Gemeinderat,
52. Sitzung vom 27.01.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 5 von 68
(Beginn um 9.01 Uhr.)
Vorsitzender
GR Rudolf Hundstorfer: Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich darf Sie recht herzlich zur etwas schneereichen Sitzung begrüßen. (Heiterkeit.) Ich hoffe, im Laufe des Vormittags werden alle erscheinen, die noch nicht da sind.
Ich darf somit die Sitzung für eröffnet erklären.
Formal entschuldigt ist Frau GRin Klier. Wir wünschen ihr weiterhin gute Genesung. Ebenfalls entschuldigt ist auf Grund eines Auslandsaufenthaltes Herr GR Josef Wagner.
Wir kommen zur Fragestunde.
Die
1. Anfrage (FSP -
00348-2005/0001 - KVP/GM) wurde von Herrn GR Dkfm Dr Aichinger
an den Herrn amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe FiWi gerichtet: Wie viele Verfahren sind derzeit noch in
Sachen Getränkesteuerrückzahlung anhängig?
Herr Vizebürgermeister, bitte.
VBgm Dr Sepp Rieder: Einen schönen guten Morgen!
Herr Gemeinderat, es sind 3 729 Verfahren anhängig.
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Die 1. Zusatzfrage, bitte.
GR Dkfm
Dr Fritz Aichinger (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien):
Ich darf die Zusatzfrage stellen. Erstens: In welchem Stadium der
Rechtmäßigkeit sind sie, in erster oder zweiter Instanz? Zweitens: In welcher
Höhe spielt sich das zirka ab?
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Bitte.
VBgm Dr Sepp Rieder: Insgesamt geht es in Wien um einen Betrag von etwa 120 Millionen EUR, wobei man sagen kann, 40 Prozent davon betreffen Großmärkte und 60 Prozent im Wesentlichen die Gastronomie.
Das Zweite ist: Es ist österreichweit im Rahmen des Städtebundes vereinbart worden, dass im Hinblick auf das Verwaltungsgerichtshoferkenntnis aus dem Dezember 2003 Musterverfahren durchgeführt werden. Sechs Verfahren hat man vereinbart, davon sind zwei in Wien, drei in Linz und eines in Wiener Neustadt. In diesen Verfahren ist es um eine Entscheidung der Berufungsbehörde gegangen, gegen die die Betroffenen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof geführt haben. Von den sechs Verfahren sind das Wiener Neustädter Verfahren und ebenso die zwei Verfahren in Wien entschieden, anhängig sind noch die drei Verfahren in Linz.
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke. – Die 2. Zusatzfrage: Herr Dr Serles.
GR
Dr Wilfried Serles (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr
Finanzstadtrat!
Der
Verwaltungsgerichtshof hat jüngst einen Bescheid der Abgabenberufungskommission
für Wien wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Im
Wesentlichen deswegen, weil unzureichende standardisierende Begründungen
verwendet wurden.
Jetzt ist
völlig absehbar, welchen Weg sozusagen die weiteren Verfahren nehmen werden.
Die Berufungswerber werden zusätzliche Beweisanträge stellen, und klar ist,
dass die Voraussetzungen an die Abgabenbehörde nachzuweisen, dass die Wirte die
Getränkesteuer selbst getragen haben, größer werden. Jetzt kann ich mir
vorstellen, dass es da Fälle gibt, in denen die Verfahrenskosten nicht mehr in
Relation zu dem strittigen Abgabenbetrag stehen. Könnten Sie sich in solchen
Fällen vorstellen, auch Vergleiche mit Berufungswerbern in Erwägung zu ziehen,
um damit strittige Verfahren ökonomisch und effizient zu erledigen?
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Bitte.
VBgm Dr Sepp Rieder: Die vom Städtebund gewählte Vorgangsweise ist direkt abgesprochen mit dem Finanzministerium, also mit dem Finanzminister, und die bisher eingehaltene Vorgangsweise ist punktgenau den Vorschlägen des Finanzministeriums entnommen worden, also auch, was die von Ihnen angesprochenen makroökonomischen Analysen – Studie des WIFO und Studie der Bundeswirtschaftskammer – betrifft. Der Städtebund wird sich also weiterhin an diese direkte Vereinbarung mit dem Finanzministerium halten. Warum? Deswegen, weil es ja einen Anspruch gegenüber dem Bund, gegenüber der Republik auf Refundierung der Ersätze gibt, und daher kann es nicht eigenständige Entscheidung sein, ob man diese oder jene Vorgangsweise wählt, sondern es muss direkt mit dem Finanzministerium abgesprochen werden.
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke. – Die 3. Zusatzfrage: Herr Dipl Ing Margulies.
GR
Dipl Ing Martin Margulies (Grüner Klub im Rathaus):
Sehr geehrter Herr Stadtrat!
Angesichts
der Entwicklungen der Einnahmen im Bereich des Finanzausgleiches in Summe kann
man immer noch davon ausgehen, dass es in Wirklichkeit eine sinnvolle Entscheidung
war, de facto eine Kompensation der Getränkesteuer durch die Werbeabgabe
durchzuführen. Aber ist es nicht eigentlich jetzt so, dass die jetzigen
Einnahmen aus der Werbeabgabe im Sinne der Kompensation weit hinter den
Einnahmen der Getränkesteuer zurückbleiben?
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Bitte.
VBgm Dr Sepp Rieder: Es ist, glaube ich, gar nicht um Kompensationen gegangen, sondern die Frage, die hinter dieser gesamten Diskussion steht, ist die, dass es infolge der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, der – entgegen den Annahmen, die von den Verhandlern der Republik Österreich seinerzeit beim Beitritt zur Europäischen Union geäußert worden sind – die Getränkesteuer aufgehoben hat, und infolge Mechanismen, die da wirksam geworden sind, einfach um die Rückerstattung geht. Es geht ja nur mehr um die Rückerstattung in Anbetracht einer einzigen Frage: Ist es eine Rückerstattung an den Unternehmer, der diesen Betrag dann eigentlich auf Kosten des Konsumenten kassiert, oder geht es eigentlich um die Rückerstattung an den Konsumenten?
Und dieses zentrale politische Thema steht – neben den juristischen Vorgängen – hinter all diesen Fragen und weniger die Frage, ob das damals ausreichend kompensiert worden ist oder nicht.
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