Gemeinderat,
56. Sitzung vom 24.05.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 49 von 104
aufgehoben wurden, aber wir kennen auch andere, wo eben übergeordnete Interessen als Begründung für diese Aufhebung eher zweifelhaft sind.
Ich erinnere nur an Beispiele aus der Untersuchungskommission
zu den Flächenwidmungen. Herr GR Serles hat damals einen sehr passenden Titel
gefunden, nämlich, es entsteht der Eindruck, es läuft unter dem Titel:
"Sie wünschen, wir widmen".
Für viele Umwidmungswerber mag ja stimmen, dass dem
Grünraum Vorrang eingeräumt wird, und bei vielen wird auch der Antrag
zurückgewiesen oder abgewiesen. Aber wie wir wissen, gibt es in Wien dann
manche, die eben gleicher sind, und plötzlich gibt es dann den Nachrang für den
Grünraum und Vorrang für persönliche Einzelinteressen.
Ich darf an die Flächenwidmung beim Atzgersdorfer
Friedhof erinnern, wo die übergeordneten Grünraumpläne mit einem Federstrich
gecancelt wurden und die Verbauung ganz anders ausgesehen hat, als nach diesen
Plänen zugelassen wurde. Dass es dann letztendlich nicht zu einer Verbauung
gekommen ist, halte ich, sage ich einmal, eher für einen Zufall, da das Ganze
vorher an die Öffentlichkeit gekommen ist und der Stadtrat dann im letzten
Moment noch die Notbremse gezogen hat.
Es wird auch sonst locker über diese Auflagen in
Grünraum- und sonstigen übergeordneten Plänen, aber auch in Detailplänen,
hinweggegangen. Da wird bis zu den kleinsten Grünflächen in Wohnhausanlagen
noch zugunsten zusätzlicher Verbauungsflächen da und dort abgezwackt, was nur
geht, und betoniert statt begrünt.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf einen zweiten
Bericht aus der Untersuchungskommission verweisen. Da ging es um die
Perfektastraße, um eine Wohnhausanlage, die während des Flächenwidmungs- und
Bebauungsverfahrens zunehmend an Kubatur gewonnen hat und wo letztendlich die
letzten paar kleinen Grünflächen, die verpflichtend für den Kindergarten
vorgeschrieben gewesen wären, auch noch asphaltiert wurden.
Die lapidare Antwort beziehungsweise der Kommentar,
die Stellungnahme im Kontrollamtsbericht lautete - nicht wortwörtlich, aber
ungefähr dieses Inhaltes -: Besser gepflegte Asphaltflächen als zu Hundeklos
verkommene Grünflächen.
Jetzt will natürlich keiner Grünflächen, die zu
Hundeklos verkommen, aber dass man sie deshalb besser asphaltiert, kann es doch
nicht sein! Man hätte mit ein paar Tafeln, die diese Flächen als
Kinderspielwiesen und als Hundeverbotszonen ausweisen, sicherlich auch etwas
erreicht und hätte dort die Lebensqualität ein bisschen höher halten können.
Für mich war dieses Argument damals irgendwie scheinheilig und sicherlich eine
inhaltliche Kompetenzüberschreitung derer, die mit einem Federstrich solche
Auflagen ganz einfach streichen.
Der Rechnungshof hat sich die Maßnahmenkonzepte zum
Grüngürtel der Jahre 1995 und 1996 näher angesehen. Seine Beurteilung war
dann: Während die Sicherung der Grünflächen im Zuge der Überarbeitung des
Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes weitgehend umgesetzt wurde, hielten die
Sicherungsmaßnahmen in Form der Flächenankäufe sowie die Ausgestaltung mit den
Planungen beziehungsweise Beschlüssen bei weitem nicht stand. Es würden daher
vermehrt Anstrengungen erforderlich sein, um die selbst gesteckten Ziele in
absehbarer Zeit zu erreichen. - So der Rechnungshof.
Ebenso hat er aufgezeigt, dass natürlich auch für die
Gebiete des Grüngürtels beziehungsweise für das Schutzgebiet Wald- und
Wiesengürtel immer wieder Bebauungswünsche bestanden. Er hat daher angeregt,
dringend entsprechende Sicherungsmaßnahmen für diese vorgesehenen
Vorrangsflächen durchzuführen.
Der Stadtsenat hat die Umsetzung zugesagt, eben mit
diesem STEP 05. Nur haben bisher die Sicherungsmaßnahmen immer versagt,
bisher wurden für manche Projekte eben so genannte Ausnahmen gemacht. Jetzt
kommt der STEP 05, und alles würde besser werden. Ich höre die Botschaft,
allein mir fehlt der Glaube daran. Ich sehe nämlich im STEP 05 keine
wesentlich bessere rechtliche Absicherung von Grünräumen als in allen früheren
STEPs, Grünraumplänen, sonstigen Deklarationen oder vor allem
wahlkampfwirksamen Erklärungen.
Herr Bgm Häupl wird sicher in den nächsten Tagen zu
"100 Jahre SWW", also Wald- und Wiesengürtel, Feiern machen und
sich feiern lassen. Ich sage, er wird das als SP-Errungenschaft hinstellen (GR
Erich VALENTIN: Ist es auch!) und so tun, als ob der Wald- und Wiesengürtel
nur von der SPÖ geschützt werden kann, und das alles wird möglichst
medienwirksam sein, schließlich und endlich stehen ja Wahlen vor der Tür.
Genauso wahrscheinlich wird auch sein, dass für nahestehende Wohnbauträger da
und dort auch schon wieder eine Umwidmung zugesagt ist.
Ich möchte auch etwas zum agrarstrukturellen
Entwicklungsplan sagen. Das Ziel des Agro-STEP soll die Erhaltung
beziehungsweise Sicherung der Bewirtschaftung der landwirtschaftlich genutzten
Flächen und der weitere Ausbau einer umweltschonenden Produktion sein. Aber nur
69 Prozent der bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen sind überhaupt
als Vorranggebiet Landwirtschaft ausgewiesen.
Meine Kritik lautete in all den Sitzungen, in denen
wir dazu diskutiert haben, und sie bleibt auch weiterhin aufrecht: In der
Gruppe A der Kategorie 2 - das sind landwirtschaftlich genutzte
Flächen, und zwar große, zusammenhängende Flächen, bei denen eine Nutzung absehbar
ist beziehungsweise zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine endgültige Abwägung
der zukünftigen Nutzung vorgenommen werden kann - haben wir damals kritisch
vermerkt, wenn ich das dezidiert so in einen Plan hineinschreibe, dann ist
mittel- und langfristig natürlich an Umwidmungen gedacht. Diese dezidierte
Deklaration führt aus unserer Sicht dazu, dass die Gefahr der Bodenspekulation
besteht, und das ist aus unserer Sicht wenig wünschenswert.
Dann
gibt es noch die Gruppe B, sonstige kleine Flächen. Das ist über ein
Drittel der derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen. Sie wurden in diesen
Agro-STEP überhaupt nicht aufgenommen, weil sie unbedeutend, zu
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