parteien voraussichtlich
dagegen stimmen werden, die in der Donaustadt ununterbrochen gegen die weitere
Stadtentwicklung sind oder sogar polemisierende Worte äußern. In dieser
Beschwerde, die einige Betroffene bei der Volksanwaltschaft eingereicht haben,
da klingen Töne an, dass es L eigentlich auch nicht bleiben soll und SwwL soll
es schon gar nicht werden, es soll Eklw werden. Interessant! Also doch Bauland,
also genau das, wogegen Sie normalerweise eigentlich sind: Die Verhüttelung
rund um Ortskerne. Ich habe diese Worte von Ihrem Kollegen aus der
Bezirksvertretung noch so gut im Ohr.
Ich möchte ganz kurz auf die Punkte eingehen, warum
ich glaube, dass es richtig war, das damals so zu beschließen und heute die
Stellungnahme eigentlich wieder in die Richtung des damaligen Beschlusses
abzugeben.
Es entspricht dem Stadtentwicklungsplan 1994. Damals
bei der Beschlussfassung war der ja noch gültig. Da haben natürlich nicht alle
in diesem Haus zugestimmt, das weiß ich schon. Der Kollege hat selbst vorher
das Leitprogramm 1994 bezüglich der Stadtentwicklung in diesem Raum genannt.
Auch da ist das eindeutig drinnen. Es gibt vor allen Dingen, meine Kollegen und
auch die Kollegen von der Landwirtschaft oder jene, die die Landwirtschaft
vertreten in den beiden Parteien, die dagegen stimmen werden, den so genannten
1 000-Hektar-Plan für den Nordosten Wiens. Der ist meines Wissens hier in
diesem Haus und in den beiden Bezirken 21 und 22 einstimmig – ich betone:
einstimmig – beschlossen worden. So habe ich es zumindest mitbekommen, mitbeschlossen
zum Teil und auch nachgelesen.
Man muss nämlich eines auch noch dazusagen, und ich
glaube, das sind auch die guten Argumente dafür. Normal kann man ja sagen,
okay, wenn eine Widmung L besteht, dann darf man eigentlich nicht viel darauf
bauen außer Wohngebäude für Landwirte und Gebäude für landwirtschaftliche
Einrichtungen und so weiter. Aber wir alle wissen natürlich, dass besonders am
Stadtrand in solchen Gebieten, wenn nur L gewidmet ist, der Druck zum Bauland
enorm wird. Das spiegelt sich auch bei den Beschwerdeführern wider. In Wahrheit
wollen sie auf Sicht gar nicht L, sondern sie wollen Eklw. Das heißt, sie
wollen das tatsächlich auf Bauland umgewidmet haben, und das wollen wir nicht,
denn das entspricht eben nicht dem, was von den Gremien im Bezirk und auch hier
in der Stadt beschlossen wurde.
Wenn hier einfach behauptet wird – es hat ohnehin
einen Zwischenruf gegeben, der richtig war –, dass bei SwwL die Zulässigkeit
von Baulichkeiten nicht gegeben ist, dann stimmt das so einfach nicht. Jawohl,
es kann und soll und darf nicht über Gebühr gebaut werden, aber es gibt auch
bei diesem Flächenwidmungsplan Teilbereiche – zugegebenermaßen nur
Teilbereiche, und das soll auch so sein –, nämlich entlang der Straße, die dort
führt, also entlang des Rautenweges, wo sehr wohl betriebsbedingte Nutzbauten
im notwendigen Ausmaß möglich sind. So sagt es die Gesetzeslage.
Daher ist das dort keine Enteignung, das ist es
überhaupt schon gar nicht, das ist keine wirkliche Wertminderung für den Grund,
das ist eine Sicherstellung, dass das für das übermäßige Bauen eine Tabuzone
ist, und das ist gut so, sage ich. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich meine, auch die Volksanwälte müssen nicht
unbedingt immer Recht haben, das muss man auch sagen, bei allem Respekt. (Zwischenruf
von GR Mag Alexander Neuhuber.) Das ist schon richtig, aber es ist keine
Schlechtersetzung. (GR Mag Alexander Neuhuber: Oh ja!) Nein, nein! Es
ist keine Schlechtersetzung, weil dort seit Jahren eben auch L war und nichts
anderes. Wenn in der Beschwerdeführung als Begründung, warum es doch eine
Schlechterstellung ist – ich habe mir das nämlich ziemlich genau angeschaut und
ich bin mit vielen Landwirten, auch mit denen, die da teilweise Beschwerde
geführt haben, seit Jahren in gutem Kontakt und gut bekannt –, der Bauzonenplan
von – Sie hören richtig, meine Damen und Herren –1934 der damaligen
niederösterreichischen Gemeinde Breitenlee angeführt wird, also wenn man die
Dinge so weit herbeiholt, um es sich sozusagen heute richten zu können, dass
man sein Grundstück gewinnbringend anbringen kann, damit es verbaut wird, dann
muss man nicht mitspielen; bei aller Freundschaft zu manchen Leuten, die ich
dort, wie gesagt, auch persönlich kenne.
Abgesehen davon muss man ja, würde man der
vorgeschlagenen Eklw-Widmung für dieses total am Stadtrand gelegene Gebiet
tatsächlich zustimmen – da geht es immerhin um eine Fläche von über
3,5 km² –, dazusagen, wie viel zigtausend Euro die Aufschließung dort
kosten würde, die Infrastruktur dort kosten würde. Das würde kein Mensch
verstehen. Daher wundert es mich, wie gesagt, dass diese Argumente von
Vertretern von Parteien kommen – von zumindest einer auch in Form einer
Wortmeldung –, die sonst immer, fast generell, gegen jede Stadtentwicklung zum
Beispiel im 22. Bezirk oder auch anderswo sind.
Ich glaube daher, abschließend
sagen zu können: Wenn wir über solche Dinge, also über Widmungen oder über
Geschäftsstücke danach wie in diesem Fall, zu entscheiden haben, haben wir
abzuwägen, ob wir Einzelinteressen Recht geben wollen oder ob wir dem Interesse
der gesamten Stadt, in dem Fall mit einem schönen grünen Ring im Nordosten von
Wien, die Zustimmung geben. Ich bin für Zweiteres. Daher ersuche ich auch Sie
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