Gemeinderat,
52. Sitzung vom 27.01.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 8 von 68
Es tritt da der seltene Fall ein, dass ich mich leicht überfordert fühle. Das passiert mir normalerweise nicht, aber ich bitte wirklich um Verständnis dafür, dass Details des Vertrages, von denen Sie hier berichten und die ich nicht verhandelt habe, mir auch nicht so besonders geläufig sind. Es tut mir Leid, ich kann Ihnen diese Frage nicht beantworten.
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Herr Mag Kowarik.
GR
Mag Helmut Kowarik (Klub
der Wiener Freiheitlichen): Herr Bürgermeister!
Sie
haben mir eingangs eine sehr allgemeine Antwort gegeben, nicht zuletzt mit dem
Hinweis auf Vertraulichkeit. Ich habe Ihnen auch etwas allgemein geantwortet,
aber nachdem Sie da etwas in den Raum gestellt haben, möchte ich das vielleicht
ein bisschen konkretisieren.
Wenn
hier ein Auswahlverfahren gemacht wird, bei dem 80 Bewerber sind, und wenn
wir wissen, dass der Herr Generaldirektor Dr Marhold ein sehr guter Arzt
ist, der eine sehr gute ärztliche Ausbildung hat – unter anderem hat er auch
ein akademisches Diplom für Krankenhausmanagement; da muss ich allerdings
dazusagen, dass er es beibringen musste, damit er Direktor der Rudolfstiftung
wird; ohne das wäre er es an sich nicht geworden –, genügen diese
Voraussetzungen, um zu beweisen, dass er unter anderen 80 Bewerbern der
Beste ist? Ich glaube es doch nicht, da müssen sicherlich noch andere Gründe
sein. Ich möchte es ein bisschen konkretisieren: Es wird daran gedacht, dass
vielleicht seine Tätigkeit als stellvertretender Gewerkschaftsvorsitzender der
Hauptgruppe II auch ein Grund ist (Amtsf StRin Mag Renate Brauner:
Das ist lange her!) oder auch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten politischen
Partei.
Unabhängig
davon möchte ich als letzte Frage auch zu seinem Vertrag noch einmal etwas
nachfragen. Er ist ja berechtigt, 10 Stunden ärztliche Tätigkeit in seiner
Privatordination durchzuführen. Ich glaube, dass das kein sehr guter Vertrag
ist, denn bei einem Arzt und genau bei einem Frauenarzt und Facharzt für
Frauenheilkunde wird es sicherlich das eine oder andere Mal vorkommen, dass er
sich länger und mehrfach um den Patienten bemühen muss und doch die Gefahr
gegeben ist, dass entweder der Patient darunter leidet – oder in dem Fall eine
Patientin – oder seine Tätigkeit als Generaldirektor.
Meine
Frage ist: Wie sehen Sie das, dass es in dem Vertrag die Möglichkeit gibt, dass
er 10 Stunden seine Privatordination betreiben kann?
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Bitte.
Bgm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Gemeinderat!
Zur Sachfrage zunächst: Wie wir alle wissen, sind das befristete Verträge. Es ist auch zumindest kritisch angemerkt worden, dass wechselseitiges Kündigungsrecht nach 18 Monaten besteht. Es besteht also die Möglichkeit, dass nach einer entsprechenden Frist – das ist das Wesen von befristeten Verträgen – der Herr Generaldirektor Marhold aus seiner Funktion wieder ausscheidet und gemäß dem Rückkehrrecht in das Krankenhaus zurückkehrt.
Ich darf Sie bitten, nur kurz innezuhalten und darüber nachzudenken, was jemand, der auch als Operateur tätig ist, schon in einer Zeit von zwei Jahren, drei Jahren oder gar fünf Jahren an Entwicklungen, gerade auch in der Operationstechnik, versäumen kann oder auch nicht. Ich sage Ihnen das auch aus einer sehr persönlichen Erfahrung heraus. Denn da ich weiß, was sich in dem Wissenschaftsbereich, in dem ich in meinem früheren Job tätig gewesen bin, in der Zeit, seit ich nicht mehr dort bin, verändert hat, aber in Wirklichkeit schon nach drei Jahren verändert hat, sodass ich froh bin, wenn ich noch ein bisschen verstehe, worüber die alten Kollegen miteinander reden, halte ich es für vernünftig, dass vor dem Hintergrund dessen, dass Herr Dr Marhold sich unter Umständen nach Ablaufen oder einer Nichtverlängerung des Vertrages sein Brot wieder in dem Job verdienen muss, aus dem er herkommt, er durchaus die Chance haben soll, auf dem aktuellen Stand des Wissens in der Operationstechnik zu sein. Ich halte es für vernünftig, dass dies auch entsprechend möglich ist.
Was jetzt das Zweite betrifft: Herr Gemeinderat, seien Sie mir bitte nicht bös. Da findet ein Assessmentverfahren statt, da findet ein Hearing statt, also all das, womit man sich bemüht hat, den Vorwürfen der Nichtobjektivität entgegenzutreten. Es war nicht zuletzt Ihre Fraktion, die das angeregt hat, und wir sind diesen Anregungen auch nachgekommen. Ganz im Gegensatz zu anderen politischen Bereichen und – ich sage es auch da ganz offen – im Gegensatz zu Bestellungen, die in Entscheidungen liegen, wo Sie seit fünf Jahren in der Regierung sitzen. Nun kommt eine international renommierte Firma wie Neumann und trifft eine Entscheidung, gibt eine Empfehlung ab. Im Hearing gibt es dieselbe Empfehlung.
Und jetzt wollen Sie allen Ernstes hier hergehen und sagen, den soll man nicht bestellen, denn der ist SPÖ-Mitglied? Das kann es ja nicht wirklich sein! Es tut mir Leid. Ich bin nicht bereit zu akzeptieren, dass jemand, der gemäß den Vorgaben, die erstellt wurden, von einer unabhängigen internationalen Beratungsfirma und von dem Hearing her empfohlen wird, nur weil er SPÖ-Mitglied ist, jetzt diese Funktion nicht haben darf. Dann legen Sie verfassungsmäßig fest: SPÖ-Mitglieder dürfen in dieser Republik nichts mehr werden! Das findet mit uns nicht statt! (Beifall bei der SPÖ.)
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke. – Somit ist die 2. Anfrage beantwortet.
Wir kommen
zur 3. Anfrage (FSP -
00350-2005/0001 - KSP/GM). Diese ist von Frau GRin Petrides an die
Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales
gerichtet worden: Was hat die
Stadt Wien nach der verheerenden Erdbeben- und Flutkatastrophe in Südostasien
unternommen, um den betroffenen Österreicherinnen und Österreichern bzw den in
der Krisenregion lebenden Menschen zu helfen?
Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Sehr verehrte Frau Kollegin!
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