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Gemeinderat, 3. Sitzung vom 13.12.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 62 von 80

 

Gott sei Dank Faktum, dass das Spital, das die Ressourcen stellt, bei Erzielung dieser Honorare einen Infrastrukturbeitrag aus dem Honorartopf bekommt. Nicht so im AKH. Im AKH können diese Privathonorare mit einer nach oben offenen Grenze vereinnahmt werden, und das Krankenhaus selbst bekommt bloß eine Anstaltsgebühr von der Versicherung.

 

Auch die Aufteilung der Privathonorare unter den Ärzten und Ärztinnen ist ein Anlass für ständige und wiederholte Kritik. Es gibt Fächer, da schaut man durch die Finger. Wenn man das Falsche studiert hat, weil man meinte, in der Psychiatrie oder in der Kinderheilkunde das große Geld machen zu können, dann ist das eine dumme Sache! Man hätte Laborarzt oder -ärztin werden sollen, dort ist Geld zu holen, und auch die Radiologen können viel einnehmen.

 

Aber nicht nur das: Sie zahlen keinen Infrastrukturbeitrag. Innerhalb der Ärzteschaft erfolgt eine ungerechte Verteilung. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus der Ärzteschaft in den Abteilungen haben keinen Informationszugang, damit sie wissen, nach welchem Schlüssel die Honorare unter der Ärzteschaft überhaupt verteilt werden. Und das übrige Gesundheitspersonal, das mitnichten nichts tut für die Behandlung dieser Patienten, sondern – im Gegenteil – einen großen Beitrag leistet, geht völlig leer aus.

 

Man kann viel verdienen, wenn man Arzt oder Ärztin in leitender Position im AKH ist. Sie lukrieren nicht nur die Privathonorare im Spital, sondern 60 Prozent aller leitenden Habilitierten sind auch noch in Privatordinationen oder anderen Krankenhäusern auf der Goldenen Meile tätig. Dort wird das Geld gemacht.

 

Man muss sich vorstellen, eine Bank würde ihren Mitarbeitern, die gut im Kreditgeschäft und Experten und Expertinnen sind, erlauben, dass sie schlicht in ihrer Freizeit in eine andere Bank gehen und für diese Bank Aktien verkaufen und sozusagen für die Konkurrenz gute Geschäfte machen. In jeder Bank wäre das ein Problem. In der Gemeinde Wien ist es keines! Achselzuckend nimmt die Gesundheitspolitik hin, dass die großen Einnahmen, wie beschrieben, gemacht werden, und das zu Lasten des intensiv tätigen Personals im öffentlichen Krankenhaus selbst.

 

Andere Universitätskliniken, etwa jene in Innsbruck, haben, wie der Rechnungshof festgestellt hat, mit dieser Praxis Schluss gemacht. Dort gibt es nur mehr 23 habilitierte Ärzte, die Privatordinationen haben, im AKH in Wien sind es mehr als 260 Ärzte.

 

Wer einen Privatpatienten dann endlich im eigenen Haus zugunsten der eigenen Honorarerzielung behandelt, hat natürlich Anlass, ihn oder sie lange Zeit zu behandeln, und auch das hat der Rechnungshof festgestellt: Die Verweildauer von Privatpatienten und –patientinnen im AKH liegt bei 9,0 Tagen, während Patienten und Patientinnen der allgemeinen Klasse schon nach 7,3 Tagen gesund werden. Oh Zufall, oh Zufall: Sind die Privatpatienten so viel kränker? Oder kann man so die Einkünfte maximieren?

 

Die Möglichkeit, dass man hier privat verdienen kann, hat nach oben – wie ich schon gesagt habe – keine Grenzen. In Graz gibt es eine Klinik, wo man Privathonorare einnehmen kann, aber da hat man eine gewisse Schamhaftigkeitsgrenze eingezogen. Dort darf ein leitender Arzt im Jahr 175 560 EUR an Privathonoraren einnehmen. Jetzt überlegen Sie sich bitte einmal, wie viele Familien von diesem Geld leben könnten, das hier zusätzlich zu einem normalen Akademikergehalt verdient werden kann! In Wien zieht man diese Grenze nicht, da können noch höhere Beträge eingenommen werden und niemand schreitet ein.

 

Frau Stadträtin! Der Rechnungshof hat Ihnen empfohlen, hier Klarheit zu schaffen und auch zugunsten des öffentlichen Spitals einen Riegel vorzuschieben. Er hat Ihnen empfohlen, dass die Anstalt, die Privathonorare einhebt, diese nach einem gerechten Bezugssystem an das Gesundheitspersonal und insbesondere an die Ärzte aufteilt. – Sie zucken jedoch mit den Achseln und sagen in Ihrer Stellungnahme zum Rechnungshofbericht: Dummerweise ist der Bund Dienstgeber der Ärzte und Ärztinnen, da kann ich gar nichts machen!

 

Frau Stadträtin! Sie sind in Ihrer politischen Verantwortung Miteigentümerin im AKH, und Sie müssen ein Interesse daran haben, dass es einen Infrastrukturbeitrag gibt, denn Sie brauchen dieses Geld. Sie brauchen dieses Geld – weiß Gott! – für die Modernisierung und die Versorgung aller Patienten, und Sie müssen ein Interesse daran haben, dass die Energie und der Fokus Ihrer Ärzteschaft im Haus ist und dass es Gerechtigkeit gibt und nicht Streit unter dem Personal.

 

Ich habe daher heute einen Beschlussantrag einzubringen, der sich an den Bürgermeister richtet. Es ist nämlich keine Kleinigkeit, wenn der Rechnungshof sagt, dass die landesgesetzliche Regelung verfassungswidrig ist. Ich meine, dass der Bürgermeister, der letztlich auch für die ordentliche Gebarung des AKH zuständig ist, diesen verfassungskonformen Zustand herstellen soll und gemäß dem Rechnungshof hinsichtlich der Abwicklung der Sondergebühren im AKH handeln muss. – Das ist der erste Antrag.

 

Im zweiten Antrag geht es um den Infrastrukturbeitrag der leitenden Ärzte im AKH: Diesbezüglich soll der Krankenanstaltenverbund beauftragt werden, einen angemessen Infrastrukturbeitrag auch im AKH einzuheben und für eine gerechte Aufteilung der Sondergebühren unter dem für die Privatpatientinnen und Privatpatienten zuständigen Gesundheitspersonal zu sorgen.

 

Meine Damen und Herren! Das war das erste Beispiel für die unglaubliche Verschwendung und Ungerechtigkeit im Gesundheitssystem. Das zweite Beispiel veranlasst mich, das Kontrollamt zu beauftragen, und ich werde am kommenden Freitag ein Prüfersuchen einbringen, dass das Kontrollamt folgenden Umstand prüft:

 

Am 30.11.2005 wurde ein privates Magnetresonanztomographie-Institut in der Orthopädie Speising eingerichtet, und dort gibt es ein paar Seltsamkeiten. Seltsamkeit Nummer 1: 2001 gab es im Großgeräteplan noch kein zusätzliches Gerät, 2003 wurde dieses plötzlich als Fußnote in den Großgeräteplan aufgenommen. Bereits

 

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