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Gemeinderat, 3. Sitzung vom 13.12.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 61 von 80

 

Dokumentation in zweckmäßiger Weise zu liefern. Bei der Einrichtung von Wohnplätzen für Behinderte fehlten wettbewerbsfördernde Elemente gegenüber den Trägerorganisationen; Schwächen traten weiters hinsichtlich der diesbezüglichen Kontrolle beziehungsweise des Qualitätsmanagements auf. Beim Behindertenfahrtendienst bestanden Mängel in der Organisation. Die Auswertung der Entgeltstrukturen zeigte ein für die Stadt Wien nachteiliges Tarifmodell auf. Geänderte Tarif- und Abrechnungsvarianten würden Einsparungen bis zu 2,3 Millionen EUR jährlich ergeben.

 

Ab dem Haushaltsjahr 2002 wurden im Magistrat Geschäftsgruppenbudgets eingerichtet. Auf Grund der vorgegebenen Gliederung der Rechenwerke nach haushaltswirtschaftlichen, funktionellen und ökonomischen Gesichtspunkten war ein unmittelbarer Vergleich der Ergebnisse der Haushaltsoperate mit jenen der Geschäftsgruppen nicht möglich. In den Rechnungsabschlüssen 2002 und 2003 fanden die bei der Magistratsabteilung 12 aufgezeigten Mängel in Form beträchtlicher Überschreitungen ihren zahlenmäßigen Niederschlag. Ursache für die Abweichung vom Gesamthaushalt in den Rechnungsabschlüssen 2002 und 2003 in der Größenordnung von je rund 30 Millionen EUR war vor allem eine unrichtige Interpretation anlässlich der erfolgten Umstellung der Budgetierung im Unternehmensbereich von Brutto- und Nettoveranschlagung.“

 

Sehr geehrte Damen und Herren! Aus Zeitgründen habe ich nur einige Beispiele gebracht. Jedenfalls ist es aber auf Grund der Fakten und Beispiele, die ich Ihnen gebracht habe, sowie auf Grund der dürftigen Unterlagen, die wir als Gemeinderäte bekommen, seriöserweise nicht möglich, diesem Voranschlag zuzustimmen. Im Übrigen – das möchte ich auch noch hier anbringen – können aber auch Fachleute in diesem Budgetvoranschlag nicht erkennen, wo sich die Elemente einer Pflegemilliarde befinden. Daher, meine Damen und Herren, können wir diesen Voranschlag nicht unterstützen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Dr Pilz.

 

GRin Dr Sigrid Pilz (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich werde heute nicht das wiederholen, was wir einander ohnehin, Frau Stadträtin, immer wieder im Ausschuss und auch in diesem Kreis schon erzählt haben, nämlich die Fakten über die Wirtschaftlichkeit des Krankenanstaltenverbundes, den Umstand, dass die Zahl der Akutbetten zu hoch ist und so weiter und so weiter. Ich werde auch nichts zur Pflegemilliarde und schon gar nichts zum Pflegeombudsmann sagen. Dazu haben wir andernorts Gelegenheit.

 

Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute möchte ich Sie mit zwei besonders ärgerlichen Beispielen von Geldverschwendung beziehungsweise von Fehlsteuerung und Fehlinvestition im Gesundheitswesen konfrontieren. Man sollte nämlich die Politik der Gemeinde Wien und der Gesundheitsstadträtin daran messen, welche Missstände sie abstellt, welche Strukturprobleme sie löst und wo sie wirklich mit einer gerechten Gesundheitsversorgung ernst macht. Und gerechte Gesundheitsversorgung bedeutet, dass man in Zeiten der zunehmenden Defizite darauf achtet, dass die Menschen gut versorgt sind, die es im Gesundheits- und Sozialsystem schwer haben und die keinen mächtigen Fürsprecher für ihre Interessen haben.

 

Dass dem nicht so ist und dass diese Menschen buchstäblich und systematisch in der Gemeinde Wien allein gelassen werden, beweisen die Einführung des Spitalskostenbeitrages, der Umstand, dass wir nach wie vor eine Fließbandabfertigung bei der Dialysebehandlung haben und dass es in den Pflegeheimen – das wissen wir alle hier – nach wie vor ein Bitte-warten-auf-bessere-Verhältnisse gibt.

 

Ich kann Ihnen heute zwei Beispiele zu Gehör bringen, wie die Gemeinde Wien eine sehr mächtige Gruppe im Gesundheitswesen, einzelne Ärzte beziehungsweise Gruppen von Ärzten und Ärztinnen, mit einer Politik der Großzügigkeit unterstützt, die nicht zu dulden ist.

 

Erstes Beispiel – wir haben hier noch nicht darüber geredet –: Der Rechnungshof hat im vergangenen Frühjahr die Universitätskliniken, unter anderem auch das AKH, untersucht und hat festgestellt, dass die Sondergebühren dort nicht den Bundesgesetzen entsprechen, sprich: Die Regelung, die der Landesgesetzgeber für die Abrechnung der Privathonorare der leitenden Ärzte im AKH und in den anderen Gemeindespitälern zulässt. Es ist gut so, dass es Privatpatienten und -patientinnen gibt, die in den öffentlichen Krankenhäusern behandelt werden. Wir wollen, dass sich die Zahl derer, die nicht in die Goldene Meile, also in Privatspitäler, geht, erhöht und dass die öffentlichen Krankenhäuser Privatpatienten und -patientinnen als Kunden im Haus haben.

 

Jetzt sollte man meinen, dass es im Interesse des Krankenhausträgers und damit der Gemeinde liegt, diese Privathonorare, die hier lukriert werden, gewinnbringend für das Haus und gerecht unter dem Gesundheitspersonal aufzuteilen. Stattdessen erlaubt die Regelung, die die Stadt Wien nicht nur eingeführt hat, sondern nach wie vor gegen den Rechnungshof verteidigt, dass die leitenden Ärzte in öffentlichen Spitälern der Stadt private Verrechnungsgesellschaften gegründet haben. Diese privaten Verrechnungsgesellschaften haben einen Abrechnungskreis außerhalb des Krankenhauses für ihre Honorare installiert, und niemand darf hineinschauen, der Rechnungshof nicht, obwohl er es gerne tun würde, und das Kontrollamt nicht. Sie bekommen einen Kaffee serviert, aber keine Abrechnungen. Und der Stadt Wien und der Frau Stadträtin – und das ist das besonders Ärgerliche daran – ist es, wie sie mir in einer Anfragebeantwortung auch zugeben musste, egal, dass die Abrechnung außerhalb ihrer Kenntnis läuft. Sie hat mir lapidar mitgeteilt: Ich weiß es nicht, ich habe keine Ahnung, und ich will auch nicht wissen, was hier an Privathonoraren eingenommen wird.

 

Im AKH gibt es eine Besonderheit in diesem Zusammenhang, denn in den anderen Gemeindespitälern ist es

 

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