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Gemeinderat, 56. Sitzung vom 24.05.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 49 von 104

 

aufgehoben wurden, aber wir kennen auch andere, wo eben übergeordnete Interessen als Begründung für diese Aufhebung eher zweifelhaft sind.

 

Ich erinnere nur an Beispiele aus der Untersuchungskommission zu den Flächenwidmungen. Herr GR Serles hat damals einen sehr passenden Titel gefunden, nämlich, es entsteht der Eindruck, es läuft unter dem Titel: "Sie wünschen, wir widmen".

 

Für viele Umwidmungswerber mag ja stimmen, dass dem Grünraum Vorrang eingeräumt wird, und bei vielen wird auch der Antrag zurückgewiesen oder abgewiesen. Aber wie wir wissen, gibt es in Wien dann manche, die eben gleicher sind, und plötzlich gibt es dann den Nachrang für den Grünraum und Vorrang für persönliche Einzelinteressen.

 

Ich darf an die Flächenwidmung beim Atzgersdorfer Friedhof erinnern, wo die übergeordneten Grünraumpläne mit einem Federstrich gecancelt wurden und die Verbauung ganz anders ausgesehen hat, als nach diesen Plänen zugelassen wurde. Dass es dann letztendlich nicht zu einer Verbauung gekommen ist, halte ich, sage ich einmal, eher für einen Zufall, da das Ganze vorher an die Öffentlichkeit gekommen ist und der Stadtrat dann im letzten Moment noch die Notbremse gezogen hat.

 

Es wird auch sonst locker über diese Auflagen in Grünraum- und sonstigen übergeordneten Plänen, aber auch in Detailplänen, hinweggegangen. Da wird bis zu den kleinsten Grünflächen in Wohnhausanlagen noch zugunsten zusätzlicher Verbauungsflächen da und dort abgezwackt, was nur geht, und betoniert statt begrünt.

 

In diesem Zusammenhang möchte ich auf einen zweiten Bericht aus der Untersuchungskommission verweisen. Da ging es um die Perfektastraße, um eine Wohnhausanlage, die während des Flächenwidmungs- und Bebauungsverfahrens zunehmend an Kubatur gewonnen hat und wo letztendlich die letzten paar kleinen Grünflächen, die verpflichtend für den Kindergarten vorgeschrieben gewesen wären, auch noch asphaltiert wurden.

 

Die lapidare Antwort beziehungsweise der Kommentar, die Stellungnahme im Kontrollamtsbericht lautete - nicht wortwörtlich, aber ungefähr dieses Inhaltes -: Besser gepflegte Asphaltflächen als zu Hundeklos verkommene Grünflächen.

 

Jetzt will natürlich keiner Grünflächen, die zu Hundeklos verkommen, aber dass man sie deshalb besser asphaltiert, kann es doch nicht sein! Man hätte mit ein paar Tafeln, die diese Flächen als Kinderspielwiesen und als Hundeverbotszonen ausweisen, sicherlich auch etwas erreicht und hätte dort die Lebensqualität ein bisschen höher halten können. Für mich war dieses Argument damals irgendwie scheinheilig und sicherlich eine inhaltliche Kompetenzüberschreitung derer, die mit einem Federstrich solche Auflagen ganz einfach streichen.

 

Der Rechnungshof hat sich die Maßnahmenkonzepte zum Grüngürtel der Jahre 1995 und 1996 näher angesehen. Seine Beurteilung war dann: Während die Sicherung der Grünflächen im Zuge der Überarbeitung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes weitgehend umgesetzt wurde, hielten die Sicherungsmaßnahmen in Form der Flächenankäufe sowie die Ausgestaltung mit den Planungen beziehungsweise Beschlüssen bei weitem nicht stand. Es würden daher vermehrt Anstrengungen erforderlich sein, um die selbst gesteckten Ziele in absehbarer Zeit zu erreichen. - So der Rechnungshof.

 

Ebenso hat er aufgezeigt, dass natürlich auch für die Gebiete des Grüngürtels beziehungsweise für das Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel immer wieder Bebauungswünsche bestanden. Er hat daher angeregt, dringend entsprechende Sicherungsmaßnahmen für diese vorgesehenen Vorrangsflächen durchzuführen.

 

Der Stadtsenat hat die Umsetzung zugesagt, eben mit diesem STEP 05. Nur haben bisher die Sicherungsmaßnahmen immer versagt, bisher wurden für manche Projekte eben so genannte Ausnahmen gemacht. Jetzt kommt der STEP 05, und alles würde besser werden. Ich höre die Botschaft, allein mir fehlt der Glaube daran. Ich sehe nämlich im STEP 05 keine wesentlich bessere rechtliche Absicherung von Grünräumen als in allen früheren STEPs, Grünraumplänen, sonstigen Deklarationen oder vor allem wahlkampfwirksamen Erklärungen.

 

Herr Bgm Häupl wird sicher in den nächsten Tagen zu "100 Jahre SWW", also Wald- und Wiesengürtel, Feiern machen und sich feiern lassen. Ich sage, er wird das als SP-Errungenschaft hinstellen (GR Erich VALENTIN: Ist es auch!) und so tun, als ob der Wald- und Wiesengürtel nur von der SPÖ geschützt werden kann, und das alles wird möglichst medienwirksam sein, schließlich und endlich stehen ja Wahlen vor der Tür. Genauso wahrscheinlich wird auch sein, dass für nahestehende Wohnbauträger da und dort auch schon wieder eine Umwidmung zugesagt ist.

 

Ich möchte auch etwas zum agrarstrukturellen Entwicklungsplan sagen. Das Ziel des Agro-STEP soll die Erhaltung beziehungsweise Sicherung der Bewirtschaftung der landwirtschaftlich genutzten Flächen und der weitere Ausbau einer umweltschonenden Produktion sein. Aber nur 69 Prozent der bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen sind überhaupt als Vorranggebiet Landwirtschaft ausgewiesen.

 

Meine Kritik lautete in all den Sitzungen, in denen wir dazu diskutiert haben, und sie bleibt auch weiterhin aufrecht: In der Gruppe A der Kategorie 2 - das sind landwirtschaftlich genutzte Flächen, und zwar große, zusammenhängende Flächen, bei denen eine Nutzung absehbar ist beziehungsweise zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine endgültige Abwägung der zukünftigen Nutzung vorgenommen werden kann - haben wir damals kritisch vermerkt, wenn ich das dezidiert so in einen Plan hineinschreibe, dann ist mittel- und langfristig natürlich an Umwidmungen gedacht. Diese dezidierte Deklaration führt aus unserer Sicht dazu, dass die Gefahr der Bodenspekulation besteht, und das ist aus unserer Sicht wenig wünschenswert.

 

Dann gibt es noch die Gruppe B, sonstige kleine Flächen. Das ist über ein Drittel der derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen. Sie wurden in diesen Agro-STEP überhaupt nicht aufgenommen, weil sie unbedeutend, zu

 

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