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Gemeinderat, 3. Sitzung vom 13.12.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 3 von 80

 

(Fortsetzung um 9.02 Uhr.)

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Meine Damen und Herren! Mit einer leichten Verzögerung nehmen wir die Sitzung auf.

 

Ich wünsche allen einen wunderschönen guten Morgen.

 

Ich darf weiterhin Herrn StR DDr Schock als entschuldigt melden.

 

Wir kommen nun zur Beratung der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung und wie bereits bekannt, schlage ich vor, die Debatte zur Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung mit der Postnummer 5, das ist der Wirtschaftsplan der Unternehmen Stadt Wien – Wiener Wohnen für das Jahr 2006 gemeinsam durchzuführen. Selbstverständlich wird die Abstimmung getrennt vorgenommen.

 

Ich nehme an, es sind alle damit einverstanden.

 

Weiters möchte ich noch bekannt geben, dass wir gestern bei der Spezialdebatte eine Redezeit pro Redner von ca 15 Minuten vereinbart haben. Ich danke auch für die Einhaltung gestern. Das hat perfekt funktioniert.

 

Nun, als Erster darf die heutige Debatte Herr GR Herzog eröffnen. Bitte.

 

GR Johann Herzog (Klub der Wiener Freiheitlichen): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Stadtrat! Herr Vorsitzender!

 

Beim heutigen Kapitel möchte ich ein paar Dinge wiederholen, die wir in der Rechnungsabschlussdebatte bereits angesprochen haben, dass nämlich an und für sich ein neues Mietrecht, eine Mietrechtsnovelle in Österreich mit 2006 in Kraft treten soll oder sollte. Hauptpunkt war in dieser Novelle unter anderem die Erhaltungspflicht der Vermieter bei desolaten Objektzuständen, des Weiteren die Beseitigung erheblicher Gefahren für Gesundheit der Mieter und das Ende der automatischen Umwandlung befristeter Mietverträge in unbefristete, wenn der Vermieter nach Fristablauf keine erkennbaren Handlungen gesetzt hat. Das Erstere würde ich als positiv betrachten. Das Zweitere ist sicher eine Verschlechterung der Rechtsstellung der Mieter und schafft nach meinem Geschmack zu viele befristete Mietverträge.

 

Die Novelle aber scheint vorerst gescheitert zu sein. Sie tritt offensichtlich nicht in Kraft. Es dürfte zu Jahresende darüber noch keine Einigung geben. Es wird also keine Sanierung bei gesundheitsgefährdenden Zuständen wie veraltete elektrische Leitungen et cetera geben. Das Paket, glaube ich, könnte auch wieder aufgeschnürt werden und damit eine Verschiebung auf einen recht weit zurückliegenden Tag eintreten. Wie man weiß oder schon gehört hat, werden sowohl von Vermieter- als auch von Mieterseite eine Reihe von neuen Wünschen angemeldet. Betroffen von dieser Novellenverschiebung ist aber auch die EU-Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden, die mit Jänner 2006 in Kraft treten sollte, die Gebäuderichtlinie kurz gesagt.

 

Die Nichteinführung dieser Gebäuderichtlinie in Österreich verstößt gegen das Gemeinschaftsrecht. Das ist an und für sich, wie ich finde, noch kein Fehler, ganz im Gegenteil, man könnte die eine oder andere Übung in diesem Punkt der Nichteinführung durchaus fortsetzen, um in anderen Dingen österreichische Interessen und Wiener Interessen zu sichern. Mein Eindruck war, dass die Stadt Wien allerdings noch ziemlich unvorbereitet und nicht sehr konkret über die weitere Vorgangsweise bei dieser wichtigen Veränderung dieser Richtlinie da steht, und ein solcher Schritt, das muss man schon sagen, wäre, was die Richtlinie nun inhaltlich betrifft, ein sehr wichtiger Schritt in Richtung Energieeffizienz. In Österreich und Wien aber wird es sicher wieder einmal heißen: „Bitte warten!“

 

Nach dieser EU-Gebäuderichtlinie muss jeder, der ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder vermietet, einen Energiepass für sein Gebäude vorlegen. Nach Schätzungen in Deutschland könnte bis 2020 so ein Einsparungspotential von 30 Prozent des Energieverbrauchs in Wohngebäuden erzielt werden. In Deutschland hat es zwischen 2003 und 2004 einen Feldversuch mit immerhin 4 000 Energiepässen gegeben. Nach drei Monaten wurden die Betroffenen, also ich muss sagen, hauptsächlich Eigenheimbesitzer und Hausbesitzer, Einzelhausbesitzer, wieder befragt, was in ihrem Bereich geschehen ist. 60 Prozent haben angegeben, dass sie bereits dabei sind, Maßnahmen zur Umsetzung des Energiesparens einzuleiten. Das heißt, es wäre wahrscheinlich eine recht deutliche und erfolgreiche Lösung, wie man hier zu einem massiven Senken des Energieverbrauchs bei Wohnungen kommen könnte, weil die Aufmerksamkeit der Betreffenden massiv auf diesen Punkt gelenkt wird.

 

In Deutschland ist die Ausstellung des Energiepasses gut durchdacht und bereits im Laufen. Welche Schritte in Wien gesetzt werden, weiß ich nicht. Wie schauen hier die praktischen Überlegungen aus und wer wird in Wien solche Energiepässe überhaupt ausstellen können, dürfen und sie kontrollieren? Vielleicht hat der StR Faymann schon alles in der Hand. Vielleicht aber wird auch wieder das übliche Hickhack zwischen der Bundesregierung und dem Land Wien ausbrechen mit gegenseitigen Schuldzuweisungen, warum bisher noch nicht viel geschehen ist.

 

In dem Sinne wäre dann das Scheitern der Wohnnovelle fast ein Glücksfall für die Republik Österreich und die Stadt Wien, weil damit wieder Zeit für die praktische Umsetzung der Richtlinie gegeben wäre. In Deutschland übrigens sind Architekten, Bauingenieure und Energieberater berechtigt, ein solches Dokument auszustellen und die Bauinnungen freuen sich jetzt bereits massiv über einen kräftigen Schub in punkto Sanierungen.

 

Es gibt übrigens aus Brüssel auch eine groteske Einlage zu berichten, eine Richtlinie über Erdbebenschutz und -sicherheit. Sie muss in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden mit dem Ergebnis, dass ein Großteil der Wiener Gebäude sicher nicht erdbebensicher gebaut wurde. Bei Sanierung könnten durch Auflagen nun massive Kosten anstehen, die zu Buche schlagen, womit vielleicht doch so mancher davon absehen wird, überhaupt eine Sanierung auch nur durchzuführen. Also ein

 

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